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Weltgeschehen Objektiv

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Zitat der Woche "Nicht in unserem Namen!" https://www.youtube.com/watch?v=hKZt29MDTqQ

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DER FALL BROSIUS-GERSDORF IM "VERFASSUNGSBLOG" Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1) In dem hier verlinkten Verfassungsblog-Statement heißt es weiter, Darstellungen, welche die Positionen von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf "als von vornherein abseitig oder radikal einordnen", seien "durch Unkenntnis der rechtswissenschaftlichen Diskussion geprägt." Ob damit auch die Impfpflicht-Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf gemeint ist, geht aus diesem Satz nicht hervor. Es mag tatsächlich sein, dass die diesbezügliche Position von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf nicht "abseitig" ist, weil viele Staatsrechtslehrer in die gleiche Richtung denken. Das aber sagt, wenn es sich so verhalten sollte, sehr viel über den aktuellen Zustand der deutschen Staatsrechtslehre aus. Und ganz bestimmt nichts Gutes. Der parlamentarische Umgang mit der Causa Brosius-Gersdorf ist allerdings in der Tat wenig geglückt: Man hätte diese Kandidatin besser gar nicht erst nominieren dürfen. Denn tatsächlich nimmt ihre Reputation jetzt Schaden. Leider ist aber außerdem - jetzt schon - die Reputation des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, und zwar allein schon dadurch, dass eine Kandidatin, die für einen solchen Verrat an der Menschenwürde steht, überhaupt ernsthaft für ein Richteramt am BVerfG in Betracht gezogen wurde. Ich habe den Eindruck, dass die Führung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Wirkungen des reformierten Wahlrechts unterschätzt hat. Die Union gewann bei der letzten Bundestagswahl mit ihren Erststimmen-Kandidaten mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen. Einige Kandidaten der Union hatten zwar ihre Wahlkreise gewonnen, kamen aber wegen des Prinzips der Zweitstimmendeckung nicht zum Zuge. Das bedeutet: Alle gegenwärtigen Unionsabgeordneten im Deutschen Bundestag sind als Direktkandidaten gewählt worden. Wollen sie wieder aufgestellt werden, sind sie nicht auf das Wohlwollen von Fraktions- und Parteiführung angewiesen, sondern auf den Rückhalt in der Parteibasis ihres eigenen Wahlkreises. Wird von dort aus Unmut gegen bevorstehende Parlamentsentscheidungen laut, kann das einen Unionsabgeordneten nicht kalt lassen. Auch wenn er in seinem Mandat unabhängig ist: Eine Erwartungslücke zwischen den Vorstellungen seiner Parteifreunde vor Ort und seinem eigenen Abstimmungsverhalten kann sich ein solcher Abgeordneter auf die Dauer nicht leisten. Auch - und erst recht - nicht auf Druck höherer Parteigremien. Und offenbar kam der Unmut gegen die Personalie Brosius-Gersdorf gerade auch aus der Parteibasis von CDU und CSU. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

