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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

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Jura-Professor, Uni Bielefeld

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📈 نظرة تحليلية على قناة تيليجرام Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

تُعد قناة Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell (@martinschwab) في القطاع اللغوي الألمانية لاعباً نشطاً. يضم المجتمع حالياً 12 065 مشتركاً، محتلاً المرتبة 703 في فئة القانون والمرتبة 912 في منطقة ألمانيا.

📊 مؤشرات الجمهور والحراك

منذ تأسيسه في невідомо، حقق المشروع نمواً سريعاً وجمع 12 065 مشتركاً.

بحسب آخر البيانات بتاريخ 05 أكتوبر, 2026، تحافظ القناة على نشاط مستقر. خلال آخر 30 يوماً تغيّر عدد الأعضاء بمقدار -35، وفي آخر 24 ساعة بمقدار -1، مع بقاء الوصول العام مرتفعاً.

  • حالة التحقق: غير موثّقة
  • معدل التفاعل (ER): يبلغ متوسط تفاعل الجمهور 161.96‎%. وخلال أول 24 ساعة من النشر يحصد المحتوى عادةً 75.73‎% من ردود الفعل نسبةً إلى إجمالي المشتركين.
  • وصول المنشورات: يحصل كل منشور على متوسط 19 542 مشاهدة. وخلال اليوم الأول يجمع عادةً 9 137 مشاهدة.
  • التفاعلات والاستجابة: يتفاعل الجمهور بانتظام؛ متوسط التفاعلات لكل منشور يبلغ 279.
  • الاهتمامات الموضوعية: يركز المحتوى على مواضيع رئيسية مثل teil, schwab, martin, grüße, studie.

📝 الوصف وسياسة المحتوى

يصف المؤلف القناة بأنها مساحة للتعبير عن الآراء الذاتية:
“Jura-Professor, Uni Bielefeld”

بفضل وتيرة التحديث المرتفعة (أحدث البيانات بتاريخ 06 أكتوبر, 2026) تحافظ القناة على حداثتها ومستوى وصول مرتفع. وتُظهر التحليلات تفاعلاً نشطاً من الجمهور، ما يجعلها نقطة تأثير مهمة ضمن فئة القانون.

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Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

SONNENKÖNIGE IN DER CDU? Liebe Community; „Die CDU hat keinen Platz für Sonnenkönige“ titelte die taz am 28.9.2026 und reagierte mit dieser Schlagzeile und dem dann folgenden Artikel auf den Umstand, dass Jens Spahn sich aus dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zurückzog, nachdem bekannt geworden war, dass er sich mitten in der Sitzungswoche mal eben eine Woche Urlaub leistete: https://taz.de/Rueckzug-von-Spahn/!6211810/ Der Autor nimmt den Rückzug von Jens Spahn zum Anlass, einen gewissen Optimismus zu verbreiten, was die Selbstreinigungskräfte innerhalb der CDU anbelangt: Bei der Leihmutter-Affäre hätten die Frauen in der CDU rebelliert, jetzt hätten die Haushaltspolitiker der CDU an Spahns Sonderurlaub Anstoß genommen, und Philipp Amthor schaffe sogar seinen Strandkorb im Kanzleramt wieder ab. Ich halte den Optimismus des taz-Autors für verfrüht. Um es noch deutlicher zu sagen: Was ich in der jüngeren Zeit im Hause CDU wahrnehme, fühlt sich für mich nicht an wie bloßes individuelles menschliches Versagen (Spahn) oder bloße mediale Unerfahrenheit eines politischen Grünschnabels, der in die plumpsten Fallen tappt (Amthor). Ich habe vielmehr den Eindruck, die CDU inszeniert öffentlich ihre eigene vorsätzliche Selbstzerstörung. Bei Jens Spahn erschöpfen sich die „Sanktionen“ für sein Fehlverhalten im Verlust von Sonderposten: Erst wurde er den Fraktionsvorsitz los, dann seinen Posten im Haushaltsausschuss. Aber er ist immer noch Bundestagsabgeordneter und scheint an die längst überfällige Niederlegung seines Mandats keinen Gedanken zu verschwenden. Philipp Amthor präsentierte sich in „Inside CDU“ wie der designierte Thronfolger eines absolutistischen Fürsten. Der Strandkorb in seinem Büro war dabei nicht das Problem: Diesen hatte er selbst bezahlt. Das Problem ist, anders als n-tv am 29.9.2026 meint, https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Nicht-Amthor-ist-das-Problem-sondern-das-Einknicken-vor-dem-Mob-id31360447.html auch nicht der „Mob“ und der von diesem geäußerte „Sturm aus Unrat“, vor dem Philipp Amthor „eingeknickt“ sei. Nein, das wirkliche Problem liegt viel tiefer: Es bleibt der Eindruck von einem politischen Akteur, der im Leben noch nichts Nennenswertes geleistet hat, aber jetzt schon glaubt, sich über die Menschen in diesem Land stellen zu dürfen. Ich bin davon überzeugt, dass niemand sich um den Strandkorb im Kanzleramt scheren würde, wenn Philipp Amthor der Ruf eines glaubwürdigen und kompetenten Staatsmannes vorauseilen würde. Die CDU-„Mitarbeiter-Disco“ aus eben dieser ZDF-Doku setzt dem Ganzen dann noch die Krone auf: In der Zentrale einer regierungstragenden Partei wird tagsüber Party gefeiert, während draußen die Menschen trotz harter Arbeit mit ihrem Gehalt nicht mehr über die Runden kommen und ihnen dann noch dreist verkündet wird, was ihnen in Zukunft alles noch gestrichen und weggenommen wird. Die Botschaft an das Volk lautet: Liebe Wählerin, lieber Wähler, wir haben keine Lust, Eure Sorgen zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn die Probleme in diesem Land zu lösen. Erreicht wird damit, - dass die CDU in der Gunst der Bevölkerung dramatisch abrutscht, was sich an den jüngsten Wahlergebnissen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern deutlich gezeigt hat, - dass dadurch auf breiter Fläche der Weg für eine Koalition aus SPD, Grünen und Linken frei wird. Es kann kaum verwundern, dass Philipp Amthor Zuspruch von Politikern der SPD und der Grünen bekommen hat, wie die FR am 30.9.2026 berichtet: https://www.morgenpost.de/politik/article413297271/waehrend-sich-ricarda-lang-vor-amthor-stellt-findet-ein-cdu-kollege-scharfe-worte.html?utm_source=firefox-newtab-de-de SPD und Grüne sind die Profiteure dieses unwürdigen Theaters. Will die CDU politisch überleben, muss sie in ihren Führungspositionen überzeugende Persönlichkeiten aufbieten, die sich glaubhaft und lösungsorientiert der Sorgen der Menschen diesem Land annehmen. Erst wenn sie das fertigbringt, fange ich an, an ihre Selbstreinigungskräfte zu glauben. Momentan bleibe ich skeptisch. Und das ist sehr zurückhaltend ausgedrückt.

