Die Regierung zwingt uns zur Lüge!
Diese skandalöse Verurteilung der AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wegen einer objektiv-statistisch korrekten Aussage wird auch international beobachtet (Elon Musk *).
=> Die Kollegin muss in Berufung oder Revision gehen. Noch haben wir weder Wahrheitsministerien à la „1984“ mit erzwungenem Wahrheitsmonopol noch sollten Richter wahre Tatsachenbehauptungen als „böse“ aburteilen können.
Die Interpretation einer statistisch korrekten Aussage als „pauschale Volksverhetzung“ durch das Gericht ist böswillig und anti-aufklärerisch. Statistiken müssen zulässig zitabel sein. Auch übertragen auf eine 200 Mann starke andere, aber vergleichbar zusammengesetzte Grundgesamtheit (200 Afghanen). Diese ist auch groß genug, um Statistik mathematisch korrekt auf sie übertragen zu dürfen. Damit ist der Schluss logisch zulässig und damit muss das auch juristisch zulässig sein! Die Aussage sagt eben NICHT pauschalierend, dass JEDER dieser 200 Leute ein Gruppenvergewaltiger ist. Sondern nur, dass die Wahrscheinlichkeit dafür (wenn auch natürlich im Einzelfall gering) 20x so hoch (!) ist wie in der Allgemeinbevölkerung! Das Aussprechen dieser statistisch signifikanten Aussage juristisch verbieten zu wollen, ist wie (in Orwells „1984“) „2+2 = 5" einzufordern.
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Gerichtsurteil: Fakten sind schnuppe, wenn sie rot-grüner Ideologie widersprechen
AfD-Politikerin für Tweet zu 100 Tagessätzen verurteilt – selbst Elon Musk reibt sich die Augen 7. Mai 2024
https://reitschuster.de/post/gerichtsurteil-fakten-sind-schnuppe-wenn-sie-rot-gruener-ideologie-widersprechen
AfD und Millionen ihrer Wähler als Nazis zu bezeichnen oder öffentlich Sprüche wie „AfDler töten“ zu zeigen – das gilt als guter Kampf gegen Hass und Hetze in Deutschland im Jahr 2024. Zu fragen, ob illegale Massenmigration „Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen“ ist – das gilt als böse Volksverhetzung. Die Rotenburger AfD-Kreisvorsitzende Marie-Thérèse Kaiser wurde dafür jetzt zu 100 Tagessätzen verurteilt und ist damit vorbestraft. Weil sie auf den Umstand hinwies, dass Afghanen nach offiziellen Statistiken überproportional an Gruppenvergewaltigungen teilnahmen. Konkret schrieb sie im Sommer 2021 Jahren auf Twitter: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“ Der Text war eine Replik auf die Forderung von Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), noch mehr afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu bringen.
Angeblich verletzte die rhetorische Frage von Kaiser die Menschenwürde afghanischer Flüchtlinge. Merke: Nicht einmal mehr fragen ist in Deutschland erlaubt. Wenn man nicht als vorbestraft gelten will. Denn das ist nach dem Urteil der Fall – Kaiser erhielt 100 Tagessätzen von 60 Euro auferlegt.
Das Landgericht Verden machte klar: Fakten spielen keine Rolle. Ob die Aussagen der Politikerin von der Statistik gedeckt sind oder nicht, sei egal [sic!], so der Vorsitzende Richter Heiko Halbfas: Für die Bewertung sei es unerheblich, ob sich volksverhetzend formulierte Beiträge auf tatsächliche Sachverhalte beziehen oder nicht.
Mit anderen Worten: Politische Korrektheit geht vor Tatsachen. Belegbare Fakten sind für die Richter und die Staatsanwälte ein „Angriff auf die Menschenwürde“ einer national abgrenzbaren Gruppe und ein Beitrag zur „Aufstachelung zu Hass“.
KEIN „Angriff auf die Menschenwürde“ einer politisch abgrenzbaren Gruppe und kein Beitrag zur „Aufstachelung zu Hass“ ist es dagegen, wenn SPD-Esken und CDU-Wüst Millionen Menschen als Nazi beschimpfen und so die schlimmsten Verbrechen in der deutschen Geschichte verharmlosen.
Die Justiz reagierte auch nicht, als der slv. Vorsitzende der Grünen Hamburg nach den Massenübergriffen auf Frauen in der Silvesternacht 2016 alle Männer als potentielle Vergewaltiger bezeichnete. Solange es gegen weiße, einheimische Männer geht, ist offenbar alles erlaubt. Aber wehe, es geht um Zuwanderer.
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https://twitter.com/elonmusk/status/1787591856542667195