𝐄𝐬 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐤𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐟𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐠𝐞𝐛𝐞𝐧
Teil 1 von 3
Es wird keine Strafverfolgung geben, und der Grund dafür ist nicht, dass die Beweise fehlten. Die Beweise liegen offen, sie stammen aus den Datenbanken der Behörden selbst, und sie sind seit Jahren einsehbar. Der Grund ist ein Beschluss des Bundestages vom 10. Juli 2025, mit dem festgelegt wurde, in welcher Form aufgearbeitet werden darf, und diese Form ist so gewählt, dass am Ende niemand haften kann.
Anlass ist ein Thesenpapier, das Stefan Homburg für die Corona-Enquetekommission verfasst hat, der er als Sachverständiger angehört, und das Multipolar am 10. August veröffentlichte. Es handelt sich nicht um Szeneliteratur, sondern um eine Beweisführung, die ausschließlich mit dem Material der Behörden arbeitet und es gegen sie wendet.
Die schweren Atemwegserkrankungen, die das Robert Koch-Institut seit Jahren gesondert überwacht, weil sie die tatsächliche Krankheitslast abbilden, erreichten ihren Höchststand in der Woche vom 2. bis 8. März 2020 und fielen danach, und weil zwischen Ansteckung und Klinikaufnahme die Inkubationszeit liegt, sanken die Ansteckungen noch früher. Als der Lockdown am 23. März in Kraft trat, lief die Welle also längst aus, die Klinikbelegung war von neunzig auf fünfzig Prozent gefallen, und während die tatsächliche Krankheitslast sank, stiegen ausgerechnet jene PCR-Zahlen, auf die man sich öffentlich berief. Noch am 19. März empfahl das RKI schriftlich, auf Freiwilligkeit zu setzen statt auf Zwang, und vier Tage zuvor hatten Kanzlerin, Vizekanzler, Gesundheitsminister und Innenminister den landesweiten Lockdown bereits vorbereitet, in einer Runde, über die kein Protokoll existiert.
Wer sich angesichts dieser Sachlage fragt, was daran noch erforscht werden müsste, stellt die falsche Frage, denn es geht längst nicht mehr um Erkenntnis, sondern um das Verfahren, in dem sie verwaltet wird.
Zur Wahl standen damals zwei Instrumente, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Ein Untersuchungsausschuss nach Artikel 44 des Grundgesetzes erhebt Beweise in Anlehnung an die Strafprozessordnung, er kann Zeugen laden und zur Aussage zwingen, und er bekommt Akten auch dann, wenn niemand sie herausrücken möchte. Eine Enquete-Kommission dagegen lädt Sachverständige ein, hört ihnen zu und schreibt am Ende auf, was man beim nächsten Mal besser machen sollte, wobei ihr Auftrag ausdrücklich auf künftige Gesundheitskrisen zielt und nicht auf die Verantwortung für die vergangene. Der Bundestag hat sich für das Instrument ohne Zähne entschieden, der Untersuchungsausschuss fand keine Mehrheit, und der Abschlussbericht ist für Ende Juni 2027 angekündigt.
Bemerkenswert ist, dass die Begründung nicht verborgen wurde, sondern im Plenarprotokoll nachzulesen ist. Die Kommission solle befriedend wirken, hieß es aus den Reihen der Koalition, und Hendrik Hoppenstedt von der CDU brachte es auf die Formel: "Mit Untersuchungsausschüssen werden keine Lösungen gesucht und erst recht kein Konsens."
Über dieses Wort sollte man länger nachdenken, als es angenehm ist. Befrieden setzt voraus, dass jemand unruhig ist und Ruhe geben soll, und diese Rolle ist erkennbar nicht für diejenigen vorgesehen, die entschieden haben, denn die waren zu keinem Zeitpunkt unruhig. Ruhe geben soll, wem das Geschäft geschlossen, das Kind aus der Schule genommen, der Beruf gekostet und der Platz am Sterbebett der eigenen Mutter verweigert wurde. Aufarbeitung bedeutet in dieser Konstruktion, dass die Beschädigten sich beruhigen, während jene, die den Schaden zu verantworten haben, dabei zuhören und anschließend Empfehlungen für das nächste Mal formulieren.
Die Verfahrensform stand damit fest, bevor der erste Sachverständige den Mund aufgemacht hatte. Man hat nicht ergebnisoffen begonnen, sondern das Ergebnis in den Einsetzungsbeschluss geschrieben.
Im zweiten Teil geht es um den Einwand, der an dieser Stelle regelmäßig kommt, nämlich dass sich all dies ändere, sobald ein System erst einmal fällt.