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Philipp Kruse, Rechtsanwalt

Philipp Kruse, Rechtsanwalt

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📈 Telegram kanali Philipp Kruse, Rechtsanwalt analitikasi

Philipp Kruse, Rechtsanwalt (@philippkruse) Nemis til segmentidagi kanali faol ishtirokchi. Hozirda hamjamiyat 22 054 obunachidan iborat bo'lib, Qonun toifasida 339-o'rinni va Germaniya mintaqasida 516-o'rinni egallagan.

📊 Auditoriya ko‘rsatkichlari va dinamika

невідомо sanasidan buyon loyiha tez o‘sib, 22 054 obunachiga ega bo‘ldi.

18 Sentabr, 2026 dagi oxirgi ma’lumotlarga ko‘ra kanal barqaror faollikka ega. Oxirgi 30 kunda obunachilar soni -101 ga, so‘nggi 24 soatda esa -6 ga o‘zgardi va umumiy qamrov yuqori darajada qolmoqda.

  • Tasdiqlash holati: Tasdiqlanmagan
  • Jalb etish (ER): Auditoriya o‘rtacha 20.21% darajada jalb etiladi. Nashrdan keyingi dastlabki 24 soatda kontent odatda umumiy obunachilar sonining 11.87% ini tashkil etuvchi reaksiyalarni to‘playdi.
  • Post qamrovi: Har bir post o‘rtacha 4 458 marta ko‘riladi; birinchi sutkada odatda 2 617 ta ko‘rish yig‘iladi.
  • Reaksiyalar va o‘zaro ta’sir: Auditoriya faol: har bir postga o‘rtacha 0 ta reaksiya keladi.
  • Tematik yo‘nalishlar: Kontent schweiz, abf, epstein, aufarbeitung, linie kabi asosiy mavzularga jamlangan.

📝 Tavsif va kontent siyosati

Muallif resursni shaxsiy fikrni ifoda etish maydoni sifatida ta’riflaydi:
www.kruse-law.ch

Yuqori yangilanish chastotasi (oxirgi ma’lumot 19 Sentabr, 2026 da olingan) sababli kanal doimo dolzarb va katta qamrovli bo‘lib qoladi. Analitika auditoriya kontent bilan faol hamkorlik qilishini, uni Qonun toifasidagi muhim ta’sir nuqtasiga aylantirishini ko‘rsatadi.

22 054
Obunachilar
-624 soatlar
-277 kun
-10130 kun
Postlar arxiv
🔷Impfzwang durch Arbeitgeber: Bundesgericht schafft gefährliches Präjudiz für sämtliche Arbeitnehmer🔷 Kommentar von Philipp Gut: 👆pdf mit Volltext https://weltwoche.ch/daily/achtung-private-impfpflicht-droht-bundesgericht-segnet-covid-blindflug-der-swiss-ab/?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1789645721

🔷Impfzwang durch Arbeitgeber: Bundesgericht schafft gefährliches Präjudiz für sämtliche Arbeitnehmer🔷 Kommentar von Philipp Gut: (Weltwoche online) https://weltwoche.ch/daily/achtung-private-impfpflicht-droht-bundesgericht-segnet-covid-blindflug-der-swiss-ab/?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1789645721

🔺Auf die unverantwortliche Kriegshetze der NZZ gibt‘s nur eine vernünftige Antwort:🔺 NEUTRALITÄTS-INITIATIVE - JA! 🕊️🇨🇭�
🔺Auf die unverantwortliche Kriegshetze der NZZ gibt‘s nur eine vernünftige Antwort:🔺 NEUTRALITÄTS-INITIATIVE - JA! 🕊️🇨🇭🕊️ https://www.kla.tv/de/shorts/6292

🔷Bundesgericht schützt Blindflug-Impfpflicht der SWISS | Interview mit Dr. Philipp Gut🔷 Heute auf KONTRAFUNK https://kontra
🔷Bundesgericht schützt Blindflug-Impfpflicht der SWISS | Interview mit Dr. Philipp Gut🔷 Heute auf KONTRAFUNK https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/18-20/18-20-das-abendjournal-live-2026-09-17

Repost from Die Weltwoche
«Selenskyj zerstört die Ukraine»: Seine Ex-Sprecherin Julija Mendel – jetzt im Interview auf weltwoche.ch und weltwoche.de! https://weltwoche.de/daily/selenskyj-zerstoert-die-ukraine-seine-ex-sprecherin-julija-mendel-ueber-ihr-land-korruption-in-kiew-und-den-weg-zum-frieden/ #weltwoche #Selenskyj #Ukraine #JulijaMendel #Frieden

