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Ko'proq ko'rsatish📈 Telegram kanali ®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V analitikasi
®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V (@eltern_stehen_auf) Nemis til segmentidagi kanali faol ishtirokchi. Hozirda hamjamiyat 13 514 obunachidan iborat bo'lib, Oilalar & Bolalar toifasida 1 150-o'rinni va Germaniya mintaqasida 806-o'rinni egallagan.
📊 Auditoriya ko‘rsatkichlari va dinamika
невідомо sanasidan buyon loyiha tez o‘sib, 13 514 obunachiga ega bo‘ldi.
19 Oktabr, 2026 dagi oxirgi ma’lumotlarga ko‘ra kanal barqaror faollikka ega. Oxirgi 30 kunda obunachilar soni -32 ga, so‘nggi 24 soatda esa -2 ga o‘zgardi va umumiy qamrov yuqori darajada qolmoqda.
- Tasdiqlash holati: Tasdiqlanmagan
- Jalb etish (ER): Auditoriya o‘rtacha 6.77% darajada jalb etiladi. Nashrdan keyingi dastlabki 24 soatda kontent odatda umumiy obunachilar sonining 3.87% ini tashkil etuvchi reaksiyalarni to‘playdi.
- Post qamrovi: Har bir post o‘rtacha 915 marta ko‘riladi; birinchi sutkada odatda 523 ta ko‘rish yig‘iladi.
- Reaksiyalar va o‘zaro ta’sir: Auditoriya faol: har bir postga o‘rtacha 5 ta reaksiya keladi.
- Tematik yo‘nalishlar: Kontent leben, www.elternstehenauf.de, teil, artikel, lüge kabi asosiy mavzularga jamlangan.
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Yuqori yangilanish chastotasi (oxirgi ma’lumot 20 Oktabr, 2026 da olingan) sababli kanal doimo dolzarb va katta qamrovli bo‘lib qoladi. Analitika auditoriya kontent bilan faol hamkorlik qilishini, uni Oilalar & Bolalar toifasidagi muhim ta’sir nuqtasiga aylantirishini ko‘rsatadi.
Wenn das Jugendamt ein Kind in Obhut nimmt, ist das für Eltern eine extreme Ausnahmesituation. Häufig fühlen sie sich übergangen, nicht angehört und fragen sich, ob das rechtlich so sein darf. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.10.2026 – III ZR 34/25 betrifft zwar die Frage von Schmerzentsgeld-und Schadensersatzansprüchen von Eltern gegenüber der Behörde. Die Entscheidung führt aber auch wichtige Grundsätze zur Inobhutnahme aus, die ich Ihnen nachfolgend erkläre. Sie zeigt: Eine Inobhutnahme darf nicht „überfallartig“ geschehen, ohne dass die Eltern vorher informiert und widerspruchsfähig sind – jedenfalls dann, wenn keine echte Eilsituation vorliegt, in der ein Familiengericht nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann. In diesem Beitrag erläutere ich anhand dieses Falles, welche Rechte Eltern haben und welche Pflichten das Jugendamt treffen.aus: anwalt.de vom 11.10.26 Svenja Herget, Homeschooling wagen
Für Kinder mit Autismus oder schwerem ADHS ist der Präsenzunterricht aufgrund ihrer Filterschwäche nach Ansicht von Fachleuten oft ungeeignet. Überfüllte Klassen und der ständige Lärmpegel sind für viele von ihnen die reinste Folter. Homeschooling wie in Österreich wäre für viele ein Segen. Generell sollten die Eltern entscheiden, wo ihr Kind lernt. Natürlich wäre die beste Lösung ein inklusives Schulsystem mit kleinen Klassen, Rückzugsräumen, mehr Lehrern und ausreichend Sonderpädagogen. Doch davon ist Bayern weit entfernt. Eine Idee ist mitunter nur so gut wie derjenige, der sie hat. Als zuletzt Teile der AfD forderten, die hierzulande geltende Schul- durch eine Bildungspflicht zu ersetzen und Homeschooling zu ermöglichen, war der Aufschrei groß. Viele taten so, als sei das Recht auf Unterricht zu Hause der Untergang des Abendlands – auch, weil der Vorschlag von den Falschen kam. Dabei ist Homeschooling in vielen Ländern erlaubt, etwa auch in Österreich.Übrigens war laut einer Erhebung von 2019 damals schon jeder fünfte Autist in Bayern von einem Schulausschluss betroffen. aus: bayerische-staatszeitung.de vom 9. 10. 26 Die Schule darf ausschließen, wenn es ihnen passt, aber die Eltern und die Kinder selbst haben keine Rechte? Ein Kind muss erst sehr aggressiv werden, damit die Schule ihn los haben will und abschiebt! Selbst wenn ein Kind oder Jugendlicher schwer krank wird, verfolgt ihn noch die Schulpflicht in Krankenhaus oder Psychiatrie. Es wird höchste Zeit, in Deutschland über Schultrauma zu sprechen und andere Bildungswege zuzulassen!
Auch Eltern von nicht beeinträchtigten Kindern sollten das Recht auf Homeschooling haben. (...) Ein Problem: Nicht jede Familie kann es sich leisten, dass Mutter oder Vater beruflich kürzertreten, um den Heimunterricht zu ermöglichen. Der Staat könnte dies jedoch mit einer Art Bildungszuschuss abfedern, auch weil er ja anderweitig einspart. Klar ist: Ein Weiter-so darf es nicht geben.Ich schließe mich diesem Plädoyer an. Svenja Herget, Homeschooling wagen
