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Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️ - Overview

➡️ BLOG FÜR DEMOKRATIE, GRUNDRECHTE UND RECHTSSTAATLICHKEIT - Erfahren Sie Hintergründe und Fakten aus einer anderen Sicht 🎤 Rechtsanwalt, Mediator, Coach, Sachverständiger, Grundrechtsaktivist Familienvater 📢 Bundesparteisprecher VISION ÖSTERREICH💛

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‼️ Und wer schützt die Bevölkerung vor gleichgeschalteten Gesinnungsjournalismus und vor Ursula von der Leyen❓🤔 https://mobil.news.at/a/eu-schutz-journalisten-klagen-13233680
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EU einig über mehr Schutz für Journalisten vor Klagen

Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung

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‼️ ORF-HAUSHALTSABGABE ERINNERT AN "RAUBRITTERTUM" - IMMER WENIGER WOLLEN DEN ORF SEHEN, ABER IMMER MEHR MÜSSEN ZAHLEN ‼️ ➡️ Nicht nur irritierend, sondern rechtlich schwer bedenklich ist, dass der Zwangsgebühren-Sender ab 1. Jänner per Gesetz dazu berechtigt ist, auch bei 344.000 Unternehmen in Österreich abzukassieren. Die Firmeninhaber müssen somit privat und auch noch für ihre Unternehmensstandorte für die Darbietungen einer Barbara Karlich, eines Armin Wolfs und auch für die Klimachaoten-Propaganda bei Ski-Weltcup-Rennen bezahlen. ➡️ Mehr als 63 Millionen Euro sollen so bei Österreichs Wirtschaftstreibenden abkassiert werden, die ohnehin mit den alltäglichen Problemen der europaweiten Krise kämpfen – und auch die steigenden Löhne der Mitarbeiter stemmen müssen. Wo bleibt die Wirtschaftskammer als Interessenvertretung der österreichischen Unternehmen? https://exxpress.at/neue-orf-zwangssteuer-jetzt-muessen-auch-344-000-unternehmer-zahlen/
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Neue ORF-Zwangssteuer: Jetzt müssen auch 344.000 Unternehmer zahlen!

Stück für Stück fliegt auf, wie der ORF ab 1. Jänner bei uns allen abkassieren kann: Zusätzlich 714.000 neue Zwangssteuer-Zahler sollen den Luxus-Gebührensender finanzieren. Darunter sind auch 344.000 Unternehmer, die bisher nichts für den ORF bezahlen mussten.

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FreiSein für Julian Assange Nachdem Italien als Vorbild diente – Julian Assange wurde dort kürzlich zum Ehrenbürger von Rom ernannt, Neapel und andere Städte sollen folgen –, fordert auch in Deutschland eine Bürgerinitiative die Ehrenbürgerschaft für den WikiLeaks-Gründer und Mut-Journalisten in deutschen Städten und Gemeinden. „Julian Assange ist der vermutlich wichtigste Journalist der Welt. Er hat sich für Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen auf der ganzen Welt verdient gemacht. Wir möchten mit unserer Aktion möglichst viele Bürger dazu anregen, in ihren Städten und Gemeinden Anträge auf Ehrenbürgerschaft für Julian Assange zu stellen“, heißt es auf der Website der GemeinWohlLobby – Bürgerinitiative für die Zukunft. https://zeitenwende-magazin.at/ehrenbuergerschaft-fuer-julian-assange/
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Ehrenbürgerschaft für Julian Assange - Daniela Lupp - Unsere ZeitenWende

Wenn wir die Welt befreien wollen, müssen wir Assange befreien.