DER FALL BROSIUS-GERSDORF IM "VERFASSUNGSBLOG" Teil 1 Liebe Community, Aus der Rechtswissenschaft formiert sich breite Unterstützung für Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, für jene Rechtsgelehrte also, die von der SPD als Kandidatin für die Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden war, der aber der erforderliche Rückhalt insbesondere in der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion fehlte, auf den sie für ihre Wahl aber angewiesen gewesen wäre. Bekanntlich wurde die Wahl, die eigentlich am 11.7.2025 hätte stattfinden sollen, verschoben. Nun melden sich im "Verfassungsblog" zahlreiche akademische Rechtsgelehrte zu Wort, die den Umgang mit Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf hart kritisieren. Dieser Umgang sei "geeignet, die Kandidatin, die beteiligten Institutionen und mittelfristig über den Verfall der angemessenen Umgangskultur die gesamte demokratische Ordnung zu beschädigen." Den gesamten Text des Unterstützer-Statements kann man hier nachlesen: https://verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-causa-frauke-brosius-gersdorf/ ICH werde dieses Unterstützer-Statement NICHT unterzeichnen. Denn jenes Statement fordert erhebliche Kritik heraus. Zwei der drei Initiatoren dieses Statements sind Prof. Dr. Stefan Huster (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Alexander Thiele (Humboldt-Universität zu Berlin). Beide sind, ebenso wie Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, in der Corona-Zeit als absolute Hardliner hervorgetreten. Prof. Dr. Stefan Huster hielt in der taz vom 6.2.2022 eine allgemeine COVID-Impfpflicht für verfassungskonform: https://taz.de/Corona-und-Impfpflicht/!5830407/ "Denn die Alternativen zur Erhöhung der Impfquote wären die Überlastung des Gesundheitssystems, die niemand redlicherweise wollen kann, oder der immer wiederkehrende Lockdown." Prof. Dr. Alexander Thiele ging in der Berliner Morgenpost vom 23.11.2021 noch weiter: https://www.morgenpost.de/panorama/article401856086/corona-impfpflicht-zwang-staatsrechtler-moeglichkeit.html "Die Möglichkeiten gehen los bei einem Ordnungsgeld, aber auch Freiheitsstrafen oder die Zwangsimpfung sind möglich". Aus dem staatlichen COVID-Impfzwang dürfe man sich nicht "herauskaufen" können. Prof. Dr. Stefan Huster und Prof. Dr. Alexander Thiele hatten (oder haben immer noch?) mit anderen Worten kein Problem mit der Vorstellung, dass der COVID-Impfpass zum Daseinsberechtigungsschein mutiert, ohne den man auf deutschem Boden illegal existiert. Genau das wäre nämlich die Folge einer allgemeinen COVID-Impfpflicht gewesen. Und wir reden hier von Injektionen, die damals, als die drei Genannten ihre jeweilige Haltung zur allgemeinen COVID-Impfplicht veröffentlichten, lediglich bedingt zugelassen waren, zu denen die klinischen Studien teilweise noch laufen, teilweise aber durch vorzeitige Entblindung jeglicher Aussagekraft beraubt wurden, deren Eignung zum Transmissionsschutz im Zulassungsverfahren nie geprüft wurde und die nachweislich schwerste Nebenwirkungen hervorrufen können - zu sämtlichen in der EU zugelassenen COVID-Injektionen existieren Rote-Hand-Briefe der jeweiligen Hersteller. Von der Duldung einer solchen Injektion woll(t)en Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Alexander Thiele und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf die Daseinsberechtigung eines Menschen auf deutschem Boden abhängig machen. Entweder Teilnahme an einem Impfexperiment - oder raus aus dem Land. Schlimmer kann man die Menschenwürde nicht mit Füßen treten. (weiter 👇 Teil 2)

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Presseclub: Corona-Pandemie - Kommt jetzt die Aufarbeitung? Süddeutsche Zeitung gegen Welt, Christina Berndt gegen Elke Bodderas, Pharmalobbyismus gegen Restjournalismus. Der Kampf um die Deutungshoheit und die Art der "Aufarbeitung" Corona in den ÖR-Medien wird hier sehr gut beschrieben. Wer den Nerv hat, sich das ganze Stück anzutun (was ja nicht unwichtig wäre), der kann hier die gesamte Aufzeichnung aufrufen. Das Video dauert knapp 1 Stunde. Am Ende muss es so sein, dass nicht die Täter wie Berndt, Medien und Politik das Heft der Aufarbeitung in der Hand behalten dürfen. Die Leidtragenden und Opfer brauchen mindestens das gleiche Gewicht, wenn eine Aufarbeitung heilsam werden soll. Das sollte gegen jeden Widerstand der Täter durchgesetzt werden.

