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Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

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Jura-Professor, Uni Bielefeld

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📈 Análisis del canal de Telegram Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell

El canal Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell (@martinschwab) en el segmento lingüístico de Alemán es un actor destacado. Actualmente la comunidad reúne a 12 120 suscriptores, ocupando la posición 710 en la categoría Ley y el puesto 959 en la región Alemania.

📊 Métricas de audiencia y dinámica

Desde su creación el невідомо, el proyecto ha mostrado un crecimiento acelerado, reuniendo a 12 120 suscriptores.

Según los últimos datos del 14 junio, 2026, el canal mantiene una actividad estable. En los últimos 30 días la variación de miembros fue de -42, y en las últimas 24 horas de 1, conservando un alto alcance.

  • Estado de verificación: No verificado
  • Tasa de interacción (ER): El promedio de interacción de la audiencia es 159.50%. Durante las primeras 24 horas tras publicar, el contenido suele obtener 39.51% de reacciones respecto al total de suscriptores.
  • Alcance de las publicaciones: Cada publicación recibe en promedio 19 331 visualizaciones. En el primer día suele acumular 4 789 visualizaciones.
  • Reacciones e interacción: La audiencia responde de forma activa: el promedio de reacciones por publicación es 246.
  • Intereses temáticos: El contenido se centra en temas clave como teil, schwab, martin, grüße, studie.

📝 Descripción y política de contenido

El autor describe el recurso como un espacio para expresar opiniones subjetivas:
Jura-Professor, Uni Bielefeld

Gracias a la alta frecuencia de actualizaciones (últimos datos recibidos el 15 junio, 2026), el canal mantiene la vigencia y un amplio alcance. La analítica demuestra que la audiencia interactúa activamente con el contenido, lo que lo convierte en un punto de referencia dentro de la categoría Ley.

12 120
Suscriptores
+124 horas
-87 días
-4230 días
Archivo de publicaciones
Ich habe Zweifel, ob diese Auslegung von § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG zutrifft. Denn es geht bei § 15 ResStG darum, Reservisten auf ihre körperliche Eignung für die vorgesehene Verwendung zu untersuchen. Eine Impfung geht über den Zweck einer Untersuchung hinaus. Es mag zwar sein, dass die Bundeswehr im Einzelfall der Meinung sein kann, ein Reservist sei ohne Impfung für die vorgesehene Verwendung nicht geeignet. Selbst dann aber dient eine Untersuchung nur dazu, diese fehlende Eignung festzustellen, nicht aber dazu, die bisher fehlende Eignung durch eine Impfung herzustellen. Dann mag mit anderen Worten die Bundeswehr davon absehen, den betreffenden Reservisten für die vorgesehene Verwendung heranzuziehen – ihm eine Impfung aufzwingen kann sie ihm im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung nicht.   Der Impfduldungspflicht unterliegt ein Reservist erst, sobald er – wohlgemerkt NACH seiner ärztlichen Untersuchung – zur vorgesehenen Verwendung herangezogen worden ist und damit die Rechtsstellung eines Soldaten erlangt hat – dann gilt für ihn § 71a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG. Wenn der Entwurf in § 23 ResStG die Impfduldungspflicht aus dem bisherigen § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG bewusst nicht übernommen hat, wäre es widersprüchlich, in § 15a Abs. 2 Satz 4 ResStG und die darin enthaltene Verweisung auf § 17a Abs. 2 SG eine solche Duldungspflicht hineinzulesen.   § 15a Abs. 2 ResStG ist praktisch wortgleich dem aktuell noch geltenden § 71 SG nachgebildet. Diese Vorschrift wird, soweit ich das bisher recherchieren konnte, ebenfalls dahin verstanden, dass in ihr selbst noch keine Impfduldungspflicht verankert ist – auch nicht über den Verweis in § 71 Satz 4 SG auf § 17a Abs. 2 SG. Aber selbst wenn es anders liegen sollte, haben wir im ResStG eine andere gesetzliche Ausgangslage – weil nämlich nach dem heute noch geltenden Recht jene, die heute als Reservisten gelten (also Ex-Soldaten und Freiwillige, siehe oben), nach § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG schon vor ihrer beabsichtigten Verwendung zur Duldung von Impfungen verpflichtet sind. Eine solche Pflicht trifft Reservisten nach dem ResStG gerade nicht. Solange ein Reservist nicht ärztlich untersucht ist, darf er nicht herangezogen werden – und solange er nicht herangezogen wird und die Rechtsstellung eines Soldaten erlangt, darf ihm nicht qua Duldungspflicht eine Impfung aufgenötigt werden.   Das ist allerdings alles mühsame Wortklauberei – Juristen nennen die vorstehende Gedankenoperation eine sog. systematische Auslegung des Gesetzes. Der Gesetzgeber sollte derartige Unklarheiten indes gar nicht erst aufkommen lassen. Um jegliche Missverständnisse auszuschließen, wäre dem Deutschen Bundestag vielmehr dringend zu raten, § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG (wenn überhaupt – mir ist bei dem ganzen Gesetzesentwurf nicht ganz wohl) nicht in der vorgelegten Form zu verabschieden, sondern in einer modifizierten Form: „§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Absätze 3 und 4 des Soldatengesetzes finden entsprechende Anwendung“. Also § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG mit der Impfduldungspflicht gerade nicht. Dann wäre klargestellt, dass die Pflicht eines Reservisten, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, nicht automatisch mit einer Impfduldungspflicht einhergeht.   Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

