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Rechtsanwältin Ringeisen

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Liebe Interessierte, leider ist es mir aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht möglich den Kanal zu pflegen. Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis. Beste Grüße
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Repost from Immer Frei
UNO baut „digitale Armee“ gegen „tödliche Desinformation“ auf – „Krieg“ gegen unerwünschte Veröffentlichungen beginnt‼️ Die Sprache der Welteliten und ihres Systems wird offener und gewalttätiger. 👉 Die EU hat ein Projekt mit dem Namen Jitsu-Vax innitiiert, das mit „Kampftechniken“, wie Jiu-Jitsu-artigen Killerargumenten gegen Impfskeptiker vorgehen soll und deren Einwände und Bedenken „gegen sie selbst richtet“. Einige der Killerargumente sind zwar belegbar Blödsinn und schlicht falsch, aber man weiß sich offenbar nicht mehr anders zu helfen. ❗️Die UNO formiert nun nach eigenem Bekunden eine „digitale Armee“ gegen die „tödliche Desinformation“ im Internet. Man gibt sich äußerst aggressiv-militaristisch.
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Verbotene Meinung, bestrafte Gesinnung: Zur Europäisierung des deutschen Zensurregimes

Alina Lipps Film über den Donbass gecancelt, Markus Fiedlers Beiträge über Corona zensuriert, Elena Kolbasnikowas Einschätzung zur russischen Intervention in der Ukraine mit Strafe belegt. Das sind nur drei von vielen Zensurmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten kritischen Geistern ihre Meinung verboten haben. Anhand der drei Beispiele zeigt sich auch, über wie viele Hebel mittlerweile das ...

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Schweizer Rundfunk verliert Verfahren um Verunglimpfung von Maßnahmenkritikern – Geld und mehr

Volksstimme vom 22.09.2023
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Repost from POLITISCHE SKANDALE
In ihrer Rede im Europäischen Parlament ruft die deutsche Europaabgeordnete Christine Anderson die Menschen auf der Welt dazu auf, jedem Versuch, die Covid-Tyrannei wieder aufleben zu lassen, mit massenhafter Nichteinhaltung zu begegnen. „Sie bringen bereits alles zurück, und ich möchte wirklich, dass Sie, die Leute, nicht mitmachen. Sagen Sie einfach nein. Sie wollen, dass Sie eine Maske tragen? Sagen Sie nein. Sie wollen, dass Sie eine weitere mRNA-Spritze verabreichen.“ ? Sagen Sie Nein. Sie wollen Ihnen eine Ausgangssperre auferlegen? Sagen Sie Nein.“ „Das ist wirklich alles, was Sie tun müssen ... Sobald Sie ihnen klar gemacht haben, dass Sie nicht mehr mitmachen, können sie Ihnen keine Angst mehr machen. Denn solange Sie Angst davor haben, was sie tun könnten, wenn Sie nicht mehr mitmachen.“ Wenn Sie sich nicht daran halten, haben sie Macht über Sie. Nehmen Sie ihnen die Macht. Sagen Sie einfach Nein.“
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Wie unser Bildungssystem gehorsame Untertanen heran erzieht (Interview mit Rüdiger Iwan) ✓ https://www.kla.tv/21931 Woher kommt die Leistungsbeurteilung; woher kommt das Zentralabitur? Woher kommen die Klassenarbeiten; woher kommt diese ganze Selektion, die schon in der 4. Klasse die Schüler mürbe macht? – Rüdiger Iwan hat tief gegraben, um Antworten präsentieren zu können. Mehr dazu hier: #Schule 👉 @KlagemauerTV - Folge uns auf Telegram ➡️ www.kla.tv/abo - Abonniere das Original!
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Interview: „Ich würde unter den aktuellen Bedingungen keinen Metallbetrieb gründen“

Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf sorgt sich wegen der Schwäche des Standorts Deutschland. Die Bundesregierung verzettele sich derweil in ideologischen Grabenkämpfen oder versuche, China Vorschriften zu machen.

Zahlungsansprüche des nicht gegen SARS-CoV-2 geimpften, infizierten Arbeitnehmers für behördlich angeordneten Quarantänezeitraum LAG Hamm, 24.08.2023, 15 Sa 1033/22 Ein in behördlich angeordneter Quarantäne befindlicher Arbeitnehmer hat, wie vorliegend, einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund einer COVID-19 Infektion nach § 3 Abs. 1 EFZG, sofern er durch Arbeitsunfähigkeit infolge dieser Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar auch dann, wenn er nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Corona-Infektion durch die Inanspruchnahme der empfohlenen Schutzimpfung nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte verhindert werden können. In diesem Fall ist ein Verschulden des Arbeitnehmers i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG zu verneinen. Eine objektive Verhinderung der Arbeitsleistung eines an COVID-19 erkrankten Arbeitnehmers aufgrund seiner Krankheit ist zu bejahen, wenn dieser sich in Quarantäne zu begeben hat, sofern nicht der Arbeitgeber von ihm fordern kann, im Homeoffice zu arbeiten. Die erforderliche Monokausalität i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG liegt vor, wenn es sich bei der behördlich angeordneten Quarantäne um die Folge einer Arbeitsunfähigkeit handelt. Im Rahmen des Verschuldensmaßstabs des § 3 EFZG findet § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG, der den Nichterhalt einer Entschädigung regelt, keine Anwendung. Es besteht kein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, sofern der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Nachweis der Fortdauer der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit anders als durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erbringt. Urteil des LAG Hamm vom 24.08.2023, Az.: 15 Sa 1033/22 Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen: LAG Hamm, 24.08.2023, 15 Sa 1033/22
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"Bei der Juristischen Direktorin Lange ist das Gericht der Ansicht, dass der 2020 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld nichtig ist. Lange hätte auf dessen Grundlage nach Gerichtsangaben bis zum Eintritt ins Rentenalter ein Ruhegeld von mehr als 1,8 Millionen Euro zugestanden, ohne dass sie dafür eine Leistung hätte erbringen müssen." https://www.berliner-zeitung.de/news/susann-lange-kuendigung-von-juristischer-direktorin-des-rbb-laut-gericht-rechtens-li.418698
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Susann Lange: Kündigung von Juristischer Direktorin des RBB laut Gericht rechtens

Die arbeitsrechtliche Aufarbeitung nach Kündigungen von RBB-Führungskräften in der Sender-Krise beschäftigt weiter die Justiz. Nun liegt ein weiteres Urteil vor.

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