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🟡 VISION ÖSTERREICH NEU AUFGESTELLT - ARBEIT IN BÜRGERPARTEI UND BÜRGERBEWEGUNG WIRD FORTGESETZT 📣💛 ➡️ Alexander Todor-Kostic wurde als Kärntner Landesparteisprecher ebenso bestätigt wie als Bundesparteisprecher von VISION ÖSTERREICH und führt sein weiteres persönliches Engagement auf eine großartige Stimmung im Bereich aller hochkompetenten Führungskräfte auf Landes- und Bundesebene zurück. ➡️ Er blickt im Rahmen seiner Videobotschaft nochmal kurz auf die letzten, Anfang März 2023 stattgefundenen Landtagswahlen in Kärnten zurück und berichtet über danach erwirkte Entscheidungen bei Gerichten und Behörden, die alles andere als demokratiefördernd sind. Diese wurden konkret angestrebt, um über Zeitdokumente aus diesen sonderbaren Zeiten zu verfügen. Hören Sie sich bitte an, was Todor-Kostic diesbezüglich über den ORF und den VfGH zu berichten hat. ➡️ Ferner verweist Todor-Kostic auf den um ihn an der Spitze herum neu gebildeten Bundesparteivorstand, welcher sich aus Vertretern von 4 Landesparteiorganisationen zusammensetzt und der Website von VISION ÖSTERREICH zu entnehmen ist: https://www.vision-oesterreich.at/team-bund/ Somit ist eine konstruktive Weiterarbeit gesichert! ➡️ Ein Antreten bei der kommenden Nationalratswahl wird VISION ÖSTERREICH nur dann möglich sein, wenn noch passende Sponsoren gefunden werden, die sich mit den eigenen Wertevorstellungen und dem visionären Parteiprogramm identifizieren können. Dann würde ein entsprechend versiertes Team an Führungskräften für VISION ÖSTERREICH umgehend aufgestellt werden können. ➡️ Abschließend dankt Todor-Kostic allen Mitgliedern, Förderern und Sympathisanten von VISION ÖSTERREICH für die bisherige Loyalität und Verbundenheit. Er wünscht allen eine wunderschöne Vorweihnachtszeit! ✅ Wenn Sie unsere Arbeit, die aktuell nach wie vor rein ehrenamtlich erfolgt, unterstützen wollen, freuen wir uns über eine freiwillige Spende https://www.vision-oesterreich.at/spende/ oder die Bezahlung des jährlichen Mitgliedsbeiträge, der Anfang 2024 wieder ausgesendet wird!
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Rechtsanwälte für Grundrechte | Erste Schritte gegen den ORF-Beitrag: Das können Sie tun! Muster und Ausblick

Die GIS schreibt Sie schon für den ORF-Beitrag an? So können Sie reagieren! Ab Jänner 2024 wird die verpflichtende ORF-Haushaltsabgabe eingehoben. Aber schon jetzt bereitet die GIS sich vor: Sie kontaktierte in den vergangenen Novemberwochen Personen, die nicht zur GIS …

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‼️ WAS KÖNNEN SIE GEGEN DIE ORF-HAUSHALTSABGABE TUN❓ ➡️ Unsere Plattform "Rechtsanwälte für Grundrechte" hat in einer Arbeitsgruppe diverse Möglichkeiten, sich gegen die ORF-Haushaltsabgabe zu wehren, ausgearbeitet. Auch entsprechende Musterschreiben und -schriftsätze werden bereit gestellt. 🔜 Weitere Infos und Muster folgen noch vor dem Jahreswechsel!
