Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
📈 Аналітичний огляд Telegram-каналу Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Канал Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell (@martinschwab) у мовному сегменті Німецька є активним учасником. На даний момент спільнота об'єднує 12 122 підписників, посідаючи 699 місце в категорії Юриспруденція та 938 місце у регіоні Німеччина.
📊 Показники аудиторії та динаміка
З моменту свого створення невідомо, проект продемонстрував стрімке зростання, зібравши аудиторію у 12 122 підписників.
За останніми даними від 26 липня, 2026, канал демонструє стабільну активність. Хоча за останні 30 днів спостерігається зміна кількості учасників на -8, а за останні 24 години на 3, загальне охоплення залишається високим.
- Статус верифікації: Не верифікований
- Рівень залученості (ER): Середній показник залученості аудиторії становить 92.09%. Протягом перших 24 годин після публікації контент зазвичай збирає 43.91% реакцій від загальної кількості підписників.
- Охоплення публікацій: В середньому кожен допис отримує 11 163 переглядів. Протягом першої доби публікація в середньому набирає 5 323 переглядів.
- Реакції та взаємодія: Аудиторія активно підтримує контент: середня кількість реакцій на один пост – 204.
- Тематичні інтереси: Контент зосереджений навколо ключових тем, таких як teil, schwab, martin, grüße, studie.
📝 Опис та контентна політика
Автор описує ресурс як майданчик для висловлення суб'єктивної думки:
“Jura-Professor, Uni Bielefeld”
Завдяки високій частоті оновлень (останні дані отримано 27 липня, 2026), канал підтримує актуальність та високий рівень охоплення публікацій. Аналітика показує, що аудиторія активно взаємодіє з контентом, що робить його важливою точкою впливу в категорії Юриспруденція.
Триває завантаження даних...
| Дата | Залучення підписників | Згадування | Канали | |
| 27 липня | +2 | |||
| 26 липня | +5 | |||
| 25 липня | +4 | |||
| 24 липня | 0 | |||
| 23 липня | +2 | |||
| 22 липня | +3 | |||
| 21 липня | +2 | |||
| 20 липня | 0 | |||
| 19 липня | +9 | |||
| 18 липня | +1 | |||
| 17 липня | +2 | |||
| 16 липня | +1 | |||
| 15 липня | +1 | |||
| 14 липня | +1 | |||
| 13 липня | 0 | |||
| 12 липня | +1 | |||
| 11 липня | +1 | |||
| 10 липня | 0 | |||
| 09 липня | +3 | |||
| 08 липня | +1 | |||
| 07 липня | +2 | |||
| 06 липня | +4 | |||
| 05 липня | +3 | |||
| 04 липня | +9 | |||
| 03 липня | +1 | |||
| 02 липня | 0 | |||
| 01 липня | 0 |
| 2 | Im ZEIT-Interview mit Christine Falk vom 27.1.2023
https://www.zeit.de/gesundheit/2023-01/coronavirus-immunschwaeche-immunsystem-alterung-christine-falk
ist von „entweder Impfung oder Ansteckung“ keine Rede mehr. Hier beobachten wir die Narrativ-Verschiebung, die auch andernorts zu lesen bzw. hören war: Man habe sich zwar durchaus mit SARS CoV-2 anstecken können, aber die Verläufe seien mit Impfung nicht so schwer gewesen. Die Dysregulation des Immunsystems, welche die schweren Verläufe begünstige, sehe man, so Christine Falk, „kaum bei Menschen, die geimpft waren und sich dann angesteckt haben“.
Im AOK-Interview vom 17.11.2023
https://www.aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-11-2023/corona-impfung-pandemie/
finden wir zunächst die Behauptung, Masken dienten dem Eigenschutz vor Ansteckung:
„Wenn jemand keine Maske mehr tragen will, muss er sich über die nächste Erkältung nicht wundern“
und wenig später die Behauptung, Masken dienten dem Fremdschutz: Wer Symptome habe, solle
„eine Maske aufsetzen, um andere nicht anzustecken“.
Was Christine Falk dabei ignoriert: Masken zum Eigen- oder Fremdschutz bei Virus-Infektionen sind ein Off-Label Use – eine Anwendung außerhalb des vorgesehenen Anwendungsgebiets. Medizinische Masken sind Medizinprodukte im Sinne der VO (EU) 2017/745 und dienen dem Fremdschutz vor Übertragung bakterieller Erreger. Auf die bakterielle (und nicht etwa auf die virale!) Filterleistung werden sie nach DIN EN 14683 auch überprüft. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung im Sinne der VO (EU) 2016/425 und dienen dem Eigenschutz vor Feinstaub; was sie leisten sollen, ist in DIN EN 149 näher beschrieben.
Als Immunologin hat Christine Falk bemerkenswert wenig Vertrauen in das menschliche Immunsystem, wenn sie anschließend äußert:
„Egal welche Infektionserkrankungen uns in der Zukunft noch erwischen werden – wir werden immer die Impfung dagegen brauchen.“
Dabei ist ihr durchaus bewusst, dass in Deutschland genau beobachtet wird, welche Erreger in der Bevölkerung zirkulieren – nämlich durch die sog. Sentinel-Überwachung in ausgewählten Arztpraxen und Kliniken (siehe dazu § 13 Abs. 2 bis 4 IfSG). Ist ihr entgangen, dass im Sentinel in KW 16 bi 38/2020 nicht ein einziger Fall von SARS CoV-2 gemeldet wurde? Wie kann sie dann – wie im hier verlinkten AOK-Interview geschehen – behaupten, die Impfung habe uns aus der Pandemie geführt?