Repost from Die Weltwoche
«Die Ukraine steht am Rande des Untergangs»: Julija Mendel, Selenskyjs Ex-Pressesprecherin, plädiert im EU-Parlament für Gesp
«Die Ukraine steht am Rande des Untergangs»: Julija Mendel, Selenskyjs Ex-Pressesprecherin, plädiert im EU-Parlament für Gespräche mit Russland 🔗 Jetzt lesen: https://weltwoche.de/daily/die-ukraine-steht-am-rande-des-untergangs-julija-mendel-selenskyjs-ex-pressesprecherin-plaediert-im-eu-parlament-fuer-gespraeche-mit-russland/?utm_term=Autofeed&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#Echobox=1789645697

🇨🇭Skandalurteile am Bundesgericht: Gefährliches Präjudiz für alle Arbeitnehmer – Droht nun eine Impfpflicht durch die Hinte
🇨🇭Skandalurteile am Bundesgericht: Gefährliches Präjudiz für alle Arbeitnehmer – Droht nun eine Impfpflicht durch die Hintertür? Zur Medienmitteilung von ABF Schweiz, 17.09.2026 Das Bundesgericht stützt die Kündigungen zweier Swiss-Flugbegleiterinnen, die sich dem betrieblichen Covid-Impfobligatorium widersetzt hatten. Die Tragweite dieser Urteile reicht jedoch weit über die beiden Betroffenen hinaus: In Zukunft wird sich jeder Arbeitgeber auf diese Urteile berufen dürfen und seiner Belegschaft neuartige Präparate ohne jeden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit und der Sicherheit mittels Weisung aufnötigen können. Er braucht sich nur darauf zu berufen, dies sei betrieblich notwendig. 🔺Besonders brisant: Selbst unter der Annahme, die Covid-Impfung stelle wegen unsicherer Langzeitfolgen einen «schweren Eingriff in die Rechtssphäre» dar, gewichtet das Bundesgericht die betrieblichen Interessen der SWISS höher als die körperliche Unversehrtheit der Angestellten. 🔺Die Konsequenz dieser Argumentation ist enorm: Selbst wenn eine angeordnete medizinische Behandlung noch nicht erprobt ist und zu dauerhaften körperlichen Schäden, Invalidität oder im Extremfall zum Tod führen könnte, soll das betriebliche, operative Interesse des Arbeitgebers schwerer wiegen. 🔺Nach schweizerischer und nach internationaler Rechtsordnung steht der Schutz von Leib und Leben jedoch immer über betrieblich-ökonomischen Interessen. ❗️Darüber hinaus geht es noch um sehr viel mehr als um die körperliche Unversehrtheit. Es geht um eines der elementarsten Schutzprinzipien der modernen Grundrechtsordnung: Kein Mensch darf ohne seine freiwillige, informierte Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden. Der UNO-Pakt II hält dieses Verbot ausdrücklich fest; es gehört zu den zwingenden Grundprinzipien, von denen auch im Notstand nicht abgewichen werden darf und welches durch Art. 10 Abs. 3 der Bundesverfassung im schweizer Verfassungsrecht bestätigt wurde (das absolute Verbot erniedrigender, unmenschlicher Behandlung). Darauf hatten die Anwälte der Flugbegleiterinnen ausdrücklich hingewiesen. 🔺Mit seinen aktuellen Urteilen gibt das Bundesgericht eine absolute verfassungsrechtliche Schutzschranke auf: Den bisher ohne Asnahme geltenden Schutz vor einer unfreiwilligen (aufgenötigten) Teilnahme an einer versuchsähnlichen medizinischen Behandlung, ohne vollumfängliche Information und mit potentiell schwerwiegenden Nebenwirkungen. Aus Sicht von ABF Schweiz droht hier eine gefährliche Verschiebung: Was öffentlich-rechtlich unter gar keinen Umständen durchgesetzt werden kann, darf nicht über das private Arbeitsverhältnis durch die Hintertür umgangen werden (Art. 35 Abs. 1 und 3 BV).
Die neue Rechtspraxis des Bundesgerichts betrifft nicht nur das Flugpersonal der SWISS. Sie betrifft potenziell sämtliche Arbeitnehmer in der Schweiz und hat somit Gesetzescharakter.
👉 Abonnieren Sie den Newsletter von ABF Schweiz und bleiben Sie informiert! 👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf Youtube 👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf Telegram 👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf Facebook 👉 Folgen Sie ABF Schweiz auf X Unterstützen Sie unsere wichtige politische Arbeit - jeder Beitrag zählt, merci! 🫶 www.abfschweiz.ch🇨🇭

