HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸
Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media Impressum: HAINTZ.media GmbH c/o Trevisca AG Zugerstrasse 74 6340 Baar Schweiz kontakt@haintz.media IBAN: BE64 9052 9965 6952 BIC: TRWIBEB1XXX Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor, B
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频道 HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (@haintz) 德语 语言赛道中的 是活跃参与者。目前社区聚集了 73 269 名订阅者,在 新闻与媒体 类别中位列第 3 590,并在 德国 地区排名第 114 位。
📊 受众指标与增长动态
自 невідомо 创建以来,项目保持高速增长,吸引了 73 269 名订阅者。
根据 05 九月, 2026 的最新数据,频道保持稳定运转。过去 30 天订阅人数变化为 -592,过去 24 小时变化为 -28,整体触达仍然可观。
- 认证状态: 未认证
- 互动率 (ER): 平均受众互动率为 12.51%。内容发布后 24 小时内通常能获得 9.79% 的反应,占订阅者总量。
- 帖子覆盖: 每篇帖子平均可获得 9 170 次浏览,首日通常累积 7 174 次浏览。
- 互动与反馈: 受众积极参与,单帖平均反应数为 149。
- 主题关注点: 内容集中在 unterstützung, haintzmedia, done, haintz, prozent 等核心主题上。
📝 描述与内容策略
作者将该频道定位为表达主观观点的平台:
“Dein Recht auf Meinungsfreiheit. Mehr auf www.HAINTZ.media
Impressum:
HAINTZ.media GmbH
c/o Trevisca AG
Zugerstrasse 74
6340 Baar
Schweiz
kontakt@haintz.media
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BIC: TRWIBEB1XXX
Wise: Rue du Trône 100, 3rd floor...”
凭借高频更新(最新数据采集于 06 九月, 2026),频道始终保持新鲜度与高覆盖。分析显示受众积极互动,使其成为 新闻与媒体 类别中的关键影响点。
数据加载中...
| 日期 | 订阅者增长 | 提及 | 频道 | |
| 06 九月 | +1 | |||
| 05 九月 | +2 | |||
| 04 九月 | +4 | |||
| 03 九月 | +7 | |||
| 02 九月 | +2 | |||
| 01 九月 | +2 |
| 2 | Die AfD gewinnt die Wahl in #SachsenAnhalt bei hoher Wahlbeteiligung und wird erwartungsgemäß die mit Abstand stärkste Fraktion im Magdeburger Landtag stellen.
Ob es nach der ersten Prognose für Ulrich Siegmund reicht, um Ministerpräsident zu werden, das ist bisher nicht gewiss. | 1 584 |
| 3 | Kunstausstellung von Simon Rosenthal am Rande des Festivals der Meinungsfreiheit des BSW am 30. August in Magdeburg.
PS: für das Werk "Covid 0, Impfen macht frei" wurde Rosenthal wegen Volksverhetzung angeklagt, aber letztlich freigesprochen. | 3 143 |
| 4 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Das VG Frankfurt, ein Gericht in einer deutschen Metropole, ist technisch nicht dazu in der Lage, Online-Verhandlungen anzubieten.
Die Justiz arbeitet technisch gesehen vielfach in den Neunzigerjahren. Es hat Gründe, dass Deutschland global abgehängt wird. Auch bloße Faulheit kommt häufig dazu. | 2 726 |
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| 6 | Der Wahlkampf von und um Ulrich Siegmund hat in jedem Fall schon einmal Demokratie in Sachsen-Anhalt reanimiert. Die Wahlbeteiligung liegt um 14:00 Uhr bei der Urnenwahl doppelt so hoch wie 2021. | 3 681 |
| 7 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Schon 3 Jahre und 9 Monate sitzt unser Mandant Marco v. H. in Untersuchungshaft im Stuttgarter Teil des Schauprozesses um den imaginären "Reichsrentner-Putsch" – kein Problem für den BGH.
Die Strafe ist der Prozess, nicht das Urteil. Am Ende "muss" dann eine Verurteilung herauskommen, die die bisherige U-Haft übersteigt, für ein "gesichtswahrendes" Ergebnis.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Beschwerde des Angeklagten Marco v. H. gegen den Beschluss des OLG Stuttgart vom 12. Juni 2026 verworfen. Die Haftbeschwerde wurde von den Pflichtverteidigern eingereicht, nicht von uns.
Der Angeklagte sitzt seit dem 7. Dezember 2022 ununterbrochen in Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Das OLG hatte den Haftbefehl aufrechterhalten.
Der BGH führt aus:
Der dringende Tatverdacht besteht weiter. Die Haftgründe Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) und Schwerkriminalität (§ 112 Abs. 3 StPO) liegen weiterhin vor. Eine Außervollzugsetzung kommt nicht in Betracht. Die Haft ist trotz der langen Dauer (über 3 Jahre und 8 Monate) noch verhältnismäßig.
Das Beschleunigungsgebot ist eingehalten. Die Hauptverhandlung läuft mit ausreichender Dichte (durchschnittlich 1,4 Tage pro Woche, ohne Krankheitszeiten). Verzögerungen durch Erkrankungen von Mitangeklagten und einem Ergänzungsrichter wurden durch umfangreiche Selbstleseverfahren (mehrere tausend Seiten) kompensiert. Die weitere Terminplanung genügt den Anforderungen an Haftsachen. | 3 488 |
| 8 | „Marsch durch die Institutionen“ endet im Kampf gegen Andersdenkende
Wenn ein zitierter Brief über Zustände in einer Flüchtlingsunterkunft als rassistisch bezeichnet wird und die öffentliche Kritik an sichtbaren Folgen der Masseneinwanderung dem Präsidenten des Bundeskriminalamts Anlass gibt, mit 24 Seiten einen seiner Beamten erfolglos wegen Volksverhetzung anzuzeigen, ist der Boden politischer Neutralität dessen Behörde längst verlassen.
Ein Kommentar von Stefan Wischniowski. Jetzt als Podcast oder zum Nachlesen auf HAINTZmedia.
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| 10 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Strafanzeige gegen Berliner Staatsanwältin wegen Strafvereitelung im Amt erstattet
Die politisch abhängige StA Berlin lehnt Ermittlungen gegen den SPD-Lügner Ralf Stegner ab, der gegenüber @BjoernHoecke wahrheitswidrig behauptet hat, dieser hätte gesagt, dass die Parteiendemokratie beseitigt werden soll. Ich habe gegen die Entscheidung auch Beschwerde/Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Die Begründung für die Nichtaufnahme von Ermittlungen durch die politisch abhängige Beamtin der Berliner Staatsanwaltschaft ist juristisch derart mangelhaft, dass dafür m. E. nur folgende Gründe in Betracht kommen:
– Sie handelte auf politische Weisung.
– Sie ist juristisch unfähig.
– Sie handelte aus pseudolinksradikaler Überzeugung.
– Faulheit
Frau Staatsanwältin "prüft" zwar eine Verleumdung, eine üble Nachrede aber nicht. Ebenso wenig eine Beleidigung. Es handelt sich nicht um Wertungen von Herrn Stegner, sondern um falsche Tatsachenbehauptungen, die dem Beweis zugänglich sind.
Selbst wenn man nur – wie nicht – eine einfache Beleidigung im Sinne einer unzulässigen Wertung prüfen würde, würde das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Höcke offenkundig überwiegen, da ihm Herr Stegner nachsagt, Teile der parlamentarischen Demokratie beseitigen zu wollen. Dieser Vorwurf wiegt gerade bei Herrn Höcke schwer, dem man regelmäßig seine Grundrechte entziehen möchte.
Zur Erschwerung des öffentlichen Wirkens behauptet Frau Staatsanwältin ohne jedes konkrete Zitat vermeintlich höchstrichterlicher Rechtsprechung, mit der sie sich offenkundig nicht auseinandergesetzt hat. Die BGH-Rechtsprechung zum § 188 stammt aus einer Zeit, bevor dieser Paragraph am 3. April 2021 geändert wurde. Eine Übertragung ohne gesonderte Prüfung und Argumentation verbietet sich.
In jedem Fall ist die konkrete Tat einer Verleumdung/üblen Nachrede geeignet, das öffentliche Wirken des Herrn Höcke erheblich zu beeinträchtigen. Die Aussage wurde reichweitenstark im Plenum des Bundestags getroffen, ist in höchster Weise ehrverletzend, wurde hunderttausendfach verbreitet und dient offenkundig dazu, rechtswidrige Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten oder Grundrechtsentziehungen gegenüber Herrn Höcke.
PS: Da ich davon ausgehen muss, dass die Berliner Staatsanwaltschaft, die regelmäßig Akten verschwinden lässt, mich anklagt, wenn ich den Namen der Staatsanwältin nenne, habe ich diesen geschwärzt. | 3 986 |
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| 12 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Da Russland uns nicht angegriffen hat, kann man in den Verlautbarungen unserer Regierung zum vermeintlichen "russischen" Drohnenangriff auf den Flughafen in Leipzig durchaus mit einer Vorbereitung eines Angriffskrieges argumentieren, § 13 II S. 2 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch. | 7 134 |
| 13 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Die Bundesregierung belügt die Bürger vorsätzlich und die Verantwortlichen für solchen höchst gefährlichen Nonsens gehören vor Gericht gestellt, verurteilt und weggesperrt.
Nicht mal für einen Amtsrichter würden derartige Mutmaßungen, es sind nicht ansatzweise Beweise, ausreichen, um irgendjemanden zu verurteilen.
Aber der deutschen Bundesregierung reicht es, um einen Krieg mit Russland zu riskieren. | 6 473 |
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| 15 | Damit HAINTZ.media weitermachen kann, brauchen wir Deine Unterstützung
Unsere Reichweite ist im vergangenen Jahr deutlich gewachsen. Immer mehr Menschen verfolgen unsere Berichterstattung, unsere Einblicke in Gerichtssäle und unsere juristische Aufklärungsarbeit.
Wir hätten uns sehr gewünscht, diesen Weg weiterzugehen und HAINTZ.media weiter auszubauen. Doch inzwischen müssen wir unsere mediale Arbeit aufgrund eines eingeschränkten Budgets personell und inhaltlich deutlich reduzieren.
Damit wir weitermachen und weiter wachsen können, brauchen wir Deine Unterstützung.
Offenkundig entsteht häufig der Eindruck, hinter HAINTZ.media stehe eine große, finanzstarke Anwaltskanzlei, deren Inhaber diese Arbeit problemlos nebenbei und dauerhaft querfinanzieren könnte. Das ist nicht der Fall.
Auch Haintz legal hat kein Millionenbudget. Die Kanzlei trägt ihre eigenen Kosten (etwa 50.000 € Fixkosten im Monat, ohne ein Geschäftsführergehalt meinerseits) und beschäftigt zahlreiche Mitarbeiter. Eine dauerhafte Finanzierung von HAINTZ.media "aus der Kanzlei heraus" ist weder möglich noch zielführend.
Leider entsteht aufgrund einiger pseudooppositioneller Anwälte, die mit zahlungskräftigen Kunden mit politischer Agenda jährlich Millionen verdienen, der Eindruck, dass das der Regelfall ist. Dem ist nicht so.
Eine Kanzlei, die nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist und auch unzählige, regelmäßig zahlungsschwache Oppositionelle vertritt, zumeist auf Basis der gesetzlichen Gebühren und zum Teil auch mit Prozesskostenhilfe, wirft ganz sicher nicht genug ab, um nebenbei einen Medienkonzern quer zu finanzieren.
HAINTZ.media hat keine reichen Förderer, keine Lobby, keine Partei und keine Interessensgruppen im Hintergrund. Unsere Arbeit kann nur unabhängig bleiben, wenn sie von Menschen freiwillig getragen und finanziert wird, denen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit etwas bedeuten. Sofern sich dies nicht gewährleisten lassen sollte, werden wir aufhören, da wir nicht bereit sind, uns an irgendeine Agenda zu verkaufen.
Wir wollen weiterhin unabhängig zeigen, was in Gerichtssälen und im Rechtssystem passiert, juristische Zusammenhänge verständlich machen und Öffentlichkeit dort schaffen, wo sie gebraucht wird.
Jede Spende hilft.
Auch ein kleiner Betrag kann dazu beitragen, dass HAINTZ.media nicht weiter zurückfahren muss, sondern wieder die Möglichkeit bekommt, zu wachsen.
Wenn Dir die Freiheit des Wortes wichtig ist, unterstütze uns.
Unterstützen kannst Du uns hier, am besten per Dauerauftrag auf unser Bankkonto,
Kontoinhaber: HAINTZ.media GmbH
IBAN: LT95 3250 0992 4908 4106
Betreff: Unterstützung
sowie per PayPal.
Danke | 1 313 |
| 16 | Markus Haintz auf 𝕏:
Die ersten Unterlassungserklärungen von diebischen „Journalisten“ in Verbindung mit dem Wahlkampf in Sachsen-Anhalt wurden inzwischen abgegeben. | 6 000 |
| 17 | Sevim Dağdelen auf 𝕏:
Ist Volksverhetzung jetzt Programm bei der FDP? Strack-Zimmermann will „Russen aus dem Land werfen“. - Welche eine Schande! #DialogStattEskalation
Mein Kommentar: Strack-Zimmermann ist eine widerwärtige Volksverhetzerin und korrupte Kriegstreiberin, die ihre Äußerungen nur deshalb trifft, um mit vermeintlichen Beleidigungen ihrerseits rechtswidrig und (vermeintlich) steuerfrei Geld zu verdienen.
Wir machen dem ein Ende, versprochen. | 6 011 |
| 18 | www.sodone-abschalten.de
Unterstützen: gofundme.com/f/make-sodone-done
Banküberweisung: LT27 3250 0274 3380 5169
(HAINTZmedia GmbH, Revolut, BIC: REVOLT21)
oder per PayPal.
Bitte Betreff "So Done" angeben, wenn der Betrag zweckgebunden hierfür verwendet werden soll. Ansonsten "zur freien Verfügung" angeben.
Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden. | 1 208 |
| 19 | Markus Haintz auf 𝕏:
US-Präsident Trump distanziert sich von der deutschen Darstellung eines vermeintlich russischen Drohnenangriffs auf den Leipziger Flughafen.
Ich habe vor ein paar Tagen die Solidaritätsbekundungen angeschaut, siehe unten. Auffällig war, dass die USA bei dieser innenpolitischen deutschen Show nicht mitgemacht haben.
Letztlich kommt es nur darauf an, wie sich die einzige ernst zu nehmende Militärmacht des Westens hier positioniert. Solange Russland und die USA nicht aneinandergeraten, ist es völlig egal, was die übrigen westlichen Clowns an billiger Propaganda verbreiten. | 7 440 |
| 20 | Rechtsanwalt Markus Haintz auf 𝕏:
Nach wie vor sind viele Richter zu faul, Online-Verhandlungen durchzuführen
Damit schaden sie wissentlich den Parteien, die über lange Strecken anreisen müssen. Anreisen für Anwälte und Partei kosten schnell tausende von Euro. Die Rechtsdurchsetzung wird dadurch unattraktiv und das Gericht positioniert sich zugunsten einer Partei, was Befangenheitsanträge rechtfertigt. | 6 064 |