Von „entweder Impfung oder Ansteckung“ ist auch in diesem Interview keine Rede mehr. Im Gegenteil räumt Christine Falk ein:
„Die meisten Menschen haben sich im Verlauf der Pandemie angesteckt, meist nach Impfung,“
aber sie würden eben dank der Impfung nicht so schwer krank. Und an späterer Stelle sagt sie:
„Es gibt sicher Menschen, die sich nicht haben impfen lassen und die noch nie eine Corona-Infektion hatten.“
Daraus zieht sie indes einen bemerkenswerten Schluss:
„Wenn die Impfdaten mit den Infektionsdaten verknüpft wären, könnten wir genauer sagen, wie viele Menschen noch gar nicht geschützt sind.“
Auf die Idee, dass jemand, der in der angeblich schlimmsten Atemwegs-Killerviruspandemie aller Zeiten ohne COVID-19-Erkrankung durchgekommen ist, und dies ohne COVID-Injektion, vielleicht gerade besonders gut geschützt sein könnte (nämlich durch sein natürliches Immunsystem), kommt Christine Falk gar nicht erst.
Kritiker werden mir jetzt vorwerfen, ich könne es doch als Jurist ohne medizinische Ausbildung nicht wagen, den Sachverstand einer Fachfrau wie Christine Falk in Zweifel zu ziehen. Jenen Kritikern sei bereits jetzt gesagt:
1. Es gehört zum täglichen Brot von Juristen, sich mit Sachverhalten zu befassen, deren Beurteilung außerjuristischen Sachverstand erfordert.
2. Aussagen von Sachverständigen dürfen vom Rechtanwender aber niemals anstandslos hingenommen, sondern müssen kritisch hinterfragt werden. Denn die Entscheidung über die Anwendung des Rechts ist letztverbindlich den Gerichten anvertraut; der Sachverständige hilft lediglich dem Gericht bei der Wahrheitsfindung. | 3 102 |
| 3 | KRITISCHE BEMERKUNGEN ZU DEN CORONA-AUSSAGEN VON PROF. DR. CHRISTINE FALK
Liebe Community,
Henning Rosenbusch erinnerte kürzlich daran, dass Prof. Dr. Christine Falk seinerzeit geäußert hat, Ungeimpfte seien die „Treiber der Pandemie“. Christin Falk war damals Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie und zudem Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung.
Ich frage mich, wie eine Immunologin, die einen einschlägigen akademischen Lehrstuhl führt, zu einer solchen Aussage kommt, und habe mir daher einige ihrer Äußerungen aus der Corona-Zeit angesehen.
Im RTL-Interview vom 9.8.2021
https://www.rtl.de/cms/christine-falk-wegen-impfmuedigkeit-koennte-eine-noch-gefaehrlichere-variante-kommen-4810663.html
äußerte Christine Falk, es gehe nur darum, sich entweder impfen zu lassen oder sich anzustecken. Die Entweder-oder-Verknüpfung suggeriert, dass die Impfung ihren Empfänger sicher vor Ansteckung schützt. Gleichzeitig plädiert sie aber für die Beibehaltung der AHA+L-Regeln und für das Tragen von Masken. Wozu eigentlich, wenn man doch angeblich durch die Impfung vor Ansteckung geschützt ist?
Im selben Interview warnt Christine Falk, niemand werde ungeimpft der Pandemie entkommen. Ich selbst bin indes ein lebendes Gegenbeispiel (und bin damit ganz gewiss nicht allein) – ich habe keine COVID-Injektion empfangen und war nie an COVID-19 erkrankt.
Aus fachlicher Sicht habe ich an die Aussage, niemand werde ungeimpft der Pandemie entkommen, folglich sehr kritische Fragen: Unterschätzt Christine Falk die Bedeutung der Nasen- und Rachenschleimhäute? Und sind ihr die Studien verborgen geblieben, die bereits in der frühen Corona-Zeit auf eine Kreuzimmunität gegen SARS CoV-2 durch vorausgegangene Infektion mit endemischen humanen Coronaviren hindeuteten?
In einem Artikel vom 7.8.2022
https://www.welt.de/gesundheit/plus240341837/Covid-Resistenz-Wieso-infizieren-sich-manche-Menschen-nicht-mit-Corona.html
rätselt die WELT darüber, warum manche Menschen gegen Corona resistent sind, und fand mithilfe eines US-Forschers zu folgendem Ergebnis:
„Dass das Coronavirus einen Menschen einfach nicht infizieren kann, geht wahrscheinlich nicht auf eine einzige Ursache zurück. Manche haben möglicherweise keine oder nur wenige Bindungsrezeptoren auf den Schleimhautzellen in Nase, Rachen und Lunge. Das bedeutet, das Virus kann nicht oder nur selten eindringen. Es kann auch sein, dass ihr Immunsystem besonders schnell arbeitet. Oder wegen voriger Infektionen, etwa mit Schnupfencoronaviren, bereits einen Grundschutz aufgebaut hat und eingedrungene Viren in Windeseile beseitigt. Die Viren verursachen dann zwar eine Infektion, aber es gelingt ihnen nicht, sich zu vermehren.“
Belege zur Kreuzimmunität (S. 58 ff.) und zur Bedeutung der Schleimhäute (S. 388 f.) finden sich in diesem Dokument:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
Beifall spendet Christine Falk dem US-Virologen Anthony Fauci, der den Standpunkt vertreten hatte, dass neue Varianten umso eher entstehen, je mehr Virus zirkuliert, und dass auch dieser Aspekt es geboten erscheinen lasse, eine hohe Impfquote anzustreben. Dies steht im Widerspruch zu Erkenntnissen, die darauf hindeuten, dass gerade Impfungen zu neuen Virus-Varianten führen – weil das Virus, wenn es sich weiterhin verbreiten will, zu entsprechenden Mutationen gezwungen ist. Das Wall Street Journal berichtete darüber am 1.1.2023:
https://www.wsj.com/articles/are-vaccines-fueling-new-covid-variants-xbb-northeast-antibodies-mutation-strain-immune-imprinting-11672483618?eafs_enabled=false | 3 308 |
| 4 | BEMERKUNGEN ZUM NEUEN BUNDESGESUNDHEITSMINISTER
Liebe Community,
Mit Carsten Linnemann hat Friedrich Merz einen Akteur zum Bundesgesundheitsminister ernannt, dem ich in der Corona-Zeit persönlich begegnet bin.