🇨🇭Skandalurteile am Bundesgericht: Gefährliches Präjudiz für alle Arbeitnehmer – Droht nun eine Impfpflicht durch die Hinte
🇨🇭Skandalurteile am Bundesgericht: Gefährliches Präjudiz für alle Arbeitnehmer – Droht nun eine Impfpflicht durch die Hintertür? Zur Medienmitteilung von ABF Schweiz, 17.09.2026 Das Bundesgericht stützt die Kündigungen zweier Swiss-Flugbegleiterinnen, die sich dem betrieblichen Covid-Impfobligatorium widersetzt hatten. Die Tragweite dieser Urteile reicht jedoch weit über die beiden Betroffenen hinaus: In Zukunft wird sich jeder Arbeitgeber auf diese Urteile berufen dürfen und seiner Belegschaft neuartige Präparate ohne jeden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit und der Sicherheit mittels Weisung aufnötigen können. Er braucht sich nur darauf zu berufen, dies sei betrieblich notwendig. 🔺Besonders brisant: Selbst unter der Annahme, die Covid-Impfung stelle wegen unsicherer Langzeitfolgen einen «schweren Eingriff in die Rechtssphäre» dar, gewichtet das Bundesgericht die betrieblichen Interessen der SWISS höher als die körperliche Unversehrtheit der Angestellten. 🔺Die Konsequenz dieser Argumentation ist enorm: Selbst wenn eine angeordnete medizinische Behandlung noch nicht erprobt ist und zu dauerhaften körperlichen Schäden, Invalidität oder im Extremfall zum Tod führen könnte, soll das betriebliche, operative Interesse des Arbeitgebers schwerer wiegen. 🔺Nach schweizerischer und nach internationaler Rechtsordnung steht der Schutz von Leib und Leben jedoch immer über betrieblich-ökonomischen Interessen. ❗️Darüber hinaus geht noch um sehr viel mehr als um die körperliche Unversehrtheit. Es geht um eines der elementarsten Schutzprinzipien der modernen Grundrechtsordnung: Kein Mensch darf ohne seine freiwillige, informierte Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden. Der UNO-Pakt II hält dieses Verbot ausdrücklich fest; es gehört zu den zwingenden Grundprinzipien, von denen auch im Notstand nicht abgewichen werden darf und welches durch Art. 10 Abs. 3 der Bundesverfassung im schweizer Verfassungsrecht bestätigt wurde (das absolute Verbot erniedrigender, unmenschlicher Behandlung). Darauf hatten die Anwälte der Flugbegleiterinnen ausdrücklich hingewiesen. 🔺Mit seinen aktuellen Urteilen gibt das Bundesgericht eine absolute verfassungsrechtliche Schutzschranke auf: Den bisher ohne Asnahme geltenden Schutz vor einer unfreiwilligen (aufgenötigten) Teilnahme an einer versuchsähnlichen medizinischen Behandlung, ohne vollumfängliche Information und mit potentiell schwerwiegenden Nebenwirkungen. Aus Sicht von ABF Schweiz droht hier eine gefährliche Verschiebung: Was öffentlich-rechtlich unter gar keinen Umständen durchgesetzt werden kann, darf nicht über das private Arbeitsverhältnis durch die Hintertür umgangen werden (Art. 35 Abs. 1 und 3 BV).
Die neue Rechtspraxis des Bundesgerichts betrifft nicht nur das Flugpersonal der SWISS. Sie betrifft potenziell sämtliche Arbeitnehmer in der Schweiz und hat somit Gesetzescharakter.
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Repost from Dr. Daniele Ganser
Angriffe auf Russland – gesteuert aus Wiesbaden ➥ Hier anschauen Dr. Daniele Ganser Historiker und Friedensforscher