DER ENTWURF DES GESETZES ZUR STÄRKUNG DER RESERVE – ALLGEMEINE IMPFPFLICHT DURCH DIE HINTERTÜR?   Liebe Community,   Mehrfach wurde in den vergangenen Tagen auf mehreren Kanälen davor gewarnt, dass der Entwurf des Bundesverteidigungsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung der Reserve“ (ResStG) https://www.bmvg.de/resource/blob/6107412/3d3cf023dd1f7bc293a0ff17857f9d97/entwurf-gesetz-zur-staerkung-der-reserve-data.pdf durch die Hintertür eine allgemeine Impfpflicht für weite Teile der Bevölkerung einführen könnte – nämlich für alle, die als Reservisten in Betracht kommen.   Worauf gründet sich die Befürchtung, es gebe eine allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür?   Reservisten im Sinne des Gesetzesentwurfs sind nicht nur alle früheren Bundeswehrsoldaten (§ 1 Nr. 1 ResStG-E). sondern darüber hinaus alle, die kraft einer vom Bund angenommenen Wehrpflicht zu einer Wehrdienstleistung herangezogen werden können (§ 1 Nr. 2 ResStG-E) – und das sind im Spannungs- oder Verteidigungsfall grob gesprochen alle Menschen unter 60 Jahre (§ 4 Abs. 5 ResStG). Wenn also der Krieg naht, sind wir alle Reservisten, sofern wir diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben.   Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, frühere Bundeswehrsoldaten zu Wehrdienstleistungen heranzuziehen, aktuell in §§ 59 ff. Soldatengesetz (SG) geregelt ist. Herangezogen werden können darüber hinaus Personen, die sich freiwillig zu Wehrdienstleistungen verpflichtet haben (sog. ungediente Dienstleistungspflichtige, § 59 Abs. 3 Satz 1 SG). Alle diese Personen unterliegen der sog. Dienstleistungsüberwachung, d.h. sie werden registriert und bei Bedarf zu ihrer beabsichtigten Verwendung herangezogen.   Diese Dienstleistungsüberwachung wird nun durch § 22 ResStG-E auf alle Menschen ausgedehnt, die als Reservisten in Betracht kommen – d.h. eben auch auf jene, die im Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Wehrdienst herangezogen werden können.   Während der Dienstleistungsüberwachung sollen den Reservisten nach § 23 ResStG-E zahlreiche Pflichten treffen – aber NICHT die Pflicht, sich impfen zu lassen bzw. eine solche Impfung zu dulden! Bisher gilt eine solche Impfduldungspflicht nach § 77 Abs. 4 Nr. 6 SG für frühere Berufssoldaten oder für jene, die sich freiwillig zu Wehrdienstleistungen verpflichtet haben – aber genau diese Vorschrift wurde nicht in § 23 ResStG übernommen, und zwar absichtlich nicht (siehe Entwurfsbegründung S. 73).   Nun regelt aber § 15 Abs. 2 ResStG-E, dass ungediente Reservisten – also solche, die vorher noch nie Wehrdienst geleistet haben – ärztlich zu untersuchen sind. Auf diese Untersuchung soll nach § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG unter anderem § 17a Abs. 2 SG entsprechende Anwendung finden – und in § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ist die Pflicht des Soldaten geregelt, ärztliche Maßnahmen zu dulden, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Genau dieser § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG ist die Grundlage für die Pflicht der Bundeswehrsoldaten, Impfungen zu dulden.   Weil aber eben § 15 Abs. 2 Satz 4 ResStG-E eben diesen § 17a Abs. 2 SG ohne jede Einschränkung in Bezug nimmt, befürchten Kritiker, dass die Bundeswehr jetzt die folgende Lawine lostritt: Alle Menschen U60 müssen vielleicht mal kämpfen, wenn der Krieg naht. Also ordnen wir für sie alle eine ärztliche Untersuchung an. Und bei dieser Untersuchung haben sie dann auch die im Basisimpfschema der Bundeswehr vorgeschriebenen Impfungen zu dulden. So bringen wir also die ganzen Spritzen doch noch irgendwie unters Volk.

WAS WIR AUS DER C-KRISE FÜR DIE K-KRISE LERNEN KÖNNEN – RELOADED 1. Es gibt asymptomatische Hitzetote! Man kann an Hitze ster
WAS WIR AUS DER C-KRISE FÜR DIE K-KRISE LERNEN KÖNNEN – RELOADED 1. Es gibt asymptomatische Hitzetote! Man kann an Hitze sterben, ohne die Hitze zu bemerken. 2. Es ist draußen brütende 35 Grad! Sofern das Thermometer in Bielefeld aktuell 16 Grad anzeigt, ist das Fake News und böse Verschwörungstheorie. Warum merkt das keiner? Siehe oben unter 1. 3. Sommerliches Wetter ist eine unsichtbare Gefahr – so tückisch, dass sie von Meteorologen jahrzehntelang unterschätzt wurde (siehe Foto). 4. Der konventionelle H2O-Impfstoff (man nennt ihn auch „Wasser”) schützt nicht mehr ausreichend gegen Hitze. An einer mRNA-Impfung wird intensiv geforscht. 5. Cremen Sie sich ein! Sie schützen sich und andere! 6. Ab einer Außentemperatur von 25 Grad ist ein medizinischer Sonnenschirm mitzuführen und ab 30 Grad ein FFP2-Sonnenhut zu tragen. 7. Wer aus einem Hitzegebiet nach Deutschland einreist, muss 14 Tage in Quarantäne. 8. Die Hitze darf sich nicht ausbreiten! Keiner entfernt sich mehr als 15 km von zuhause!

