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Hoch und heilig versprochen – und dann stillschweigend entsorgt
Wie Bundesrat und Parlament den Souverän um das Ständemehr bringen und die Verfassung zur Disposition stellen
Das Wort, das nichts mehr gilt
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte es einst unmissverständlich gesagt: EU-Verträge würden «Volk und Ständen vorgelegt – das ist absolut klar». Heute erklärt derselbe Bundesrat, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich, ja nicht einmal zulässig. Man könne die Verträge nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Das doppelte Mehr von Volk und Kantonen sei nicht vorgesehen. Aus einem feierlichen Versprechen ist eine juristische Ausrede geworden. Wer dem Schweizervolk noch vor wenigen Jahren das Gegenteil versicherte, muss sich nicht wundern, wenn ihm niemand mehr ein Wort glaubt.
Treue zur Verfassung? Eine nette Erinnerung
Die Landesregierung hält der Bundesverfassung offenbar nur so lange die Treue, wie es der Annäherung an Brüssel nicht im Weg steht. Dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgerichte, Ausgleichsmassnahmen und eine faktische Ausweitung der Personenfreizügigkeit greifen in zentrale Verfassungsartikel ein. Staatsrechtler wie Paul Richli und Andreas Glaser sehen darin eine materielle Verfassungsänderung. Alt-Bundesrichter Hansjörg Seiler hält das Ständemehr für zwingend. Der Bundesrat stützt sich stattdessen auf ein Gutachten aus dem eigenen Haus und erklärt, es ändere sich «voraussichtlich» nichts Grundlegendes. Voraussichtlich. So spricht man, wenn man den Souverän nicht mehr ernst nimmt und gleichzeitig alles Mögliche und Unmögliche in die Wege leitet, damit die Verträge trotzdem durchkommen.
Landesverrat im Sonntagsanzug
Was hier betrieben wird, ist kein diplomatisches Feintuning. Es ist die systematische Entmachtung von Volk und Ständen, damit ein Vertragswerk durchkommt, das der Bundesrat unbedingt will. Cassis und seine Kollegen setzen sich über die Mehrheit in der Vernehmlassung hinweg, halten Vertragstexte unter Verschluss und taufen das Ganze «Bilaterale III», als wäre es eine harmlose Fortsetzung alter Abkommen. Fast die Hälfte der Bevölkerung nennt es bereits einen Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat nennt es Stabilisierung. Wer die eigene Verfassung so behandelt, die Kantone kaltstellt und dem Volk die härtere Hürde verweigert, begeht Landes- und Volksverrat im Namen der «guten Beziehungen». Dass man dabei immer noch von Souveränität spricht, gehört zum Repertoire der Hütchenspieler.
Das Parlament macht mit
Nicht nur die Regierung. Das Parlament, gewählt vom Volk, das es nun um das Ständemehr bringen will, spielt mit. Kommissionen und Fraktionen von Mitte, FDP und SP stemmen sich gegen das doppelte Mehr, obwohl sie wissen, dass genau diese Hürde den Charakter der Vorlage offenbart. Wer so weitreichende Bindungen eingeht und gleichzeitig verhindert, dass die Kantone mitentscheiden, verrät nicht nur die föderale Ordnung. Er verrät diejenigen, die ihn gewählt haben. Die SVP, einzelne Bürgerliche und unabhängige Juristen bleiben isoliert. Der Rest nickt, taktiert und hofft, dass das Volk irgendwann müde wird und die Sache hinnimmt. So sieht Verrat aus, wenn er demokratisch verpackt und in Sessionen beschlossen wird.
Das Versprechen als Alibi
Sommarugas Satz steht noch im Raum. Nicht als Verpflichtung, sondern als Erinnerung daran, wie leicht Worte werden, wenn die Macht in Bern das Ziel schon kennt. Der Bundesrat leitet alles in die Wege, was die Annäherung erleichtert – und alles, was den Souverän stört, wird zur verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit erklärt. Das ist kein Versehen. Das ist Methode. Und das Parlament macht sie möglich. Wer danach noch von Treue zur Bundesverfassung spricht, hat den Begriff bereits aufgegeben.
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Hoch und heilig versprochen – und dann stillschweigend entsorgt
Wie Bundesrat und Parlament den Souverän um das Ständemehr bringen und die Verfassung zur Disposition stellen
Das Wort, das nichts mehr gilt
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte es einst unmissverständlich gesagt: EU-Verträge würden «Volk und Ständen vorgelegt – das ist absolut klar». Heute erklärt derselbe Bundesrat, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich, ja nicht einmal zulässig. Man könne die Verträge nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Das doppelte Mehr von Volk und Kantonen sei nicht vorgesehen. Aus einem feierlichen Versprechen ist eine juristische Ausrede geworden. Wer dem Schweizervolk noch vor wenigen Jahren das Gegenteil versicherte, muss sich nicht wundern, wenn ihm niemand mehr ein Wort glaubt.
Treue zur Verfassung? Eine nette Erinnerung
Die Landesregierung hält der Bundesverfassung offenbar nur so lange die Treue, wie es der Annäherung an Brüssel nicht im Weg steht. Dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgerichte, Ausgleichsmassnahmen und eine faktische Ausweitung der Personenfreizügigkeit greifen in zentrale Verfassungsartikel ein. Staatsrechtler wie Paul Richli und Andreas Glaser sehen darin eine materielle Verfassungsänderung. Alt-Bundesrichter Hansjörg Seiler hält das Ständemehr für zwingend. Der Bundesrat stützt sich stattdessen auf ein Gutachten aus dem eigenen Haus und erklärt, es ändere sich «voraussichtlich» nichts Grundlegendes. Voraussichtlich. So spricht man, wenn man den Souverän nicht mehr ernst nimmt und gleichzeitig alles Mögliche und Unmögliche in die Wege leitet, damit die Verträge trotzdem durchkommen.
Landesverrat im Sonntagsanzug
Was hier betrieben wird, ist kein diplomatisches Feintuning. Es ist die systematische Entmachtung von Volk und Ständen, damit ein Vertragswerk durchkommt, das der Bundesrat unbedingt will. Cassis und seine Kollegen setzen sich über die Mehrheit in der Vernehmlassung hinweg, halten Vertragstexte unter Verschluss und taufen das Ganze «Bilaterale III», als wäre es eine harmlose Fortsetzung alter Abkommen. Fast die Hälfte der Bevölkerung nennt es bereits einen Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat nennt es Stabilisierung. Wer die eigene Verfassung so behandelt, die Kantone kaltstellt und dem Volk die härtere Hürde verweigert, begeht Landes- und Volksverrat im Namen der «guten Beziehungen». Dass man dabei immer noch von Souveränität spricht, gehört zum Repertoire der Hütchenspieler.
Das Parlament macht mit
Nicht nur die Regierung. Das Parlament, gewählt vom Volk, das es nun um das Ständemehr bringen will, spielt mit. Kommissionen und Fraktionen von Mitte, FDP und SP stemmen sich gegen das doppelte Mehr, obwohl sie wissen, dass genau diese Hürde den Charakter der Vorlage offenbart. Wer so weitreichende Bindungen eingeht und gleichzeitig verhindert, dass die Kantone mitentscheiden, verrät nicht nur die föderale Ordnung. Er verrät diejenigen, die ihn gewählt haben. Die SVP, einzelne Bürgerliche und unabhängige Juristen bleiben isoliert. Der Rest nickt, taktiert und hofft, dass das Volk irgendwann müde wird und die Sache hinnimmt. So sieht Verrat aus, wenn er demokratisch verpackt und in Sessionen beschlossen wird.