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‼️ MUTIERT DER ORF MIT DER HAUSJHALTSABGABE IN POLITSCHEN THEMEN ZUM REINEN PROPAGANDASENDER❓ ‼️FÄLLT DER BUNDESREGIERUNG NICHTS MEHR ANDERES EIN, ALS GEGEN ANDERSDENKENDE MIR SEKTENBEAUFTRAGTEN VORZUGEHEN❓   ➡️ Mittlerweile kann man sich leider nur noch auf den Kopf greifen, wenn man politisch motivierte Beiträge des ORF sieht, die nur darauf ausgerichtet sind, die SeherInnen zu manipulieren. Anstatt die völlig absurde Idee der Bundesregierung, mit Sektenbeauftragten auf Kosten des Steuerzahlers gegen kritisch denkende Menschen vorzugehen, redaktionell zu hinterfragen, wird wieder völlig ungeniert die Diffamierungs- und Antisemitismuskeule geschwungen. Objektivitätsgebot und journalistische Sorgfalt hin oder her, bei politischen Themen brauchts laut Küniglberg zur Zwangsbeglückung der Menschen eben Propaganda übelster Sorte.   ➡️ Wieder werden tausende (in Wahrheit zigtausende) Demonstranten, die einst aus wohlüberlegten Gründen für Bürgerechte auf der Straße eingetreten sind, als Verschwörungstheoretiker und Rechtsradikale bezeichnet, ohne auch nur im Ansatz die wahren Beweggründe dieser großteils redlichen Protestbewegungen zu hinterfragen. Wenn dann noch Sätze wie „Medikamente wie die Impfung gegen Corona haben während der Pandemie die Szene der Verschwörungsmythen in Aufruhr gebracht“, muss man sich ernsthaft die Frage stellen, wer im ORF angesichts der vorliegenden Evidenzen für diese vorsätzliche und stupide Falschinformation persönlich verantwortlich ist? ➡️ Schuld an allem ist natürlich Telegram, weil sich die Menschen dort mit ihren angeblich abstrusen Ideen online austauschen, also miteinander reden. Daher werden regierungskritische Andersdenkende neuerdings wieder von Sektenbeauftragten beobachtet und Chatüberwachungen gefordert. Alles angeblich nur im Interesse des Staatsschutzes, der aber in Wahrheit längst nur noch den Interessen der Regierungsparteien dient. Was aber wenn die "Sekte" der Kritiker unseres Systems Millionen Menschen umfasst? Wieviele Sektenbeauftragte brauchts dann? 🤔🤡  
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🟡 GROSSARTIGE VERANSTALTUNG LETZTE WOCHE IN DER FREISTÄDTER MESSEHALLE IN OBERÖSTERREICH ‼️ 🔸 Mit hochkarätigen Referenten fand letzte Woche in Freistadt/OÖ vor rund 1700 Zusehern eine bemerkenswerte Veranstaltung statt, die unterschiedlichste Themenbereiche kritisch beleuchtete. ☝️Schauen Sie sich die Zusammenfassung von RTV bitte an! https://m.youtube.com/watch?v=cd1D6_bbS2g&pp=ygURUnR2IHdvaGluIHN0ZXVlcm4%3D
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Wohin steuern wir und die westliche Welt?