DIE „TAZʺ UND LINKSEXTREME GEWALT: VERHÖHNUNG DER OPFER, VERHERRLICHUNG DER TÄTER Liebe Community, Am 27.5.2026 berichtete die „tazʺ https://taz.de/Reststrafe-zur-Bewaehrung-ausgesetzt/!6182261/ darüber, dass Lina E., eine Frau, die gemeinsam mit ihren linksextremen Gesinnungsgenossen andere Menschen verprügelt hatte, weil sie dachten, diese seien rechtsextrem, und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war (siehe dazu Tagesschau vom 19.3.2025), https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/lina-e-urteil-100.html vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen wurde, nachdem sie knapp vier Jahre ihrer Strafe verbüßt hatte. Über die vorzeitige Freilassung von Lina E. mag man in der Sache füglich streiten (dazu noch unten). Was mich heute aber vor allem beschäftigt, ist die Wortwahl, mit der die „tazʺ den Fall in ihrer Berichterstattung aufgreift. Schon im Einleitungstext direkt unter der Artikelüberschrift heißt es: „Die Leipziger Antifaschistin soll Rechtsextreme angegriffen haben.ʺ Die Täterin ist also „Antifaschistin, also jemand, der sich dem Kampf gegen Faschismus verschrieben hat. Also eigentlich eine Gute (oder wie Henning Rosenbusch immer so schön sagt: eine „Gutendeʺ). Die Opfer sind „Rechtsextremeʺ, also böse. Und mit der Formulierung „soll … angegriffen habenʺ wird auch die Tat selbst in Zweifel gezogen – obwohl das Urteil gegen Lina E. seit Juli 2025 in Rechtskraft erwachsen ist. Diese Zweifel klingen bei der „tazʺ im hier verlinkten Artikel auch noch an späterer Stelle an: Lina E. sei verurteilt worden, „weil sie mit anderen Linken zwischen 2018 und 2020 mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübt haben sollʺ. Auch in diesem Satz sind übrigens die Täter einfach nur „linksʺ, die Opfer aber wieder „Rechtsextremeʺ. Der Gedanke, dass die Taten von Lina E. und ihren Komplizen sämtliche Merkmale von Extremismus tragen, kommt dem Autor des „tazʺ-Artikels gar nicht erst in den Sinn. Noch im selben Absatz erfährt der Leser: „Auch drei weitere Antifaschisten wurden damals verurteilt, zu Strafen von bis zu knapp drei Jahren Haft.ʺ Aha, auch die Komplizen von Lina E. sind „Antifaschistenʺ. Und so geht das bis zum Schluss weiter. Die letzte Zwischenüberschrift im hier verlinkten Artikel lautet: „Zuletzt auch Berliner Antifaschist freigelassen” Und darunter der folgende Text: „Die juristische Aufarbeitung der Angriffsserie auf die Rechtsextremen läuft derweil weiter. Neben dem Großprozess in Dresden findet auch in Düsseldorf ein Verfahren gegen Antfaschist*innen statt, denen ebenfalls Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen werden”. In der Sache habe ich zu dem Artikel zweierlei zu bemerken: 1. Ob Lina E. wirklich der Gewalt abgeschworen hat, kann ich nicht beurteilen. Aber es verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden, dass rechtskräftig verurteilte Gewalttäter von der Strafhaft verschont werden, während die Mitglieder der sog. Prinz-Reuß-Gruppe (wenn man da denn überhaupt von einer Gruppe sprechen kann), die noch nicht einmal eine Fensterscheibe eingeworfen haben, seit über drei Jahren in U-Haft sitzen. 2. Aus journalistischer Perspektive ist es legitim, auch rechtskräftige Verurteilungen in Zweifel zu ziehen. Es wäre dann aber hilfreich, wenn der Autor des hier verlinkten Artikels den Leser an den Gründen seines Zweifels teilhaben ließe. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