Das Versprechen als Alibi
Sommarugas Satz steht noch im Raum. Nicht als Verpflichtung, sondern als Erinnerung daran, wie leicht Worte werden, wenn die Macht in Bern das Ziel schon kennt. Der Bundesrat leitet alles in die Wege, was die Annäherung erleichtert – und alles, was den Souverän stört, wird zur verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit erklärt. Das ist kein Versehen. Das ist Methode. Und das Parlament macht sie möglich. Wer danach noch von Treue zur Bundesverfassung spricht, hat den Begriff bereits aufgegeben.
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Hoch und heilig versprochen – und dann stillschweigend entsorgt
Wie Bundesrat und Parlament den Souverän um das Ständemehr bringen und die Verfassung zur Disposition stellen
Das Wort, das nichts mehr gilt
Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte es einst unmissverständlich gesagt: EU-Verträge würden «Volk und Ständen vorgelegt – das ist absolut klar». Heute erklärt derselbe Bundesrat, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich, ja nicht einmal zulässig. Man könne die Verträge nur dem fakultativen Referendum unterstellen. Das doppelte Mehr von Volk und Kantonen sei nicht vorgesehen. Aus einem feierlichen Versprechen ist eine juristische Ausrede geworden. Wer dem Schweizervolk noch vor wenigen Jahren das Gegenteil versicherte, muss sich nicht wundern, wenn ihm niemand mehr ein Wort glaubt.
Treue zur Verfassung? Eine nette Erinnerung
Die Landesregierung hält der Bundesverfassung offenbar nur so lange die Treue, wie es der Annäherung an Brüssel nicht im Weg steht. Dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgerichte, Ausgleichsmassnahmen und eine faktische Ausweitung der Personenfreizügigkeit greifen in zentrale Verfassungsartikel ein. Staatsrechtler wie Paul Richli und Andreas Glaser sehen darin eine materielle Verfassungsänderung. Alt-Bundesrichter Hansjörg Seiler hält das Ständemehr für zwingend. Der Bundesrat stützt sich stattdessen auf ein Gutachten aus dem eigenen Haus und erklärt, es ändere sich «voraussichtlich» nichts Grundlegendes. Voraussichtlich. So spricht man, wenn man den Souverän nicht mehr ernst nimmt und gleichzeitig alles Mögliche und Unmögliche in die Wege leitet, damit die Verträge trotzdem durchkommen.
Landesverrat im Sonntagsanzug
Was hier betrieben wird, ist kein diplomatisches Feintuning. Es ist die systematische Entmachtung von Volk und Ständen, damit ein Vertragswerk durchkommt, das der Bundesrat unbedingt will. Cassis und seine Kollegen setzen sich über die Mehrheit in der Vernehmlassung hinweg, halten Vertragstexte unter Verschluss und taufen das Ganze «Bilaterale III», als wäre es eine harmlose Fortsetzung alter Abkommen. Fast die Hälfte der Bevölkerung nennt es bereits einen Unterwerfungsvertrag. Der Bundesrat nennt es Stabilisierung. Wer die eigene Verfassung so behandelt, die Kantone kaltstellt und dem Volk die härtere Hürde verweigert, begeht Landes- und Volksverrat im Namen der «guten Beziehungen». Dass man dabei immer noch von Souveränität spricht, gehört zum Repertoire der Hütchenspieler.
Das Parlament macht mit
Nicht nur die Regierung. Das Parlament, gewählt vom Volk, das es nun um das Ständemehr bringen will, spielt mit. Kommissionen und Fraktionen von Mitte, FDP und SP stemmen sich gegen das doppelte Mehr, obwohl sie wissen, dass genau diese Hürde den Charakter der Vorlage offenbart. Wer so weitreichende Bindungen eingeht und gleichzeitig verhindert, dass die Kantone mitentscheiden, verrät nicht nur die föderale Ordnung. Er verrät diejenigen, die ihn gewählt haben. Die SVP, einzelne Bürgerliche und unabhängige Juristen bleiben isoliert. Der Rest nickt, taktiert und hofft, dass das Volk irgendwann müde wird und die Sache hinnimmt. So sieht Verrat aus, wenn er demokratisch verpackt und in Sessionen beschlossen wird.
Das Versprechen als Alibi
Sommarugas Satz steht noch im Raum. Nicht als Verpflichtung, sondern als Erinnerung daran, wie leicht Worte werden, wenn die Macht in Bern das Ziel schon kennt. Der Bundesrat leitet alles in die Wege, was die Annäherung erleichtert – und alles, was den Souverän stört, wird zur verfassungsrechtlichen Unmöglichkeit erklärt. Das ist kein Versehen. Das ist Methode. Und das Parlament macht sie möglich. Wer danach noch von Treue zur Bundesverfassung spricht, hat den Begriff bereits aufgegeben.
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Am 23. September stehen Tag und Nacht im vollkommenen Gleichgewicht. Die Sonne hat den Punkt erreicht, an dem sie weder steigt noch fällt. Licht und Dunkelheit halten sich die Waage. Es ist der grosse Atem vor dem Umschwung: Der Sommer lässt los, die Nacht beginnt, die Oberhand zu gewinnen.
Genau in diesem Moment lodert auf dem Tämberg über Uster ein Höhenfeuer. Ein altes Zeichen auf der Höhe. Um 19 Uhr beginnt das Ritual. Man tritt aus dem Alltag und stellt sich unter den offenen Himmel, während die Flammen den Wendepunkt bezeugen.
Danach bleibt man beisammen. Nicht um zu füllen, was schon bekannt ist, sondern um da zu sein, während sich das Jahr neigt. Das Feuer brennt, die Dunkelheit kommt näher, und für eine Weile ist man Teil von etwas, das grösser ist als dieser eine Abend.
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Wenn das Recht der Politik weichen muss
Vertrauen in die Justiz schwindet – besonders seit Corona. Die Bundesverfassung gilt auch für die Politik. Immer öfter sieht es anders aus.
Verlorenes Vertrauen
Ohne Vertrauen in die Gerichte hält kein Rechtsstaat. Bei einem Teil der Bevölkerung ist dieses Vertrauen nahe null gesunken. Die Corona-Jahre und ihre Nachwirkungen haben das beschleunigt. Wer damals willkürliche Massnahmen, widersprüchliche Begründungen und später kaum Aufarbeitung erlebte, fragt sich seither, ob Recht noch Recht ist oder nur das, was gerade politisch opportun erscheint.
Politik über dem Recht
In der Schweiz wird immer deutlicher, dass sich die Politik über das Recht stellt, obwohl es umgekehrt sein müsste. Die Bundesverfassung bindet auch die politischen Akteure. Sie legt fest, wie Macht begrenzt, Verfahren gestaltet und Rechte geschützt werden. Dennoch wird sie zusehends missachtet, wenn politische Ziele Vorrang bekommen. Gerichte, die unabhängig sein sollen, stehen dann unter dem Verdacht, Teil dieses Spiels zu sein.
Parteien am Bundesgericht
Genau hier setzt die Kritik am Wahl- und Aufsichtsregime der Gerichte an. Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden nach Parteiproporz gewählt, sitzen nur sechs Jahre und müssen wiedergewählt werden. GRECO hat die Schweiz dafür 2017 und erneut 2024 gerügt: Die Abhängigkeit von den Parteien bleibt zu wenig kontrolliert. Mandatssteuer und Teilnahme an Parteianlässen nähren den Eindruck informeller Einflussnahme. Die parteipolitische Unabhängigkeit, die das Vertrauen braucht, lässt sich so kaum glaubwürdig vermitteln.
Erstaunliche Gelassenheit
Trotzdem wird der Status quo mit erstaunlicher Gelassenheit verteidigt – mit dem Hinweis auf die Konkordanz. Politische Beteiligung läuft über Parteien, darf aber nicht darauf beschränkt bleiben. Gerade die als unpolitisch gedachte dritte Gewalt braucht andere Quellen der Legitimation. Parteilosen, fachlich ausgewiesenen Kandidaten den Weg zu öffnen, würde die Auswahl verbreitern und die Wahlen überzeugender machen. Ein unabhängiges Fachorgan bei der Prüfung der Bewerbungen würde spätere Aufsichtseingriffe seltener nötig machen.