Im Oktober 2020 besuchte ich gemeinsam mit einigen Aktivisten des Corona-Maßnahmen-Widerstands aus Paderborn Carsten Linnemann in dessen dortigem Wahlkreisbüro – er war in der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Paderborn. Er nahm sich damals anderthalb Stunden Zeit für uns – freilich unterbrochen durch ein längeres Telefongespräch, von dem gleich noch zu handeln sein wird.
Zwei Aspekte sind mir in bleibender Erinnerung geblieben:
1. Carsten Linnemann hatte nach eigenen Angaben das Buch „Corona Fehlalarm” von Sucharit Bhakdi und Karina Reiss gelesen. Immerhin war er also bereit, sich mit unserer Kritik an den Corona-Maßnahmen auseinanderzusetzen (was ihn positiv von etlichen anderen Politikern in der Corona-Zeit abhebt). Er hinterließ in dem Gespräch einen durchaus aufgeschlossenen Eindruck.
Ob er allerdings die Lektüre zum Anlass genommen hat, die Corona-Politik substantiell zu hinterfragen, darf bezweifelt werden: Als die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt wurde, stimmte Carsten Linnemann der Gesetzesvorlage zu. Und auch der Bundesnotbremse hatte Carsten Linnemann zuvor bereits zugestimmt.
2. Mitten im Gespräch klingelte das Handy von Carsten Linnemann. Er guckte auf das Display, rief aus: „Scheiße, der Altmaier!” und verschwand im Nebenraum. Als er zurückkehrte, berichtete er, Peter Altmayer (der damalige Bundeswirtschaftsminister) habe ihm die Pläne für die Corona-Hilfen bis Juni 2021 (!) durchgegeben. Dazu muss man wissen, dass Carsten Linnemann 2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Tourismus aufgestiegen war; er war damit der wichtigste parlamentarische Ansprechpartner der Bundesregierung, wenn es um Corona-Hilfen ging.
Uns Besuchern wurde in diesem Moment schmerzhaft bewusst, dass die Regierung Merkel damals nicht im Traum daran dachte, uns auf absehbare Zeit unser Leben zurückzugeben. Was nach Oktober 2020 folgte, ist sattsam bekannt: „Wellenbrecher-Lockdown”, Weihnachts-Lockdown (powered by 7. Corona-Ad-hoc-Papier der Leopoldina vom 8.12.2020), schließlich Bundesnotbremse. Letztere war – passend zu dem Umstand, dass man im Oktober 2020 schon die Hilfen bis Juni 2021 beschlossen hatte – gesetzlich bis zum 30. Juni 2021 befristet und lief an diesem Tag planmäßig aus.
Auf das Wirken von Carsten Linnemann als Bundesgesundheitsminister dürfen wir ganz besonders gespannt sein. Und ich empfehle der Corona-Enquête-Kommission im Deutschen Bundestag dringend, Carsten Linnemann einzuladen und zu befragen, was er bereits im Oktober 2020 über die nachfolgende Entwicklung der Corona-Politik wusste. Für Carsten Linnemann wäre es die Chance, halbwegs gesichtswahrend, wenn auch vielleicht vorübergehend mit ein paar Schrammen, aus dem Corona-Schweigekartell auszubrechen. Und für die Öffentlichkeit könnte seine Befragung erheblichen Erkenntnisgewinn für die Aufklärung über das Corona-Unrecht liefern.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 22 828 |
| 5 | SAG MIR, WO DIE KINDER SIND
Liebe Community,
„Die erste Kita in Bielefeld schließt“ – so titelt die Neuen Westfälische vom 20.7.2026,
https://www.nw.de/lokal/bielefeld/sennestadt/24378808_Die-erste-Kita-in-Bielefeld-schliesst.html
Im Einleitungstext wird ergänzt, dass andere Kitas gezwungen sein werden, einzelne Gruppen zu schließen. Grund: „Kindermangel“. Dies wirft die Frage nach den Ursachen auf.