Ich kann nicht verhehlen, dass die beiden hier besprochenen Meldungen bei mir ein massives Störgefühl ausgelöst haben. Rechtsextremismus wird mit einer übermotivierten Suche nach versteckten NS-Botschaften eher gefördert als zurückgedrängt – und zwar selbst in jenen Fällen, in denen der Verdacht, dass sich hinter einer Wort-, Buchstaben- oder Zahlenkombination oder hinter einer bestimmten Handlung eine solche Botschaft verbirgt, im Einzelfall begründet sein sollte. Gerade dann wäre Ignorieren die bessere Lösung – damit die NS-Botschaft eine verstreckte bleibt, vom Publikum nicht wahrgenommen wird und die dahinterstehende Ideologie keine weitere Verbreitung findet. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

AUF DER SUCHE NACH VERSTECKTEN NAZI-SYMBOLEN Liebe Community, In Österreich fing sich ein Wirt eine Geldstrafe und zusätzlich sogar eine Haftstrafe auf Bewährung ein, weil er an einem 20. April – angeblich vier Jahre in Folge – Eiernockerl auf seine Speisekarte setzte. Eiernockerl sollen die Leibspeise von Adolf Hitler gewesen sein. Der Wirt habe sich daher der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gemacht. https://www.heute.at/s/wirt-bietet-eiernockerl-am-20-april-an-2640-strafe-120256751 In den USA musste ein Rennpferd umbenannt werden, das von seinem Halter „Austrian Painter“ genannt worden war. Dieser Name verstoße gegen die Regeln des Zuchtverbandes, weil er darauf anspiele, dass Adolf Hitler gerne Maler geworden wäre. https://www.bild.de/news/ausland/wegen-hitler-rennpferd-muss-umbenannt-werden-6ab60a67a8b3f6fdb1edaada Nehmen wir einmal an, die Assoziation von Adolf Hitler wäre von dem österreichischen Wirt und dem US-Rennpferdbesitzer tatsächlich so gemeint gewesen (was von beiden bestritten wird). Dann frage ich mich gleichwohl, was im Fall aus Österreich die Justiz und im Fall aus den USA der Rennpferde-Zuchtverband erreichen: Ich wage die Hypothese, dass die allermeisten Menschen die gedankliche Verbindung zwischen Eiernockerln bzw. einem „Austrian Painter“ mit Adolf Hitler NICHT geknüpft hätten. Sollte diese gedankliche Verbindung aber tatsächlich so gemeint gewesen sein, haben die österreichische Justiz und der US-Zuchtverband der öffentlichen Verbreitung von NS-Ideologie enormen Vorschub geleistet. Denn ohne die Intervention von Justiz bzw. Zuchtverband hätten beide Fälle niemals mediales Aufsehen erregt. Wenn die Intervention der Justiz in Österreich und des US-amerikanischen Rennpferde-Zuchtverbandes zum Ziel gehabt haben soll, die Menschen für versteckte NS-Botschaften zu sensibilisieren, dürften beide hier besprochenen Aktionen weit über dieses Ziel hinausgeschossen sein und sich kontraproduktiv auswirken. Erinnern wir uns nur an Versuche des brandenburgischen Verfassungsschutzes, bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf KFZ-Kennzeichen als versteckte NS-Symbole zu brandmarken: https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Faltblatt_6_2026_Missbrauch_von_Kfz_Kennzeichen.pdf Versuche, an jeder Ecke NS-Symbole und versteckte rechtsextreme Botschaften zu wittern, wird von den Menschen – gerade auch von den gutwilligen, die mit Rechtsextremismus nichts am Hut haben, und das sind die allermeisten Menschen in diesem Land – als hysterisch empfunden werden und das bange Gefühl erzeugen, man dürfe heute gar nichts mehr sagen, ohne dass irgendwer mit an den Haaren herbeigezogenen, willkürlich konstruierten Assoziationen eine NS-Botschaft hineinlese. Wenn der Wirt in Österreich wirklich absichtlich am 20. April Hitlers Leibgericht serviert haben sollte, ist das jedenfalls eine Botschaft an Menschen mit tatsächlich rechtextremer Gesinnung: Bei diesem Wirt könne man sich treffen, das sei ein Gleichgesinnter. Dann hat man im schlimmsten Fall gerade durch die medienwirksame Bestrafung des Wirtes den Boden einer rechtsextremen Aktionszelle bereitet. Sollten sich der Wirt in Österreich und der Rennpferdbesitzer in den USA aber bei ihren jeweiligen Handlungen überhaupt nichts Böses gedacht haben, ist ihnen schwerstes Unrecht widerfahren, weil sie – dann unberechtigt – mit einem schweren gesellschaftlichen Stigma belegt wurden. Je mehr Menschen als angeblich rechtsextrem stigmatisiert werden, obwohl sie dieses Gedankengut ablehnen, desto schwieriger wird es, wirkliche Rechtextreme von bloßen Framing-Opfern auseinanderzuhalten. Man drängt damit das NS-Gedankengut nicht etwa aus der Gesellschaft heraus, sondern holt es in die Gesellschaft zurück.

DIE HÄSSLICHE FRATZE DER ANTIFA Liebe Community, Eine große Menschenmenge gedachte bei einer Trauerwache jener, die durch Gew
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DIE HÄSSLICHE FRATZE DER ANTIFA Liebe Community, Eine große Menschenmenge gedachte bei einer Trauerwache jener, die durch Gewaltverbrechen ums Leben kamen. Die Täter waren leider oftmals deswegen einst zu uns gekommen, weil sie ihrerseits Schutz vor Gewalt und Verfolgung in ihren Heimatländern suchten. Die Antifa hat nichts Besseres zu tun, als ihre Fotografen auf die Veranstaltung zu schicken, die einzelne Teilnehmer ablichten, die Fotos ins Netz stellen und die Trauerwache als "rassistisch" brandmarken. Das Handeln der Antifa-Fotografen ist nicht nur eine geschmacklose Verhöhnung der Opfer, sondern strafbar (Verletzung des Rechts am eigenen Bild, §§ 22, 33 KUG; Feindesliste, § 126a StGB). Fassungslose Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