Aufsicht von innen
Unabhängigkeit sichert nicht nur das Parlament als Wahl- und Oberaufsichtsbehörde. Das Bundesgericht selbst muss interne Standards schärfen, damit Fehlverhalten rechtzeitig benannt und korrigiert werden kann. Sonst bleibt als einzige Sanktion die Nichtwiederwahl – ein grobes und politisch aufgeladenes Instrument. Parlamentarische Vorstösse für ein Disziplinarsystem und einen Fachbeirat gehen in die richtige Richtung. Sie kommen spät.
Das Recht muss über der Politik stehen. Solange Richterwahlen und Aufsicht diesen Grundsatz nur halbherzig einlösen, bleibt das Vertrauen brüchig – und mit ihm die Verfassung, die eigentlich alle binden sollte.
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Wer nicht abstimmt, stärkt die Gegner
Wer der Urne fernbleibt, entscheidet gegen sich selbst
Was die Zahlen wirklich sagen
Die zweite GFS-Trendumfrage zur Neutralitätsinitiative vom 27. September zeichnet ein hartes Bild. 63 Prozent der Stimmberechtigten lehnen das Begehren derzeit ab, nur 34 Prozent wollen es annehmen. Gegenüber der ersten Erhebung hat das Nein-Lager um neun Prozentpunkte zugelegt, die Ja-Seite hat acht Punkte verloren. Eine Tamedia-Umfrage kommt sogar auf 68 Prozent Ablehnung. Das ist kein Stimmungstief, das man mit einem Schulterzucken abtun kann. Es ist ein Vorsprung, der sich über die Parteien hinweg verfestigt hat. Nur in der eigenen Basis findet die Forderung nach einer strikteren Neutralität eine klare Mehrheit. Überall sonst überwiegt die Ablehnung, zum Teil erdrückend.
Solche Zahlen wirken wie ein Urteil. Sie sind keines. Sie sind eine Momentaufnahme vor dem entscheidenden Tag. Wer sie als Vorwand nimmt, zu Hause zu bleiben, verwechselt Prognose mit Ergebnis.
Neutralität ist kein Gefühl, sondern eine Entscheidung
Die Schweiz hat ihre Neutralität nicht als Dekoration gepflegt. Sie war über Jahrhunderte das Instrument, mit dem ein kleines Land in der Mitte Europas seine Unabhängigkeit bewahrte. Wer sie heute enger fassen und festschreiben will, stellt eine grundsätzliche Frage: Bleibt Neutralität eine bindende Staatsmaxime, oder wird sie zur dehnbaren Formel, die sich nach Lage der Bündnisse und Sanktionen biegen lässt? Genau darum geht es am 27. September. Nicht um eine Parteifarbe und nicht um eine Person. Es geht darum, ob das Volk diese Linie selbst zieht oder sie anderen überlässt.
Umfragen messen Stimmung. Die Urne misst Willen. Zwischen beiden liegt der Unterschied zwischen Zuschauen und Entscheiden.
Die Ausrede, die schon einmal teuer war
«Was soll ich abstimmen gehen? Sie machen ja sowieso, was sie wollen.« Dieser Satz klingt nach Erfahrung. Es ist eine Kapitulation. Er unterstellt, das Ergebnis stehe fest, und entbindet den Einzelnen von der Pflicht, es noch zu beeinflussen. Genau diese Haltung hat in der Schweiz schon einmal den Ausschlag gegeben. Die letzte äusserst knappe Abstimmung wäre mit den Stimmen derer, die regelmässig zu Hause bleiben, zu gewinnen gewesen. Die ewigen Verweigerer sind nicht harmlos. Sie sind die Reserve, die das Ergebnis noch herumreissen könnte.
Wer nicht abstimmen geht, stärkt nicht «die da oben». Er stärkt den Gegner und fällt der eigenen Sache in den Rücken. Eine nicht abgegebene Stimme zählt nicht als Enthaltung im moralischen Sinn. Sie fällt dem Lager zu, das mobilisiert. Das ist keine Theorie. Das ist das einfache Rechnen der direkten Demokratie.
Fernbleiben ist keine Neutralität
Sich der Abstimmung zu verweigern, hat mit Neutralität nichts zu tun. Es ist eine Entscheidung gegen das eigene Land und somit gegen seine ureigene Freiheit, nur ohne den Mut, sie zu vertreten. Wer überzeugt ist, dass die Schweiz ihre Neutralität klarer fassen muss, und trotzdem nicht erscheint, macht das eigene Versagen sichtbar. Nicht das System hat dann versagt. Der nicht abstimmende Bürger hat auf sein Recht verzichtet und damit dem anderen Lager den Weg geöffnet.
Es gibt keine elegante Ausrede dafür. Weder Müdigkeit noch Misstrauen gegenüber Parlament, Medien oder Parteien ersetzen die Stimme. Wer glaubt, die anderen machten ohnehin, was sie wollen, bestätigt genau das, indem er ihnen das Feld überlässt.
Am 27. September zählt nur, wer hingeht
Die Umfrage kann sich noch bewegen. Knappheiten in der Schweiz sind keine Seltenheit. Wer die Neutralität für zentral hält, hat jetzt nicht die Aufgabe, Stimmung zu kommentieren, sondern eine Stimme abzugeben. Alles andere ist Zuschauen bei einem Spiel, dessen Ausgang man hinterher beklagen wird. Wer nicht abstimmt, hat sich entschieden – gegen sich selbst.
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Nein zum Marionettendasein – Ja zum föderalen Fundament
Wer die Schweiz institutionell an Brüssel bindet, ohne Volk und Stände gleichermassen zu fragen, hebt das Gleichgewicht auf, das unseren Bundesstaat seit 1848 trägt.
Neutralität ist kein Rückzug aus der Welt. Sie ist der Entschluss, niemandes Vorposten zu werden. Ein Land, das seine Gesetze selbst gibt, seine Richter selbst beruft und seine Grenzen selbst bestimmt, bleibt handlungsfähig. Ein Land, das fremdes Recht dynamisch übernimmt und fremde Gerichte über sich anerkennt, gibt Stück für Stück genau diese Freiheit preis. Darum gehört die Neutralität nicht an den Rand dieser Debatte. Sie steht in ihrem Zentrum.
Was hinter dem Vertragspaket wirklich steckt
Die neuen Abkommen mit der EU sind kein blosses Update der Bilateralen. Sie verpflichten die Schweiz in zentralen Bereichen zur dynamischen Übernahme von EU-Recht. Wer nicht folgt, riskiert Ausgleichsmassnahmen. Bei Streitfällen entscheidet letztlich das Gericht der Gegenpartei. Das berührt den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung, die Personenfreizügigkeit, den Strommarkt, die Gesundheitspolitik und das Lebensmittelrecht. Mehrere Staatsrechtler, darunter Andreas Glaser und alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, sehen darin nicht nur völkerrechtliche Verträge, sondern Eingriffe von Verfassungsrang. Eine Verfassung ändert man in der Schweiz nicht mit einem einfachen Volksmehr. Man ändert sie mit Volk und Ständen.
Genau das will der Bundesrat vermeiden. Er unterstellt das Paket dem fakultativen Referendum. Das heisst: Erst müssen Gegner Unterschriften sammeln, dann reicht die Mehrheit der Stimmenden. Die Kantone bleiben aussen vor. Aussenminister Cassis hat selbst eingeräumt, dass dabei auch politisch-taktische Gründe mitspielten. Die Hürde soll tief bleiben, damit das Paket eine Chance hat.
Warum das Ständemehr hier nicht verhandelbar ist
Das Ständemehr ist kein Relikt und keine Marotte der Kleinkantone. Es schützt die ländlichen und kleineren Stände davor, von den bevölkerungsstarken Zentren überstimmt zu werden. Ein Ja aus Zürich oder Genf wiegt zahlenmässig schwer. Ein Nein aus Uri, Appenzell Innerrhoden oder dem Tessin zählt im Ständemehr trotzdem. Genau dieser Ausgleich macht den Bundesstaat aus. Ein Vertrag, der Zuwanderung erleichtert, recht dynamisch nachzieht und fremde Richter einsetzt, greift in die Selbstbestimmung der Kantone ein. Wer ihn ohne ihre Zustimmung durchsetzt, degradiert sie zur Kulisse.
Die Vernehmlassung hat das bestätigt. Eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Verbände wollte das obligatorische Referendum. Eine aktuelle Umfrage zeigt denselben Wunsch in der Bevölkerung. Trotzdem wird diese Haltung in Bern kleingeredet. Man tut so, als ginge es nur um ein verfahrenstechnisches Detail. In Wahrheit geht es um die Frage, ob die Schweiz ihre eigene Verfassung noch ernst nimmt, wenn sie ihr widersprechende Verträge abschliesst.
Was auf dem Spiel steht
Direkte Demokratie lebt davon, dass das Volk in wesentlichen Fragen das letzte Wort hat. Föderalismus lebt davon, dass die Stände nicht nur dekorativ mitlaufen. Beides wird relativiert, wenn EU-Recht künftig automatisch nachgezogen wird und Bern vollzieht, was Brüssel vorgibt. Dann entscheidet nicht mehr der Souverän über den Charakter des Landes, sondern ein Vertragswerk, das sich selbst fortschreibt. Die Volksrechte bleiben formal bestehen, verlieren aber in den entscheidenden Bereichen an Substanz.
Entweder bleibt die Schweiz Herrin ihrer Verfassung und ihrer Kantone, oder sie lässt sich an Fäden ziehen. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg. Wer Ja zum Ständemehr sagt, sagt Ja zu dem Staat, den wir kennen. Wer Nein zum Unterwerfungsvertrag sagt, verhindert, dass dieser Staat zur abhängigen Marionette wird.
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Wortbruch in Bern – und das Volk bleibt sitzen
Jans und Cassis wollen den EU-Vertrag am Ständemehr vorbei schleusen. Der eigentliche Skandal ist nicht nur der Kniefall vor Brüssel, sondern die Gleichgültigkeit beim Volk.
Ein Vertrag, der das Land umpflügt
Die SVP wirft Beat Jans und Ignazio Cassis offenen Wortbruch vor. Ein Vertragswerk von mehr als zweitausend Seiten, dazu rund zwanzigtausend Seiten Verweise, soll im Ständerat in wenigen Halbtagen durchgepeitscht werden. Acht Fahnen mit fast vierhundert Seiten, zwölf Entwürfe, über dreissig Gesetzesänderungen und drei ganz neue Gesetze, dazu rund achtzig Anträge aus den Kommissionen: Das ist kein normales Geschäft, das ist ein Staatsumbau im Zeitraffer. Und er wird nicht einmal von vorne nach hinten beraten. Man pickt Abschnitte heraus, je nachdem, welcher Bundesrat gerade im Saal sitzt. Die Eintretensdebatte soll nachts bis ein Uhr durchgezogen werden, am nächsten Morgen beginnt die Detailberatung. Seriöse Prüfung und kritische Berichterstattung werden so bewusst erschwert.
Wer diesem Paket zustimmt, übernimmt künftig EU-Recht automatisch, lässt Brüssel in der Schweiz mitregieren, schaltet Kantone und Bürger weitgehend aus und zahlt jährlich Milliarden nach Europa. Die direkte Demokratie wird nicht formell abgeschafft, sie wird entkernt. Genau deshalb gehört ein solcher Vertrag vor Volk und Stände. Noch 2012 hatte Simonetta Sommaruga in der Arena hoch und heilig versichert, ein Rahmenabkommen komme selbstverständlich vor das doppelte Mehr, das sei gängige Praxis seit Jahrzehnten. Was sich seither geändert hat, ist nicht die Tragweite des Vertrags. Geändert hat sich der Wille, ihn am Souverän vorbeizuziehen – mit Hilfe eines bestellten Justizgutachtens, das die alte Praxis ins Gegenteil verkehrt.
Weitere Stimmen, derselbe Vorwurf
Die Weltwoche nennt Cassis und seine Mitstreiter Hütchenspieler, die den Souverän zum Narren halten: keine echte Transparenz, kein echtes Paket, kein Ständemehr. Die Hürde werde bewusst gesenkt, damit ein knappes Volksmehr genügt. Man erinnere sich an 1992: Beim EWR war das Volk mit 50,3 Prozent hauchdünn dagegen. Weil das Ständemehr klar ausfiel, galt der Entscheid als breit abgestützt. Genau diese Sicherung will die Mehrheit im Bundesrat heute aushebeln. Selbst bürgerliche Ständeräte haben den Verzicht auf das doppelte Mehr als demokratiepolitisch fragwürdig bezeichnet. Der Bündner Stefan Engler sprach von einer Einbahnstrasse in Richtung Vollintegration. Im Tessin fiel für Cassis das Wort Verrat. Wer die Kantone ausschaltet, um einen Deal durchzubekommen, handelt nicht als Hüter der Bundesverfassung, sondern als Durchsetzer einer Agenda.
Schlimmer als der Kniefall vor Brüssel
Schlimmer als Bundesräte, die sich nach Europa werfen, ist ein Volk, das kaum hinblickt. Man sitzt auf dem Sofa, schimpft leise in der Küche und überlässt das Feld denen, die nachts im Ratssaal die Weichen stellen. Unmut, der nicht auf die Strasse und nicht an die Urne findet, ist politischer Leerlauf. Freiheit in der Schweiz war nie ein Zuschauersport. Wer seine Unabhängigkeit will, muss sie verteidigen, sonst entscheidet Bern ohne ihn und Brüssel danach über ihn.
Der Ständerat ist nicht dazu da, Tempo zu machen. Er ist dazu da, die Kantone und die Minderheiten zu schützen. Jetzt muss er Klarheit schaffen: Dieses Paket gehört zwingend vor Volk und Stände. Alles andere ist Unterwerfung im Zeitraffer – und ein Volk, das dabei sitzen bleibt, hat den Preis schon akzeptiert.
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Abschied von Daniel – mitten in seinen Kräutern
Wo der Gärtner fehlt, atmen die Pflanzen weiter
Am 10. Oktober versammeln sich Familie, Freunde und Weggefährten in Bottis Kräutergärtnerei in Stetten. Nicht um einen Abschied zu inszenieren, sondern um Daniels Lebensreise dort zu erzählen, wo sie Gestalt angenommen hat: zwischen Erde, Duft und dem stillen Weiterwachsen dessen, was er gehegt hat.
Ein Ort, der mehr ist als Kulisse
Wer einen Menschen unter seinen Pflanzen verabschiedet, anerkennt, dass ein Leben nicht nur in Jahren, sondern in dem gemessen wird, was es hat wachsen lassen. Die Gärtnerei ist hier nicht Hintergrund. Sie ist der letzte, stimmige Raum für jemanden, dessen Arbeit darin bestand, Lebendiges zu verstehen und ihm Zeit zu geben.
Die Form folgt dem Menschen
Türöffnung um zehn, Beginn um elf, gemeinsames Essen, Ende gegen vier. Erwachsene nur, Plätze begrenzt, Anmeldung verbindlich bis zum 27. September. Die Enge ist Absicht. Ein Kreis, der sich kennt, hält besser, als eine offene Halle, in der Trauer zur Veranstaltung wird.