WENN DIESER IRRSINN SCHULE MACHT, HABEN WIR BALD KEINE RETTUNGSKRÄFTE MEHR   Liebe Community,   Es gibt einen schönen Cartoon, der einen Beamten in seinem Dienstzimmer und einen Bürger zeigt, der mit jenem Beamten – offenbar im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung um den Umgang des Amtes mit seinem Fall – diskutiert. Der Bürger zum Beamten: „So nehmen Sie doch Vernunft an!“ Antwort des Beamten: „Tut mir leid, ich darf nichts annehmen!“   An diesen Cartoon fühlte ich mich bei dieser Meldung im SPIEGEL vom 9.6.2026 erinnert: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/taucha-geblitzter-feuerwehrmann-muss-doch-kein-bussgeld-zahlen-a-5a8aa8ba-d4fb-430b-9e92-2fe51c53cf1b?sara_ref=re-so-app-sh&utm_source=firefox-newtab-de-de   Da hatte doch tatsächlich ein übermotivierter Beamter einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit verhängt – gegen einen Feuerwehrmann bei einer Einsatzfahrt! Zwar hat das Amtsgericht Eilenburg den Feuerwehrmann freigesprochen. Aber es ist eine peinliche Schande für die Verkehrsbehörde, dass der Bußgeldbescheid (1.) überhaupt verhängt und (2.) nach Einspruch des Feuerwehrmanns auch noch aufrechterhalten wurde. Spätestens im Einspruchsverfahren hätte die Behörde einen Rückzieher machen müssen (§ 69 Abs. 2 OWiG). Dann wäre es gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung gekommen. Ich vermute sogar, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung über den Einspruch vertreten war und einer Einstellung des Verfahrens widersprochen hat. Denn andernfalls hätte das Gericht das Verfahren ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen können (§ 75 Abs. 2 OWiG). Für mich sieht der Fall also so aus, als hätten die Behörden bis zum bitteren Ende versucht, mit dem Bußgeldbescheid vor Gericht durchzukommen.   Im besten Deutschland aller Zeiten muss man also selbst als Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter, wenn man zu einem Notfall gerufen wird und Tempo macht, damit man schnellstens helfen kann, befürchten, dass man hinterher gnadenlos als Verkehrssünder verfolgt wird.   Der Feuerwehrmann, der jetzt vom Amtsgericht Eilenburg freigesprochen wurde, ist aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgetreten, und mit ihm einige seiner Kameraden. Wenn das der Dank unseres Staates für das segensreiche Wirken von Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn noch mehr Rettungskräfte den Bettel hinschmeißen – und wir dann nicht mehr versorgt werden, wenn wir z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder uns ein Schlaganfall ereilt. Und wenn niemand mehr zur Hilfe eilt, wenn unsere Häuser brennen.   Falls irgendein Verkehrsbeamter in Eilenburg und Umgebung diesen Text liest, hier eine kleine juristische Fortbildung. Zunächst lesen wir § 35 Abs. 1 StVO:   „(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“   Und dann lesen wir § 35 Abs. 5a StVO:   „(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“   Vielleicht möchten die Beamten der städtischen Verkehrsbehörde in Zukunft ins Gesetz gucken, bevor aus Rettungseinsätzen Bußgeldfallen machen.   Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

NÄCHSTER EINSATZ: RHEDA-WIEDENBRÜCK   Liebe Community,   Am kommenden Samstag, den 13.6.2026 findet ab 9.00 Uhr in der Stadthalle Rheda-Wiedenbrück eine Fachtagung „Corona – Aktuelle medizinische und juristische Aspekte“ statt. Nähere Informationen hier: https://postvachilfe.clubdesk.com/?b=1000190&c=ND1000016&s=djEtQCSuYzAdBRr8wKv-2GqQyZzWfnyOchC0gk-i4uOO6wA=   Ich bin einer von mehreren Referenten auf dieser Tagung. Ich werde einen Vortrag halten zum Thema: „Die Wahrheit über die COVID-Injektionen ist nicht mehr aufzuhalten – Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 9.3.2026 (VI ZR 335/24)“. Ich werde die Aussagen dieses Urteils analysieren, auf zwischenzeitliche Entwicklungen in der Rechtsprechung hinweisen und strategische Optionen bei der anwaltlichen Betreuung von COVID-Impfschadensklagen zur Diskussion stellen.   Ob es einen Live-Stream oder hinterher Videos gibt, ist mir nicht bekannt. Sollte mein Vortrag aufgezeichnet werden, werde ich das Video natürlich hier in meinen Kanälen bereitstellen.   Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