O´SPRITZT IS´! Liebe Community, Die Strategie, am Rande von Vergnügungsveranstaltungen Impfungen anzubieten (diesmal gegen Gr
O´SPRITZT IS´! Liebe Community, Die Strategie, am Rande von Vergnügungsveranstaltungen Impfungen anzubieten (diesmal gegen Grippe und COVID-19), wird derzeit wiederbelebt. https://www.merkur.de/lokales/muenchen/oktoberfest/premiere-auf-dem-oktoberfest-muenchen-impft-erstmals-direkt-auf-der-wiesn-94500696.html In dem Artikel heißt es u.a., SARS-CoV-2 zirkuliere, anders als Influenza, ganzjährig. Die Sentinel-Ergebnisse des RKI aus 2020 (kein SARS-CoV-2 zwischen KW 16 und 38/2020) besagen indes das Gegenteil. Für die Jahre danach sind die Sentinel-Ergebnisse durch die C-Injektionen verzerrt. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

NÄCHSTES WAHLZIEL DER CDU IN MECKLENBURG-VORPOMMERN: UNTER DIE 1%-MARKE RUTSCHEN! Der neue CDU-Landesvorsitzende wird es rich
NÄCHSTES WAHLZIEL DER CDU IN MECKLENBURG-VORPOMMERN: UNTER DIE 1%-MARKE RUTSCHEN! Der neue CDU-Landesvorsitzende wird es richten. Er bringt alle Voraussetzungen mit, um auch die letzten CDU-Wähler zu vergraulen. Ein Landtagswahlergebnis unterhalb von 1% bedeutet, dass die Partei, die es erzielt, keinen Anspruch auf Wahlkampfkostenerstattung hat. Die CDU ist jetzt auf dem besten Weg dorthin.

Update: Granit Xhaka hat zugegeben, dass seine COVID-Impfbescheinigung unrichtig ist: https://www.bild.de/sport/fussball/int-fussball-schweiz-kapitaen-granit-xhaka-gibt-impfbetrug-zu-moechte-mich-persoenlich-aeussern-6ab0f32e0b0dd38676db9b54 Der Kotau, den er jetzt vor der Öffentlichkeit macht, gefällt mir freilich nicht. Er hatte für sein Verhalten gute Gründe und könnte diese heute unter Hinweis auf die Fakten selbstbewusst ins Feld führen.

JULIAN NAGELSMANN ZUR LANDTAGSWAHL IN MECKLENBURG-VORPOMMERN (Vorsicht Satire!) „Auch wenn das Ausscheiden aus dem Landtag sc
JULIAN NAGELSMANN ZUR LANDTAGSWAHL IN MECKLENBURG-VORPOMMERN (Vorsicht Satire!) „Auch wenn das Ausscheiden aus dem Landtag schmerzt: Was für ein Wahlkampf, @CDU! Mit eurem Einfühlungsvermögen für die Probleme dieses Landes habt Ihr das Volk begeistert. Alle sind stolz auf euch.“

NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: SKANDALISIERUNG WIDER BESSERES WISSEN Liebe Community, Die NZZ berichtete am 18.9.2026, dass gegen Granit Xhaka, den Kapitän der Schweizer Fußballnationalmannschaft, wegen eines gefälschten COVID-Impfpasses ermittelt werde. Die Angelegenheit tauge zum Skandal: https://www.nzz.ch/sport/fussball/hat-sich-granit-xhaka-der-captain-des-fussball-nationalteams-ein-gefaelschtes-covid-zertifikat-besorgt-ld.10024543 Am 24.2.2023 hatte die NZZ berichtet, dass gerade Hochleistungssportler besonders von den Nebenwirkungen der COVID-Injektionen betroffen seien. Dafür, so heißt es in dem Bericht, gebe es sogar eine medizinische Erklärung: https://www.nzz.ch/gesellschaft/covid-impfung-viele-sportler-litten-lange-an-nebenwirkungen-ld.1815391 Angenommen, Granit Xhaka hätte sich tatsächlich vorsätzlich eine Fake-Impfung abgeholt: Warum kommt niemand auf die Idee, dass er vielleicht nur einen Ausweg aus der allgegenwärtigen Impferpressung gesucht hat? Warum thematisiert die NZZ nicht, dass die Injektionen nie klinisch auf Übertragungsschutz getestet wurden und es für 2G-Regeln und Impfpflichten daher von vornherein niemals eine medizinische Grundlage gab? Warum geht die NZZ nicht darauf ein, dass die Spritzen zunächst nur bedingt zugelassen waren, also fast zwei Jahre lang verabreicht wurden, obwohl die klinischen Studien noch voll im Gange waren? Warum teilt die NZZ dem Leser nicht mit, dass die unbedingte Zulassung der COVID-Injektionen im Oktober 2022 nur durch einen Taschenspielertrick möglich wurde? Erinnern wir uns: Die Hersteller hatten die Placebo-Gruppe unter ihren Probanden aufgelöst, die Studien zu Sicherheit und Wirksamkeit der Spritzen konnten ab sofort keine aussagekräftigen Ergebnisse mehr liefern, und die European Medicines Agency als Zulassungsbehörde erließ den Herstellern einfach die klinischen Studien, statt wie geboten die bedingte Zulassung zu widerrufen und die endgültige zu verweigern. Sollte sich also der Verdacht gegen Granit Xhaka erhärten, dokumentiert dies nicht mehr als dessen Weigerung, sich an einem medizinethisch völlig unvertretbaren und – gerade für ihn als Hochleistungssportler – hochriskanten Impfexperiment zu beteiligen. Der eigentliche Skandal wäre nicht die Fake-Impfung von Granit Xhaka. Der eigentliche Skandal ist vielmehr, dass die Justiz heute, da alle Fakten auf dem Tisch liegen, immer noch unablässig Aussteller und Empfänger unrichtiger Impfzertifikate verfolgt – obwohl die massiven Repressionen gegen „Impfverweigerer“ nichts Geringeres waren als ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit der gesamten Bevölkerung. Rechtswidrig war der Angriff auch dann, wenn er in Gesetzes- oder Verordnungsform gegossen war. Denn es verletzt die Menschenwürde, das Individuum durch massiven Druck zur Teilnahme an einem Medikamenten-Experiment zu zwingen und ihm noch nicht einmal mitzuteilen, dass es sich um ein Experiment handelt. Und ebenso ist es ein Skandal, dass die NZZ im Artikel vom 18.9.2026 mit dem Finger auf Granit Xhaka zeigt, obwohl sie in ihrem Bericht vom 24.2.2023 selbst handfeste Gründe aufgezeigt hatte, warum gerade Profi-Sportler gut beraten waren, sich den Corona-Spritzen zu entziehen. Ebenso gut beraten waren sie, dies im Verborgenen zu tun. Denn wer als Profi-Sportler seine Bedenken öffentlich kundtat, riskierte, medial abgeschlachtet und auch beruflich mit Sanktionen (z.B. Gehaltskürzung, Turnierausschluss) belegt zu werden. Joshua Kimmich und Novak Djokovic können ein Lied davon singen. Wir brauchen endlich eine Aufarbeitung der Corona-Lügen, die diesen Namen verdient. Damit auch bei Gerichten und Staatsanwälten dieser Wahnsinn endlich aufhört. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

ZAHLEN OHNE KONTEXT Liebe Community, Die Tagesschau beklagte sich am 18.1.2022 darüber, dass Kritiker der C-Impfkampagne Zahlen zu C-Impfschäden ohne Kontext, nämlich nur als absolute Zahlen ohne Relation zum Nutzen der Injektionen präsentierten und damit Angst vor den C-Spritzen schürten: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/impfschaeden-angstmache-101.html Wir haben es hier mit einer klassischen Projektion zu tun. Denn die Treiber der Lockdown- und Impfzwang-Propaganda lieferten ihrerseits Zahlen ohne Kontext, nämlich Inzidenzwerte. Diese wurden (1) ihrerseits als absolute Zahlen ohne Relation zur Anzahl der durchgeführten Tests präsentiert, (2) aus der Gleichsetzung eines positiven PCR-Testergebnisses mit einer Infektion abgeleitet, obwohl eine Infektion gemäß § 2 Nr. 2 IfSG die Vermehrungsfähigkeit des Erregers voraussetzt und eben diese Vermehrungsfähigkeit durch das Testergebnis allein nicht bewiesen wird (siehe Epidemiologisches Bulletin des RKI Nr. 39/2020, S. 3-11, dort S. 5 rechte Spalte unten) (3) ohne Rücksicht darauf, dass PCR-Test als Diagnostikum nicht ausreichend validiert waren, verlautbart und zur Grundlage von Grundrechtseinschränkungen erhoben. Dass die PCR-Tests nicht ausreichend validiert waren, ergibt sich mit aller Deutlichkeit aus den nun bekanntgewordenen BfArM-Akten. https://drbine.substack.com/p/der-pcr-test-betrug-wie-behordliche Dr. Wolfgang Wodarg hatte schon ganz am Anfang der Corona-Krise vor der fehlenden Validierung der PCR-Tests gewarnt und war dafür von einer wildgewordenen Horde furchtbarer Journalisten medial regelrecht abgeschlachtet worden. Wegen der Einzelheiten verweise ich noch einmal auf meine im Oktober 2020 veröffentlichte Dokumentation: https://clubderklarenworte.de/wp-content/uploads/2020/10/Prof.-Schwab-zu-Wodarg.pdf Demgegenüber blieb die These von Christian Drosten im WELT-Interview vom 17.4.2021, https://www.welt.de/politik/deutschland/article230461507/Chefvirologe-Drosten-Die-PCR-Tests-fuer-Sars-CoV-2-sind-von-Anfang-an-besser-validiert.html PCR-Tests auf SARS-CoV-2 seien ausreichend validiert, medial unwidersprochen. In den herkömmlichen Medien begegnet uns immer dasselbe Muster: Es wird mit zweierlei Maß gemessen. Die COVID-Propaganda-Treiber sehen den Dorn im Auge ihrer Kritiker, aber nicht den Balken in ihrem eigenen Auge. Und die BfArM-Akten sind ein weiterer Dolchstoß in das Herz der Pandemie-Erzählung. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

DIE BUNDESREGIERUNG PLANT DEN GLÄSERNEN PATIENTEN Liebe Community, Jana Kerac, Autorin des Magazins "multipolar" (das ist jenes Magazin, dessen Betreiber im März 2024 die RKI-Protokolle freiklagten), hat sich in einem Beitrag in "multipolar" vom 15.9.2026 https://multipolar-magazin.de/meldungen/0459 mit dem Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GeDIG_Kabinett.pdf beschäftigt, den die Bundesregierung beschlossen hat und der offenbar demnächst Gegenstand der Beratungen im Deutschen Bundestag werden soll. Der Gesetzesentwurf knüpft an die Verordnung (EU) 2025/327 über den europäischen Gesundheitsdatenraum an, geht aber über diese Verordnung hinaus. In jener Verordnung wird zwar die sog. Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten - also die Nutzung zu Zwecken, die nicht direkt der Versorgung des jeweiligen Patienten dienen, sondern z.B. der wissenschaftlichen Forschung oder der Gestaltung der Gesundheitspolitik - grundsätzlich erlaubt, aber niemals in der Weise, dass die Verwendung Rückschlüsse auf die Person des einzelnen Patienten zulassen. Demgegenüber erlaubt § 284a des deutschen Gesetzesentwurfs den gesetzlichen Krankenkassen, sog. Reallabore einzurichten, in denen Gesundheitsdaten nicht mehr anonymisiert sind - und dies zu Zwecken, die sich eben nicht nur auf die Versorgung eben dieses Patienten beschränken. Mir wurde die Ehre zuteil, in dem Beitrag von Jana Kerac sehr ausführlich zu Wort zu kommen. Deswegen sehe ich hier von näheren Erläuterungen ab und empfehle den Beitrag von Jana Kerac zur Lektüre. Herzliche Grüße Ihr ujnd Euer Martin Schwab

Zu dem hier bereits mehrfach erwähnten § 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c BVerfSchG schreibt die Gesetzesbegründung auf Seite 307: „Denkbar wären etwa Fehlinformationen über Tatgelegenheiten, die eine verdeckte Hilfsperson an den Angreifer heranträgt, um seine Angriffsrichtung in unschädliche Handlungen fehlzuleiten.“ Der Staat gibt sich damit selbst die Befugnis, die Zielpersonen des Verfassungsschutzes zu Straftaten anzustiften. Ein solches Verhalten des Staates ist so offensichtlich illegal, dass der so Angestiftete wegen der Tat, zu der er verleitet wurde, nicht verurteilt werden dürfte; das Verfahren wäre vielmehr wegen eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses einzustellen (BGH, Urteil vom 16.12.2021 – 1 StR 197/21). Wenn schon dem in der Gesetzesbegründung exemplarisch illustrierten Anwendungsfall staatlicher Fake-News-Produktion das Odium der Rechtsstaatswidrigkeit anhaftet – wie soll dann der Unabhängige Kontrollrat für einen rechtmäßigen Umgang mit den geheimdienstlichen Eingriffsbefugnissen bürgen? Und welches rechtsstaatlich werthaltige Interesse kann der Staat daran haben, falsche Verdachtsmomente zu generieren? Und so birgt die von der Bundesregierung angestrebte Geheimdienstreform die Gefahr, dass die Nachrichtendienste gezielt zur systematischen Vernichtung jeder Opposition eingesetzt werden. Dieses Gesetzesvorhaben muss unbedingt gestoppt werden. Denn es ist gerade dieser Gesetzesentwurf, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedroht – und zwar schlimmer, als es jede Einzelperson und jeder private Personenverbund es je könnte. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab https://www.youtube.com/watch?v=DB4aswS8PF0