Ich habe meinen Militärdienst in der Schweizer Armee (898 Diensttage; Rdf Zugführer und Nachrichten-Of; Hptm) gerne und aus Ü
Ich habe meinen Militärdienst in der Schweizer Armee (898 Diensttage; Rdf Zugführer und Nachrichten-Of; Hptm) gerne und aus Überzeugung geleistet. Immer in der Gewissheit, dass der Bundesrat uns aus fremden Kriegen heraushält. Dank immerwährender, bewaffneter NEUTRALITÄT. Diese Gewissheit hat der Bundesrat seit dem 28.02.2026 pulverisiert. Jetzt „JA“ stimmen! Nur noch mit einem klaren „JA“ am 27.9.2026 können wir Bundesrat und Parlament dazu bringen, die Schweiz aus dem brandgefährlichen Ukraine-Russland-Krieg rauszuhalten, und wieder zu einem glaubwürdigen Vermittler zu werden. Gelingt es uns dies nicht, werden unsere Steuergelder weiterhin in die Ukraine fliessen, und Schweizer Kriegsmaterial über Umwege auch. Vor allem aber: Wir werden vollends zur Kriegspartei und zu einem legitimen Kriegsziel. Unseren Söhnen droht der Aktivdienst. Deshalb: JA zur NEUTRALITÄTSINITIATIVE! 🇨🇭🕊️

Repost from Diene dem Leben
[Gesundheit]: Plötzliche unerwartete Todesfälle in der Pfizer-Studie – eine Re-Analyse deckt auf 🔗 Quelle: https://arakavanews.com/ploetzliche-unerwartete-todesfaelle-in-der-pfizer-bnt162b2-studie/ ☕ Kurz erklaert Zwei unabhängige Re-Analysen der Pfizer/BioNTech-Zulassungsstudie (C4591001) legen nahe, dass die Studie so konstruiert war, dass bestimmte Sicherheitssignale untergehen mussten. Die neue Analyse von 2026 zeigt: Plötzlicher unerwarteter Tod (SUD) war gar nicht als zu überwachendes Ereignis definiert, Todesdaten wurden inkonsistent gemeldet und Obduktionen fanden kaum statt. Das Wichtigste: • Von 38 Todesfällen in der Studie erfüllten 15 die Kriterien für plötzlichen unerwarteten Tod (SUD) – 10 in der Impfgruppe, 5 in der Placebogruppe (Verdopplung der Inzidenz). • Geimpfte Männer mit SUD starben im Median mit 52,5 Jahren, Placebo-Männer mit 65,5 Jahren – ein statistisch signifikanter Unterschied. • Plötzlicher Tod war nicht auf der vordefinierten Liste der besonders zu überwachenden unerwünschten Ereignisse (AESI) – was nicht beobachtet werden muss, wird nicht gezielt beobachtet. • Nur bei 4 der 15 SUD-Fälle gab es überhaupt eine Obduktion, bei 8 Fällen wurde lediglich unspezifisch „Herzstillstand“ eingetragen. • Die Autoren fordern für künftige Studien: plötzlichen Tod als AESI aufnehmen und Obduktionen bei unerwarteten Todesfällen vorschreiben. 🎯 Fazit Die Studie war offenbar so aufgesetzt, dass man gewisse Probleme lieber nicht detektieren wollte – zumindest legt die Re-Analyse der Originaldaten diesen Verdacht nahe. Wer bei neuartigen Technologien auf freiwillige Aufklärung durch Hersteller hofft, wird von der Realität eingeholt: Ohne harte Vorgaben und Pflicht-Obduktionen bleiben Risikosignale systematisch unsichtbar. WordPress-Link: https://arakavanews.com/ploetzliche-unerwartete-todesfaelle-in-der-pfizer-bnt162b2-studie/ Wir schützen die Zukunft unserer Kinder und das Leben❤️ Pax et Lux Terranaut01 https://t.me/DieneDemLeben Unterstützt die Menschen, die für Uns einstehen❗️

💥🇷🇺Kreml-Sprecher Dmitri Peskow warnt vor einer raschen Verschärfung der Lage auf den globalen Ölmärkten und erklärt, dass Russland angesichts des Ausfalls der saudischen Ölpipeline und zunehmender Eskalationen am Persischen Golf seine Exporte vorläufig stoppt – ein Schritt, der zunächst vor allem die grossen Abnehmer China, Indien und die Türkei trifft, durch ein weiter verknapptes Weltmarktangebot aber auch in Europa und der Schweiz die Preise für Öl, Treibstoff und letztlich zahlreiche Waren zusätzlich nach oben treiben könnte. ⌨️☝️Short-News jetzt Abonnieren und nichts verpassen: 👉📬 ABO: https://t.me/uncutnews_schlagzeilen