EIN BEITRAG DER OSTWESTFÄLISCHEN – ÄH - „QUALITÄTSPRESSEʺ ZUM UKRAINE-KONFLIKT Liebe Community, Als die EU bereits 2014, als Reaktion auf die Annexion der Krim, Wirtschaftssanktionen gegen Russland beschloss, veröffentlichte die Berliner Zeitung (die ich in meiner Zeit in Berlin ein paar Jahre lang im Print-Abo hatte) einen Cartoon von Heiko Sakurai. Titel: „Wie man Putin doch noch zum Einlenken bewegen könnteʺ. Der Cartoon zeigt einen russischen Oligarchen, der mit Wladimir Putin telefoniert, und im Vordergrund seine (des Oligarchen) griesgrämig dreinblickende Ehefrau. Der Oligarch am Telefon zu Putin: „Wladimir, so geht das nicht weiter! Nadjoscha macht mir die Hölle heiß, wenn sie nicht bald wieder bei Bulgari und Swarowski einkaufen darf!ʺ Damals war so etwas Satire und klar erkennbar als solche gekennzeichnet. Heute werden vergleichbare Vorschläge mit dem Brustton der Ernsthaftigkeit vorgetragen (was sie natürlich nicht weniger unsinnig macht). So geschehen in der „Neuen Westfälischenʺ am 7.6.2026: https://www.nw.de/nachrichten/meinung/24348446_EU-Visa-fuer-Russen-Kein-Cte-dAzur-Urlaub-im-Angriffskrieg.html?m_i=szpsf%2BkTAu19vOXiIzmXwyTkalwtRewGCqlFZ4SBLHTrYNrkuopYVtPQ_1P3U5_ZyFSZUpYN6aEJp1CpY4N1JVg1Ro0qdKn4sX&utm_source=mail&utm_medium=red_abend_update&utm_campaign=red_abend_update__bi&utm_content=artikel-button&utm_term=46385&M_BT=1458551527147989 Allen Ernstes plädiert der Autor dafür, EU-weit keine Visa mehr für russische Urlauber auszustellen. Das Kalkül des Autors: Urlaubswillige Russen, die in der EU kein Visum mehr bekommen, werden daheim den Aufstand proben und Putin zum Einlenken bewegen. Keinen Gedanken verschwendet der Autor an das wesentlich näherliegende Szenario, dass der Unmut russischer Bürger, die nicht mehr zu Urlaubszwecken in die EU einreisen dürfen, sich gegen die Regierungen und gegen die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und natürlich gegen die EU-Kommission richten könnte. Die Menschen in Russland werden nämlich die berechtigte Frage stellen, warum denn ausgerechnet sie für Putins Einmarsch in die Ukraine bestraft werden, obwohl sie diesen Einmarsch weder angeordnet haben noch überhaupt Einfluss darauf nehmen konnten. Sollten die Menschen in Russland im hier erwarteten Sinne auf eine solche Visa-Verweigerung reagieren, würde Putin innenpolitisch eher gestärkt als geschwächt. Im Sommersemester 2022 hatte ich in meinem Examensvorbereitungskurs zwei russischstämmige Studentinnen, die mir berichteten, dass sie allein wegen ihrer Zuwanderungsgeschichte in ihrem persönlichen Umfeld angefeindet wurden – und natürlich ihren Angreifern ebenfalls (und zu Recht) erwiderten, dass sie für den Krieg nichts können. Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, wohin die Russen-feindliche Hasspropaganda führt, die wir seit vier Jahren in den „Qualitätsmedienʺ (rülps) zu lesen und zu hören bekommen und die auch im hier verlinkten Artikel wieder zum Ausdruck kommt. Vielleicht mag ja der Autor des hier verlinkten Artikels seine Hoffnung in die Justiz setzen (Achtung, das, was jetzt kommt, ist jetzt meinerseits Satire!). Noch mit Urteil vom 21.08.2009 – 22 S 93/09 hatte es das Landgericht Düsseldorf abgelehnt, die Anwesenheit russischer Hotelgäste in einem vom klagenden deutschen Urlauber gebuchten Urlaubsressort als Reisemangel anzusehen. Der deutsche Urlauber bekam daher nicht wie von ihm erhofft einen Teil des von ihm gezahlten Reisepreises zurück. Aber vielleicht sind ja die Gerichte bereit, im Angesicht der aktuellen geopolitischen Entwicklung ihre Rechtsauffassung zu überdenken? Und sollte dies geschehen: Vielleicht nehmen dann Hoteliers in der EU aus Angst vor Klagen deutscher Urlauber keine russischen Gäste mehr auf? Dann wäre doch der Autor des hier verlinkten Artikels am Ziel seiner Träume angelangt… IRONIE AUS. Friedliche und (noch) sanktionsfreie Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

RUSSLAND-SANKTIONEN UND DOPPELSTANDARS BEIM „SPIEGEL“   Liebe Community,   Der SPIEGEL feiert in einem Beitrag vom 4.6.2026 https://www.spiegel.de/wirtschaft/russland-moskau-verhaengt-einreisesperre-gegen-fuenf-briten-wegen-krypto-recherche-a-6f602c6f-15e7-485c-bf56-ce4204c86f52?utm_source=firefox-newtab-de-de einen 17-jährigen Briten, der von Russland mit einem Einreiseverbot belegt wurde. Er sei mit Recherchen über russische Versuche hervorgetreten, mithilfe einer an den Rubel gekoppelten Kryptowährung Finanzmittel für den Ukraine-Krieg zu beschaffen und die westlichen Russland-Sanktionen zu umgehen. Der 17-jährige wird mit den Worten zitiert:   „Sanktionen sollen Menschen zum Schweigen bringen. Mich aber haben sie nur entschlossener gemacht. Sie zeigen mir, dass ich einen wunden Punkt getroffen habe“.   Wohlgemerkt: Es geht um ein Einreiseverbot. Nicht mehr und nicht weniger.   In einem Artikel vom 14.7.2025, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-bsw-loescht-umstrittenen-post-ueber-propagandistin-alina-lipp-a-5f8e1cf7-30dc-485c-81fb-4c2468096688 der über das Web-Archiv auch ohne Bezahlschranke gelesen werden kann, https://archive.is/MUQPZ findet es der SPIEGEL aber völlig in Ordnung, dass die EU-Sanktionen gegen Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru verhängt. Und hier reden wir nicht nur von Reiseverboten, sondern um das Einfrieren des gesamten Vermögens sowie um das gegen Dritte gerichtete Verbot, den so Sanktionierten irgendetwas zuzuwenden oder irgendeine Hilfe zu leisten. Den Vorwurf, dass durch die EU-Sanktionen kritische Stimmen mundtot gemacht würden, lässt der SPIEGEL nicht gelten: Es handle sich um „Propagandisten“, die sich „als angeblich kritische Stimmen“ tarnten.   Ausgangspunkt des SPIEGEL-Beitrags vom 14.7.2025 ist eine mittlerweile gelöschte Mitteilung des BSW, in der die EU-Sanktionen als Angriff auf Rechtsstaat und Pressefreiheit kritisiert werden. Der SPIEGEL zeigt durch seine Wortwahl, dass er auch diese Einordnung nicht gelten lässt: „Der Beitrag über die angebliche EU-Zensur angeblich normaler Journalistinnen und Journalisten löste großes Echo in der Anhängerschaft des BSW aus.“   Im Krieg ist die Wahrheit immer das erste Opfer. Die Sanktionierung kritischer Stimmen zeigt sowohl auf russischer Seite als auch aufseiten der (die Ukraine unterstützenden) EU, dass dem militärischen Konflikt längst nicht mehr nur ein Kampf, sondern ebenfalls ein Krieg über Informationen aus dem Kriegsgebiet und über die mediale Deutungshoheit entbrannt ist.   Ich selbst nehme sowohl Ukraine-freundliche als auch Russland-freundliche Berichterstattung zur Kenntnis. Es ist wichtig, beide Seiten zu hören. Glauben schenke ich allerdings weder der einen noch der anderen Seite. Lediglich dort, wo die Berichte Übereinstimmungen zeigen, kann dies darauf hindeuten, dass die Berichte auch ein Körnchen Wahrheit enthalten; selbst dort bleibe ich aber vorsichtig.   Eines ist für mich aber sicher: Die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen verkörpern einen ganz schlimmen Angriff auf den unabänderlichen, durch Art. 79 Abs. 3 GG unter Ewigkeitsgarantie gestellten Verfassungskern. Und zwar ganz unabhängig davon, was man von den Äußerungen der sanktionierten Personen zum Ukraine-Konflikt in der Sache halten mag. Dazu werde ich demnächst einen eigenen Text schreiben.   Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

MASERNIMPFUNG UND DAS V-WORT Liebe Community, Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt als Beispiel für „gefährliche Verschwörungstheorienʺ: „Verschwörungstheoretiker und Verschwörungstheoretikerinnen verbreiten zum Beispiel die falsche Theorie, dass Impfen Autismus auslöst. Wenn Menschen an diese Theorie glauben, lassen sie vielleicht ihre Kinder nicht mehr impfen. Dann können sich gefährliche Krankheiten schneller verbreiten.ʺ https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/312781/verschwoerungstheorien/ Auch das RKI lässt verlauten: „In vielen großangelegten internationalen Studien wurde untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und dem Auftreten von Autismus-Spektrum-Störungen geben könnte. Das Ergebnis: Autismus tritt bei geimpften und ungeimpften Kindern gleich häufig auf.ʺ https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/Impfmythen/Sicherheit_Autismus.html Dummerweise verdichten sich aber in jüngerer Zeit wissenschaftlich begründbare Hinweise, dass Routine-Kinderimpfungen einen Risikofaktor für Autismus-Spektrum-Störungen darstellen. So berichtete tkp.at am 19.11.2025 https://tkp.at/2025/11/19/studie-aus-italien-bestaetigt-mehr-kinder-impfungen-mehr-autismus/ über eine italienische Studie https://www.preprints.org/manuscript/202511.0675 und am 14.5.2026 https://tkp.at/2026/05/14/impfungen-sind-ein-wesentlicher-risikofaktor-fuer-autismus-und-wieder-in-grosser-meta-studie-gezeigt/ über eine US-amerikanische Studie, https://journalofindependentmedicine.org/articles/v02n03a05/ die eben dieses Ergebnis zutage förderten. Vielleicht sollte sich die Bundeszentrale für politische Bildung doch ein anderes Beispiel für die Exemplifizierung von „gefährlichenʺ Verschwörungstheorien ausdenken. Thesen, die Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion sind, eignen sich dafür bereits im Ansatz nicht. Und das RKI wäre, wenn es seinen wissenschaftlichen Anspruch einlösen will, gut beraten, nicht so zu tun, als sei die These von einem Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus widerlegt. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

UPDATE VON JOHANNA Liebe Community, Im heutigen Termin zur Hauptverhandlung (2.6.2026) hat mein Mit-Verteidiger Hans Böhme einen hervorragenden Antrag verlesen, den er zusammen mit meiner Mit-Verteidigerin Ute Mannebach-Junge ausgearbeitet hatte: Die hessischen Behörden haben nachweislich (Hessens Innenminister Roman Poseck hat letztes Jahr im hessischen Landtag selbst damit geprahlt) im Prinz-Reuß-Ermittlungsverfahren HessenDATA eingesetzt, ein Auswertungsprogramm, das vom US-Unternehmen Palantir hergestellt wurde und eine Hessen-spezifische Weiterentwicklung der Software „Gothamʺ verkörpert. Es besteht daher Grund zu der Befürchtung, dass bereits die Ermittlungsansätze in diesem Verfahren mittels KI generiert wurden. Das würde, wenn es stimmt, massive Beweisverwertungsverbote zur Folge haben. Nur ist in den gesamten Verfahrensakten nichts vom Einsatz dieses Programms dokumentiert. Daher lautet jetzt der Antrag, dem Generalbundesanwalt aufzugeben, die gesamten Auswertungsunterlagen offenzulegen sowie sämtliche Ermittlungsbeamten zu vernehmen, die mit dem Einsatz von HessenDATA im Ermittlungsverfahren betraut waren. Außerdem lautet der Antrag, nach Vorlage der geforderten Auswertungsunterlagen die Hauptverhandlung für eine angemessene Dauer zu unterbrechen, damit die Verteidigung genügend Zeit hat, um die Unterlagen zu prüfen und entsprechende prozessuale Reaktionen (Beweisanträge, Verwertungswidersprüche) vorzubereiten. Ich habe in einer ergänzenden Begründung zu diesem Antrag darauf hingewiesen, dass die Vorenthaltung der HessenDATA-Auswertungsunterlagen durch den Generalbundesanwalt nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht verletzt, nämlich Art. 7 Abs. 2 und 3 der Richtline 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Abgesehen davon, dass der Generalbundesanwalt das Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren mal wieder mit Füßen tritt, zeigt sich erneut, wie ungleich der Kampf ist, den sämtliche Verteidiger in diesem Verfahren führen müssen: Auf der Seite eines jeden Angeklagten kämpft ein Team von zwei bis vier Verteidigern gegen eine Armada von Hunderten Ermittlungsbeamten. Und jetzt kommt eben noch hinzu, dass der Staat sich eine teure KI-Software leisten und gegen die Angeklagten in Stellung bringen kann, der Verteidigung vergleichbare Mittel jedoch nicht zur Verfügung stehen. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

