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Guten morgen allen. https://t.me/WOLFES00
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Na? Alle schon wieder am Kaffeetisch mit Pfannkuchen vom LEH? https://youtube.com/watch?v=dnfzpCSOooc&si=9zYjFnzcuFPmFELw

Wokewahn, Migration,es wäre so einfach zu lösen ☝️ Video aus der Beschre... https://youtube.com/watch?v=evyGuYZ9h08&si=6TOtlTPK1ZU51ZJI

🎥 Epstein-Files: Was jetzt getan werden muss 📰 In dieser Analyse zeige ich die inneren Dynamiken der Elite auf, die zu den durch die Epstein-Akten belegten Abgründen geführt haben. Für uns Menschen beginnt nun eine neue Ära, die erste mutige Schritte erfordert. von LION Media https://t.me/WOLFES00

Niederösterreich: Bürgerprotest erzwingt Volksabstimmung über Windpark Die Bürgerinitiative „3 Gemeinden 1 Ziel“ mobilisierte seit Mai 2025 gegen das lokale Projekt der Windkraftlobby in einem Waldgebiet. Sie thematisierte einerseits Tier- und Umweltschutz, kritisierte andererseits grundsätzlicher die Versprechungen, dass Windkraft günstigen Strom bringe. Seit Wochen haben engagierte Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit Unterschriften für eine Volksbefragung gesammelt und dabei deutlich mehr Unterstützungen erreicht als gesetzlich erforderlich. Nur wenige Tage vor der geplanten Abgabe dieser Unterschriften wurde nun öffentlich eine Volksbefragung „für den Herbst“ in Aussicht gestellt. Die SPÖ hat im Gemeinderat von Traismauer eine knappe absolute Mehrheit (15 von 29 Mandaten). Sie steht in enger Verflechtung mit der öffentlich finanzierten „Klima- und Energiemodellregion“ (KEM). Die KEM ist kein Genehmigungsorgan, aber sie „setzt Narrative. Sie definiert, welche Technologien als zukunftsfähig gelten, welche Maßnahmen als notwendig dargestellt werden und welche Akteure als kompetente Partner auftreten“ (wie die Bürgerinitiative schreibt). Dazu kommt dann – als dritter entscheidender Akteur – die WEB Windenergie AG, “ein professioneller Windkraftbetreiber, der – naturgemäß aus wirtschaftlichem Eigeninteresse – für den Ausbau der Windkraft lobbyiert. Die WEB wirbt offensiv für ihre Projekte, sucht politische Unterstützung, tritt bei Veranstaltungen auf und positioniert sich als Partner von Gemeinden und Regionen. Das ist legitim, aber es ist klassisches Lobbying“, so die Initiative. Die Bürgerinitiative hat dementsprechend das bürokratische Drüberfahren durch den SPÖ-Bürgermeister Herbert Pfeffer angeprangert und demokratische Mitbestimmung eingefordert. Unterstützt wurde sie dabei von den Gemeinderatsfraktionen von ÖVP und FPÖ. Angesichts der erfolgreichen Unterschriftensammlung hat Pfeffer nun die Flucht nach vorne angekündigt und eine Abstimmung angekündigt. Die Ankündigung, dass die Abstimmung erst im Herbst stattfinden soll, macht misstrauisch. Sollen bis dahin Fakten geschaffen werden? Die Bürgerinitiative „3 Gemeinden 1 Ziel“ kritisiert in einer Aussendung außerdem: „Nach der NÖ Gemeindeordnung kann eine Volksbefragung ausschließlich durch einen formellen Beschluss des Gemeinderates angeordnet werden. Einen solchen Beschluss gibt es derzeit weder im Gemeinderat noch im Stadtrat oder in einem zuständigen Ausschuss. Eine mediale Ankündigung entfaltet daher keine rechtliche Wirkung und ersetzt kein demokratisches Verfahren.“ Dennoch: Dass sich der Bürgermeister zu dieser Zusage gezwungen sieht, ist ein Erfolg des Widerstandes gegen die Windparkindustrie und die Ideologen der Klimareligion. Und ein Vorbild für andere Gemeinden!..... https://report24.news/niederoesterreich-buergerprotest-erzwingt-volksabstimmung-ueber-windpark/?feed_id=55855 https://t.me/WOLFES00

Gasmangellage kommt!❗️Lösungen sind da aber nicht gewollt! Das sollte je... https://youtube.com/watch?v=5YXKjYXTc9A&si=nxbwzg2BrdkiarF7

