®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V
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Show more📈 Analytical overview of Telegram channel ®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V
Channel ®INFOKANAL ElternStehenAuf e.V (@eltern_stehen_auf) in the German language segment is an active participant. Currently, the community unites 13 514 subscribers, ranking 1 150 in the Family & Children category and 806 in the Germany region.
📊 Audience metrics and dynamics
Since its creation on невідомо, the project has demonstrated rapid growth, gathering an audience of 13 514 subscribers.
According to the latest data from 19 October, 2026, the channel demonstrates stable activity. Although there has been a change in the number of participants by -32 over the last 30 days and by -2 over the last 24 hours, overall reach remains high.
- Verification status: Not verified
- Engagement rate (ER): The average audience engagement rate is 6.77%. Within the first 24 hours after publication, content typically collects 3.87% reactions from the total number of subscribers.
- Post reach: On average, each post receives 915 views. Within the first day, a publication typically gains 523 views.
- Reactions and interaction: The audience actively supports content: the average number of reactions per post is 5.
- Thematic interests: Content is focused on key topics such as leben, www.elternstehenauf.de, teil, artikel, lüge.
📝 Description and content policy
The author describes the resource as a platform for expressing subjective opinions:
“Herzlich Willkommen bei ElternStehenAuf.
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Thanks to the high frequency of updates (latest data received on 20 October, 2026), the channel maintains relevance and a high level of publication reach. Analytics show that the audience actively interacts with content, making it an important point of influence in the Family & Children category.
Wenn das Jugendamt ein Kind in Obhut nimmt, ist das für Eltern eine extreme Ausnahmesituation. Häufig fühlen sie sich übergangen, nicht angehört und fragen sich, ob das rechtlich so sein darf. Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.10.2026 – III ZR 34/25 betrifft zwar die Frage von Schmerzentsgeld-und Schadensersatzansprüchen von Eltern gegenüber der Behörde. Die Entscheidung führt aber auch wichtige Grundsätze zur Inobhutnahme aus, die ich Ihnen nachfolgend erkläre. Sie zeigt: Eine Inobhutnahme darf nicht „überfallartig“ geschehen, ohne dass die Eltern vorher informiert und widerspruchsfähig sind – jedenfalls dann, wenn keine echte Eilsituation vorliegt, in der ein Familiengericht nicht mehr rechtzeitig entscheiden kann. In diesem Beitrag erläutere ich anhand dieses Falles, welche Rechte Eltern haben und welche Pflichten das Jugendamt treffen.aus: anwalt.de vom 11.10.26 Svenja Herget, Homeschooling wagen
Für Kinder mit Autismus oder schwerem ADHS ist der Präsenzunterricht aufgrund ihrer Filterschwäche nach Ansicht von Fachleuten oft ungeeignet. Überfüllte Klassen und der ständige Lärmpegel sind für viele von ihnen die reinste Folter. Homeschooling wie in Österreich wäre für viele ein Segen. Generell sollten die Eltern entscheiden, wo ihr Kind lernt. Natürlich wäre die beste Lösung ein inklusives Schulsystem mit kleinen Klassen, Rückzugsräumen, mehr Lehrern und ausreichend Sonderpädagogen. Doch davon ist Bayern weit entfernt. Eine Idee ist mitunter nur so gut wie derjenige, der sie hat. Als zuletzt Teile der AfD forderten, die hierzulande geltende Schul- durch eine Bildungspflicht zu ersetzen und Homeschooling zu ermöglichen, war der Aufschrei groß. Viele taten so, als sei das Recht auf Unterricht zu Hause der Untergang des Abendlands – auch, weil der Vorschlag von den Falschen kam. Dabei ist Homeschooling in vielen Ländern erlaubt, etwa auch in Österreich.Übrigens war laut einer Erhebung von 2019 damals schon jeder fünfte Autist in Bayern von einem Schulausschluss betroffen. aus: bayerische-staatszeitung.de vom 9. 10. 26 Die Schule darf ausschließen, wenn es ihnen passt, aber die Eltern und die Kinder selbst haben keine Rechte? Ein Kind muss erst sehr aggressiv werden, damit die Schule ihn los haben will und abschiebt! Selbst wenn ein Kind oder Jugendlicher schwer krank wird, verfolgt ihn noch die Schulpflicht in Krankenhaus oder Psychiatrie. Es wird höchste Zeit, in Deutschland über Schultrauma zu sprechen und andere Bildungswege zuzulassen!
Auch Eltern von nicht beeinträchtigten Kindern sollten das Recht auf Homeschooling haben. (...) Ein Problem: Nicht jede Familie kann es sich leisten, dass Mutter oder Vater beruflich kürzertreten, um den Heimunterricht zu ermöglichen. Der Staat könnte dies jedoch mit einer Art Bildungszuschuss abfedern, auch weil er ja anderweitig einspart. Klar ist: Ein Weiter-so darf es nicht geben.Ich schließe mich diesem Plädoyer an. Svenja Herget, Homeschooling wagen