DAS BÜNDNIS "KONSTANZ FÜR DEMOKRATIE" GEGEN DEN KONTRAFUNK Liebe Community, Das Bündnis "Konstanz für Demokratie - Klare Kante gegen rechts in Stadt und Landkreis" hat dafür gesorgt, dass eine vom Kontrafunk geplante Bootsfahrt über den Bodensee abgesagt wurde (der Journalist Alexander Wallasch berichtete mehrfach). Auf seiner Internetseite feiert sich das Bündnis dafür mit schadenfrohem Triumphgeheul: https://konstanz-fuer-demokratie.de/bootsfahrt-des-rechts-nationalen-webradios-kontrafunk-faellt-ins-wasser/ Der Kontrafunk sei "rechts-national". Und die vorgesehen Gäste: Alles Rechts-Nazi-AfD-Rechts-rechts-Pegida-Verschwörung-rechts-FPÖ-Identitäre-rechts-rechts-Nazi. Ungefähr auf diesen intellektuellen Gehalt kann man die Presseerklärung des Bündnisses reduzieren. Den "bereits eingesetzten Shitstorm gegen das Bündnis" sehe man dort "gelassen": Die Verhinderung der Bootsfahrt sei "ein Erfolg für die zivile Stadtgesellschaft". Konstanz "bleibt bunt und steht zusammen gegen rechte Hetze", wird als Kernbotschaft des Bündnisses verkündet. Ich kann dazu nur sagen: Wenn die Demokratie solche "Freunde" hat, braucht sie keine Feinde mehr. Diese Leute baden dermaßen unverfroren in ihrem angemaßten moralischen Überlegenheitsdünkel, dass sie gar nicht merken, wie sie mit ihrer Aktion die Werte der Demokratie verraten, ja pervertiert haben. Demokratie lebt vom Dissens. Sie lebt davon, dass Andersdenkende die Chance erhalten, mit ihrem Gedankengut am Wettbewerb der politischen Ideen und Konzepte teilzunehmen. All dies wird von dem "Bündnis" bekämpft. Ich selbst werde mich durch dieses Gebrüll selbstverständlich nicht davon abhalten lassen, dem Kontrafunk auch weiterhin Interviews zu geben. Der Kontrafunk ist nicht "rechts-national", sondern betreibt schlicht und einfach jenen Qualitätsjournalismus, der in den herkömmlichen Medien schon seit Jahren nicht mehr zuhause ist. Ich finde es aber erschreckend, was für eine Macht diese selbsternannten Gralshüter der gesellschaftlichen "Vielfalt" nach wie vor haben. Offenbar ist es ihnen gelungen, den Bootsbetreiber so einzuschüchtern, dass er eingeknickt ist. Wenn wir diese selbsternannte Meinungspolizei stoppen wollen, müssen wir ihr eine starke Gegenöffentlichkeit entgegensetzen. Möge dieser Text dazu beitragen! Sorgenvolle Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

ACHTUNG ES FEHLEN NOCH 121 68 58 38 26 18 0 Mitzeichnungen!!! GESCHAFFT!!! 🤩🤩🤩🤩 Jetzt wird es eine Anhörung geben, ist in der Sache nicht sehr häufig!!! Gern weiterzeichnen! Aus allen Bundesländern möglich!! https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=142

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Die Konditionierung wirkt. Die Berliner Morgenpost führt dazu aus: "Unter jungen Menschen in Europa gibt es eine verhältnismä
Die Konditionierung wirkt. Die Berliner Morgenpost führt dazu aus: "Unter jungen Menschen in Europa gibt es eine verhältnismäßig hohe Zustimmung zu autoritären Regierungsformen. Das geht aus der nun veröffentlichten Umfrage von YouGov im Auftrag der Tui-Stiftung hervor. Zwar befürwortet die Mehrheit eine Demokratie. Auf die Frage, ob sie eine autoritäre Herrschaft bevorzugen würden, stimmten aber noch 21 Prozent der Befragten mit Bezugnahme auf bestimmte, nicht näher ausgeführte Umstände zu. Befragt wurden für die repräsentative Studie 6700 16- bis 26-Jährige in Großbritannien, Spanien, Deutschland, Frankreich, Polen, Italien und Griechenland. Der Wert in Deutschland war mit 15 Prozent am niedrigsten und in Italien mit 24 Prozent am höchsten. Frankreich, Spanien und Polen kamen jeweils auf 23 Prozent. Laut der Studie bevorzugen 57 Prozent der jungen Europäer die Demokratie als Regierungsform. In Deutschland ist die Zustimmung mit 71 Prozent besonders hoch"