Was man nicht filmt, bleibt näher
Wer ein Foto von Daniel hat, darf es mitbringen, ins Erinnerungsbuch kleben und mit einem Satz versehen. Während seine Lebensreise erzählt wird, bleibt die Kamera aus. Das ist keine Vorschrift gegen die Gegenwart. Es ist der Versuch, den Augenblick nicht sofort in Besitz zu nehmen – und dem, der geht, die Würde des Unwiederholbaren zu lassen.
Gerne kannst Du dich über folgenden Link verbindlich anmelden:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSe7YankhFaPfhj1zoAlpOKB8G0na6PR-_bc5d5TubQfhafbvQ/viewform
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Die nächste Pandemie wird schon mal vorverkauft
In Genf tauschen sie Erreger, Gene und Milliardengeschäfte – und tun so, als ginge es um Gesundheit
Während die Öffentlichkeit längst wieder bei Alltagsangst, Strompreisen und Wetterberichten angekommen ist, sitzen in Genf hinter verschlossenen Türen die Architekten der nächsten globalen Gesundheitsordnung. Vom 14. bis 18. September 2026 verhandeln die WHO-Staaten den PABS-Anhang zum Pandemieabkommen: Pathogen Access and Benefit-Sharing. Ohne diesen Anhang bleibt der 2025 beschlossene Vertrag nichtig. Also wird weiterverhandelt, als hänge das Schicksal der Menschheit davon ab, dass gefährliche Erreger, ihre DNA, RNA, Proteine und sogar «modifizierte Pathogene» möglichst reibungslos durch ein WHO-koordiniertes Labornetzwerk zirkulieren. Die Öffentlichkeit soll möglichst wenig davon mitbekommen. Das Narrativ bleibt dasselbe: Wer zweifelt, ist unverantwortlich. Wer nachfragt, gefährdet die Vorbereitung. Wer den Geldfluss sieht, hat angeblich nichts verstanden.
Die Leihbibliothek für den nächsten Weltuntergang
Klingt nach Wissenschaft. Ist vor allem Infrastruktur. Proben aus aller Welt, Sequenzdaten in anerkannten Datenbanken, Zugang für ausgewählte Labore und Konzerne – und im Gegenzug sollen Impfstoffe, Medikamente, Diagnostika und Geld fliessen. Die Hersteller sollen rechtlich bindende Verträge mit der WHO abschliessen. Genau hier beisst sich der Hund in den Schwanz. Die einen sollen die Viren liefern und hinterher wieder am Ende der Schlange stehen. Die anderen wollen die Viren nutzen und möglichst wenig davon abgeben. Der Nord-Süd-Konflikt ist das offizielle Feigenblatt. Dahinter steht die schlichte Frage, wer künftig die Rohstoffe der Angst besitzt und wer die fertigen Produkte verkauft. Kritiker wie die US-Ärztin Meryl Nass nennen das Ding eine globale Pathogen-Leihbibliothek. Die WHO nennt es sicher, transparent und gerecht. Beides kann nicht gleichzeitig wahr sein.
Wer verdient, wenn die nächste Welle kommt?
Am Anfang der Kette stehen Staaten und Labore, die Proben und genetische Baupläne liefern. In der Mitte sitzt die WHO als Vermittlerin, Buchhalterin und moralische Instanz. Am Ende der Geldkette stehen jene, die aus dem Material Impfstoffe, Therapien und Tests machen: Pharmakonzerne, Diagnostikfirmen, Plattformen und ihre Investoren. Stiftungen, Impfallianzen und die üblichen Grossspender der globalen Gesundheitspolitik stehen nicht als Wohltäter daneben, sondern als Teil des Systems, das von Vorbereitung, Überwachung und dem nächsten Alarm lebt. Die Bevölkerung zahlt zweimal: zuerst mit Proben, Daten und Souveränität, später mit Steuern, Mandaten und dem nächsten Produkt, das als der heilsbringer verkauft wird. Ob der Nutzen unten ankommt, ist Verhandlungssache. Dass oben verdient wird, ist der einzig verlässliche Teil des Plans.
Das Narrativ stirbt nie, es wird nur neu verpackt
Dass ausgerechnet jetzt, da kaum noch jemand vom Pandemievertrag spricht, ausgerechnet der heikelste Teil nachgeschoben wird, ist kein Zufall. Man braucht den dauerhaften Verdacht, dass irgendwo schon der nächste Erreger wartet. Man braucht das Labornetz, die Sequenzdatenbank, die Verträge – und man braucht die öffentliche Erinnerung daran, dass ohne all das die Welt wieder unvorbereitet dastehe. Ob die Pandemie kommt oder nicht, ist Nebensache. Wichtig ist, dass sie planbar, teilbar und vermarktbar bleibt. Deshalb wird alles Mögliche und vor allem Unmögliche getan, um vorab geplante Pandemien zu hypen: Fachsprache statt Klartext, geschlossene Türen statt Debatte, moralische Erpressung statt Beweis. Für die Geld- und Machtelite ist jedes Mittel recht. Die Regeln werden jetzt geschrieben. Nicht später, wenn irgendwann wirklich etwas ausbricht. Jetzt, solange noch niemand genauer hinschaut.
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Strafverfahren gegen Dr. med. Ruke Wyler
Mit der Anklageschrift vom 26. März 2025 und den Ergänzungen vom 07. Mai 2025 reicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, vertreten durch Staatsanwalt H. Fleischhackl beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Anklage gegen Dr. med. Ruke Wyler ein. Die Anklage lautet gemäss Art. 318 StGB auf Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses mehrfach begangen in der Zeit von 03.09.2020 bis 29.01.2022 in Bern.
Der Tatbestand von Art. 318 StGB verlangt ausdrücklich, dass das unwahre Zeugnis, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt ist. In casu handelt es sich ausschliesslich um 80 Maskenatteste. Wo der unberechtigte Vorteil genau zu finden ist, wenn jemand keine Maske tragen kann, das wurde in der Anklageschrift nicht ausgeführt. Staatsanwalt Fleischhackl erwähnt, dass den dispensierten Personen der Aufenthalt ohne Maske in der Schule und anderen öffentlichen Räumen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. Der unrechtmässige Vorteil wird nicht umschrieben und kann auch nicht erahnt oder sonstwie herausgefunden werden.
Weiter führt Fleischhackl aus, dass Wyler die Beurkundung eines falschen Gesundheitszustandes, nämlich das Bestehen von gesundheitlichen Gründen, welche ein Maskentragen verunmöglichen, zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dies sei ihr als Versuch des falschen ärztlichen Zeugnisses vorzuwerfen.
Die Urteilseröffnung erfolgte am 10. September 2026 im Amthaus in Bern. Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es wären bestimmt noch mehr Zuschauer gekommen. Das Regionalgericht lässt es nicht zu, dass auf einen grösseren Gerichtssaal gewechselt wird. So waren dann 16 Zuschauer und 3 Journalisten anwesend.
Die Urteilsberatung dauerte über ein Jahr. Der Richter hat entschieden, dass Wyler in 79 von 80 Anklagepunkten freigesprochen wird. Der „einsame“ Schuldspruch gilt dem Fall von Cyrill Pinto. Dieser Fall ist bereits abgeschlossen und die Busse bezahlt. Pinto ist ein Medienschaffender, der das Vertrauen von Wyler ausnutzte und sich ein Maskendispens unter falschen Angaben erschlichen hatte.