Natürlich ist zunächst zu eruieren, ob es sich um einen bundesweiten Trend handelt. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts deuten sehr stark genau darauf hin:
„Der seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau, verstärkte sich seit 2022 deutlich und setzt sich auch im Jahr 2025 fort.“
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/_inhalt.html
Da beginnend mit 2021 die COVID-Impfkampagne ausgerollt wurde, stellt sich die Frage, ob diese auf den Rückgang einen Einfluss gehabt haben könnte. Daten aus Tschechien zeigen bei Frauen mit COVID-Injektion eine deutlich niedrigere Geburtenrate als bei Frauen ohne COVID-Injektion. Einzelheiten dazu sind nachzulesen in der Studie Manniche et al., Rates of successful conceptions according to COVID-19 vaccination status: Data from the Czech Republic,
https://journals.sagepub.com/doi/epub/10.1177/09246479251353384
Eine israelische Studie, die vor einem Jahr als Preprint vorgestellt wurde, bisher aber noch keine – oder jedenfalls keine erfolgreiche – Peer Review (externe Begutachtung) durchlaufen zu haben scheint, notiert einen signifikanten Anstieg von Fehlgeburten nach mRNA-COVID-Injektion. Siehe Guetzkow et al, Observed-to-Expected Fetal Losses Following mRNA COVID-19 Vaccination in Early Pregnancy,
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2025.06.18.25329352v1
Die Post-Marketing-Überwachung der BioNTech-Injektionen im Hause Pfizer förderte bereits in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 mehrere Fälle von Früh- und Totgeburten nach der Injektion zutage – was das US-amerikanische Center for Disease Control (CDC) nicht davon abhielt, die Spritzen im April 2021 auch für Schwangere zu empfehlen. Siehe NiUS vom 26.10.2024:
https://www.nius.de/analyse/news/pfizer-und-us-arzneimittelbehoerde-wussten-um-das-risiko-von-frueh-und-totgeburten-bei-geimpften-schwangeren/a34db916-496e-4d43-a643-4ce3d8e1e276
Zu beachten ist aber auch, dass es andere Kausalfaktoren für den Geburtenrückgang gibt. So stieg die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche 2022 stark und 2023 und 2024 dann noch einmal leicht an:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232/umfrage/anzahl-der-schwangerschaftsabbrueche-in-deutschland/
und ging 2025 nur geringfügig zurück:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/_inhalt.html
Und natürlich muss man sich immer auch die Frage stellen, welche politischen Anreize es jeweils gab, Kinder in die Welt zu setzen oder eben nicht. Eine monokausale Betrachtung verbietet sich also. Gleichwohl bestehen erdrückende Indizien, dass der Geburtenrückgang jedenfalls auch mit den COVID-Injektionen zu tun hat. Weitere Forschung zu diesem Thema wäre absolut wünschenswert.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 28 640 |
| 6 | WIE STEHT ES DENN NUN UM DIE RUSSISCHE WIRTSCHAFT?
Quelle oberes Bild: Münchner Merkur vom 30.6.2026,
https://www.merkur.de/wirtschaft/russlands-wirtschaft-hat-probleme-doch-sie-ist-noch-nicht-am-ende-zr-94376573.html
Quelle unteres Bild: Frankfurter Rundschau vom 10.7.2026,
https://www.fr.de/politik/steht-vor-kollaps-explosive-situation-russlands-wirtschaft-94386299.html
Beide Zeitungen gehören zum selben Konzern, nämlich zu IPPEN MEDIA. Beide Artikel berichten von Problemen der russischen Energieversorgungen nach ukrainischen Drohnenangriffen. Der Merkur erwähnt jedoch eine Analyse des US-Magazins „The Economist”, wonach das Pro-Kopf-BIP und die Reallöhne steigen und die Inflation zurückgeht. Die FR scheibt von alledem nichts, macht aber auf die Gefahr eines russischen Banken-Crashs aufmerksam. | 6 327 |
| 7 | „GLAUBWÜRDIGKEIT IST IN DER POLITIK DAS HÖCHSTE GUT”
Liebe Community,
Unter anderem mit den Worten „Glaubwürdigkeit ist in der Politik das höchste Gut” begrüßt Friedrich Merz den Rücktritt von Jens Spahn als Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag:
https://www.stern.de/news/kanzler-merz-nennt-spahns-ruecktritt--richtig--und--unvermeidlich--37984148.html
Merkt Friedrich Merz irgendwann selbst, was diese Worte, wenn man sie folgerichtig zu Ende denkt, für ihn selbst bedeuten müssten? Oder muss es ihm jemand erklären?
Oder hat Friedrich Merz noch nicht einmal mehr den Ehrgeiz, seine Doppelmoral gegenüber den Menschen in diesem Land zu verschleiern?
Dass Jens Spahn zurückgetreten ist, finde ich richtig. Friedrich Merz sollte seinem Beispiel folgen.
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 18 112 |
| 8 | SCHWANKENDE WETTERPROGNOSEN AUS DEM HAUSE KACHELMANN
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Stattdessen präsentierten sie oft nur einen Lauf des Modells, meist den Hauptlauf.” Er ergänzt, dass „gerade hinten raus die Vorhersagen alle sechs Stunden völlig unterschiedlich sein können, mal 20 Grad hoch und wieder runter”.
Was schließen wir daraus für seine Prognose im Merkur vom 7.7.2026?
Ich habe mal irgendwo gehört, dass Propaganda darauf abzielt, die Menschen zu verwirren… | 6 929 |
| 9 | SCHWANKENDE WETTERPROGNOSEN AUS DEM HAUSE KACHELMANN
Teil 1
Quelle oben: Merkur vom 7.7.2026,
https://www.merkur.de/verbraucher/ziemlich-katastrophal-joerg-kachelmann-warnt-vor-weiterem-sommer-zr-94386045.html
Im dortigen Text heißt es:
„Auf dem Kurznachrichtendienst ‚X‘ postete er einen ziemlich düsteren Ausblick für Juli und August - und das „für weite Teile Mitteleuropas“. Damit meint der nicht etwa einen kühlen, verregneten Sommer, sondern lange Hitzeperioden und Trockenheit.”
Quelle unten: t-online vom 14.7.2026,
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/wetter/id_101340296/wetter-mit-46-grad-joerg-kachelmann-zerlegt-hitze-prognose-schwachsinn-.html
Kachelmann tritt der These entgegen, in Deutschland drohten 46 Grad Hitze, und meint, „dass seriöse Vorhersagen auf 30 bis 100 unterschiedlichen Modellberechnungen basierten (…). Allerdings sei es vielen Anbietern von Wettervorhersagen egal, dass diese Modelle Unsicherheiten berücksichtigen. | 6 223 |
| 10 | DER DESIGNIERTE NEUE DEUTSCHE FUSSBALL-BUNDESTRAINER EINT DIE NATION…
… oder etwa nicht?
Quellen:
Linkes Bild: Kölnische Rundschau vom 19.12.2021,
https://www.rundschau-online.de/sport/dauerhafte-gefahr-fuer-uns-alle-juergen-klopp-knoepft-sich-corona-impfverweigerer-vor-221567
Rechtes Bild: FOCUS vom 3.10.2021,
https://www.focus.de/sport/fussball/lauterbach-springt-ihm-sofort-bei-ist-wie-betrunken-autofahren-klopp-macht-impf-verweigerern-klare-ansage_id_24300559.html | 15 191 |
| 11 | IMPFPROPAGANDA AUF TOURNEE
Liebe Community,
Von der Band „Kraftklub“ hatte ich vorher noch nie etwas gehört – bis am 9.3.2021 deren Sänger Felix Kummer auf Instagram schrieb:
„ABER DIESE TOUR WIRD STATTFINDEN!
Und wenn ich dafür im Sommer in eure Hood kommen muss, um euch den Impsaft höchstpersönlich in die Arme zu bolzen.“
https://www.instagram.com/p/CMM2tbVBfah/?img_index=1
Der Kontext dieser Äußerung: die Verärgerung über die Lockdown-bedingte Absage zweier Kraftklub-Konzerte. Verbunden mit der Hoffnung auf die C-Spritze – die dann aber nach Meinung von Felix Kummer gefälligst auch alle zu nehmen hätten.
Wie man der Neuen Westfälischen vom 6.7.2026
https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/24368566_Mit-Fotos-und-Video-So-war-der-Auftritt-von-Kraftklub-in-Bielefeld-vor-12.000-Fans.html.
entnehmen kann, ist die Band auch dieses Jahr wieder auf Tournee.
Aber wir sollten nicht vergessen, für welch Agenda sich der Sänger dieser Band hergegeben hat.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 14 537 |
| 12 | SOLLTEN DIE USA HEUTE NACHT GEGEN BELGIEN VERLIEREN…
… wird Donald Trump (Zutreffendes bitte ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich)
___ den belgischen Botschafter einbestellen
___ bei den Video-Schiedsrichtern anrufen, damit alle belgischen Tore annulliert werden, zur Not auch erst nach dem Abpfiff
___ die belgische Nationalmannschaft in Guantanamo inhaftieren, bis der belgische Fußballverband sie aus dem WM-Turnier zurückzieht,
___ das in den USA belegene Vermögen der FIFA einfrieren, falls die FIFA das Spiel nicht wiederholen lässt
___ 100% Zölle auf Einfuhren aus allen Ländern erheben, in denen die FIFA eine Niederlassung unterhält, falls die FIFA das Spiel nicht wiederholen lässt
___ Sonstiges (weiter reicht meine Phantasie gerade nicht…)
Im Ernst: FIFA-Chef Gianni Infantino hat diese Entwicklung ganz maßgeblich zu verantworten. Hätte er die FIFA-Statuten ernst genommen, hätte er den USA die Absage der gesamten WM für den Fall in Aussicht gestellt, dass die USA den somalischen Schiedsrichter Omar Artan nicht einreisen lässt und der iranischen Nationalmannschaft nicht erlaubt, sich für die gesamte Dauer ihrer WM-Teilnahme auf US-Territorium aufzuhalten. Und er hätte diese Ankündigung wahrgemacht, wenn die USA nicht eingelenkt hätten. Aber offenbar ist Herrn Infantino die Macht näher als das Recht. Denn wie wir wissen, setzten sich die USA mit ihren Einreisebestimmungen durch und durften die Bedingungen ignorieren, unter denen die USA als Austragungsort der Fußball-WM den Zuschlag erhalten hatten.
Und eben dies hat nun seine Fortsetzung darin gefunden, dass die Rot-Sperre gegen den US-Spieler Folarin Balogun auf Intervention von Donald Trump von der FIFA ausgesetzt wurde.
https://www.kicker.de/trump-gibt-anruf-bei-infantino-zu-1234325/artikel
Was haben wir in Zukunft noch zu erwarten, wenn Politiker sich ungebeten in sportjuristische Entscheidungen einmischen? | 20 495 |
| 13 | In Kreisen jener, die den herkömmlichen Parteien und deren Politikern ohnehin schon tief misstrauen, kann dies die Sorge nähren, dass die Fahrerin des Fluchtautos gerade wegen dieser personellen Verbindung von einem Haftbefehl verschont geblieben sein könnte. Es wird die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sein, ein solches Misstrauen zu zerstreuen, indem sie ergebnisoffen ermittelt. Es gilt einerseits die Unschuldsvermutung, andererseits aber auch das Gebot, den staatlichen Strafanspruch, wenn er denn bestehen sollte, ohne Ansehen der Person durchzusetzen und erforderlichenfalls zu sichern – wenn nötig, eben auch mithilfe eines Haftbefehls.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 7 039 |
| 14 | DER SECHSFACHMORD VON STADE UND DIE FAHRERIN DES FLUCHTAUTOS
Liebe Community,
Der furchtbare Sechsfach-Mord von Stade wirft die Frage nach der Rolle einer Frau auf, die am Steuer des PKW saß, mit dem der Täter zu flüchten versuchte. Es wird die Frage aufgeworfen, warum gegen diese Frau kein Haftbefehl erlassen, ja vielleicht noch nicht einmal beantragt wurde.
Nach § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO darf Untersuchungshaft nur gegen jemanden angeordnet werden, der einer Straftat dringend verdächtig ist und in dessen Person ein Haftgrund besteht. Im Fall der Fahrerin des Fluchtautos von Stade steht die Frage im Raum, ob sie Beihilfe zum Mord (§§ 211, 27 StGB) geleistet hat. Sollte diesbezüglich ein dringender Tatverdacht bestehen, wäre der Haftgrund der Schwerkriminalität nach § 112 Abs. 3 StPO gegeben. Diese Vorschrift ist nicht nur anwendbar, wenn jemand der täterschaftlichen Begehung eines Mordes, sondern auch dann, wenn jemand der Beihilfe zum Mord dringend verdächtig ist (siehe etwa BGH, Beschluss vom 13.12.2023 – AK 90/23, Rn. 25). WENN also die Fluchtfahrerin von Stade dringend verdächtig sein SOLLTE, Beihilfe zum Mord geleistet zu haben, lägen die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vor.
OB ein solcher dringender Tatverdacht besteht, ist derzeit unklar und kann von außen ohne Kenntnis der Ermittlungsakten nicht beurteilt werden.
In den Medien lesen wir zum einen, dass die Frau, die das Fluchtauto fuhr, enge Verbindungen zur Familie des Kindes hatte, dessen Vater seinerseits dringend verdächtig ist, die sechs Morde in Stade begangen zu haben, und der mittlerweile auch in U-Haft sitzt. Sie soll sogar die Patentante des Kindes gewesen sein und noch kurz vor der Bluttat versucht haben, sich medienwirksam für den Kindesvater einzusetzen. Siehe WELT vom 3.7.2026:
https://www.welt.de/vermischtes/article6a44ca7788b80dfa50d933f6/stade-patentante-soll-vor-der-tat-20-seitiges-schreiben-an-medien-verschickt-haben.html
Zum anderen lesen wir, dass die Fahrerin des Fluchtautos nichts von dem Vorhaben des Kindesvaters gewusst haben will, in der Einrichtung, in der das Kind untergebracht war, die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung mithilfe einer Schusswaffe zu ermorden; sie soll ihrerseits vom Kindesvater mit vorgehaltener Schusswaffe gezwungen sein, mit dem Wagen loszufahren, um vom Tatort zu entkommen. Siehe BILD vom 3.7.2026:
https://www.bild.de/regional/niedersachsen/6-tote-in-stade-schwiegermutter-von-spd-politiker-fuhr-fluchtwagen-6a46a6272a7c6edbda63d771
Sollte die letztgenannte Version zutreffen, ließe sich der Vorwurf der Beilhilfe zum Mord nicht aufrechterhalten. Während der Fahrt zum Tatort (auch da soll die Frau schon den Wagen gesteuert haben) hätte dann nämlich der nach § 27 Abs. 1 StGB erforderliche Gehilfenvorsatz gefehlt: Wegen Beihilfe wird nur bestraft, wer weiß oder mindestens billigend in Kauf nimmt, einem anderen bei dessen Straftat zu helfen. Und nach der Tat konnte keine Beihilfe mehr zum Mord geleistet werden, weil dieser bereits vollendet war. Dann bliebe allenfalls noch der Vorwurf der versuchten Strafvereitelung übrig (§ 258 Abs. 1, Abs. 4 StGB), der aber – da die Frau dann selbst an Leib und Leben bedroht gewesen wäre – nach § 34 StGB wegen Notstandes gerechtfertigt gewesen wäre.
Inwieweit die Darstellung, die Fahrerin des Fluchtautos habe vorher von nichts gewusst und sei hinterher mit vorgehaltener Waffe zum Losfahren gezwungen worden, glaubhaft ist, lässt sich von außen weder im bejahenden noch im verneinenden Sinne beantworten. Die Frage, warum gegen sie aktuell kein Haftbefehl vorliegt, wird vermutlich auch deshalb in einer so drängenden Weise gestellt, weil es sich um die Schwiegermutter eines SPD-Landtagsabgeordneten handelt. Siehe n-tv vom 2.7.2026:
https://www.n-tv.de/panorama/Schwiegermutter-von-SPD-Politiker-Kurku-fuhr-Fluchtwagen-in-Stade-id31042084.html | 6 242 |
| 15 | #UNSEREDEMOKRATIE™ IN AKTION
Liebe Community,
In Anbetracht der Tatsache, dass sie mit ihren Botschaften immer weniger Menschen in unserem Land auf der geistigen Ebene erreichen, greifen linke Extremisten immer schamloser zur Gewalt. Dieses Mal traf es Journalisten von Apollo News, die vom AfD-Parteitag in Erfurt berichten wollten.
Fragen wirft auch die Rolle der Gerichte auf. Nachdem das Verwaltungsgericht Weimar ein von der Stadt Erfurt verhängtes Versammlungsverbot auf den Zufahrtswegen zum Parteitagsgelände außer Vollzug gesetzt hatte, hatte die Stadt Erfurt dagegen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Weimar eingelegt. Mir ist nicht bekannt, dass über diese Beschwerde mittlerweile entschieden worden wäre – obwohl es dafür längst höchste Zeit wäre.
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 16 086 |
| 16 | Wenn man Kriegsberichterstattung zur Kenntnis nimmt, darf man, so meine ich, erst einmal gar nichts glauben – egal von welcher Seite. Und es kann bei der Einordnung der Berichterstattung helfen, die Frage zu stellen, wer von dem Krieg profitiert. Finanzieren vielleicht dieselben Akteure, die die berichtenden Medien finanzieren, auch die Rüstungsindustrie? Wenn ja: Kann das vielleicht einen Einfluss auf den Inhalt der Berichterstattung haben? Wie verhält es sich mit der Möglichkeit, dass einzelne Akteure beide Seiten des Krieges finanzieren? Werden dann vielleicht auch die Medien auf beiden Seiten finanziert? Der EuGH hat die Chance verpasst, diesen Fragen auf den Grund zu gehen.
Der EuGH legitimiert mit seinem Urteil vom 2.7.2026 – C-67/25 knallharte Pressezensur. In einer liberalen Demokratie ist dies nicht hinnehmbar – und zwar völlig unabhängig davon, wie man den Sender RT Deutsch inhaltlich bewertet. Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Grundrechte-Charta (EuGRCh), wo es schlicht heißt „Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet“, wird im hier besprochenen Urteil noch nicht einmal zitiert. Dabei ist die EuGRCh auch für die EU-Rechtsetzungsorgane bindend. Der EuGH hätte daher die Zensur-Verordnungen der EU an Art. 11 Abs. 2 EuGRCh messen müssen – und hat eben dies leider versäumt.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 15 724 |
| 17 | INFORMATIONSKRIEG MIT DEN MITTELN DES STRAFRECHTS
Liebe Community,
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gibt Anlass zur Warnung – in mehrfacher Hinsicht. Es handelt sich um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2.7.2026 in der Rechtssache C-67/25.
Folgendes war passiert: Vor dem Landgericht Saarbrücken müssen sich mehrere Angeklagte, die auf einem von ihnen verantworteten Blog Videos des Senders RT Deutsch geteilt hatten, wegen des Vorwurfs verantworten, sie hätten eine kriminelle Vereinigung gegründet § 129 StGB) – kriminell deshalb, weil das Teilen dieser Videos gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d (zur Tatzeit noch Buchstabe b) AWG (Außenwirtschaftsgesetz) in Verbindung mit den EU-Verordnungen 833/2014 und 2022/350 unter Strafe stehe.
Das Landgericht Saarbrücken stellte fest, dass der Blog nur privat und nicht kommerziell betrieben wurde, und legte dem EuGH die Frage vor, ob nicht-kommerzielle Blog-Betreiber auch als „Betreiber“ im Sinne der genannten EU-Verordnungen (genauer: im Sinne von Art. 2f Absatz 1 VO [EU] 833/2014, der durch VO [EU] 2022/350 eingefügt wurde) angesehen werden können.
Ja, entschied nun der EuGH: Betreiber sei jeder, der für die Verbreitung oder die Bereitstellung von Inhalten verantwortlich sei, egal ob er damit Geld verdiene oder nicht. Und wer eben Inhalte des Senders RT Deutsch verbreite, verbreite verbotene Inhalte – verboten deshalb, weil sich dies aus Anhang XV der VO 2022/350 ergebe. Dafür spreche nicht nur der Wortlaut der oben zitierten Vorschrift, sondern auch deren Zweck: Das Verbot, Inhalte des Senders RT Deutsch zu verbreiten, diene dazu, „die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit der Union“ zu schützen, die durch die systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation, der Verfälschung von Fakten und der Propaganda bedroht werden, die die Russische Föderation über eine Reihe von unter der ständigen direkten oder indirekten Kontrolle der russischen Führung stehenden Medien führt, um ihre Nachbarländer, die Union und deren Mitgliedstaaten zu destabilisieren und um die militärische Aggression gegen die Ukraine zu rechtfertigen, zu unterstützen und voranzutreiben“.
Die erste Warnung richtet sich damit an alle Menschen, die auf Ihren Seiten bei Facebook, Instagram, X, & Co. Inhalte gleich welcher Art teilen: Wer Inhalte des Senders RT Deutsch irgendwo teilt, macht sich nach deutschem Recht strafbar. Auch wenn es „nur“ privat geschieht. Ich gehe davon aus, dass die Meldestellen in Deutschland längst ihre Messer wetzen.
Die zweite Warnung ist freilich eher gesamtgesellschaftlicher Natur: es ist die Warnung vor einer gefährlichen Fehlentwicklung in der (in diesem Fall europäischen) Justiz. Völlig kritiklos übernimmt nämlich der EuGH das Dogma, dass die Berichterstattung beim Sender RT Deutsch manipulativ und faktenverfälschend sei sowie den Charakter von Propaganda trage. Ob vergleichbare Vorwürfe auch gegen NATO- und Ukraine-freundliche Medien erhoben werden könnten, hinterfragt der EuGH nicht. Es sieht so aus, als gebe es auch für den EuGH „gute“ und „schlechte“ Medien.
Warum fällt es ausgebildeten Richtern so schwer, sich der Vorstellung zu öffnen,
- dass im Krieg die Wahrheit immer das erste Opfer ist,
- dass auch die NATO- und Ukraine-freundlichen Medien eine politische Agenda verfolgen könnten,
- dass es vielleicht die Medien auf beiden Seiten mit der Wahrheit nicht so genau nehmen
- und dass es daher Aufgabe des kritischen Medienpublikums ist, alle Seiten anzuhören und sich mit der gebotenen Vorsicht ein eigenes Bild zu machen? | 21 549 |
| 18 | DER WAHRE GRUND FÜR DAS SCHEITERN BEI DER WM: FEHLENDE DIVERSITÄT
Liebe Community,
Jetzt wissen wir endlich, warum die deutsche Fußball-Nationalmannschaft bei der Fußball-WM 2026 die Segel streichen musste: Man ist beim DFB einfach nicht „divers“ genug! Meint jedenfalls die Expertin™ Tabea Kemme:
https://www.bild.de/sport/fussball/tv-expertin-fordert-mehr-diversitaet-beim-dfb-blick-von-maennern-auf-maenner-6a46a903fe916cf558e8a41c?dicbo=v2-KP96bzO&cid=kooperation.article.outbrain.desktop.AR_2.ff.bild
Was sie damit genau meint, ist – jedenfalls für meinen einsilbigen Verstand – auch nach den Nachfragen der Moderatorin Laura Wontorra nicht deutlich geworden. Aber gut, dass wir endlich wissen, wie der deutsche Fußball wieder in die Erfolgsspur zurückfindet!
Ist ja auch zu dumm, dass die Menschen in Deutschland nun, da das WM-Fieber abkühlt, sich wieder für Politik interessieren und daher bemerken, dass z.B. die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll, um den die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage zu senken
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankschreibung-krankheitstage-reform-100.html
– was ja bedeutet, dass die Bundesregierung die höheren Krankenstände offenbar ausschließlich darauf zurückführt, dass der deutsche Arbeitnehmer angeblich zu oft blau macht. Belege für diese Annahme? Fehlanzeige! Und fragt jemand danach, warum die Krankenstände ausgerechnet seit Beginn der COVID-Impfkampagne so in die Höhe geschnellt sind? Dafür gibt es nämlich tatsächlich Belege, die in diesem Dokument
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
auf den Seiten 225 bis 237 nachzulesen sind.
Wieder einmal müssen wir der Politik genau auf die Finger schauen. Denn erneut fehlt mir der Glaube, dass die Bundesregierung den Menschen in diesem Lande Gutes will. Es wird nämlich ungeniert weiter an der Kriegsschraube gedreht, und die Empörungs- und Zensurindustrie (pardon Zivilgesellschaft™) wird weiter ungeniert mit Steuermillionen gefüttert.
Wachsame Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 11 999 |
| 19 | AUS DEM AFD-GUTACHTEN DER GESELLSCHAFT FÜR FREIHEITSRECHTE
Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1)
1. Es ist natürlich viel zu undifferenziert, eine Haftstrafe für „Richter, Staatsanwalt und Polizeidirektor” zu fordern, vor allem, wenn das Problem – nämlich dass mit zweierlei Maß gemessen wird – nicht allein in der Person der beteiligten Akteure liegt, sondern systemischen Charakter trägt.
2. Aber es ist – leider – liquide beweisbar, dass deutsche Staatsanwälte und deutsche Richter mit zweierlei Maß messen, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung von Äußerungen unter dem Gesichtspunkt der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) geht. Einen solchen Missstand muss man öffentlich – auch mit überspitzten und selbst mit überzogenen Formulierungen – anprangern dürfen, ohne sich dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit auszusetzen.
3. Besonders bemerkenswert ist, dass die Autoren des Gutachtens offenbar nicht das geringste Problem mit der Äußerung der Linken-Politikerin Bianca Deubel „Alle AfDler gehören in die Gaskammer” haben. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Bianca Deubel sich dafür nicht vor Gericht verantworten musste. Denn diese Äußerung enthält eine Verherrlichung der schlimmsten Eskalationsstufe der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft und ist damit ganz klar nach § 130 Abs. 4 StGB strafbar.
Allein schon die hier gezeigte Passage zeigt, dass die angebliche Ergebnisoffenheit des Gutachtens, die auf der Internetseite der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont wird, nur ein Lippenbekenntnis ist. Weitere eklatante Mängel des Gutachtens hat Andreas Rosenfelder in einem lesenswerten Beitrag in der WELT vom 26.6.2026 aufgezeigt:
https://www.welt.de/debatte/plus6a3e0acb113e90346dc4d51d/afd-gutachten-die-letzte-patrone-einer-verbotspartei.html.
Vor einiger Zeit wurde mir vorgeworfen, ich würde auf meinen Kanälen Werbung für die AfD machen. Das ist ein eklatantes Missverständnis. Mir geht es allein darum, dass die AfD an denselben politischen und rechtlichen Maßstäben gemessen wird wie jede andere Partei. Wer die AfD marginalisieren will, möge deren Angriffsflächen mithilfe von Argumenten identifizieren und dann bitte selbst eine überzeugende Politik anbieten und überzeugende Persönlichkeiten zu deren Umsetzung aufbieten.
Mit ihrem anhaltenden Verbots-Gebrüll machen die Gegner der AfD eben diese AfD am Ende nur noch stärker. Man kann die Demokratie nicht dadurch schützen, dass man die politische Konkurrenz verbietet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 12 688 |
| 20 | AUS DEM AFD-GUTACHTEN DER GESELLSCHAFT FÜR FREIHEITSRECHTE
(Teil 1)
Liebe Community,
Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte” hat kürzlich ein Gutachten vorgelegt, das die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen soll. Grundlage des Gutachtens sind öffentliche Äußerungen von AfD-Politikern. Inklusive Anhang umfasst das Gutachten 3.062 Seiten.
https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf
Der hier gezeigte Ausschnitt aus dem Gutachten ist auf Seite 3.051 des Dokuments zu sehen. Ein AfD-Politiker prangert an, dass die Justiz im Bereich der Bestrafung wegen Volksverhetzung mit zweierlei Maß misst, und fordert strafrechtliche Konsequenzen für die hieran beteiligten Richter und Ermittler. Die hier gezeigte Äußerung wird im Gutachten unter „Potenziell mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbare Äußerungen” rubriziert.
Zu der im Screenshot gezeigten Äußerung ist Folgendes zu bemerken: | 10 430 |