HALLO N-TV, IHR LANGWEILT UNS! Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1) Ich hätte mir aber gewünscht, die n-tv-Autoren wären weiteren möglichen Ursachen auf den Grund gegangen: Waren vergangene Impfkampagnen in Afrika vielleicht doch nicht so segensreich, wie hiesige Medien es uns darstellen? Und sind besagte Wissenschaftler vielleicht finanziell von der Pharmaindustrie abhängig und daher nicht glaubwürdig? Artikel wie der hier verlinkte zeigen deutlich, warum die herkömmlichen Medien auch hierzulande immer an Boden verlieren. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

HALLO N-TV, IHR LANGWEILT UNS! Liebe Community, Das Propaganda-Vokabular aus der Corona-Zeit ist zurück: „Leugnerʺ und „Versc
HALLO N-TV, IHR LANGWEILT UNS! Liebe Community, Das Propaganda-Vokabular aus der Corona-Zeit ist zurück: „Leugnerʺ und „Verschwörungstheorienʺ. Zu deren Deutung wird ausgerechnet Michael Butter aus der Mottenkiste geholt, der uns schon in der C-Zeit über V-Theorien und deren Genese „belehrenʺ durfte. Beinahe ungläubig fragen die Autoren im hier besprochenen Artikel in n-tv vom 30.5.2026, https://www.n-tv.de/panorama/Im-Kongo-schlaegt-die-Stunde-der-Ebola-Leugner-id30869595.html warum die Menschen im Kongo Wissenschaftlern misstrauen und stattdessen „Demagogen und Verschwörungserzählernʺ glauben. Einen Teil der Antworten gibt der Artikel selbst: Schlechte Erfahrungen mit staatlichen Autoritäten sowie die (zu Recht) mangelnde Bereitschaft, Quarantäne-Maßnahmen zu akzeptieren oder Kranke und Sterbende im Stich zu lassen.

DIE ANTIFA SABOTIERT DEN FREIHEITSLAUF – MIT GEWALT Liebe Community, Der Freiheitslauf ist eine Protestbewegung, die darauf gerichtet ist, gegenüber dem politischen Establishment deutlich zu machen, dass die freiheitsfeindliche, wohlstandsvernichtende und zunehmend kriegslüsterne Art und Weise, wie die herkömmlichen Parteien und deren Repräsentanten derzeit in Deutschland Herrschaft ausüben, vom Volk nicht länger akzeptiert wird. Ein Camp auf einer Station dieses Freiheitslaufs wurde nun von der Antifa angegriffen: https://www.youtube.com/watch?v=CfOpD600q4M In dem hier verlinkten Video erkennen wir jene Muster, die leider seit Jahren sattsam bekannt sind: Die Täter agieren im Schatten ihrer Anonymität; sie wird von ebenfalls anonymen Fotografen mit entsprechenden Bildern versorgt; und die Polizei ermittelt – falls man das überhaupt so nennen kann – allenfalls halbherzig. Da man nicht namentlich benennen kann, wer die Angreifer sind, weiß man auch nicht, wer sie finanziert. Aber dass Millionensummen an Steuergeldern an linksextreme NGOs fließen, ist unbestreitbar. Es steht daher zumindest die Ermittlungshypothese im Raum, dass die Angreifer im Ergebnis – auf welchen Wegen auch immer, ob absichtsvoll oder al Folge mangelhafter Mittelverwendungskontrolle – aus dem Staathaushalt unterstützt werden. Wenn der Staat solche Übergriffe auf Menschen duldet oder gar fördert, die lediglich friedlich demonstrieren wollen, hat er sich von sämtlichen demokratischen Idealen verabschiedet. Nähere Informationen zum Freiheitslauf gibt es hier: https://freiheitslauf.de/ Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

DIE COVID-PANDEMIELÜGEN – ZERLEGT IN 12 MINUTEN Liebe Community, Der Journalist Bastian Barucker hat in der Corona-Enquête-Kommission des Brandenburger Landtags ganze 12 Minuten benötigt, um anhand der RKI-Protokolle aufzuzeigen, wie die Politik in der Corona-Zeit die Öffentlichkeit vorsätzlich hinters Licht geführt hat, um die menschenverachtenden Maßnahmen zu „rechtfertigenʺ: https://www.youtube.com/watch?v=Zzxk62A3Thw In Zusammenarbeit zwischen Bastian Barucker und der Journalistin Claudia Jaworski, die derzeit auf verdienstvolle Weise Parlamentssitzungen (Enquête-Kommissionen und Untersuchungsausschüsse) sowie prominente Gerichtsverfahren mit Corona-Bezug (z.B. den Prozess von Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen) begleitet, ist das hier verlinkte Video entstanden. Ich empfehle es vor allem jenen, die an den offiziellen Verlautbarungen zu zweifeln beginnen, aber wenig Zeit haben, sich tiefer einzulesen. Für jene, die sich noch ausführlicher mit den eklatanten Fehlannahmen und vorsätzlich in die Welt gesetzten Falschbehauptungen befassen wollen, die zur Begründung der Corona-Maßnahmen verbreitet worden waren, verweise ich noch einmal auf die beiden ausführlichen Schriftsätze, die ich zusammen mit Annette verfasst und sodann im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Hierin sind nicht nur die RKI-Protokolle enthalten, sondern auch andere offizielle Quellen (RKI, Bundesgesundheitsministerium etc.), aus denen klar hervorgeht, dass es die schlimmste Atemwegs-Killerviruspandemie aller Zeiten nie gegeben hat: Schriftsatz vom 4.2.2024 (ab Seite 12): https://julianeigel.com/wp-content/uploads/2024-02-04-Antragstellerin-Schriftsatz-vom-04.02.201-von-Prof.-Dr.-Jur.-Martin-Schwab-an-das-OVG-Bautzen_geschwaerzt.pdf Schriftsatz vom 13.1.2026 (mit Vorab-Zusammenfassung S. 9 ff. und Inhaltsverzeichnis S. 12 ff.): https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