Jeffrey Epstein: Elon Musk übernimmt Anwaltskosten für alle, die „die Wahrheit sagen“ Im Streit um die Aufarbeitung des Falls Epstein bietet Elon Musk juristische Hilfe für Betroffene an. Die Debatte über offene Akten und Namensnennungen gewinnt an Schärfe. Der Tech-Unternehmer Elon Musk hat angekündigt, mögliche Anwaltskosten für Opfer des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein zu übernehmen, falls diese die mutmaßlichen Täter öffentlich benennen und daraufhin verklagt werden. „Ich werde die Verteidigungskosten für jeden bezahlen, der in dieser Sache die Wahrheit sagt und dafür verklagt wird“, schrieb Musk am Sonntag im Onlinedienst X. Musk reagierte damit auf einen Beitrag des konservativen Podcasters und Kommentators Matt Walsh, der ein neues Video mit mehreren Frauen geteilt hatte. Darin berichten sie von sexuellem Missbrauch durch Epstein und weitere Personen aus dessen Umfeld. Die Frauen fordern US-Justizministerin Pam Bondi auf, sich öffentlich an ihre Seite zu stellen und eine umfassende Aufklärung zu unterstützen. Forderung nach Freigabe der Epstein-Akten Walsh hatte in seinem Beitrag die Veröffentlichung aller noch unter Verschluss stehenden Ermittlungsakten zum Fall Epstein gefordert. Zugleich kritisierte er, dass die Frauen vermutlich aus Angst vor Konsequenzen bislang keine Namen mutmaßlicher Täter genannt hätten. Er argumentierte, dies könne auch über politische Fürsprecher im US-Kongress geschehen, die die Namen öffentlich nennen und so rechtliche Risiken für die Betroffenen vermeiden könnten. Daraufhin erklärte Musk, er sei bereit, finanzielle Risiken für Betroffene abzufedern, die ihre Aussagen öffentlich machten. Der Unternehmer steht selbst im Fokus der Debatte, nachdem sein Name in einer jüngst veröffentlichten Sammlung von Epstein-Dokumenten erwähnt wurde. Musk wies den Eindruck enger Verbindungen zurück und warf Teilen der Medien vor, den Fall zu instrumentalisieren. Epstein war im Sommer 2019 wegen mutmaßlichen Menschenhandels und sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt. Er wurde bewusstlos in seiner Gefnängniszelle gefunden. Wenig später wurde im Krankenhaus sein Tod festgestellt. Dieser löste weltweit Spekulationen aus, die bis heute anhalten. Offiziell gilt er als Suizid, woran es weiterhin massive Zweifel gibt. Die Widersprüche legen nahe, dass die Öffentlichkeit jahrelang ein vereinfachtes Bild der Ermittlungen erhielt. Interne Zweifel und offene Fragen wurden einfach ausgeblendet. Epstein wurde vorgeworfen, über Jahre hinweg ein Netzwerk zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger betrieben zu haben. Die juristische Aufarbeitung des Falls und die Frage möglicher weiterer Täter beschäftigen Politik, Justiz und Öffentlichkeit bis heute. https://www.berliner-zeitung.de/news/jeffrey-epstein-elon-musk-uebernimmt-anwaltskosten-fuer-alle-die-die-wahrheit-sagen-li.10018105 https://t.me/WOLFES00

Die Mitklägerin GFF hat ebenfalls Unterstützung aus EU-finanzierten Initiativen erhalten und nimmt an Projekten teil, die unter verschiedenen europäischen Programmen für Zivilgesellschaft und Rechte gefördert werden – wie aus einer schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2025 hervorgeht. „Der Digital Freedom Fund ist Begünstigter eines EU-Zuschusses zur Umsetzung des Projekts DIGIRISE ‚Developing Information, Guidance, and Interconnectedness for (Charter) Rights Integration in Strategies for Enforcement‘“, schrieb die Kommission. Der Förderbetrag wurde nicht offengelegt. https://tkp.at/2026/02/09/eu-wahleinmischung-in-ungarn-bruessel-ngo-klagt-x/ https://t.me/WOLFES00