Fall 1: R schreibt seiner Freundin eine WhatsApp-Nachricht: „Ich liebe Dich, mein Schatz!“ Infolge eines Eingriffs des Verfassungsschutzes kommt bei seiner Freundin aber die Nachricht an: „Verpiss Dich, Du alte Schlampe!“  Möglich wäre ein solcher Eingriff des Verfassungsschutzes nach § 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b. Fall 2: Bedienstete des Verfassungsschutzes verschaffen sich in Abwesenheit des R Zugang zu dessen Wohnung und schmuggeln dort Schusswaffen hinein, die bei einer wenig später gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bei R „gefunden“ werden. Für die Durchsuchung wird ein 30-köpfiges SEK eingesetzt. Politisch „zuverlässige“ Journalisten sind bereits eine Woche zuvor von dem beabsichtigten Zugriff informiert worden und filmen, wie R im Bademantel dem SEK die Tür öffnet.  Möglich wäre ein solcher Eingriff des Verfassungsschutzes nach § 16 Abs. 6. Die auf diese Weise produzierte Falschinformation, dass R seine angeblich verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch mit Waffengewalt durchzusetzen bereit ist, dürfte der Verfassungsschutz nach § 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c bereitstellen. Und dass regierungskonforme Journalisten vorab über den Zugriff informiert werden, mussten wir sowohl im Fall Heinrich XIII. Prinz Reuß als auch im Fall COMPACT beobachten. Fall 3: Der Verfassungsschutz spielt mithilfe eines Trojaners kinderpornographische Dateien auf den Computer des R. Bei einer Hausdurchsuchung wird der Computer beschlagnahmt, und es werden darauf besagte Dateien „gefunden“. Und wieder wird bereits der SEK-Zugriff von erheblicher, handverlesener Medienöffentlichkeit begleitet.  Möglich wäre eine solche Maßnahme nach § 25 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c. Man wird nun einwenden, dass sämtliche vorstehenden Maßnahmen von dem neu eingerichteten Unabhängigen Kontrollrat genehmigt werden müssen, der im Gesetzesentwurf ebenfalls neu eingerichtet wird (im Folgenden: UKRG) und in diesem Fall durch ein gerichtsähnliches Gremium (§§ 14 ff. UKRG) entscheidet. Das Erfordernis der Vorab-Kontrolle ist in § 34 sowie in § 60 Abs. 4 Satz 2 geregelt. Dieses Gremium, so wird man argumentieren wollen, würde doch niemals die oben genannten Maßnahmen genehmigen. Ehrlich gesagt: Ich habe da meine Zweifel. Mitglied des gerichtsähnlichen Kontrollorgans kann nach § 14 Abs. 2 UKRG nur werden, wer Richter an einem obersten Bundesgericht (z.B. BGH, BVerwG) oder Bundesanwalt oder hochrangiger Ministerialbeamter ist oder wer – grob gesprochen – bereits geheimdienstlichen „Stallgeruch“ vorweisen kann. Gewählt werden die Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestags, und zwar mit einfacher Mehrheit (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UKRG). Da dort die regierungstragenden Fraktionen im Zweifel die Mehrheit stellen, ist sichergestellt, dass nur im Sinne der Bundesregierung politisch „zuverlässige“ Personen zur gerichtsähnlichen Kontrolle des Verfassungsschutzes berufen sind. Gerade in Corona-Rechtsstreitigkeiten haben vor allem die obersten Bundesgerichte mehrfach bitterlich enttäuscht – mit Ausnahme des wirklich löblichen Urteils des BGH vom 9.3.2026 zur Auskunftspflicht der COVID-Impfstoffhersteller (BGH VI ZR 335/24). Über den 8. Strafsenat des OLG Frankfurt, vor dem der Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess verhandelt wird, schrieb unlängst die Journalistin Gisela Friedrichsen, er folge dem federführenden Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts „ergeben“. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a578fd2664e99bc41e93f2b/vorwurf-rechtsterrorismus-im-reichsbuerger-prozess-stimmt-etwas-nicht.html Nach solchen „ergebenen“ Personen wird man wohl auch Ausschau halten, wenn es um die Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans im Unabhängigen Kontrollrat geht. Und wenn solche Leute einmal gefunden und installiert sind, ist dem Machtmissbrauch der Nachrichtendienste Tür und Tor geöffnet, weil niemand mehr da ist, der sich noch für Grundrechtsschutz interessiert.