CAMPACT WIRFT MAL WIEDER DIE ZENSURMASCHINE AN Liebe Community, Diesen Aufruf fand ich soeben in meinem Mailpostfach. Der NGO
CAMPACT WIRFT MAL WIEDER DIE ZENSURMASCHINE AN Liebe Community, Diesen Aufruf fand ich soeben in meinem Mailpostfach. Der NGO-Zensur-Komplex zeigt mal wieder seine Angst vor dem Verlust medialer Deutungshoheit – bzw. seine Wut über seine bereits verlorene Deutungshoheit. Und demaskiert sich damit selbst. Ich werde diese Petition selbstverständlich NICHT unterschreiben. Zu einer pluralistischen Gesellschaft gehört ein vielfältiges Medienangebot. Auch bei CAMPACT müssen die Verantwortlichen endlich begreifen, dass die Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, das man sich immer dann in Erinnerung rufen muss, wenn man sich Meinungen anhören muss, die man selbst nicht teilt. Demokratische Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

CAMPACT WIRFT MAL WIEDER DIE ZENSURMASCHINE AN Liebe Community,
CAMPACT WIRFT MAL WIEDER DIE ZENSURMASCHINE AN Liebe Community,

EIN WEITERER ARBEITSNACHWEIS Liebe Community Im Auf1-Interview, das heute (26.5.2026) ausgestrahlt wurde, gebe ich noch einmal Einblicke in das Verfahren um die Klage von Julia Neigel gegen zwei Corona-Verordnungen in Sachsen: https://auf1.tv/nachrichten-auf1/jurist-schwab-zu-2g-klage-der-prozess-war-eine-theaterauffuehrung Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

DIE OBER-ZENSORIN ZU GAST AN MEINER FRÜHEREN WIRKUNGSSTÄTTE Liebe Community, Zwölf Jahre lang, von 2003 bis 2015, war ich Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Ab und zu besuche ich noch die Homepage dieses Fachbereichs. Dort stieß ich auf den folgenden Bericht: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/calliessc/Aktuelles/20260513_Rueckblick_-Vortrag-von-Dr_-Eva-Flecken_-Direktorin-der-Medienanstalt-Berlin-Brandenburg.html Am 13.5.2026 war die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Eva Flecken, zu Gast am Fachbereich und hielt einen Vortrag über aktuelle Herausforderungen der Medienaufsicht und Medienregulierung. Zur Orientierung: Wir reden hier von eben jener Medienanstalt, die – gemeinsam mit anderen Medienanstalten, aber federführend – Jagd auf den kritischen Journalisten Alexander Wallasch macht, und zwar vor allem, seit Alexander Wallasch die Machenschaften von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in den Fokus seiner Berichterstattung rückt. Es verwundert kaum, dass Eva Flecken den Digital Services Act, das zentrale Zensurinstrument der EU, als „gerade zum richtigen Zeitpunkt kommendʺ feiert. Und anhand des Verbots des Kreml-nahen Kanals RT.de zeige sich, dass sich die deutsche Medienaufsicht bewährt habe. Im Übrigen lässt der Bericht über ihren Vortrag nur erahnen, was Eva Flecken dem anwesenden Publikum wohl mitgeteilt haben mag (Achtung: das Folgende ist jetzt meine Interpretation des Berichts): dass natürlich das Treiben der Medienanstalten nichts mit Zensur zu tun habe und dass Schmuddel-Medien vor allem von AfD-Wählern konsumiert würden. Wäre ich bei diesem Vortrag zugegen gewesen, hätte ich äußerst kritische Fragen an Eva Flecken gerichtet. Vor allem, was den Umgang der Medienanstalten mit Alexander Wallasch anbelangt und welche Rolle dabei der Umstand spielt, dass Alexander Wallasch kritisch über Wolfram Weimer berichtet hat und dass eben dieser Wolfram Weimer von 2004 bis 2014 Mitglied im Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg war. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

KARL LAUTERBACH, DAS KLIMA UND KÜNFTIGE "PANDEMIEN" Liebe Community, Die Definition des internationalen Gesundheitsnotstandes durch die WHO ist schon dehnbar genug. Aber nicht einmal diese Definition vermag den Vorschlag von Karl Lauterbach zu tragen, mit Blick auf den Klimawandel vorsorglich einen Notstand auf Vorrat auszurufen. Näheres habe ich im Auf1-TV-Interview dargelegt. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab