UNTERRICHTSAUSFALL VOR DEM ABITUR = MILDERE BEWERTUNG IM ABITUR?
Liebe Community,
Heute schreibe ich über einen Prozess, in dem sehr interessante schulrechtliche Fragen im Streit stehen.
1. Worum geht es?
Ein Absolvent des Abiturs in Rheinland-Pfalz klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße auf Neubewertung seiner Abiturklausuren. Bei t-online vom 30.8.2026
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_101412146/unterrichtsausfall-in-landau-ex-abiturient-verklagt-rheinland-pfalz.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
wird hierüber wie folgt berichtet:
„Ein ehemaliger Schüler des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau hat wegen massiven Unterrichtsausfalls gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Der heute 20-jährige Elija Walk will erreichen, dass seine Prüfungsleistungen neu bewertet werden, wie der ‚Spiegel‘ berichtet.
Walk und seine Eltern hatten seit seinem Eintritt in die Oberstufe im Sommer 2022 Screenshots der Vertretungspläne gesammelt. Ihre Bilanz nach dem
Abitur im Frühjahr 2025: Von 2.478 vorgesehenen Unterrichtsstunden waren 405 ersatzlos ausgefallen, also rund jede Sechste.“
Der Kläger trägt vor, dass diese hohe Ausfallquote all jene in ihrer Abiturvorbereitung besonders getroffen habe, die die fehlende Unterrichtsversorgung nicht durch Unterstützung aus dem häuslichen Umfeld hätten auffangen können. Dadurch sei die Chancengleichheit der Abiturkandidaten verletzt.
Das Land Rheinland-Pfalz, so heißt es in dem Bericht weiter, bezweifelt die von dem klagenden Schüler vorgetragenen Ausfallzahlen nicht. Es beantragt gleichwohl Klagabweisung, unter anderem mit der Begründung, der klagende Schüler hätte ja die ausgefallenen Unterrichtsstunden nutzen können, um sich selbständig mit dem Abiturstoff zu beschäftigen. Wer so argumentiert, bereitet der Abschaffung der Präsenzlehre den Boden. Wofür brauchen wir denn noch Lehrer, wenn sich die Schüler am Ende doch alles selbst beibringen sollen?
2. C-IMPFQUOTE ALS MIT-URSACHE FÜR DEN UNTERRICHTSAUSFALL?
Vor dem Hintergrund der (belegbaren) Tatsache, dass seit 2021, also seit dem COVID-Impfstart, die krankheitsbedingten Fehlzeiten in der allgemeinen Arbeitswelt stark angestiegen sind,
https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-498654/
habe ich mir die Frage nach der Impfquote der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz gestellt – mit dem Ziel, einschätzen zu können, ob dieser Faktor für den Unterrichtsausfall mitverantwortlich sein könnte. In der Allgemeinen Zeitung vom 26.1.2022,
https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/politik-rheinland-pfalz/schule-in-rheinland-pfalz-mehr-tests-und-weniger-quarantaene-1937917
lese ich, bezogen auf Rheinland-Pfalz:
„Rund 95 Prozent der Lehrkräfte sind nach Angaben des Bildungsministeriums vollständig geimpft, mehr als 80 Prozent geboostert.“
Ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob der Unterrichtsausfall in Rheinland-Pfalz mit der hohen Impfquote der Lehrkräfte zusammenhängt, ließe sich am besten anhand eines statistischen Vergleichs des Unterrichtsausfalls vor Corona und nach flächendeckender Wiederöffnung der Schulen gewinnen. Dazu bräuchte es aber vergleichbare und belastbare Statistiken. In Rheinland-Pfalz kämpfen wir mit der Schwierigkeit, dass die Ausfallstatistiken merklich geschönt sind. Der SPIEGEL berichtete am 31.8.2026 (und zwar ebenfalls im Zusammenhang mit der Klage des besagten Abiturienten),
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/schule-ex-abiturient-in-rheinland-pfalz-klagt-wegen-schlechter-unterrichtsversorgung-a-2cac37be-7e89-4d77-ad4a-5f7bded68d02
dass das Kultusministerium in Rheinland-Pfalz dem Unterrichtsausfall mit „Gegenmaßnahmen“ begegne.
„Zu diesen »Gegenmaßnahmen« zählt das Ministerium neben Vertretungsstunden, fachfremder Aufsicht für den betroffenen Kurs oder einer Zusammenlegung von Klassen auch »eigenverantwortliches Lernen«. Heißt übersetzt: Wenn die Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, sich den Stoff selbst beizubringen, zählt die ausgefallene Stunde in der Statistik nicht als effektiver Unterrichtsausfall.“