GEHEIMDIENSTREFORM: LIZENZ ZUR VERNICHTUNG DER OPPOSITION Liebe Community, Auf dem Friedensfestival in Magdeburg, das vom 3.-6.9.2026 stattfand, habe ich am Samstag, den 5.9.2026 einen Vortrag zur geplanten Reform der Nachrichtendienste gehalten: https://www.youtube.com/watch?v=DB4aswS8PF0 Den insgesamt 732 Seiten (inkl. Gesetzesbegründung) umfassenden Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett am 12.8.2026 beschlossen wurde, kann man hier abrufen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/OESI2/GE-ND-Reform.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Am 7.9.2026 wurde der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 21/7868), wobei der Entwurf hierin auf 609 Seiten geschrumpft ist. Die nachfolgenden §§-Zitate sind eben diesem Dokument entnommen. §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des neugefassten Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Das Wichtigste in Kürze: 1. Der Geheimdienst erhält, wenn auch nur subsidiär, polizeiliche Aufgaben (siehe z.B. §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 1 Satz 3, 27 Abs. 1 Nr. 3). Aufklärung einerseits und Gefahrenabwehr andererseits werden miteinander vermengt. 2. Die Intensität zulässiger Grundrechtseingriffe wird danach gestaffelt, ob eine Bedrohung (§ 3 Abs. 4) – bzw. ein Beteiligter an einer solchen Bedrohung (§ 3 Abs. 5) – beobachtungsbedürftig, erheblich beobachtungsbedürftig (§ 3 Abs. 7) oder besonders erheblich beobachtungsbedürftig (§ 3 Abs. 8) ist. Mehrfach ist auch vom Erfordernis einer konkretisierten Gefahr (§ 3 Abs. 10) für besonders gewichtige Rechtsgüter (§ 3 Abs. 9) die Rede. Die Terminologie des Gesetzesentwurfs greift in Teilen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf (BVerfG, Beschluss vom 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15; BVerfG, Urteil vom 16.2.2023 – 1 BvR 1547/19). Was auf dem Papier gut klingt, wird freilich durch die Realität ad absurdum geführt: Der Rollator-Putsch, der seit zweieinhalb Jahren an den Oberlandesgerichten Frankfurt, München und Stuttgart verhandelt wird und der – wenn er den jemals ernsthaft geplant gewesen sein sollte – nach der Vorstellung der angeblich Beteiligten nur hätte funktionieren können, wenn eine internationale, wenn nicht gar intergalaktische „Allianz“ aus edlen weißen Rittern interveniert hätte, würde vermutlich als „konkretisierte Gefahr“ für besonders gewichtige Rechtsgüter eingestuft. 3. Die Grundrechtseingriffe gehen so weit, dass der Verfassungsschutz (nur mit diesem habe ich mich in meinem Vortrag beschäftigt) heimlich Wohnungen betreten (§ 16 Abs. 6), Minderjähre Ü16 als Spitzel einsetzen (§ 18 Abs. 1 Satz 3), Hacker-Angriffe auf private IT-Systeme ausrollen (§§ 25, 26), private Geräte wie z.B. den Computer einer Zielperson unbrauchbar machen (§ 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a) private Kommunikation vereiteln oder verfälschen (§ 59 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) und belastende Falschinformationen für und über seine Zielpersonen produzieren und bereitstellen darf (§ 59 Abs. 2 Buchstaben c und d). Was auf uns zukommen kann, sei anhand von drei hypothetischen Fallbeispielen illustriert. In das Zentrum dieser Fallbeispiele rücken wir den fiktiven Regierungskritiker R, der mehrfach bei Protestaktionen gegen Regierungsvorhaben gesichtet wurde, auf seinem Social-Media-Kanal mit scharfen Worten über eine Regierungspartei hergezogen hat, dafür wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB) erstinstanzlich, wenn auch noch nicht rechtskräftig, verurteilt wurde und vom Verfassungsschutz unter dem Phänomenbereich “Delegitimierung des Staates“ beobachtet wird. Der Verfassungsschutz lastet R daher funktionsgefährdende Tätigkeiten (was darunter zu verstehen ist, wird im Gesetzestext nicht definiert!) an und stuft ihn, da Volksverhetzung im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bedroht ist, gemäß § 3 Abs. 8 Nr. 3 Buchstabe c als Beteiligten an einer besonders erheblich beobachtungsbedürftigen Bedrohung ein.

Diese Erkenntnis provoziert freilich eine Folgefrage: Wenn es in einem Schadensersatzprozess möglich ist, die hypothetische Abiturnote zu schätzen – warum funktioniert das nicht in einem Verwaltungsprozess? Warum kann dann nicht auch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße auf die Idee kommen, anstelle der tatsächlich erzielten Abiturnote eine solche festzusetzen, die wahrscheinlich herausgekommen wäre, wenn der Unterricht (vielleicht von einzelnen Ausfällen abgesehen) planmäßig stattgefunden hätte?   Der Grund liegt, zumindest auf den ersten Blick, in den unterschiedlichen rechtlichen Entscheidungsmaßstäben: Vor den Verwaltungsgerichten geht es um die Bewertung der Prüfungsleistung selbst, also nur um das, was der Kläger abgeliefert hat, nicht, warum er die Prüfungsarbeiten so geschrieben hat wie geschehen. In einem Schadensersatzprozess vor den Zivilgerichten geht es demgegenüber um die Frage, ob das Land eine angemessene Unterrichtsversorgung sichergestellt hat und wenn nein, inwieweit es für die Folgen einzustehen hat. Ein Verwaltungsgericht wird zudem erhebliche Scheu tragen, als Folge des Unterrichtsausfalls selbst eine ganz bestimmte neue Abiturnote festzusetzen. Denn die Bewertung einer Prüfungsleistung ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, sondern obliegt den Prüfern und den Prüfungsbehörden. Verwaltungsgerichte können den Schulbehörden aufgeben, Fehler zu korrigieren, diese Korrektur aber nicht anstelle der Schulbehörden vornehmen.   Und trotzdem bleibt ein Störgefühl: Wenn es richtig ist, dass das Land Rheinland-Pfalz den Kläger so zu stellen hat, wie er stünde, wenn der Unterricht planmäßig stattgefunden hätte, und wenn die Zivilgerichte in einem Schadensersatzprozess schätzen können, um wieviel besser das Abitur des Klägers in diesem Fall ausgefallen wäre – warum soll das Land dann vor den Verwaltungsgerichten mit dem Vorbringen durchkommen, der Kläger habe nun einmal keine besseren Prüfungsleistungen erbracht? Warum soll das Land vor den Verwaltungsgerichten ausblenden dürfen, dass es durch pflichtwidriges Verhalten seiner Behörden zu den tatsächlichen Prüfungsleistungen des Klägers beigetragen hat? Ich werde über diese Fragen weiter nachdenken.   Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