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‼️Eine Zensur findet [nicht] statt! Wie das Bundesinnenministerium die Aufarbeitung Corona behindert. Am 28.06.2025 nahm ich an der Vorführung der Doku "Nur ein Piks" von Mario Nieswandt teil. Im Anschluss an die sehenswerte Reise in die Geschichte konnten die Zuseher Fragen an den Filmemacher Nieswandt stellen. Ich stellte auch eine. Und wollte fast nicht glauben, wie die Antwort ausfiel. Dieses Video ist ein auf die elementaren Aussagen reduziertes Stück eines längeren Videos. Dieses ist hier zu erreichen. Danke an den Youtuber Zeitzeuge M, der sich spontan bereit erklärt hatte, dieses Dokument der Zeitgeschichte aufzunehmen und die Erkenntnisse so für die Nachwelt festzuhalten. Breit teilen: > Rumble > Youtube Wer sich nach diesem skandlösen Angriff auf die Pressefreiheit nach "Jetzt erst recht!" fühlt, kann eine Lizenz zur Aufführung für 350 Euro direkt bei Mario Nieswandt erstehen. Sofern der Austragungsort nicht zu teuer ist, bekommt man das sicher über den Eintritt schnell wieder rein.

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DAS CHRISTENTUM UND DER PROFIFUSSBALL Liebe Community, Die Tagesschau nimmt in einem längeren Beitrag vom 21.5.2025 https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/religioese-fussball-influencer-100.html Anstoß an Fußballprofis, die auf dem Spielfeld und abseits desselben öffentlich ihren Glauben an Jesus Christus bezeugen. Die zentralen Kritikpunkte lauten: - Öffentlich betriebene Missionsarbeit sei ein typisches Merkmal von Evangelikalen. Wer sich also öffentlich zu Jesus Christus bekennt, wird von den Autoren sofort in diese Ecke gedrängt. - Und jener Ecke der „Evangelikalen“ werde die Welt pauschal in Gut und Böse (nämlich Gläubige hier und Gottlose dort) eingeteilt, Trans- und Queerfeindlichkeit gepredigt sowie Gehorsam und Autoritätsglaube eingefordert. Zwei Sätze, in denen die Zustände bei den „Evangelikalen“ beschrieben werden sollen, lassen dabei besonders aufhorchen: - „Dort ist das Falsche, hier das Richtige. Es gelten Kirchendisziplin, Respekt und Gehorsam gegenüber Autoritäten.“ - „Häufig wird da reine Realitätsverweigerung gefordert. Es werden Heilsversprechen gemacht, die einfach nicht haltbar sind.“ In der Corona-Zeit haben bei der Tagesschau und bei zahlreichen anderen Konzernmedien genau diese Zustände geherrscht: Man sollte die AHA-Regeln nicht hinterfragen, sondern einfach befolgen. Es gab die „Guten“ (jene, die sich an die Maßnahmen hielten und zur Spritze marschierten) und die „Bösen“ (die sog. Querdenker, Corona-Leugner, Impfverweigerer etc.). Und die COVID-Injektionen entpuppten sich alsbald als ein Heilsversprechen, das nicht haltbar war. Die Autoren dieses Beitrags sehen den Dorn im Auge der Fußball-Influencer, aber nicht den Balken im eigenen Auge. Was ist aus christlicher Sicht davon zu halten, wenn Profi-Sportler derartige öffentliche Glaubensbekenntnisse ablegen? Mir fallen dazu spontan zwei Aussagen aus dem Evangelium ein: - Matthäus 10:32-33: „Wer sich nun vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem werde auch ich mich vor meinem Vater im Himmel bekennen. Wer mich aber vor den Menschen verleugnet, den werde auch ich vor meinem Vater im Himmel verleugnen.“ - Matthäus 6:5: „Wenn ihr betet, macht es nicht wie die Heuchler. Sie stellen sich beim Gebet gern in die Synagogen und an die Straßenecken, damit sie von den Leuten gesehen werden. Amen, das sage ich euch: Sie haben ihren Lohn bereits erhalten.“ Wir sollen unseren Glauben also nicht zur Selbstinszenierung nutzen oder gar irgendeinen Überlegenheitsdünkel daraus ableiten. Unser Bekenntnis zu Gott soll vielmehr authentisch zeigen, dass wir es als Geschenk empfinden, an den Gott der Liebe glauben und das große Vorbild Jesus Christus im Evangelium kennengelernt haben zu dürfen. Wenn wir von diesem Geist der Demut und Dankbarkeit beseelt sind, dann dürfen, ja sollen wir uns öffentlich zu Gott bekennen. Die Autoren des Tagesschau-Beitrags zweifeln selbst nicht daran, dass die Fußballer, die sich öffentlich zu Jesus Christus bekennen, ihre authentische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Dann aber habe ich für diese Glaubensbekenntnisse erhebliche Sympathien, und zwar gerade auch dann, wenn sie auf dem Fußballfeld abgelegt werden. Denn im Umfeld des Profifußballs existieren Denkmuster, die Gott nicht gefallen können: Für so manchen Fan ist der von ihm unterstützte Verein längst zu einer Art Ersatzreligion mutiert. Und wie oft haben wir uns bei unglücklichen Misserfolgen einer Mannschaft aus dem Munde von Sportreportern das Gequatsche vom „Fußball-Gott“ anhören müssen? Fußballprofis wissen, dass die Fans zu ihnen aufblicken. Indem sie öffentlich ihre christliche Überzeugung bekunden, möchten sie ihren Fans zeigen, zu wem wir alle WIRKLICH aufblicken sollen: zu unserem Erlöser Jesus Christus. In ihm, und nicht im Tabellenstand, finden wir den Sinn unseres Lebens. Dies ist die Botschaft der Fußball-Influencer. Daran kann ich nichts Schlechtes finden. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

🔥💥 RKI lässt Bombe platzen: Offiziell zugegeben – Keine Negativkontrollen bei „Masern“- und „SARS-CoV-2-Viren“! 🧪🦠 Das Robert Koch-Institut (RKI) hat auf unsere offizielle Informationsfreiheitsanfrage (IFG) nun schwarz auf weiß bestätigt: 📄 Es existieren keine Dokumentationen oder Ergebnisse von gleichbehandelten Negativkontrollen mit gesunden Proben – weder bei der Anzucht von „SARS-CoV-2“ noch bei „Masernviren“, und auch nicht bei deren Genomsequenzierung. 🔍 Was bedeutet das konkret? In echter Wissenschaft sind Negativkontrollen Standard – also Proben ohne vermuteten Erreger, die unter exakt denselben Bedingungen behandelt werden wie die Testproben. Nur so lässt sich zweifelsfrei feststellen, ob beobachtete Effekte wirklich durch ein „Virus“ verursacht wurden – oder etwa durch das Verfahren selbst, Zellstress, Antibiotika oder andere Einflussgrößen. 📌 Doch das RKI gibt zu: ❗️ Solche Kontrollen wurden nie durchgeführt. Die Virusanzucht und die sogenannte Genomsequenzierung basieren ausschließlich auf voranalysierten (PCR-positiven) Proben – ohne jede Gegenprobe. 🧑‍🔬 Wissenschaftlich unhaltbar – juristisch brisant 📌 Gemäß der rechtsverbindlichen DFG-Leitlinie 11 zur guten wissenschaftlichen Praxis ist jede Institution – insbesondere staatliche Einrichtungen wie das RKI – verpflichtet, alle verwendeten Methoden systematisch zu kontrollieren, insbesondere durch geeignete Negativkontrollen. Diese Verpflichtung wird auch auf der offiziellen Website des RKI zur guten wissenschaftlichen Praxis bestätigt. ⚠️ Das bewusste Unterlassen solcher Kontrollen ist ein eklatanter Verstoß gegen wissenschaftliche Standards – und gegen geltende Leitlinien für Qualität und Reproduzierbarkeit. ⚖️ Juristisch relevant: Dieser IFG-Bescheid kann in Verfahren rund um den Masern-„Immunitätsnachweis“ (§ 20 IfSG) als Beweisantrag eingebracht werden. Denn: Ohne methodisch korrekte Kontrollen existiert kein wissenschaftlich belastbarer Nachweis für ein „Masernvirus“ – und somit auch keine rechtlich fundierte Basis für Zwangsmaßnahmen oder Bußgelder.NEXT LEVEL-Fazit: Was wir seit Jahren aufdecken, ist jetzt offiziell bestätigt: Die heutige Virologie vermeidet bewusst echte Negativkontrollen, um ihre Grundannahmen nie testen zu müssen. Das Ergebnis: nicht falsifizierbare Theorien – also Pseudowissenschaft. 📎 Hier der Originalbescheid: https://fragdenstaat.de/anfrage/negativkontrollen-mit-gesunden-patientenproben/ 🧠 Du willst all das Wissen auf Knopfdruck? 👉 Unsere KI-App NEXIQA macht's möglich: https://nexiqa.com ➖➖➖ Folge NEXT LEVEL für mehr Wissen: 📢 Telegram 🌐 Website 🏛 Forum 💬 Kontakt NEXT LEVEL wird auf Telegram zensiert (Shadowban). Bitte teile wichtige Informationen.

