Geplante Verschlechterungen für pflegende Eltern ab 2027
1. Faktisches Aus für die private Verhinderungspflege
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Zwang zum Pflegedienst: Das neue „Überbrückungsbudget“ (Krisen- und Kurzzeitpflege) darf künftig
ausschließlich für professionelle Pflegedienste genutzt werden.
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Kein Extra-Geld für private Helfer: Betreuungen durch Großeltern, Freunde oder Nachbarn während einer Eltern-Auszeit erhalten kein eigenes Budget mehr.
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Abzug vom Pflegegeld: Private Ersatzpflege muss künftig aus dem neuen Entlastungsbudget bezahlt werden. Das bedeutet: Geld für stundenweise Betreuung muss direkt vom monatlichen Pflegegeld abgezweigt werden, das eigentlich für den Lebensunterhalt des Kindes gedacht ist.
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Halbiertes Budget: Der Gesamttopf für Krisen- und Auszeitsituationen sinkt in den Pflegegraden 2 und 3 massiv von bisher maximal 3.539 € auf
nur noch 1.855 € jährlich.
2. Drastische Einschnitte bei der Alterssicherung der Eltern
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30 % weniger Rentenbeiträge: Die Pflegekasse senkt die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige pauschal um knapp ein Drittel ab.
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Erhöhte Altersarmut: Da viele Eltern wegen der intensiven Pflege ihres Kindes ohnehin nur in Teilzeit arbeiten oder den Job ganz aufgeben, vergrößert sich die Rentenlücke im Alter drastisch.
3. Starre Regeln und Verfall des Sozialraumbudgets
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Kein Ansparen mehr: Das neue Sozialraumbudget (Ersatz für den Entlastungsbetrag) verfällt ungenutzt am Monatsende. Ein Ansparen für größere, blockweise Entlastungen ist verboten.
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Bürokratische Nachbarschaftshilfe: Private Helfer werden nur noch bezahlt, wenn sie behördlich offiziell als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind. Unbürokratische Hilfe im vertrauten Umfeld wird dadurch extrem erschwert.
4. Geld-Sperre bei Erstanträgen (Pflegegrad 2 & 3)
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Halbiertes Budget zum Start: Wird für ein Kind neu der Pflegegrad 2 oder 3 festgestellt, zahlt die Kasse in den ersten drei Monaten
nur das halbe Entlastungsbudget aus. Eltern müssen in der ohnehin schweren Anfangsphase finanziell in Vorleistung gehen.
5. Kompletter Streichung bei Pflegegrad 1
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Ersatzloser Wegfall: Kinder mit Pflegegrad 1 verlieren den Anspruch auf das Sozialraumbudget vollständig. Die bisherigen 131 € im Monat fallen für sie komplett weg.
6. Härtere Einstufungshürden
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Verschärfte Begutachtung: Die Schwellenwerte bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) sollen angehoben werden. Es wird für Familien spürbar schwieriger, überhaupt einen Pflegegrad für ihr Kind bewilligt zu bekommen.
Hinweis zur Transparenz: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz (KI) auf Basis des aktuellen Referentenentwurfs generiert und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
01. AUGUST 2026
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