Sollte sich vor den Verwaltungsgerichten also ergeben, dass der Unterrichtsausfall sich nicht durch eine Verbesserung der Abiturnote kompensieren lässt, mag der Kläger in einem neuen Prozess, und zwar diesmal vor den Zivilgerichten, auf Feststellung klagen, dass das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet ist, dem Kläger alle Schäden zu ersetzen, die ihm infolge des Unterrichtsausfalls entstanden sind.   Kommt es zu einem solchen Folgeprozess, so muss sich das Land gegen den Vorwurf einer Amtspflichtverletzung verteidigen (§ 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG) und substantiiert darlegen, wie es zu diesen hohen Ausfallzeiten kommen konnte. Mit frisierten Unterrichtsstatistiken wird das Land vor Gericht kein Gehör finden. Das Land muss ferner darlegen, ob es genügend Lehrkräfte rekrutiert und wenn nein, woran die diesbezüglichen Bemühungen scheitern (werden z.B. in den Lehramtsstudiengängen genügend Studienplätze bereitgestellt?). Schließlich könnte man die Frage stellen, ob Lehrkräfte mit COVID-Injektion im Schnitt öfter ausfallen als solche mit COVID-Injektion, und wenn ja, die weitere Frage stellen, ob zwischen Impfstatus und Fehlzeiten ein Kausalzusammenhang besteht und welcher Druck auf die Lehrkräfte ausgeübt wurde, die Injektion zu empfangen.   5. DIE FESTSTELLUNG EINES ERSATZFÄHIGEN SCHADENS   Wenn das Gericht antragsgemäß feststellt, dass das Land Rheinland-Pfalz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, und dieses Urteil in Rechtskraft erwächst, ist erst einmal endgültig geklärt, dass dem Kläger Unrecht geschehen ist. Das wäre für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz bereits ein schwerer Schuss vor den Bug.   Wenn nun dem Kläger später ein nachweisbarer Schaden entsteht (z.B. längere Wartezeit auf einen Studienplatz im gewünschten Studienfach), mag er diesen Schaden wiederum in einem neuen Prozess geltend machen. Das Land Rheinland-Pfalz kann dann nicht mehr seine Ersatzpflicht dem Grunde nach in Abrede stellen, sondern allenfalls behaupten, der Schaden des Klägers habe mit dem Unterrichtsausfall nichts zu tun, denn sein Abitur wäre auch mit angemessener Unterrichtsversorgung nicht besser ausgefallen.   Es erscheint indes zweifelhaft, ob das Land mit einem solchen Einwand durchdringen wird. Denn der Kläger muss nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen, dass sein Abitur besser ausgefallen wäre, sondern nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für diese Hypothese belegen (§ 287 Abs. 1 ZPO). Es wird nicht schwerfallen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass eine angemessene Unterrichtversorgung zu besseren Prüfungsergebnissen geführt hätte, und zwar sowohl in der Abiturprüfung selbst als auch in den kursbegleitenden Prüfungen während des Schuljahres: Alles andere wäre eine Bankrotterklärung für ein Schulsystem, das die Teilnahme am Unterricht für verpflichtend erklärt (auch wenn das Gymnasium keine Pflichtschule ist).   Das Gericht muss dann nur noch schätzen, welche Note anstelle der tatsächlich erzielten dann wahrscheinlich herausgekommen wäre. Das ist freilich leichter gesagt als getan; denn „schätzen“ heißt nicht „würfeln“. Das Gericht benötigt vielmehr tatsächliche Anhaltspunkte, die die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, dass der Kläger eine ganz bestimmte bessere Note erzielt hätte. Hier kann z.B. ein Blick auf die Noten helfen, die der Kläger in früheren Schuljahren erzielt hat, in denen noch nicht so viel Unterricht ausgefallen war. Angenommen, das Gericht sieht tatsächlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger bei planmäßiger Unterrichtsversorgung um eine bestimmte Punktzahl besser abgeschnitten hätte, als gegeben an, lässt sich daraus ggf. ableiten, ob dem Kläger die erlittenen Nachteile erspart geblieben wären, wenn er jene Note erzielt hätte, die das Gericht für wahrscheinlich hält. Ist dies zu bejahen, hat das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger den erlittenen Schaden zu ersetzen.   6. ZUM RECHTLICHEN STELLENWERT EINER HYPOTHETISCH BESSEREN ABITURNOTE

Belastbare Aussagen zwischen Impfquote und Unterrichtsausfall sind daher nicht möglich, zumal der Ausfall auch andere Ursachen haben kann als die Erkrankung von Lehrkräften. Und die Gleichung „mehr geimpft = mehr krank“ ist dort, wo sie sich belegen lässt, zunächst einmal nur eine Korrelation, die aber dann mit Nachdruck die Frage nach der Kausalität aufwirft. Im nun anstehenden verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren sollte dieser Faktor jedenfalls nicht von vornherein ausgeblendet werden.   3. BESSERE NOTE ALS FOLGE MANGELHAFTER UNTERRICHTSVERSORGUNG?   Eine andere Frage ist, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Auf den ersten Blick leuchtet die Idee ein, dass der Staat, der seine Pflicht zur angemessenen Unterrichtsversorgung an seinen Schulen verletzt, die Folgen dieser Pflichtverletzung beseitigen muss. Theoretisch müsste er dafür sorgen, dass der Schüler die Note erhält, die er erzielt hätte, wenn seine Vorbereitung nicht durch den Unterrichtsausfall behindert worden wäre.   Nur steckt hier der Teufel im Detail: welche Note erzielt worden wäre, lässt sich kaum ermitteln. Allenfalls kann man versuchen, die Hindernisse, die den Abiturkandidaten bei der Prüfungsvorbereitung durch den Unterrichtsausfall gestellt wurden, durch eine großzügigere Bewertung der Prüfungsarbeiten ausgleichen. Aber auch diesem Versuch sind Grenzen gesetzt. Ein Prüfer kann immer nur bewerten, was auf dem Klausurpapier steht – egal mit welchen Widrigkeiten die Prüfungsvorbereitung gesäumt war. Was falsch ist, wird nicht dadurch richtig, dass der Prüfling vorher keine Chance hatte, es richtig zu lernen. Ein Prüfer kann aber sehr wohl die Anforderungen an das Erreichen einer bestimmten Notenstufe absenken, muss das aber wiederum für alle Prüflinge tun, also nicht nur für die sozial besonders benachteiligten. Die Chancenungleichheit wird dadurch also nicht beseitigt.   Schließlich kann für Störungen vor der Prüfung nichts anderes gelten als für Störungen während der Prüfung: Sie müssen ohne schuldhaftes Zögern und jedenfalls vor der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse gerügt werden. Nehmen wir an, während der Zeit der Klausurbearbeitung wird die Konzentration der Kandidaten durch Lärm oder Gestank beeinträchtigt. Dann müssen die Prüfungskandidaten sich sofort darüber beschweren. Sie können nicht erst abwarten, ob sie mit den Ergebnissen zufrieden sind, und sich, falls nicht, hinterher über die Prüfungsbedingungen beklagen. Das gleiche gilt, wenn die erzielten Noten deshalb vor Gericht in Frage gestellt werden, weil vorher übermäßig viel Unterricht ausgefallen sei: Dieser Ausfall muss spätestens unmittelbar vor Beginn der Abiturprüfungen gerügt werden. Möglicherweise muss sogar der Bescheid über die Zulassung zur Abiturprüfung angefochten werden (was die Sache freilich für den Kläger nicht besser macht, weil sich der Schulabschluss dann weiter hinzieht). Laut dem hier verlinkten Bericht im SPIEGEL vom 31.8.2026 haben die Eltern sich bei der Schulaufsichtsbehörde beschwert, doch geht aus dem Bericht nicht genau hervor, wann dies geschehen ist.   4. MANGELHAFTE UNTERRICHTSVERSORGUNG ALS AMTSPFLICHTVERLETZUNG   Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass dem Schüler, der hier klagt, tatsächlich Unrecht geschehen ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Klage auf Neubewertung der Abiturklausuren der geeignete Weg ist, um dieses Unrecht auszugleichen. Gleichwohl ist es richtig, dass der Kläger zunächst versucht, eine Korrektur der Abiturnote vor den Verwaltungsgerichten zu erreichen. Denn wenn er später vorhaben sollte, das Land Rheinland-Pfalz auf Schadensersatz zu verklagen, kommt als Anspruchsgrundlage die Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG in Betracht. Um mit einer Amtshaftungsklage Erfolg zu haben, muss der Kläger zunächst versuchen, eine Korrektur der behördlichen Fehler vor den Verwaltungsgerichten zu erwirken (§ 839 Abs. 3 BGB; sog. Vorrang des Primärrechtsschutzes).