Am 25. November veranstaltete Peter Schutte mit seiner Agentur “Menschheitsfamilie” eine Expertenrunde in der Freistädter Messehalle (OÖ). Prof. DDr. Martin Haditsch für den Bereich Medizin, Dr. Markus Krall berichtete über den Zustand der Wirtschaft, Dr. Ferdinand Wegscheider erklärte Zusammenhänge und Hintergründe der Medien, Dr. Jonas Tögel beleuchtete Methoden der Propaganda und DI Dr. Martin Steiner, MSc. entzauberte unwissenschaftliche CO2- und Klimamythen. Als Moderator führte Report24 Chefredakteur Florian Machl durch den Abend.

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‼️ COVID-19-MASSNAHMEN IN DER SCHWEIZ VERLETZTEN DIE MENSCHENRECHTE NICHT: GROSSE KAMMER DES EGMR DREHT URTEIL IN 2. INSTANZ UM ‼️ ➡️ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied zuletzt in 2. Instanz über die Schweizer Corona-Massnahmen. Im vergangenen Frühling wurde die Schweiz noch erstinstanzlich wegen eines Demonstrationsverbots verurteilt. Nun hat sich das Blatt leider gewendet, denn das schweizer Bundesamt für Justiz, war mit dem Urteil nicht einverstanden und zog den Fall weiter an die Grosse Kammer in Strassburg und hatte dort Erfolg. ➡️ «Es ging zu Beginn der Pandemie darum, die Gesundheit und Menschenleben zu schützen gegenüber einer hochansteckenden viralen Erkrankung, gegen die keine wirksame Behandlung verfügbar war», begründete das Bundesamt für Justiz sein Rechtsmittel. Selbst der EGMR habe in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass den Staaten gerade beim Schutz der öffentlichen Gesundheit ein grosser Ermessenspielraum zu gewähren sei, so die Argumentation der Schweiz in diesem Verfahren. ➡️ Die Grosse Kammer des EGMR wies die Klage der Gewerkschaft somit endgültig ab, und zwar deutlich mit 12 zu 5 Stimmen. Das gab der EGMR am 27.11.2023 bekannt. Der Hauptgrund liege darin, dass die Angelegenheit zuerst von der Schweizer Justiz hätte beurteilt werden müssen, was aber nicht der Fall war: Die Gewerkschaft suchte gar nicht erst um eine förmliche Bewilligung für die Durchführung der geplanten Demonstration an. Vielmehr wandte sie sich ganz bewusst sofort direkt an den EGMR in Strassburg. Dieses Verhalten rechtfertige es nicht, den Verein als Opfer zu betrachten, sagt nun die Grosse Kammer. ➡️ Aus meiner Sicht ist diese Entscheidung ein leider sehr weittragendes Urteil in die falsche Richtung. Auch wenn die Beschwerde sozusagen wegen der Nichtausübung des Instanzenzuges, also aus formellen Gründen abgewiesen wurde, könnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte damit indirekt auch künftige Grundrechtseinschränkungen mit bloßem Verweis auf eine tatsächliche oder behauptete gesundheitliche Notlage legitimieren. Dies umso mehr, als sich das Strassburger Gericht auch in der Vergangenheit leider in großer Zurückhaltung übte, wenn es um die Beurteilung von nationalen Covid-Massnahmen ging. Mehrere Beschwerden wegen der Maskenpflicht, des Impfzertifikats, einer Impfpflicht oder der Verhängung von Lockdowns wurden bekanntlich für unzulässig erklärt oder abgewiesen. ➡️ Diese Entwicklung ist sehr beängstigend. Dies könnte nämlich im worst case ein Persilschein dafür werden, dass Menschen auch in Zukunft - auf Basis evidenzloser Vermutungen - pauschal als Gefahr für ihre Mitmenschen angesehen und wieder grundrechtswidrig "eingesperrt" werden, was aber mit der Menschenwürde unvereinbar wäre. Der Westen driftet immer mehr in einen gefährlichen Kollektivismus ab, welcher die Freiheit das Einzelnen Stück für Stück abbaut, was dann mit vermeintlich gewonnener Sicherheit begründet wird. Der offenbar in diesem Zusammenhang von der generellen Meinung seiner Mitgliedstaaten beherrschte EGMR könnte hier möglicherweise als Hüter der Grundrechte ebenso versagen, wenngleich noch weitere Judikatur zu Corona-Sachverhalten vorerst abzuwarten bleibt. https://www.nzz.ch/schweiz/egmr-ld.1767754
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Menschenrechte: Beschwerde gegen Schweizer Covid-Massnahme bleibt ohne Erfolg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die Beschwerde einer Genfer Gewerkschaft gegen das Covid-Versammlungsverbot ab. Die Klägerin hätte sich zuerst an die Schweizer Justiz wenden müssen.

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Europäischer Gerichtshof hat entschieden (Blick.ch) Schweizer Covid-Massnahmen haben Menschenrechte nicht verletzt Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Montag über die Schweizer Corona-Massnahmen entschieden. Im vergangenen Frühling wurde die Schweiz wegen eines Demonstrationsverbots verurteilt. Nun hat sich das Blatt gewendet. (…) Urteil mit Symbolcharakter Die Schweiz aber hat das Urteil weitergezogen. «Es ging zu Beginn der Pandemie darum, die Gesundheit und Menschenleben zu schützen gegenüber einer hochansteckenden viralen Erkrankung, gegen die keine wirksame Behandlung verfügbar war», begründete das Bundesamt für Justiz. Selbst der EGMR habe in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass den Staaten gerade beim Schutz der öffentlichen Gesundheit ein grosser Ermessenspielraum gewährt wird. Kommentar: ein wegweisendes Urteil in die falsche Richtung. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte legitimiert damit auch künftige Grundrechtseinschränkungen mit Verweis auf eine tatsächliche oder behauptete gesundheitliche Notlage. Menschen dürfen damit auch in Zukunft - entgegen der Unschuldsvermutung - pauschal als Gefahr für ihre Mitmenschen angesehen werden. Dies ist mit der Menschenwürde unvereinbar. Der Westen driftet immer mehr in einen gefährlichen Kollektivismus ab, welcher die Freiheit das Einzelnen Stück für Stück abbaut, was dann mit vermeintlich gewonnener Sicherheit begründet wird.
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Covid-Massnahmen haben Menschenrechte nicht verletzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Montag über die Schweizer Corona-Massnahmen entschieden. Im vergangenen Frühling wurde die Schweiz wegen eines Demonstrationsverbots verurteilt. Nun hat sich das Blatt gewendet.

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