Das Insekt besucht sein geliebtes zu Hause 😄 “Bill Gates erkundet das unterirdische Tunnelsystem in Brüssel.” https://twitter.com/ShadowofEzra/status/1726302678282899720?t=cQCSVqwGanLbjnyBFPxfug&s=19 https://t.me/danijelsheran

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Das geht jetzt an alle zuhause: Bitte nicht nachmachen!

VOR DREI JAHREN: EINE ATTACKE DER ARBEITSGRUPPE "UNI OHNE VORURTEILE" AN DER UNIVERSITÄT BIELEFELD Liebe Community, Durch eine Privatnachricht auf Facebook bin ich auf einen Text aufmerksam geworden, der mich betrifft, den ich bis dato aber noch nicht zur Kenntnis genommen hatte: Die Arbeitsgruppe "Uni ohne Vorurteile" an der Universität Bielefeld arbeitete sich im Mai 2022 an mir ab. Der Text ist heute noch abrufbar: https://www.uni-bielefeld.de/themen/ohne-vorurteile/stellungnahmen/?fbclid=IwY2xjawKPRmBleHRuA2FlbQIxMAABHsMFNJu4Lkq5vwzONKYwBJtrq_8titX_Ad0VzKTe9vVD0XulXVNu2-wQOHFN_aem_Dyl4iaSyM1VWGOV7FqRUxA Ich hatte von dieser Arbeitsgruppe zwar irgendwo schon einmal gehört, mich aber nie sonderlich intensiv damit beschäftigt und musste daher zuerst einmal nachschauen, wer diese Arbeitsgruppe ist und was sie so treibt. Schon die erste Frage bleibt ohne Antwort: Man findet auf der Internetseite dieser Arbeitsgruppe keine mit Klarnamen benannte Ansprechperson. Anonym hetzt es sich ja auch viel einfacher... Inhaltlich richtet sich die auf mein politisches Wirken gemünzte "Stellungnahme" der AG "Uni ohne Vorurteile" selbst. Denn sie enthält vor allem eines: Vorurteile. Es wird in keiner Weise belegt, welche meiner Äußerungen "verschwörungstheoretisch", "wissenschaftsfeindlich", "antisemitisch" oder "neonazistisch" sein sollen. Hauptsache einmal Nazi-Rechts-rechts-Nazi gebrüllt. Und es verwundert kaum, dass die Vorwürfe nicht substantiiert werden. Denn die Vorwürfe haben keine Substanz. Wichtig ist mir eine Feststellung: Die "Stellungnahme" der AG "Uni ohne Vorurteile" ist NICHT dem Rektorat der Universität Bielefeld zuzurechnen! Die AG wird zwar vom Rektorat unterstützt, arbeitet aber eigenständig ohne inhaltliche Beeinflussung durch das Rektorat. Die Leitung der Uni Bielefeld hat sich mir gegenüber immer loyal verhalten, wofür ich sehr dankbar bin. Ich werde daher auch nicht darauf dringen, dass diese "Stellungnahme" von der Homepage der AG "Uni ohne Vorurteile" entfernt wird. Im Gegenteil: Ich teile diese "Stellungnahme" hier als zeitgeschichtliches Dokument. Weil sie einmal mehr beweist, dass jene, die gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen gehetzt haben und es heute immer noch tun, nichts zu bieten haben als geistige Leere. Die "Stellungnahme" der AG "Uni ohne Vorurteile" hat den intellektuellen Gehalt eines Gummiknüppels. Entspannte Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