UNTERRICHTSAUSFALL VOR DEM ABITUR = MILDERE BEWERTUNG IM ABITUR?   Liebe Community,   Heute schreibe ich über einen Prozess, in dem sehr interessante schulrechtliche Fragen im Streit stehen.   1. Worum geht es?   Ein Absolvent des Abiturs in Rheinland-Pfalz klagt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße auf Neubewertung seiner Abiturklausuren. Bei t-online vom 30.8.2026 https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_101412146/unterrichtsausfall-in-landau-ex-abiturient-verklagt-rheinland-pfalz.html?utm_source=firefox-newtab-de-de wird hierüber wie folgt berichtet:   „Ein ehemaliger Schüler des Eduard-Spranger-Gymnasiums in Landau hat wegen massiven Unterrichtsausfalls gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt. Der heute 20-jährige Elija Walk will erreichen, dass seine Prüfungsleistungen neu bewertet werden, wie der ‚Spiegel‘ berichtet.   Walk und seine Eltern hatten seit seinem Eintritt in die Oberstufe im Sommer 2022 Screenshots der Vertretungspläne gesammelt. Ihre Bilanz nach dem Abitur im Frühjahr 2025: Von 2.478 vorgesehenen Unterrichtsstunden waren 405 ersatzlos ausgefallen, also rund jede Sechste.“   Der Kläger trägt vor, dass diese hohe Ausfallquote all jene in ihrer Abiturvorbereitung besonders getroffen habe, die die fehlende Unterrichtsversorgung nicht durch Unterstützung aus dem häuslichen Umfeld hätten auffangen können. Dadurch sei die Chancengleichheit der Abiturkandidaten verletzt.   Das Land Rheinland-Pfalz, so heißt es in dem Bericht weiter, bezweifelt die von dem klagenden Schüler vorgetragenen Ausfallzahlen nicht. Es beantragt gleichwohl Klagabweisung, unter anderem mit der Begründung, der klagende Schüler hätte ja die ausgefallenen Unterrichtsstunden nutzen können, um sich selbständig mit dem Abiturstoff zu beschäftigen. Wer so argumentiert, bereitet der Abschaffung der Präsenzlehre den Boden. Wofür brauchen wir denn noch Lehrer, wenn sich die Schüler am Ende doch alles selbst beibringen sollen?   2. C-IMPFQUOTE ALS MIT-URSACHE FÜR DEN UNTERRICHTSAUSFALL?   Vor dem Hintergrund der (belegbaren) Tatsache, dass seit 2021, also seit dem COVID-Impfstart, die krankheitsbedingten Fehlzeiten in der allgemeinen Arbeitswelt stark angestiegen sind, https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-498654/ habe ich mir die Frage nach der Impfquote der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz gestellt – mit dem Ziel, einschätzen zu können, ob dieser Faktor für den Unterrichtsausfall mitverantwortlich sein könnte. In der Allgemeinen Zeitung vom 26.1.2022, https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/politik-rheinland-pfalz/schule-in-rheinland-pfalz-mehr-tests-und-weniger-quarantaene-1937917 lese ich, bezogen auf Rheinland-Pfalz:   „Rund 95 Prozent der Lehrkräfte sind nach Angaben des Bildungsministeriums vollständig geimpft, mehr als 80 Prozent geboostert.“   Ein Indiz für die Beantwortung der Frage, ob der Unterrichtsausfall in Rheinland-Pfalz mit der hohen Impfquote der Lehrkräfte zusammenhängt, ließe sich am besten anhand eines statistischen Vergleichs des Unterrichtsausfalls vor Corona und nach flächendeckender Wiederöffnung der Schulen gewinnen. Dazu bräuchte es aber vergleichbare und belastbare Statistiken. In Rheinland-Pfalz kämpfen wir mit der Schwierigkeit, dass die Ausfallstatistiken merklich geschönt sind. Der SPIEGEL berichtete am 31.8.2026 (und zwar ebenfalls im Zusammenhang mit der Klage des besagten Abiturienten), https://www.spiegel.de/panorama/bildung/schule-ex-abiturient-in-rheinland-pfalz-klagt-wegen-schlechter-unterrichtsversorgung-a-2cac37be-7e89-4d77-ad4a-5f7bded68d02 dass das Kultusministerium in Rheinland-Pfalz dem Unterrichtsausfall mit „Gegenmaßnahmen“ begegne.   „Zu diesen »Gegenmaßnahmen« zählt das Ministerium neben Vertretungsstunden, fachfremder Aufsicht für den betroffenen Kurs oder einer Zusammenlegung von Klassen auch »eigenverantwortliches Lernen«. Heißt übersetzt: Wenn die Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, sich den Stoff selbst beizubringen, zählt die ausgefallene Stunde in der Statistik nicht als effektiver Unterrichtsausfall.“

HALLO KRIEGSTREIBER, FINDET IHR DEN FEHLER SELBST... ... oder müssen wir ihn Euch erklären? Bild oben: https://www.zdfheute.d
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HALLO KRIEGSTREIBER, FINDET IHR DEN FEHLER SELBST... ... oder müssen wir ihn Euch erklären? Bild oben: https://www.zdfheute.de/politik/ausland/putin-selenskyj-brief-frieden-nico-lange-100.html Bild unten: https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/operation-ostflanke-2029-oder-frueher Also für den Fall, dass Ihr ihn NICHT findet: Wie kann Russland zum einen die Ukraine nicht besiegen, auf der anderen Seite Pläne schmieden, die NATO anzugreifen?