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AfD im EU-Parlament

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Offizieller Telegram-Kanal der AfD-Delegation im EU-Parlament. Wir informieren über unsere Arbeit in Brüssel und Straßburg.

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+++ USA und Iran nähern sich an: EU und Bundesregierung außenpolitisch bedeutungslos +++ Gemeinsame Erklärung der beiden ESN-Europapolitiker und Mitglieder im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET), Dr. Alexander Sell und Petr Bystron, zur Annäherung zwischen den USA und dem Iran: „Wir begrüßen die Annäherung zwischen Washington und Teheran und hoffen auf einen erfolgreichen Abschluss der Friedensverhandlungen. Leider müssen wir feststellen, dass weder die deutsche Bundesregierung noch die Europäische Kommission zur Beilegung des Konflikts beigetragen haben. Nach dem Scheitern der Bewerbung um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der UN vor wenigen Tagen ist dies der zweite Beweis für die außenpolitische Bedeutungslosigkeit der EU und Deutschlands. Die Öffnung der Straße von Hormus sowie der Verzicht des Irans auf eine nukleare Bewaffnung sind im deutschen Interesse. Eine finanzielle Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau lehnen wir ab.“

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+++ USA und Iran nähern sich an: EU und Bundesregierung außenpolitisch bedeutungslos +++ Gemeinsame Erklärung der beiden ESN-Europapolitiker und Mitglieder im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET), Dr. Alexander Sell und Petr Bystron, zur Annäherung zwischen den USA und dem Iran: „Wir begrüßen die Annäherung zwischen Washington und Teheran und hoffen auf einen erfolgreichen Abschluss der Friedensverhandlungen. Leider müssen wir feststellen, dass weder die deutsche Bundesregierung noch die Europäische Kommission zur Beilegung des Konflikts beigetragen haben. Nach dem Scheitern der Bewerbung um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der UN vor wenigen Tagen ist dies der zweite Beweis für die außenpolitische Bedeutungslosigkeit der EU und Deutschlands. Die Öffnung der Straße von Hormus sowie der Verzicht des Irans auf eine nukleare Bewaffnung sind im deutschen Interesse. Eine finanzielle Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau lehnen wir ab.“
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+++ Asyl- und Migrationspakt tritt Jahre zu spät in Kraft und bleibt lückenhaft! +++ Nach rund zehn Jahren Verhandlungen sind die Regelungen des im Jahr 2024 beschlossenen EU-Asyl- und Migrationspakts in Kraft getreten. Dazu erklärt die ESN-Abgeordnete Mary Khan (AfD): „Mit dem Inkrafttreten des EU-Migrationspakts feiert Brüssel ein Projekt, das Jahre zu spät umgesetzt wird und viele der grundlegenden Probleme der europäischen Migrationspolitik weiterhin unangetastet lässt. Während die EU-Kommission von Solidarität und Gerechtigkeit spricht, entsteht ein System, das die Souveränität der Mitgliedstaaten weiter einschränkt und jene Länder benachteiligt, die ihre Grenzen wirksam schützen und die Aufnahme illegaler Migranten ablehnen. Denn hinter wohlklingenden Begriffen wie dem 'Solidaritätsmechanismus' verbirgt sich faktisch ein Umverteilungs- und Sanktionssystem, das Mitgliedstaaten unter Druck setzt, Migranten aufzunehmen oder andernfalls erhebliche finanzielle Ausgleichszahlungen zu leisten. Das ist kein Ausdruck europäischer Solidarität, sondern ein weiterer Eingriff in die Entscheidungsfreiheit souveräner Nationen. Doch auch die vorgesehenen Schnellverfahren an den Außengrenzen sowie die EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten müssen deutlich ausgeweitet werden, um den tatsächlichen Herausforderungen gerecht zu werden. So ist es völlig unverständlich, dass große Asyl- und Kriminalitätsexportstaaten wie Syrien oder Afghanistan trotz veränderter geopolitischer Rahmenbedingungen weiterhin nicht auf dieser Liste stehen und von den vorgesehenen Schnellverfahren unberührt bleiben. Darüber hinaus muss noch die Rückführungsverordnung als eines der wichtigsten noch fehlenden Puzzlestücke des Pakts in dieser Woche verabschiedet werden. Nur durch wirksame Rückführungen kann die jahrelange migrationspolitische Blockade überwunden und die Glaubwürdigkeit europäischer Migrationspolitik zumindest ansatzweise wiederhergestellt werden.“
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+++ EU-Parlament verweigert Debatte über Henry Nowak +++ In der kommenden Plenarwoche wird es im Europäischen Parlament keine Aussprache zum Mord an Henry Nowak geben. Das Parlament verweigerte soeben seine Zustimmung. Zuvor hatte Tomasz Froelich, menschenrechtspolitischer Sprecher der ESN-Fraktion, einen entsprechenden Antrag gestellt. Auch die EKR-Fraktion und die Patriots for Europe forderten eine Debatte. Froelich äußert sich dazu wie folgt: „Es ist beschämend, dass das Europäische Parlament eine Aussprache zum Mord an Henry Nowak verweigert. Nach dem Tod von George Floyd fand hingegen eine solche Aussprache statt. Offenkundig ist Henry Nowak, der neben der britischen auch die polnische Staatsbürgerschaft besaß, für das Europäische Parlament das ‚falsche‘, weil ein weißes Opfer. Antiweißer Rassismus wird in Brüssel bagatellisiert. Besonders enttäuschend: Auch die EVP-Fraktion, der CDU/CSU angehören, verweigerte unserem Vorschlag die Zustimmung. Stattdessen stehen nun – erneut – die politischen Gefangenen in Nicaragua und Weißrussland sowie die Unterdrückung des zivilen Raums in Burkina Faso auf der Tagesordnung. Das sagt alles über die Prioritäten dieses Parlaments: Nowak war Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats, aber man thematisiert lieber Nicaragua und Burkina Faso. Dabei wäre es wichtig, diese Debatte zu führen, denn Henry Nowak ist kein Einzelfall. Der Mord an ihm reiht sich ein in eine Reihe antiweißer Gewaltverbrechen – man denke an die Ermordung von Iryna Zarutska durch einen Afroamerikaner im August letzten Jahres. In den USA werden in Relation zum Bevölkerungsanteil Weiße von Schwarzen bis zu zwölfmal so häufig ermordet wie Schwarze von Weißen. Begünstigt werden solche Tragödien durch systematisches Behördenversagen: Wenn Polizisten einen weißen Jungen, der von einem Inder erstochen wurde, verbluten lassen, um dem Rassismusvorwurf zu entgehen, dann ist das die Endstufe ‚antirassistischer‘ Dystopie.“
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+++ EU-Kommission attackiert slowakische Verfassung – weiterer Angriff auf nationale Souveränität +++ Am 26. September 2025 hat das slowakische Parlament mit 90 von 150 Stimmen eine weitreichende Verfassungsänderung beschlossen. Diese verankert unter anderem den Schutz der nationalen Identität, beschränkt Adoptionen auf verheiratete Paare und erkennt ausschließlich das biologische männliche und weibliche Geschlecht an. Zudem sollen Eltern im Bereich der Sexualerziehung stärker eingebunden werden. Die EU-Kommission hat daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet. Dazu erklärt Irmhild Boßdorf, AfD-Abgeordnete im Europäischen Parlament und ESN-Koordinatorin im FEMM-Ausschuss: „Das Vorgehen der EU-Kommission gegen die Slowakei ist ein schwerer Angriff auf die Souveränität eines demokratischen Mitgliedstaates. Ein gewähltes Parlament hat mit verfassungsändernder Mehrheit über grundlegende Fragen von Familie, Geschlecht, Erziehung und nationaler Identität entschieden. Dass Brüssel darauf mit juristischem Druck reagiert, zeigt den bevormundenden Charakter dieser EU. Die Slowakei verteidigt ihr gutes Recht, zentrale gesellschaftliche Fragen selbst zu regeln. Familie und Erziehung gehören nicht in die Zuständigkeit der Kommission, sondern in die Hände der Völker und ihrer Parlamente. Wer daraus einen Rechtsstaatskonflikt konstruiert, will nationale Eigenständigkeit brechen. Besonders entlarvend ist die Doppelmoral der EU-Institutionen: Brüssel spricht von Vielfalt, duldet aber keine Vielfalt der politischen Ordnungen. Demokratie wird nur akzeptiert, solange das Ergebnis dem eigenen ideologischen Kurs entspricht. Die Slowakei ist kein Verwaltungsbezirk der Europäischen Kommission. Sie ist ein souveräner Staat mit eigener Geschichte, eigener Verfassung und eigener demokratischer Legitimation. Als ESN-Fraktion stehen wir für ein Europa souveräner Nationen. Die Kommission muss ihr Vertragsverletzungsverfahren einstellen und die Entscheidung des slowakischen Parlaments respektieren.“
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+++ Brüsseler Steuer-Trickserei: EU-Kommission will Gas verteuern – und Bürger wie Industrie zahlen die Zeche +++ Nach einem geleakten Gesetzentwurf will die EU-Kommission die Mitgliedstaaten verpflichten, Strom steuerlich nicht höher zu belasten als Erdgas. Damit der Strompreis auf dem Papier attraktiver wird, soll überall dort, wo der Strom nicht billiger gemacht werden kann, das Gas teurer werden. Vorgestellt werden soll der Plan Ende Juli – gemeinsam mit einem „Aktionsplan Elektrifizierung“. Dazu erklärt der AfD-Europaabgeordnete der ESN-Fraktion, Markus Buchheit: „Brüssel hat die Wahrheit über die Energiewende offenbar akzeptiert: Strom wird nicht billig, also macht man eben Gas teuer. Das ist keine Entlastung, das ist eine Verteuerung mit grünem Etikett. Besonders brisant ist der juristische Kniff: Statt die Energiesteuerrichtlinie zu ändern – was im Rat Einstimmigkeit und damit die Zustimmung jedes Mitgliedstaates erfordern würde , plant die Kommission offenbar eine Novellierung der Strommarkt-Verordnung. So lässt sich das nationale Vetorecht elegant umgehen. Das ist der eigentliche Skandal: Man umgeht bewusst die Einstimmigkeit, um den Mitgliedstaaten ihre Steuerhoheit aus der Hand zu nehmen. Erst entzieht man den Bürgern die Kontrolle über ihre Energiepreise, dann über ihre Steuern. Was bleibt, ist eine Brüsseler Behörde, die durchregiert. Während Kommissionspräsidentin von der Leyen davon spricht, ‘Strom werde bis zu fünfzehnmal stärker‘ besteuert als Gas, verschweigt die Kommission die andere Seite der Medaille: Gerade die energieintensive Industrie ist auf bezahlbares Erdgas angewiesen – nicht nur als Energieträger, sondern als Rohstoff. Höhere Gassteuern treffen Mittelstand, Produktion und am Ende jeden Haushalt mit Gasheizung. Hinzu kommt der erhöhte Druck auf Deutschland beim verpflichtenden Smart-Meter-Rollout – also noch mehr Kosten und mehr Datenzugriff in den eigenen vier Wänden. Die Bürger sollen für eine Politik bezahlen, die sie nie gewählt haben, mit Methoden, die ihre gewählten Regierungen aushebeln. Wir lehnen diesen Plan in aller Schärfe ab und werden ihn im Europäischen Parlament offensiv bekämpfen. Wer das Heizen teurer macht, um die gescheiterte Energiewende zu retten, betreibt Politik gegen das eigene Volk.“