LÄCHERLICHER STRAFPROZESS IN BIBERACH Liebe Community, Die Statt-Zeitung berichtet heute, am 10.5.2025, https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2025-05-10-die-biberacher-bauernprozesse-und-der-impuls-im-genitalbereich-ein-tritt-in-die-eier-oder-doch-keiner.html über ein Strafverfahren gegen einen Landwirt, der im Umfeld des Politischen Aschermittwochs der Grünen einem Polizeibeamten einen Tritt in die Genitalien verpasst haben soll. Als sich herausstellt, dass sich das nicht beweisen lässt, mehr noch: dass der in der Anklageschrift geschilderte Tathergang mehr als unwahrscheinlich ist, vertagt das Gericht die Verhandlung, um zu einem neuen Hauptverhandlungstermin weitere Polizeibeamte zu laden - vielleicht hat der Angeklagte ja einen von denen getreten. Dieses Vorgehen enthält einen klaren Verstoß gegen § 266 Abs. 1 StPO. Denn wenn es zutrifft, dass - wie in dem Bericht geschildert - der Angeklagte gar nicht in der Nähe des angeblich getretenen Polizeibeamten stand, steht fest, dass der Angeklagte DIESE Tat NICHT gegangen haben kann und dass die Ermittlungsbehörden auch nicht einfach das Tatopfer verwechselt haben. Vielmehr läuft der Versuch, herauszufinden, ob der Angeklagte einen anderen Polizisten getreten haben könnte, nämlich einen solchen, der in seiner Nähe stand, auf den - potentiellen - Vorwurf einer ANDEREN, völlig NEUEN Straftat hinaus. Neue Straftaten dürfen aber gemäß § 266 Abs. 1 StPO nur dann per Nachtragsanklage in das laufende Gerichtsverfahren einbezogen werden, wenn der Angeklagte zustimmt. Eben dies hat er dem Bericht zufolge gerade nicht getan. Wenn die zuständige Richterin, wie es in dem Bericht weiter heißt, sich aus Angst, andernfalls den Angeklagten freisprechen zu müssen, rasch mit der Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass im laufenden Gerichtsverfahren dann eben wegen einer solchen neuen Straftat ermittelt werden soll, setzt sie sich der Besorgnis der Befangenheit aus. Ob die Verteidigung des Angeklagten einen Befangenheitsantrag gestellt hat, geht aus dem Bericht in der Statt-Zeitung nicht hervor. Ich hätte, wenn ich Verteidiger gewesen wäre, einen solchen Befangenheitsantrag gestellt. Eine Richterin, die in solcher Deutlichkeit ihren unbedingten Verurteilungswillen zum Ausdruck bringt, ist voreingenommen und nicht mehr unparteilich. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab

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