Der Richter begründete die 79 Freisprüche unter anderem mit der Verletzung des Beschleunigungsgebots. Er erwähnte mehrmals, dass dies eher ein Vorteil sei für Dr. med. Ruke Wyler, da die Zeit für sie gearbeitet habe. Es lägen nun neue Studien vor, die das Maskentragen als gesundheitsschädigend beurteilen. Aha, so ist das?
Des Weiteren hätte jeder konkrete Fall beurteilt werden müssen, und es hätte nachgewiesen werden müssen, wo die Anamnese nicht korrekt erstellt wurde. Staatsanwalt Fleischhackl konnte nicht nachweisen, dass eine Abklärung der Patienten nicht stattgefunden hat und eine angebliche fehlende Konsultation konnte nicht nachgewiesen werden. Eine Pauschalbegründung reicht nicht aus, die Anklageschrift ist ungenau betreffend der Zeugnisse und enthält keine Unstimmigkeiten. Auch wenn eine ärztliche Diagnose nicht stimmt, macht dies das Zeugnis nicht per se unwahr.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss eine Beratung oder Behandlung möglichst sorgfältig durchführen. Dies kann vor Ort durch eine Konsultation oder auch am Telefon vorgenommen werden. Art. 7 der Standesregel FMH regelt die Fernbehandlung und Telemedizin in der Schweiz. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine telemedizinische Behandlung möglich ist.
Ausserdem gibt es keine Garantie auf eine Vollständigkeit des Patientendossiers. Dieses darf unvollständig sein, denn es ist nicht auf Strafprozesse ausgelegt.
Mit einer bedingten Strafzumessung für Pinto, von 40 Tagessätzen à CHF 110.00 wird noch etwas abgemahnt. Auf Verfahrenskosten wird wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots verzichtet. Eine Genugtuung oder Entschädigung wird nicht ausgezahlt, denn die Hausdurchsuchung habe ja nur kurz gedauert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Hoffnung, dass Staatsanwalt Fleischhackl nicht in Berufung gehen wird.
Artikel von Christa Urech
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Die USA warnten rechtzeitig – Amherd schwieg bis zum Abgang
Ein Non-Paper aus Washington, ein überstürzter Rücktritt und ein Vertrag, den kaum jemand ganz gelesen hat: Das F-35-Geschäft entpuppt sich als teurer und undurchsichtiger, als dem Volk je gesagt wurde.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat diese Woche festgehalten, was lange bestritten wurde. Mit den Vereinigten Staaten war nie ein pauschaler Festpreis für die F-35 vereinbart. Das VBS unter Viola Amherd hatte das Gegenteil jahrelang behauptet, gegenüber Parlament, Kommissionen und Stimmvolk. Der Vertrag selbst wurde nur von wenigen Involvierten vollständig gelesen – die damalige Departementschefin nahm nach den Feststellungen der GPK lediglich Teile davon zur Kenntnis. Den eigenen Rechtsdienst von Armasuisse schloss sie von den Verhandlungen aus und beauftragte stattdessen ohne öffentliche Ausschreibung eine teure Zürcher Kanzlei. Dass das Departement den angeblichen Fixpreis so lange und so absolut verteidigte, sei nicht nachvollziehbar.
Was Amherd wusste – und wann sie es sagte
Erste Hinweise auf steigende Kosten erreichten Armasuisse bereits im August 2024. Die Vorsteherin war darüber informiert. Kurz vor Weihnachten 2024 folgte ein diplomatisches Non-Paper der USA. Darin hielten die Amerikaner fest, dass es beim Deal zu Mehrkosten kommen könnte. Bis dahin war öffentlich der Eindruck entstanden, eine schriftliche Warnung aus Washington sei erst Ende Februar 2025 eingetroffen. Nach Neujahr kündigten Amherd und der zentrale Projektleiter Darko Savic innerhalb einer Woche ihren Rücktritt an. Den Gesamtbundesrat orientierte sie erst im März 2025 – zwei Monate nach der Rücktrittsankündigung und kurz vor ihrem Ausscheiden. Die GPK nennt ihre Aufsicht und Steuerung ungenügend. Acht Monate vergingen zwischen dem ersten internen Wissen um das Problem und der Information der Landesregierung.
Auch beim Unterhalt fehlt die zugesicherte Sicherheit. Savic hatte 2022 vor der Sicherheitspolitischen Kommission noch von einer verbindlichen US-Offerte für die Betriebskosten bis 2040 gesprochen. Armasuisse bestätigt nun: Einen solchen Mehrjahresvertrag gibt es nicht. Abgeschlossen werden nur einjährige Vereinbarungen. Politikerinnen und Politiker rechnen deshalb mit weiteren Kosten, die bisher weitgehend unter dem Radar blieben.
Harsche Stimmen von links und rechts
Die Kritik ist parteiübergreifend scharf. SP-Co-Präsident Cédric Wermuth spricht von einem absoluten Skandal und will in der Herbstsession einen Vorstoss für eine Parlamentarische Untersuchungskommission einreichen. SVP-Nationalrat Mauro Tuena, früher Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission, nennt die Erkenntnisse eine Sauerei. Amherd habe das Parlament brandschwarz angelogen. Die Kommission habe ihren Versicherungen geglaubt und trotz wiederholter Nachfrage nie Einblick in die Verträge erhalten. In der Westschweiz fragt «Le Temps», ob Lüge oder Inkompetenz vorliege – und stellt fest, man könne kaum an ein blosses Versäumnis glauben. Wäre Amherd noch im Amt, würden Rücktrittsforderungen von beiden Seiten kommen.
Die Chronologie spricht gegen Zufall. Die amerikanische Warnung vor Weihnachten, der rasche Abgang Anfang Januar, die späte Information des Bundesrats: Wer das als Versehen abtut, muss erklären, warum die Departementschefin den Kollegen so lange nichts sagte, während sie selbst bereits den Ausstieg vorbereitete. Die Schweiz zahlt trotzdem weiter. Rund 1,7 Milliarden Franken sind bereits überwiesen, die nächste Rate ist für Anfang 2027 vorgesehen. Lockheed Martin hat im Mai mit der Endmontage des ersten Schweizer Jets begonnen. Die ersten Maschinen sollen ab Mitte 2028 eintreffen – zu einem Preis, der noch immer nicht feststeht, und in einer Stückzahl, die offen bleibt. Ob für die bewilligten sechs Milliarden am Ende alle geplanten Flugzeuge kommen, weiss heute niemand zuverlässig.
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Das ist nur ein Entwurf.
So könnte dann der Artikel aussehen.
Musste dein Artikel um ca. 100 Zeichen kürzen. Hab lediglich die Füll-Wörter gestrichen.
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Strafverfahren gegen Dr. med. Ruke Wyler
Mit der Anklageschrift vom 26. März 2025 und den Ergänzungen vom 07. Mai 2025 reicht die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, vertreten durch Staatsanwalt H. Fleischhackl beim Regionalgericht Bern-Mittelland eine Anklage gegen Dr. med. Ruke Wyler ein. Die Anklage lautet gemäss Art. 318 StGB auf Ausstellen eines falschen ärztlichen Zeugnisses mehrfach begangen in der Zeit von 03.09.2020 bis 29.01.2022 in Bern.
Der Tatbestand von Art. 318 StGB verlangt ausdrücklich, dass das unwahre Zeugnis, das zum Gebrauche bei einer Behörde oder zur Erlangung eines unberechtigten Vorteils bestimmt ist. In casu handelt es sich ausschliesslich um 80 Maskenatteste. Wo der unberechtigte Vorteil genau zu finden ist, wenn jemand keine Maske tragen kann, das wurde in der Anklageschrift nicht ausgeführt. Staatsanwalt Fleischhackl erwähnt, dass den dispensierten Personen der Aufenthalt ohne Maske in der Schule und anderen öffentlichen Räumen einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. Der unrechtmässige Vorteil wird nicht umschrieben und kann auch nicht erahnt oder sonstwie herausgefunden werden.