EU-Wahleinmischung in Ungarn: Brüssel-NGO klagt X Eine von Brüssel finanzierte deutsche „NGO“ verklagt X, weil sie keinen privilegierten Zugang zu ungarischen Daten erhält. Die Klage heizt die Vorwürfe an, dass die EU versucht, die Wahl in Ungarn zu manipulieren. Seit letzter Woche ist eine EU-Wahleinmischung in nationale Wahlen bei mehreren Abstimmungen belegt. Dass sich die EU aus der ungarischen Wahl im April heraushalten wird – bei der es um den möglichen Sturz der von Orbán geführten souveränistischen Fidesz-Partei in Budapest geht –, bezweifeln viele bereits jetzt. Aus Ungarn kamen bereits entsprechende Beweise. Nun hat eine deutsche „Nichtregierungsorganisation“, die erhebliche Finanzierung von der Europäischen Union sowie von den Regierungen Deutschlands und der Niederlande erhält, eine Klage eingereicht, die diesen Vorwurf weiter anheizt. Die Klage fordert Zugang zu Daten der Nachrichtenplattform X im Zusammenhang mit den bevorstehenden Parlamentswahlen in Ungarn. Dabei handelt es sich um die in Berlin ansässige Democracy Reporting International (DRI). Sie fordert Zugang zu Plattformdaten gemäß dem Digital Services Act (DSA) der EU. Die Gruppe erklärt, die Daten seien notwendig, um mögliche Desinformation und Einmischung im Umfeld der für den 12. April angesetzten ungarischen Parlamentswahlen zu untersuchen. Eine weitere deutsche NGO, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sowie die Anwaltskanzlei Hausfeld Rechtsanwälte sind ebenfalls an der Klage beteiligt. Laut Gerichtsakten, über die der EUObserver handelt es sich um die zweite Klage derselben Kläger gegen X in Deutschland – nach einem früheren Fall, in dem es um Zugang zu Plattformdaten im Zusammenhang mit der Bundestagswahl in Deutschland 2025 ging. Knapp zwei Monate vor der Wahl in Ungarn gewinnt der Wahlkampf immer mehr an Fahrt und Intensität. Der neue Rechtsstreit rückt eine aktuelle Kernfrage in den Mittelpunkt: Wer definiert demokratische Legitimität? Die EU-Kommission und ihre NGOs? Im Zentrum steht dabei einmal mehr das umstrittene DSA-Zensurgesetz. Dieses nutzt die Kommission aktiv, um EU-kritische Positionen aus dem Netz verschwinden zu lassen – seit letzter Woche ist dieser Vorwurf eindeutig belegt. Gemäß dem DSA sind sehr große Online-Plattformen verpflichtet, Forschern Zugang zu Daten zu gewähren, wenn die Forschung „systemische Risiken für die Europäische Union betrifft“, einschließlich der Integrität von Wahlen. DRI argumentiert, dass X dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei und wiederholte Anfragen nach Datenzugang abgelehnt worden seien. X hat zuvor argumentiert, dass ein breiter Datenzugang die Privatsphäre der Nutzer und die Meinungsfreiheit gefährde. Das Unternehmen hat außerdem die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Streitigkeiten mit der Plattform angezweifelt, deren europäische Zentrale in Irland liegt. Orbán hat wiederholt EU-Institutionen vorgeworfen, in die ungarische Innenpolitik eingreifen zu wollen. Als Reaktion auf Kritik an den Wahlbedingungen schrieb er letzte Woche in den sozialen Medien: „Haltet euch von unseren Wahlen fern! Entscheidungen über die Zukunft Ungarns gehören allein den Ungarn. Ausländische Einmischung wird nicht toleriert.“ Das Osteuropa-Medium Remix News berichtet noch weiteres über die Kläger-NGOs: Einträge im Lobbyregister des Deutschen Bundestags zeigen, dass DRI im Fiskaljahr 2024 erhebliche öffentliche Zuschüsse erhalten hat, darunter etwa 3,9 Millionen Euro von der Europäischen Kommission, rund 1,9 Millionen Euro vom Auswärtigen Amt Deutschlands und zugehörigen Stellen sowie etwa 880.000 Euro vom niederländischen Außenministerium für „demokratiebezogene Projekte“ im Ausland