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+++ Emissionshandel belastet Industrie bis an die Schmerzgrenze: Anhörung im EU-Parlament zum ETS offenbart dessen Risiken +++ Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung wurde deutlich, welche Belastungen der Wirtschaft durch das Emissionshandelssystem der EU aufgebürdet werden. Dazu erklärt das Mitglied des Europäischen Parlaments Volker Schnurrbusch (ESN): „Die derzeitige EU-Klimapolitik führt zu Massenentlassungen, Betriebsverlagerungen und der Übernahme von Marktanteilen durch Wettbewerber aus den USA und China, da diese nicht unter dem Klima-Regime der EU zu leiden haben. Meine Einschätzung deckt sich mit den Aussagen anderer Panel-Teilnehmer, wie Daniel Tamchyna, Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie der Tschechischen Republik. Dieser hatte während der Sitzung erklärt, dass sich große globale Wettbewerber wie China und die USA ‚nicht um den CO2-Fußabdruck scheren‘, wodurch einige europäische Sektoren vollständig vom Markt verdrängt würden. Der Industrievertreter bejahte auch meine Frage, ob eine längere Vergabe von kostenlosen CO2-Zertifikaten den Firmen helfen würde. Der Ablasshandel muss allerdings auch in Gänze hinterfragt werden, da er die Industrie Milliarden kostet, ohne dem Weltklima zu helfen. Unsere Industrie ist auf Planungssicherheit angewiesen, und die EU schwankt zwischen einer Utopie zur anderen.“ Das Mitglied des Europäischen Parlaments Anja Arndt (ESN) ergänzt: „Emissionshandel ist ein planwirtschaftliches Steuerungsinstrument. Mit Marktwirtschaft hat der Emissionshandel wenig zu tun, wenn die Menge politisch festgelegt und der Preis künstlich beeinflusst wird. Dadurch werden Energie, Produktion und Alltag verteuert, Betriebe belastet und Arbeitsplätze gefährdet. Wir brauchen deshalb eine klare Abkehr von ETS und CBAM, um heimische Industrie, Arbeitnehmer und Bürger zu schützen. Wenn 46 Prozent der Deutschen laut IPSOS Preissteigerungen als ihr größtes Problem nennen, muss Brüssel endlich aufwachen. Der ETS macht nicht das Klima besser, sondern das Leben teurer.“
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+++ Russland verbietet Landsmannschaft Ostpreußen – weiterer Rückschlag für die deutsch-russische Verständigung +++ Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Justizministerium der Russischen Föderation die Landsmannschaft Ostpreußen (LMO) am 22. Mai 2026 auf die Liste ausländischer Organisationen gesetzt, deren Tätigkeit in Russland verboten ist. Die 1948 gegründete Landsmannschaft ist ein Interessenverband deutscher Vertriebener aus dem ehemaligen Ostpreußen und ihrer Nachkommen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Pflege der kulturellen Traditionen sowie auf Völkerverständigung und Versöhnung. Dazu erklärt Tomasz Froelich, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im Europäischen Parlament: „Die Kriminalisierung der Landsmannschaft Ostpreußen durch Russland ist ein bedauerlicher Schritt, der die ohnehin bestehenden politischen Spannungen zwischen Deutschland und der Russischen Föderation weiter verschärft. Angesichts des Fehlens einer offiziellen Begründung wirkt die Entscheidung besonders fragwürdig. Von der Landsmannschaft gehen keinerlei chauvinistische oder revisionistische Bestrebungen aus – geschweige denn agitatorische Aktivitäten. Seit Jahrzehnten bestehen unproblematische und konstruktive Kooperationen mit polnischen Partnern in der Woiwodschaft Ermland-Masuren. Auch das 2008 ins Leben gerufene deutsch-russische Forum ‚Zukunft braucht Vergangenheit‘ zeugte von fruchtbaren Beziehungen zu Vertretern der Oblast Kaliningrad. Eine weitere Entfremdung zwischen Russland und Deutschland, gerade auf kultureller und geschichtspolitischer Ebene, muss mit großer Sorge betrachtet werden. Die Verständigung zwischen Deutschen und Russen liegt im Interesse beider Völker. Geschichtsklitterung von Moskauer Seite ist dieser Verständigung ebenso abträglich wie der von Berlin ausgehende, diplomatieverweigernde Konfrontationskurs.“