Weiter führt Fleischhackl aus, dass Wyler die Beurkundung eines falschen Gesundheitszustandes, nämlich das Bestehen von gesundheitlichen Gründen, welche ein Maskentragen verunmöglichen, zumindest billigend in Kauf genommen hat. Dies sei ihr als Versuch des falschen ärztlichen Zeugnisses vorzuwerfen.
Die Urteilseröffnung erfolgte am 10. September 2026 im Amthaus in Bern. Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Es wären bestimmt noch mehr Zuschauer gekommen. Das Regionalgericht lässt es nicht zu, dass auf einen grösseren Gerichtssaal gewechselt wird. So waren dann 16 Zuschauer und 3 Journalisten anwesend.
Die Urteilsberatung dauerte über ein Jahr. Der Richter hat entschieden, dass Wyler in 79 von 80 Anklagepunkten freigesprochen wird. Der „einsame“ Schuldspruch gilt dem Fall von Cyrill Pinto. Dieser Fall ist bereits abgeschlossen und die Busse bezahlt. Pinto ist ein Medienschaffender, der das Vertrauen von Wyler ausnutzte und sich ein Maskendispens unter falschen Angaben erschlichen hatte.
Der Richter begründete die 79 Freisprüche unter anderem mit der Verletzung des Beschleunigungsgebots. Er erwähnte mehrmals, dass dies eher ein Vorteil sei für Dr. med. Ruke Wyler, da die Zeit für sie gearbeitet habe. Es lägen nun neue Studien vor, die das Maskentragen als gesundheitsschädigend beurteilen. Aha, so ist das?
Des Weiteren hätte jeder konkrete Fall beurteilt werden müssen, und es hätte nachgewiesen werden müssen, wo die Anamnese nicht korrekt erstellt wurde. Staatsanwalt Fleischhackl konnte nicht nachweisen, dass eine Abklärung der Patienten nicht stattgefunden hat und eine angebliche fehlende Konsultation konnte nicht nachgewiesen werden. Eine Pauschalbegründung reicht nicht aus, die Anklageschrift ist ungenau betreffend der Zeugnisse und enthält keine Unstimmigkeiten. Auch wenn eine ärztliche Diagnose nicht stimmt, macht dies das Zeugnis nicht per se unwahr.
Ein Arzt oder eine Ärztin muss eine Beratung oder Behandlung möglichst sorgfältig durchführen. Dies kann vor Ort durch eine Konsultation oder auch am Telefon vorgenommen werden. Art. 7 der Standesregel FMH regelt die Fernbehandlung und Telemedizin in der Schweiz. Der Arzt oder die Ärztin entscheidet, ob eine telemedizinische Behandlung möglich ist.
Ausserdem gibt es keine Garantie auf eine Vollständigkeit des Patientendossiers. Dieses darf unvollständig sein, denn es ist nicht auf Strafprozesse ausgelegt.
Mit einer bedingten Strafzumessung für Pinto, von 40 Tagessätzen à CHF 110.00 wird noch etwas abgemahnt. Auf Verfahrenskosten wird wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots verzichtet. Eine Genugtuung oder Entschädigung wird nicht ausgezahlt, denn die Hausdurchsuchung habe ja nur kurz gedauert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es besteht die Hoffnung, dass Staatsanwalt Fleischhackl nicht in Berufung gehen wird.
Artikel von C. Urech
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Glaube nichts, was die Regierung sagt.
Roger Köppel über westliche Überheblichkeit, Deutschlands fatale Rolle und die gefährlichste Lage seit 1945
Ein Gespräch ohne Netz und doppelten Boden
Roger Köppel, Eigentümer der Weltwoche und früherer Chefredakteur der «Welt», sitzt bei Ben von {ungeskriptet} und spricht, wie er denkt. Der Schweizer bewundert Deutschland, kennt es von innen und macht sich ernsthaft Sorgen. Er war mit Viktor Orbán bei Selenskyj in Kiew und später beim Kreml-Sprecher Dmitri Peskow. Wer ihn reden hört, merkt rasch: Das ist kein Fernsehsessel-Kommentar aus sicherer Distanz. Die Lage, in der wir uns befinden, sei die gefährlichste seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs – gefährlicher als die Kuba-Krise, gefährlicher als die Jugoslawienkriege, gefährlicher als der Nahostkonflikt. Nicht, weil Russland allein den Abgrund aufreisst. Sondern weil der Westen von der eigenen Gutheit geblendet sei und einen Konflikt weiter eskaliere, den es so nicht geben müsste. Fürchterlicherweise steht Deutschland dabei wieder in einer sehr entscheidenden Rolle. Ein Land, auf das die Deutschen einst stolz sein konnten. Ein grossartiges Land, das alle Abgründe und Höhenflüge durchlitten und den eigenen Untergang überlebt hat.
Blindflug statt Diplomatie
Kriege, sagt Köppel, haben die furchtbare Eigenschaft, sich in eine Eskalationsspirale zu fressen. Jede Seite hält sich für im Besitz der Wahrheit und des Guten. Niemand will aussteigen. Die Europäische Union treibe militärisch und mental in einen Krieg, dem sie finanziell, militärisch und geistig nicht gewachsen sei. Es sei schierer Wahnsinn. Ihn beelendend, was in Deutschland heute vorgehe. Wider besseres Wissen drohe Berlin, einen Konflikt zu verschärfen, statt ihn zu begrenzen.
Ein aktueller Drohnenvorfall, binnen Stunden Russland zugeschrieben, erinnert ihn unheilvoll an alte Muster. Geschichte kennt angebliche Grenzüberfälle, die als Vorwand dienten. Eine Atommacht mit einem der grössten Geheimdienste der Welt, so sein Einwand, würde einen echten Angriff kaum so plump inszenieren, dass Mobiltelefone den Tätern die Herkunft verraten. Der russische Botschafter erklärte öffentlich, ihm seien keine Beweise vorgelegt worden. Wer ohne gesicherte Fakten urteilt und zugleich den Gesprächsfaden zu Moskau kappt, fliegt blind in den Abgrund. Frieden, sagt Köppel, könne man nie genug anmahnen. Ein Streit braucht immer zwei. Wer das ignoriert, versteht den Konflikt nicht.
Der Journalist als Störenfried
Die Aufgabe der Presse sei der Widerspruch, nicht die Begleitung der Macht. «Glaube nichts, was die Regierung sagt. Glaube nicht, was die Mehrheit sagt.« Stattdessen herrsche Konformismus. Die Propaganda sei auf allen Seiten erdrückend – auch auf der westeuropäischen. Journalisten, mit denen er spreche, beteuerten stets, sie machten keine Propaganda. Genau das sei das Problem. Wer versuche, zu verstehen, wie die andere Seite denke, lande schnell unter den Rädern. In der EU drohe bereits der Versuch, bestimmte Deutungen gesetzlich zu ächten. Meinungsfreiheit und Demokratie würden mit Brandmauern verstümmelt. Wer mit einer Nuklearmacht so umgehe und den militärischen Raum immer enger ziehe, ohne die eigene Mitverantwortung zu prüfen, handle unverantwortlich. Die höchste Autorität, so Köppel an einer Stelle des Gesprächs, sei nicht von dieser Welt. Wer sich selbst zum Mass aller Dinge erhebe, werde gefährlich.
Erinnerung statt Wiederholung
Köppels Familie stammt aus Königsberg. Die Geschichten vom Krieg hat er als Kind gehört. Achtzig Jahre später stehe Europa wieder an einem Punkt, den man für unmöglich gehalten habe. Die Frage sei nicht, ob man Putin möge oder Selenskyj verachte. Die Frage sei, ob man die Dummheiten der Vergangenheit wiederhole, weil man sich moralisch überlegen fühle. Wer Neutralität und Zurückhaltung preisgibt, riskiert mehr als einen regionalen Krieg. Er riskiere, dass aus Überheblichkeit wieder Geschichte werde.
