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"Buffi1961" - H i l t e b r a n d, Daniel

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2026-03-26_Carsten von SC360Media und WahrheitsjÀgerː Manipulation der Massen der WahrheitsjÀger https://t.me/Wahrheits_jaeger https://t.me/SC360Media

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PolizeieinsĂ€tze dĂŒrfen gefilmt werden. Bundesgericht stĂ€rkt das Recht auf BĂŒrgerbeobachtung – ZĂŒrcher Polizei muss sich korri
PolizeieinsĂ€tze dĂŒrfen gefilmt werden. Bundesgericht stĂ€rkt das Recht auf BĂŒrgerbeobachtung – ZĂŒrcher Polizei muss sich korrigieren lassen ZĂŒrich. Eine Frau filmte mit ihrem Handy, wie die Polizei einen Asylbewerber verhaftete. Die Beamten forderten sie auf, das Filmen einzustellen, und drohten ihr mit Festnahme. Sie zeigte die Polizisten an. Das Obergericht des Kantons ZĂŒrich sah darin keinen Anlass fĂŒr eine strafrechtliche Untersuchung. Nun hat das Bundesgericht ein klares Wort gesprochen – und der Frau recht gegeben. In seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 (1C_246/2025) stellt das höchste Gericht der Schweiz fest: Wer PolizeieinsĂ€tze in angemessener Distanz und ohne die Beamten bei ihrer Arbeit zu behindern filmt, handelt rechtmĂ€ssig. Die Aufforderung, das Handy wegzulegen, und die Androhung einer Festnahme waren in diesem Fall unzulĂ€ssig. Der Vorfall ereignete sich im MĂ€rz 2024 im RĂŒckkehrzentrum Urdorf. Die Frau hielt die Personenkontrolle und die anschliessende Verhaftung mit ihrem Mobiltelefon fest. Sie stand offenbar in gebĂŒhrendem Abstand und griff nicht in das Geschehen ein. Dennoch schritten die Polizisten ein: Sie verlangten, die Aufnahme zu stoppen, deckten die Linse ab und drohten der Frau mit der Mitnahme auf den Polizeiposten, falls sie weitermache. Das Obergericht ZĂŒrich hatte die Beschwerde der Frau abgewiesen und keine strafrechtliche Untersuchung wegen möglichen Amtsmissbrauchs oder Nötigung angeordnet. Es sah in den polizeilichen Massnahmen offenbar keine relevanten Rechtsverletzungen. Das Bundesgericht sieht das anders. Es betont, dass das Filmen von PolizeieinsĂ€tzen in der Öffentlichkeit grundsĂ€tzlich erlaubt ist, solange es nicht störend oder gar hinderlich wirkt. Diese Entscheidung unterstreicht ein wichtiges Prinzip in einer demokratischen Rechtsordnung: Die Arbeit der Polizei findet nicht im Verborgenen statt. BĂŒrgerinnen und BĂŒrger haben das Recht, staatliches Handeln zu beobachten und zu dokumentieren – eine Form der Transparenz, die Missbrauch vorbeugen und das Vertrauen in die Institutionen stĂ€rken kann. Gleichzeitig macht das Gericht deutlich, dass dieses Recht Grenzen kennt: Wer EinsĂ€tze aktiv behindert, etwa durch körperliches Eingreifen oder indem er den Beamten buchstĂ€blich im Weg steht, ĂŒberschreitet sie. FĂŒr die betroffene Frau bedeutet das Urteil nun, dass die Staatsanwaltschaft den Vorfall doch genauer prĂŒfen muss. Ob daraus tatsĂ€chlich strafrechtliche Konsequenzen fĂŒr die beteiligten Polizisten erwachsen, bleibt abzuwarten. Das Bundesgericht hat lediglich festgestellt, dass ausreichende Anhaltspunkte fĂŒr eine Untersuchung vorliegen. Der Entscheid dĂŒrfte ĂŒber den konkreten Fall hinaus Signalwirkung haben. Er erinnert PolizeikrĂ€fte daran, dass das Filmen durch Dritte nicht automatisch ein Grund zum Einschreiten ist – und er bestĂ€rkt BĂŒrgerinnen und BĂŒrger darin, von ihrem Recht auf Dokumentation Gebrauch zu machen, solange sie es verantwortungsvoll tun. In Zeiten, in denen Smartphones allgegenwĂ€rtig sind, wird die Grenze zwischen legitimer BĂŒrgerbeobachtung und Störung der Polizeiarbeit immer wieder neu ausgelotet. Das Bundesgericht hat mit diesem Urteil eine klare Leitlinie gesetzt: Transparenz ja, Behinderung nein. Ein ausgewogenes Urteil, das den Rechtsstaat in seiner ganzen KomplexitĂ€t widerspiegelt. Ursprungsquelle: saldo 02/2026 vom 04.02.2026 —— Folge StandPunkt, um hinter die Kulissen zu sehen: | Telegram | 𝕏 |