❗️❗️Covid-19-Duldungspflicht der Soldaten: Wie zu hören ist, soll das BVerwG am 29.5.2024 noch einmal über die Covid-19-Duldungspflicht der Soldaten verhandeln. ❗️Ja, suuuuper ! Oder doch nicht? Jetzt, Mai 2024, wo durch diese Injektionspflicht längst der maximal mögliche Schaden entstanden ist, ist diese Verhandlung nur noch ein schlechter Witz. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen und abgesoffen ist, weil der Rettungswagen den Einsatz verweigert hat, dann ist es nur noch ein Hohn, wenn der Rettungswagen den Eltern 2 Jahre später ein Trostpflaster schenken will❗️In aller Deutlichkeit: Das BVerwG hätte diese Duldungspflicht schon Mitte 2022 aufheben müssen und hatte auch danach immer wieder Anlass und Gelegenheit, seinen willkürlichen und katastrophalen Beschluss vom 7.7.2022 zu korrigieren. Das hat es aber nicht getan. Es hat sich knallhart bis zuletzt den Fakten verweigert. Wenn das BVerwG erst jetzt, Mitte 2024, die Duldungspflicht aufheben würde, dann wäre das eine Verhöhnung des Rechts. Wer so eine Aufhebung der Duldungspflicht jetzt noch als "Erfolg" bezeichnen würde, der wäre komplett neben der Spur. ❗️Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat mit seinen Mandanten in seinen beiden noch laufenden Wehrbeschwerdeverfahren deshalb ❗️bereits vor Monaten ❗️besprochen, dass er - trotz seines umfangreichen Vortrags in diesen Verfahren von mehreren tausend Seiten - selbst nicht noch einmal nach Leipzig zum BVerwG fahren würde, weil er nach dieser Farce in 2022 nicht noch einmal seine Zeit mit dem 1. Wehrdienstsenat des BVerwGs verschwenden würde. Er wäre selbst nicht noch einmal nach Leipzig gefahren nur um zu erleben, dass die Beweisaufnahme noch einmal auf den Kopf gestellt wird und die Richter bei der Verkündung des Beschlusses von allen anwesenden Soldaten mit Hohngelächter ausgelacht werden. Er hätte einen Vertreter geschickt. Die Rechtspflege ist am 7.7.2022 in Leipzig endgültig beerdigt worden. Wer sich einbilden würde, dass er einen "Erfolg" vor genau diesem Gericht jetzt als persönlichen "PR"-Erfolg verbuchen kann, der hätte immer nicht verstanden, was genau dieses Gericht am 7.7.2022 angerichtet hat und dass die Covid-19-Injektionsagenda trotz dieses BVerwGs in 2022 endgültig kollabiert ist. Man kann auf einem Friedhof (des Rechts) stehen und sich einbilden, dass man damit noch das Leben schützen kann. Man kann es auch sein lassen. Aber einige halten ja gleich alles für "historisch" was sie machen, auch wenn sie sich mit diesem lächerlichen Selbstlob nur bis auf die Knochen blamieren. "Historisch" ist nur die Farce, die Menschenwürde der Soldaten so viele Jahre mit Füßen zu treten. Die hochbefangenen Richter des 1. Wehrdienstsenats, die für den Beschluss vom 7.7.2022 verantwortlich sind, haben jedes Recht verwirkt in dieser Frage noch einmal Recht zu sprechen. Es kann nur vermutet werden, dass es jetzt vor dem BVerwG in dieser Frage nur noch darum einen Vorwand zu finden, um diese kriminelle Duldungspflicht formal zu beenden, damit die Illusion erzeugt wird, die Rechtspflege würde ja funktionieren. Nein, das hat sie nicht getan als es darauf ankam. ❗️