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Teil 9/24: Die ENMOD-Konvention
Warum die UNO Wetterwaffen überhaupt verbot
Das Abkommen von Genf
Als Reaktion auf die völkerrechtliche Debatte um die Operation Popeye verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1976 die «Konvention über das Verbot der militärischen oder sonstigen feindseligen Anwendung von Umweltmodifikationstechniken», kurz ENMOD-Konvention. Das Abkommen trat 1978 in Kraft und wurde von den wichtigsten Grossmächten, einschliesslich der USA und der Sowjetunion, unterzeichnet. Der Vertrag verbietet es den Unterzeichnerstaaten explizit, Techniken einzusetzen, die darauf abzielen, durch die gezielte Manipulation natürlicher Prozesse der Erde, der Atmosphäre oder des Weltraums weiträumige, langanhaltende oder schwere Schäden als Mittel der Zerstörung herbeizuführen.
Die ENMOD-Konvention liest sich auf den ersten Blick wie ein Triumph der Vernunft. Sie listet detailliert Phänomene auf, die nicht künstlich hervorgerufen werden dürfen: Erdbeben, Tsunami-Wellen, die Störung des ökologischen Gleichgewichts einer Region oder eben die gezielte Veränderung von Wettermustern. Doch das Dokument enthält eine entscheidende juristische Hintertür. Das Verbot gilt explizit nur für die «militärische oder sonstige feindselige» Anwendung. Die Erforschung und Anwendung von Umweltmodifikationstechnologien zu friedlichen Zwecken wird im Vertragstext nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich gefördert. Diese Differenzierung schafft eine fundamentale Grauzone, die bis heute Bestand hat.
Die zivile Tarnung
Diese juristische Unterscheidung führt in der Praxis dazu, dass dieselbe Technologie, die als Waffe verboten ist, unter dem Etikett der zivilen Forschung oder des Klimaschutzes legal weiterentwickelt werden darf. Ein staatlicher Akteur kann eine ionosphärische Heizanlage oder ein atmosphärisches Partikelprogramm betreiben, solange er deklariert, dass dies dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn oder der Abwendung der Klimakatastrophe dient.
Die ENMOD-Konvention besitzt keine wirksamen Kontrollmechanismen oder Inspektionsrechte, was sie zu einem zahnlosen Tiger im Bereich der modernen Geopolitik macht. Sie beruhigt das Gewissen der Öffentlichkeit, während die technologische Evolution im Verborgenen weiterschreitet.
Der Wandel der Begrifflichkeiten
Im 21. Jahrhundert hat diese technologische Evolution ein neues, akademisch ansehnliches Gewand erhalten. Was im Kalten Krieg als Umweltkriegsführung bezeichnet wurde, firmiert heute in den Debatten der Elite-Universitäten unter dem Begriff Geoengineering. Aus der Bedrohung durch Wetterwaffen ist das Versprechen der technologischen Planetenrettung geworden. Um zu verstehen, wie reale Forschung die Grenzen des ethisch Vertretbaren verschiebt, müssen wir uns den modernen Konzepten des Geoengineerings zuwenden, die im zehnten Teil dieser Serie untersucht werden.
Serie
Titel: 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 -10 - 11 - 12 - 13 - 14 -15 - 16 - 17 - 18 - 19 - 20 - 21 - 22 - 23 - 24
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Drei Tage Haft für Kreide auf dem Trottoir
Vor dem Bezirksgericht Zürich wurden zwei junge Männer in Untersuchungshaft genommen, weil sie mit Strassenkreide eine politische Botschaft auf den Boden geschrieben hatten
Die Aktion vor dem Gericht
Marlon und Florian kamen nicht mit Transparenten, Megafonen oder Pyrotechnik. Sie kamen mit Kreide. Vor dem Bezirksgericht Zürich, genau dort, wo Mitglieder der Jungen Tat vor Gericht standen, schrieben sie auf den Boden: «Familie statt Gender-Ideologie», dazu das Logo der Gruppierung und den Hinweis «freie-rede-ja.ch». Die Schrift war klar lesbar, der Inhalt politisch – und der Untergrund öffentlicher Raum. Kein Hausfriedensbruch, keine Sachbeschädigung im eigentlichen Sinn, keine Verkehrsbehinderung. Nur Farbe, die der nächste Regen wieder wegwäscht.
Genau diese Schlichtheit macht den Fall so stossend. Wer vor einem Gericht eine Meinung sichtbar macht, rechnet mit Widerspruch, mit Polizei, allenfalls mit einer Busse. Drei Tage Gefängnis für Kreide überschreitet das Mass dessen, was man in einem Rechtsstaat als angemessene Reaktion erwartet.
Wie aus Kreide Haft wurde
Staatsanwalt Aepli, derselbe Ankläger, der bereits den Prozess gegen die Junge Tat @Jungetat führt, liess die beiden festnehmen. Was als symbolische Geste gedacht war, wurde rasch zur strafrechtlichen Angelegenheit. Marlon und Florian landeten hinter Gittern. In ihrem Gespräch schildern sie den Ablauf nüchtern: die Aktion selbst, das Einschreiten, die Zelle. Kein Heldenepos, keine Selbststilisierung. Eher das Befremden zweier junger Männer, die nicht verstanden, weshalb aus einem Satz auf dem Boden plötzlich Untersuchungshaft folgte.
Der zeitliche Zusammenhang ist offensichtlich. Parallel lief der grosse Prozess gegen mehrere Mitglieder der Jungen Tat – unter anderem wegen Aktionen rund um einen Pride-Gottesdienst und eine sogenannte Queer-Story-Time, bei denen ebenfalls die Parole «Familie statt Gender-Ideologie» eine Rolle spielte. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kreideaktion wie ein Kommentar zum laufenden Verfahren. Und genau das scheint den Staatsanwalt besonders gereizt zu haben.
Der längere Schatten
Wer die Aktenlage der vergangenen Jahre kennt, erkennt ein Muster. Die Junge Tat wird von der Zürcher Staatsanwaltschaft mit einer Härte verfolgt, die bei vergleichbaren linken Störaktionen oft ausbleibt. Aepli gilt in der Szene als jemand, der die Gruppierung nicht nur ahnden, sondern dauerhaft schwächen will. Die drei Tage Haft für Marlon und Florian fügen sich in dieses Bild. Es geht offenbar weniger um den konkreten Schaden – der bei Kreide gegen null tendiert – als um ein Signal: Wer sich mit dieser Gruppe sichtbar solidarisiert, muss mit sofortiger Härte rechnen.
Das ist rechtlich heikel. Meinungsfreiheit schützt unbequeme Sätze. Sie schützt auch das Recht, sie auf öffentlichem Grund sichtbar zu machen, solange niemand körperlich bedrängt, kein Betrieb lahmgelegt und kein Eigentum zerstört wird. Kreide erfüllt diese Schwelle nicht. Wer trotzdem Haft anordnet, verschiebt die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Freiheitsentzug.
Was der Fall zeigt
Marlon und Florian sitzen nicht mehr in der Zelle. Geblieben ist der Eindruck, dass in Zürich politische Gesinnung inzwischen mit darüber entscheidet, wie rasch und wie hart der Staat zuschlägt. Eine Botschaft auf dem Trottoir vor dem Gericht ist Provokation. Drei Tage Knast dafür sind etwas anderes: ein Exempel. Ob die Justiz das so stehen lässt, wird sich zeigen. Der Fall selbst ist bereits sprechend genug.
Zum Video
https://www.youtube.com/watch?v=FrWTRscPB9E
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