DIE „TAZʺ UND LINKSEXTREME GEWALT: VERHÖHNUNG DER OPFER, VERHERRLICHUNG DER TÄTER
Liebe Community,
Am 27.5.2026 berichtete die „tazʺ
https://taz.de/Reststrafe-zur-Bewaehrung-ausgesetzt/!6182261/
darüber, dass Lina E., eine Frau, die gemeinsam mit ihren linksextremen Gesinnungsgenossen andere Menschen verprügelt hatte, weil sie dachten, diese seien rechtsextrem, und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war (siehe dazu Tagesschau vom 19.3.2025),
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/lina-e-urteil-100.html
vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem sie knapp vier Jahre ihrer Strafe verbüßt hatte.
Über die vorzeitige Freilassung von Lina E. mag man in der Sache füglich streiten (dazu noch unten). Was mich heute aber vor allem beschäftigt, ist die Wortwahl, mit der die „tazʺ den Fall in ihrer Berichterstattung aufgreift.
Schon im Einleitungstext direkt unter der Artikelüberschrift heißt es: „Die Leipziger Antifaschistin soll Rechtsextreme angegriffen haben.ʺ
Die Täterin ist also „Antifaschistin, also jemand, der sich dem Kampf gegen Faschismus verschrieben hat. Also eigentlich eine Gute (oder wie Henning Rosenbusch immer so schön sagt: eine „Gutendeʺ). Die Opfer sind „Rechtsextremeʺ, also böse. Und mit der Formulierung „soll … angegriffen habenʺ wird auch die Tat selbst in Zweifel gezogen – obwohl das Urteil gegen Lina E. seit Juli 2025 in Rechtskraft erwachsen ist. Diese Zweifel klingen bei der „tazʺ im hier verlinkten Artikel auch noch an späterer Stelle an: Lina E. sei verurteilt worden,
„weil sie mit anderen Linken zwischen 2018 und 2020 mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben sollʺ.
Auch in diesem Satz sind übrigens die Täter einfach nur „linksʺ, die Opfer aber wieder „Rechtsextremeʺ. Der Gedanke, dass die Taten von Lina E. und ihren Komplizen sämtliche Merkmale von Extremismus tragen, kommt dem Autor des „tazʺ-Artikels gar nicht erst in den Sinn. Noch im selben Absatz erfährt der Leser:
„Auch drei weitere Antifaschisten wurden damals verurteilt, zu Strafen von bis zu knapp drei Jahren Haft.ʺ
Aha, auch die Komplizen von Lina E. sind „Antifaschistenʺ.
Und so geht das bis zum Schluss weiter. Die letzte Zwischenüberschrift im hier verlinkten Artikel lautet:
„Zuletzt auch Berliner Antifaschist freigelassen”
Und darunter der folgende Text:
„Die juristische Aufarbeitung der Angriffsserie auf die Rechtsextremen läuft derweil weiter. Neben dem Großprozess in Dresden findet auch in Düsseldorf ein Verfahren gegen Antfaschist*innen statt, denen ebenfalls Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden”.
In der Sache habe ich zu dem Artikel zweierlei zu bemerken:
1. Ob Lina E. wirklich der Gewalt abgeschworen hat, kann ich nicht beurteilen. Aber es verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden, dass rechtskräftig verurteilte Gewalttäter von der Strafhaft verschont werden, während die Mitglieder der sog. Prinz-Reuß-Gruppe (wenn man da denn überhaupt von einer Gruppe sprechen kann), die noch nicht einmal eine Fensterscheibe eingeworfen haben, seit über drei Jahren in U-Haft sitzen.
2. Aus journalistischer Perspektive ist es legitim, auch rechtskräftige Verurteilungen in Zweifel zu ziehen. Es wäre dann aber hilfreich, wenn der Autor des hier verlinkten Artikels den Leser an den Gründen seines Zweifels teilhaben ließe.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab