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Neu: Wer das Gebet verlässt
Das Gebet ist die größte praktische Säule des Islams nach den beiden Glaubensbekenntnissen. Dennoch gehört die Frage nach dem Urteil über denjenigen, der es bewusst unterlässt, zu den am meisten diskutierten Themen der islamischen Rechtslehre.
In dieser kurzen Schrift erläutert Shaykh Muḥammad ibn Ṣāliḥ al-ʿUthaymīn die Beweise aus Qurʾān, Sunnah und den Aussagen der Ṣaḥābah und zeigt auf, weshalb das bewusste Verlassen des Gebets zu den schwerwiegendsten Angelegenheiten im Islam zählt.
Ein Buch für jeden Muslim, der diese bedeutende Frage anhand authentischer Beweise verstehen und die Argumentation der Gelehrten nachvollziehen möchte.
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📖 Ḥadīth Nr. 14
عن عبد الله بن عمرو رضي الله عنه قال: جاء رجل إلى النبي ﷺ فبايعه على الهجرة، وترك أبويه يبكيان، قال: «ارجع إليهما، فأضحكهما كما أبكيتهما».
Von ʿAbdullāh ibn ʿAmr, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass er sagte:
„Ein Mann kam zum Propheten ﷺ und leistete ihm die Bayʿah (Treueschwur) zur Hiǧrah, während er seine beiden Eltern weinend zurückgelassen hatte. Er sagte: »Kehre zu ihnen beiden zurück (1) und bringe sie zum Lachen, so wie du sie zum Weinen gebracht hast.«“📚 Überliefert in al-Adab al-Mufrad (13), Sunan Abī Dāwūd (2528), Sunan an-Nasāʾī (4163) und Sunan Ibn Māǧah (2782). (1) „Womöglich war dies, nachdem die Pflicht der Hiǧrah (zum Propheten ﷺ nach Madīnah) aufgehoben worden war.“ (Ḥāshiyah as-Sindī ʿalā an-Nasāʾī) 📜 (Birr al-Wālidayn: Die Güte gegenüber den Eltern von al-Imām al-Bukhārī)
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Neu: Der einfache Zugang zum Verständnis des Usul al-Fiqh
Viele Muslime lesen Qurʾān und Sunnah, kennen jedoch die Grundlagen nicht, nach denen die Gelehrten ihre Urteile ableiten. Dadurch bleiben zahlreiche Texte missverständlich oder werden falsch verstanden.
Dieses Werk vermittelt auf 280 Seiten die wichtigsten Grundlagen des Uṣūl al-Fiqh in einer verständlichen und strukturierten Form. Es hilft dir dabei, die Beweisführung der Gelehrten besser nachzuvollziehen, islamische Texte präziser zu verstehen und deine islamische Denkweise zu stärken.
Ein Buch für jeden, der über das bloße Auswendiglernen hinausgehen und die Grundlagen des Verständnisses der Sharīʿah erlernen möchte.
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"Das Ausgeben für die Familie ist eine gewaltige Sache, der nichts von den Taten der Güte gleichkommt."
- Al-Imām ibn Taymiyyah, möge Allāh Sich seiner erbarmen.
📗(Al-Īmān al-Awsaṭ, S. 60)
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Beweise für den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt (2)
📖 Zweitens: Aus der Sunnah.
1. Der Prophet ﷺ sagte:
«إِنَّ بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلَاةِ»
„Wahrlich, zwischen dem Menschen und dem Shirk und dem Kufr liegt das Verlassen des Gebets.“
Überliefert von Muslim (82) im Buch des Īmān von Ǧābir ibn ʿAbdillāh, vom Propheten ﷺ.
2. Von Buraydah ibn al Ḥuṣayb, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allāhs ﷺ sagen:
«الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلَاةُ، فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ»
„Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer es verlässt, der hat Kufr begangen.“
Überliefert von Aḥmad, Abū Dāwūd, at-Tirmidhī, an-Nasāʾī und Ibn Māǧah.
Mit Kufr ist hier der Kufr gemeint, der aus der Religion hinausführt, denn der Prophet ﷺ machte das Gebet zur Trennlinie zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen. Es ist bekannt, dass die Religion des Kufr nicht die Religion des Islāms ist. Wer also diesen Bund nicht einhält, gehört zu den Kāfirūn.
3. In Ṣaḥīḥ Muslim wird von Umm Salamah, möge Allāh mit ihr zufrieden sein, berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte:
«سَتَكُونُ أُمَرَاءُ، فَتَعْرِفُونَ وَتُنْكِرُونَ، فَمَنْ عَرَفَ بَرِئَ، وَمَنْ أَنْكَرَ سَلِمَ، وَلَكِنْ مَنْ رَضِيَ وَتَابَعَ. قَالُوا: أَفَلَا نُقَاتِلُهُمْ؟ قَالَ: لَا، مَا صَلَّوْا»
„Es wird Herrscher geben, bei denen ihr manches als recht erkennen und manches missbilligen werdet.. Wer (das Übel) erkennt, ist frei von Schuld, und wer missbilligt, ist sicher. Doch wer zufrieden ist und folgt (wird untergehen). Sie sagten: Sollen wir sie nicht bekämpfen? Er sagte: Nein, solange sie beten.“
4. Ebenfalls in Ṣaḥīḥ Muslim wird im Ḥadīth von ʿAwf ibn Mālik, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte:
«خِيَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُحِبُّونَهُمْ وَيُحِبُّونَكُمْ، وَيُصَلُّونَ عَلَيْكُمْ وَتُصَلُّونَ عَلَيْهِمْ، وَشِرَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُبْغِضُونَهُمْ وَيُبْغِضُونَكُمْ، وَتَلْعَنُونَهُمْ وَيَلْعَنُونَكُمْ. قِيلَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَفَلَا نُنَابِذُهُمْ بِالسَّيْفِ؟ فَقَالَ: لَا، مَا أَقَامُوا فِيكُمُ الصَّلَاةَ»
„Die besten eurer Anführer sind diejenigen, die ihr liebt und die euch lieben, die für euch beten und für die ihr betet. Die schlimmsten eurer Anführer sind diejenigen, die ihr hasst und die euch hassen, die ihr verflucht und die euch verfluchen. Es wurde gesagt: O Gesandter Allāhs, sollen wir sie nicht mit dem Schwert bekämpfen? Er sagte: Nein, solange sie unter euch das Gebet verrichten.“
In diesen beiden letzten Ḥadīthen liegt ein Beweis dafür, dass man sich von den Herrschern lossagt und sie mit dem Schwert bekämpft, wenn sie das Gebet nicht verrichten. Es ist nicht erlaubt, den Herrschern die Herrschaft streitig zu machen und sie zu bekämpfen, außer wenn sie eindeutigen Kufr begehen, über den wir einen Beweis von Allāh besitzen. Dies aufgrund der Aussage von ʿUbādah ibn aṣ-Ṣāmit, möge Allāh mit ihm zufrieden sein:
«دَعَانَا النَّبِيُّ ﷺ فَبَايَعْنَاهُ، فَقَالَ فِيمَا أَخَذَ عَلَيْنَا: أَنْ بَايَعَنَا عَلَى السَّمْعِ وَالطَّاعَةِ فِي مَنْشَطِنَا وَمَكْرَهِنَا، وَعُسْرِنَا وَيُسْرِنَا، وَأَثَرَةً عَلَيْنَا، وَأَنْ لَا نُنَازِعَ الْأَمْرَ أَهْلَهُ، إِلَّا أَنْ تَرَوْا كُفْرًا بَوَاحًا، عِنْدَكُمْ مِنَ اللَّهِ فِيهِ بُرْهَانٌ.»
„Der Gesandte Allāhs ﷺ rief uns, und wir leisteten ihm den Treueeid. Zu dem, worauf er uns verpflichtete, gehörte, dass wir ihm Treue leisteten auf Hören und Gehorchen, sowohl in dem, was uns zusagt, als auch in dem, was uns missfällt, in Schwierigkeit und Leichtigkeit und wenn andere uns vorgezogen werden, und dass wir den Befehlshabern die Herrschaft nicht streitig machen. Er sagte: Außer wenn ihr eindeutigen Kufr seht, über den ihr von Allāh einen Beweis besitzt.“
Demnach ist ihr Verlassen des Gebets, an das der Prophet ﷺ das Lossagen und Bekämpfen mit dem Schwert knüpfte, eindeutiger Kufr, über den wir von Allāh einen Beweis besitzen."
📜 Aus: Wer das Gebet verlässt (bald erhältlich auf www.ilmnafi.de)
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Beweise für den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt (1)
📖 Erstens: Aus dem Qurʾān
Allāh, der Erhabene, sagte:
﴿فَإِن تَابُوا۟ وَأَقَامُوا۟ ٱلصَّلَوٰةَ وَءَاتَوُا۟ ٱلزَّكَوٰةَ فَإِخْوَٰنُكُمْ فِى ٱلدِّينِ﴾
„Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakāh entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ (at-Tawbah: 11)
Und Er sagte:
﴿فَخَلَفَ مِنۢ بَعْدِهِمْ خَلْفٌ أَضَاعُوا۟ ٱلصَّلَوٰةَ وَٱتَّبَعُوا۟ ٱلشَّهَوَٰتِ ۖ فَسَوْفَ يَلْقَوْنَ غَيًّا إِلَّا مَن تَابَ وَءَامَنَ وَعَمِلَ صَـٰلِحًۭا فَأُو۟لَـٰٓئِكَ يَدْخُلُونَ ٱلْجَنَّةَ وَلَا يُظْلَمُونَ شَيْـًٔا﴾
„Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt.“ (Maryam: 59–60)
Der Beweispunkt aus der zweiten Āyah, also der Āyah aus Sūrah Maryam, liegt darin, dass Allāh über jene, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten, sagte:
„… außer wer bereut, glaubt und rechtschaffen handelt.“
Dies zeigt, dass sie während ihrer Vernachlässigung des Gebets und ihres Folgens der Begierden keine Gläubigen waren.
Der Beweispunkt aus der ersten Āyah, also der Āyah aus Sūrah at-Tawbah, liegt darin, dass Allāh, der Erhabene, für das Bestehen der Brüderlichkeit zwischen uns und den Mushrikūn drei Bedingungen setzte:
1. Dass sie vom Shirk bereuen.
2. Dass sie das Gebet verrichten.
3. Dass sie die Zakāh entrichten.
Wenn sie vom Shirk bereuen, aber das Gebet nicht verrichten und die Zakāh nicht entrichten, dann sind sie keine Brüder für uns. Und wenn sie das Gebet verrichten, aber die Zakāh nicht entrichten, dann sind sie keine Brüder für uns.
Die Brüderlichkeit in der Religion entfällt jedoch nur dort, wo der Mensch vollständig aus der Religion hinausgeht. Sie entfällt nicht bloß durch Frevel oder durch Kufr dūna Kufr (kleiner Kufr).
Siehst du nicht die Aussage Allāhs, des Erhabenen:
﴿فَمَنْ عُفِىَ لَهُۥ مِنْ أَخِيهِ شَىْءٌۭ فَٱتِّبَاعٌۢ بِٱلْمَعْرُوفِ وَأَدَآءٌ إِلَيْهِ بِإِحْسَـٰنٍ﴾
„Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen.“ (al-Baqarah: 178)
Allāh bezeichnete den vorsätzlichen Mörder als Bruder des Getöteten, obwohl vorsätzliche Tötung zu den größten der großen Sünden gehört.
Allāh, der Erhabene, sagte:
﴿وَمَن يَقْتُلْ مُؤْمِناً مُّتَعَمِّداً فَجَزَآؤُهُ جَهَنَّمُ خَالِداً فِيهَا وَغَضِبَ اللّهُ عَلَيْهِ وَلَعَنَهُ وَأَعَدَّ لَهُ عَذَاباً عَظِيماً﴾
„Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allāh zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.“ (an-Nisāʾ: 93)
Siehst du dann nicht Seine Aussage über zwei Gruppen der Gläubigen, wenn sie gegeneinander kämpfen:
﴿وَإِن طَائِفَتَانِ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ اقْتَتَلُوا فَأَصْلِحُوا بَيْنَهُمَا﴾
„Und wenn zwei Gruppen der Gläubigen gegeneinander kämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen.“ (al-Ḥuǧurāt: 9)
Bis zu Seiner Aussage:
﴿إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ إِخْوَةٌ فَأَصْلِحُوا بَيْنَ أَخَوَيْكُمْ﴾
„Die Gläubigen sind ja Brüder, so stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern.“ (al-Ḥuǧurāt: 10)
Allāh, der Erhabene, bestätigte die Brüderlichkeit zwischen der schlichtenden Gruppe und den beiden kämpfenden Gruppen, obwohl das Bekämpfen eines Gläubigen von den Taten des Kufr ist, wie im authentischen Ḥadīth feststeht. Der Prophet ﷺ sagte:
«سِبَابُ الْمُسْلِمِ فُسُوقٌ، وَقِتَالُهُ كُفْرٌ»
„Das Beschimpfen eines Muslims ist Frevel, und ihn zu bekämpfen ist Kufr.“
Es ist jedoch ein Kufr, der nicht aus der Religion hinausführt. Wenn er aus der Religion hinausführen würde, so würde die Glaubensbrüderlichkeit damit nicht bestehen bleiben. Die edle Āyah weist jedoch darauf hin, dass die Glaubensbrüderlichkeit trotz des gegenseitigen Kampfes bestehen bleibt.
Dadurch weiß man, dass das Verlassen des Gebets ein Kufr ist, der aus der Religion hinausführt. Wäre es bloßer Frevel oder Kufr unterhalb des (großen) Kufrs, dann würde dadurch die religiöse Brüderlichkeit nicht entfallen, so wie sie durch das Töten und Bekämpfen eines Gläubigen nicht entfällt."
📜 Aus: Wer das Gebet verlässt (bald erhältlich auf www.ilmnafi.de)
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Wir machen gleich eine Fragerunde im Live-Stream. Eine Frage pro Person. Eure Fragen bitte in den Bot reinsenden.
@IlmNafiBot
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🕋 Für diejenigen, die in diesem Jahr nicht Hajj vollziehen können
Al-Hāfidh Ibn Rajab رحمه الله sagte:
مـن لـم يـستطـع الـوقـوف بـعرفـة ؛
فـليقـف عـنـد حـدود الله الـذي عـرفـه .
Wer nicht zum Stehen bei 'Arafah imstande ist,
Der möge stehen bleiben bei den Grenzen Allāhs, Den er erkannt hat.
ومـن لـم يـستطـع الـمبيـت بـمزدلفـة ؛
فـليبـت عـلـى طـاعـة الله لـيقربـه ويـزلفـه .
Wer nicht zur Nächtigung bei Muzdalifah fähig ist,
Der möge im Gehorsam zu Allāh nächtigen, um sich Ihm anzunähern und Ihm näherzukommen.
ومـن لـم يـقـدر عـلـى ذبـح هـديـه بـمنـى ؛
فـليذبـح هـواه لـيبلـغ بـه الـمنـى .
Und wer nicht imstande ist, bei Minā sein Schlachtopfer darzubringen,
der möge seine Neigungen zum Opfer bringen, um damit das Ziel zu erreichen.
ومـن لـم يـستطـع الوصـول للـبيـت ﻷنـه بـعيـد
- فليقـصد رب البـيت ؛
Und wer nicht zum Hause kommen kann, weil es weit ist,
Der möge sich dem Herrn des Hauses zuwenden.
فـإنـه أقـرب إلـيـه مـن حـبـل الـوريـد .
Denn wahrlich, Er ist einem näher als die Halsschlagader.
📘 (Latā'if al-Ma'ārif, 634)
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Fatāwā über das Schlachten, von Shaykh al-Muhaddith Sulaymān ibn Nāṣir al-ʿAlwān
1. Wenn ein Mann für seine Kinder (mit)schlachten will (d.h. mit einem Opfertier, was er für sich selbst und seine Familie beabsichtigt), so ist der, welcher sich vom Nehmen von den Haaren und Nägeln fernhält der Mann, der schlachtet. Was die restlichen der Kinder angeht, so brauchen sie sich nicht davon fernzuhalten.
Wenn eine Frau ein Opfertier hat, mit dem sie für ihre Eltern schlachten will, so nimmt sie nichts von ihren Haaren oder Nägeln.
2. Eine Person hat zweitausend Riyāl (ca. 460 Euro). Soll sie damit zwei Opfertiere kaufen, oder ein einziges, großes, mit viel und gutem Fleisch?
Die Grundlage ist, dass man mit einem Tier opfert, welches viel und gutes Fleisch hat und das (vollkommen) gesund ist, dies ist besser, als zwei Tiere zu opfern.
3. Die Gelehrten waren sich uneinig über die Weisheit vom Unterlassen des Entfernens von den Haaren und Nägeln.
Die meisten Gelehrten sagen: Damit die Befreiung (vom Feuer) komplett wird. Der Mensch will schlachten und sich dadurch Allāh, dem Erhabenen nähern, sodass er nichts von seinen Haaren oder Nägeln entfernt, bis er sein Opfertier schlachtet, damit die Befreiung für ihn komplett wird.
4. Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert worden, dass er beim Schlachten des Opfertieres sagte: "Bismillāh waAllāhu akbar".
Und es ist auch authentisch vom Propheten ﷺ überliefert worden, dass er sagte:
اللهم هذا عن محمد و عن آل محمد
'Allāhumma hādhā 'an Muhammad wa 'an Āli Muhammad/O Allāh, dies ist für Muhammad und die Familie Muhammad's".
Und dies ist das Authentisch Überlieferte vom Propheten ﷺ.
5. Es wurde authentisch von 'Alī, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er ein Schaf (zum Schlachten) nahm und es auf dem Kopf mit dem Schwert schlug und damit den Kopf abtrennte mit dem ersten Schlag, und sein Schlachtopfer war gültig; diese Überlieferungskette ist authentisch bis zu 'Alī.
Und dies ist erlaubt aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ:
"Was das Blut fließen lässt und worüber Allāhs Name erwähnt wurde, so iss.."
Was jedoch nicht das Blut fließen lässt, das ist nicht erlaubt.
7. Der Hadīth:
اللهم هذا منك و لك
'Allāhumma hādhā minka wa lak/O Allāh, dieses (Opfertier) ist von Dir und für Dich'
ist bei Abū Dāwūd überliefert worden, er ist aber makelhaft (ma'lūl).
8. Dem Metzger von der Udhiyah was zu geben hat zwei Formen:
1. Dem Metzger als Gegenleistung für sein Schlachten was zu geben, dies ist gemäß der Übereinkunft (aller Gelehrten) verboten. Dies ist so, weil es bedeutet, dass man etwas von der Udhiyah verkaufte, und dies ist gemäß dem Konsens verboten.
2. Dass man ihm wegen seiner Armut gibt und man betrachtet dies nicht als seinen Lohn; dies ist erlaubt.
9. Die Arten der Schlachtenden sind drei:
1. Der Muslim, selbst wenn er ein Fāsiq ist; sein Geschlachtetes ist erlaubt.
2. Der Kitābī, ein Jude oder Christ; sein Geschlachtetes ist erlaubt.
3. Der Kāfir Murtadd (Abtrünniger) oder der Mushrik (der kein Kitābī ist), sei er ein ursprünglicher (Mushrik) oder Abtrünniger, oder Majūsī; sein Geschlachtetes ist nicht erlaubt und wird als Maytah (Verendetes) betrachtet.
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