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+++ EuGH-Urteil zu Asylleistungen ist weiterer Schlag gegen nationale Souveränität und gesunden Hausverstand! +++ Der Europäische Gerichtshof hat Kürzungen von Asylleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. Dazu erklärt die ESN-Abgeordnete Mary Khan (AfD): „Mit diesem Urteil setzt der EuGH erneut ein verheerendes Signal zulasten der europäischen Bürger. Selbst Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden müssten, sollen weiterhin Anspruch auf umfassende Sozialleistungen haben. Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und das Land verlassen soll, darf nicht dauerhaft durch die Sozialsysteme der Mitgliedstaaten abgesichert werden. Diese Rechtsprechung schafft falsche Anreize und schwächt die Glaubwürdigkeit des Asylsystems. Besonders problematisch ist, dass der EuGH den Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer Sozialsysteme immer weniger Spielraum lässt. Während viele Europäer unter steigenden Lebenshaltungskosten, Wohnungsnot und hoher Steuerlast leiden, werden Leistungen für Personen ohne Bleiberecht faktisch zur Pflicht erklärt. Das ist weder vermittelbar noch gerecht. Das Urteil zeigt erneut die Fehlentwicklungen der europäischen Asylpolitik. Statt die Dublin-Regeln konsequent durchzusetzen und Rückführungen zu erleichtern, werden die Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Verpflichtungen belastet. Europa braucht wirksamen Außengrenzschutz, rasche Rückführungen und die konsequente Durchsetzung bestehender Regeln – nicht immer neue Ansprüche für Personen ohne Aufenthaltsrecht.“
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+++ Besser spät als nie! Sogar die CDU rückt inzwischen von der Fischereipolitik der Kommission ab +++ Der nächste EU-Haushalt für den Zeitraum 2028–2034 sieht vor, den Großteil der zweckgebundenen Förderung für die Fischerei abzuschaffen. Stattdessen werden Fischer mit der Regionalentwicklung, der Landwirtschaft, der Sozialpolitik, der Migration und einigen sicherheitsbezogenen Ausgaben um Fördermittel konkurrieren müssen. Darüber hinaus wird der neue Nationale und Regionale Partnerschaftsfonds alle vorgeschlagenen Projekte dem EU-Grundsatz „Do No Significant Harm“ (DNSH) unterwerfen. Das bedeutet, dass sie die Umweltziele der EU nicht erheblich beeinträchtigen dürfen. Als Reaktion darauf legte ein jüngster Bericht von Niclas Herbst (CDU) aus der EVP-Fraktion einen alternativen Vorschlag vor, der der Fischerei mehr zweckgebundene Mittel bei gleichzeitig geringerer Kontrolle durch die Kommission gewähren würde. Siegbert Droese, ESN-Koordinator im Fischereiausschuss, lobte den Bericht der EVP: „Der Bericht von Herrn Herbst bewegt sich in die richtige Richtung – weg von Brüssel –, auch wenn er nicht weit genug geht. Es ist offensichtlich, dass das Prinzip des ‚Do No Significant Harm‘ als Hebel dient, um den EU-Institutionen mehr Einfluss auf nationale Investitionsentscheidungen zu verschaffen. Unsere Änderungsanträge werden Klimavorgaben und Geschlechteranforderungen als Voraussetzungen für die Förderfähigkeit vollständig streichen.“ Volker Schnurrbusch, ESN-Mitglied im Fischereiausschuss, ergänzte: „Europas Fischer haben bereits jetzt Schwierigkeiten, unter dem bestehenden Fischereifonds mit einem Budget von 6,1 Milliarden Euro wirtschaftlich rentabel zu bleiben. Nach den Plänen der Kommission soll dieses Budget auf 2 Milliarden Euro gekürzt werden. Das ist völlig verantwortungslos und gefährdet Europas Ernährungssicherheit!“
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