Mysteriös ähnlich umfassendes Erscheinen von Covid und Altersbeschränkung im Internet Die Corona Maßnahmen begannen im Jahr 2020 mit wenigen Ausnahmen weltweit gleichzeitig. Ein ähnliches Phänomen erleben wir derzeit mit der Absicht eine Altersbeschränkung im Internet einzuführen, oder genauer einen Identifizierungszwang. Zufälle gibts! Überall gleichzeitig kommt nun Social-Media-Verbot für Jugendliche. Derzeit wie auf Knopfdruck geplant/umgesetzt in … Australien Österreich Deutschland Malaysia Spanien Frankreich Dänemark Griechenland Norwegen Gro0britannien Türkei Tschechien … Das sollte bei allen denkenden Menschen die Alarmglocken läuten lassen, vor allem, wenn wir an den Anfang des Jahres 2020 zurück denken, wie Schritt für Schritt die Daumenschrauben angezogen wurden, was in Impfpflicht oder Impfzwang mündete. Es stellt sich daher die Frage, wo es jetzt münden wird. Die logische nächste Schritt wäre der Zwang zur Einführung der digitalen ID. Willst du auf Facebook, Instagram, Telegram, X/Twitter, TikTok oder wo auch immer lesen oder posten, musst du dich identifizieren. Natürlich nur zum Nachweis, dass du älter als 14, 15 oder 16 bist. Was dann äquivalent zum Impfzwang folgen könnte, sind die Einführung eines CO2-Budgets, des digitalen programmierbaren Zentralbankgeldes und der 15-Minuten-Städte. Dafür ist nämlich jeweils eine digitale ID erforderlich. Gleichzeitig haben EU und USA ihr ohnehin völkerrechtlich illegales Sanktionsregime auf Privatpersonen ausgeweitet. Die EU hat Journalisten und prominente Analysten und Menschenrechtsaktivisten sanktioniert. Die USA hat nun mit Francesca Albanese sogar eine Spezielle Berichterstatterin der UNO sanktioniert. Sanktionen machen Menschen zu globalen finanziellen Ausgestoßenen – sie können weder Bankkonten eröffnen noch Kreditkarten benutzen. Sie dürfen nicht reisen. Selbst ihrer Familie drohen Strafen in unbegrenzter Höhe oder Gefängnisstrafen, wenn sie mit ihr Geschäfte tätigt. Sie werden dafür bestraft, dass sie die Wahrheit sagen. Deutschland hat dies sogar in einem eigenen Gesetz verankert, das jeglichen rechtsstaatlichen und demokratischen Gepflogenheiten widerspricht und die Menschen- und Grundrechte für einzelne Menschen gezielt aufhebt. Ein Zusammenspiel zwischen Sanktionen und der Identifizierungspflicht im Internet sind der der nächste logische Schritt. https://tkp.at/2026/02/09/mysterioes-aehnlich-umfassendes-erscheinen-von-covid-und-altersbeschraenkung-im-internet/ https://t.me/WOLFES00

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten......................... https://report24.news/aerzteverfolgung-in-deutschland-kritische-medizinerin-dr-witzschel-erneut-inhaftiert/?feed_id=55840 https://t.me/WOLFES00

Ärzteverfolgung in Deutschland: Widerständige Ärztin Dr. Witzschel erneut inhaftiert Nach scharfer Kritik von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. hatte das deutsche Bundesgesundheitsministerium prompt behauptet, in Deutschland würde die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit gelten: Eine Ärzteverfolgung würde nicht stattfinden. Nur wenige Tage später erfolgte die erneute Inhaftierung der kritischen Medizinerin Dr. Bianca Witzschel. Im Fokus stehen auch in diesem Fall angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse in den Corona-Jahren. Wie passt das mit den vollmundigen Behauptungen der Politik zusammen? Nachfolgend lesen Sie die offizielle Pressemitteilung: Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung. Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates. Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten. Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung. Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich. Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung. Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025. In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Slowakei stoppt nächsten WHO-Übergriff Die Slowakei positioniert sich weiterhin klar gegen zentrale Elemente der WHO-Pandemiepläne. Den WHO-Plänen einer globalen „Erreger-Leihbibliothek“ für die Pharmaindustrie erteilt die Slowakei eine klare Absage. Österreichs Nachbarland Slowakei ist das einzige Land Europas (einschließlich Russland und Weißrussland) und eines der wenigen Länder der Welt, das konkret Widerstand gegen die WHO-Pandemievorbereitungen leistet. Am 4. Februar 2026 genehmigte die Fico-Regierung eine offizielle Direktive für die anstehenden Verhandlungen in Genf, die am heutigen Montag beginnen. Diese basiert auf einer Analyse des Justizministeriums und kritisiert den sogenannten PABS-Entwurf der WHO scharf. PABS steht für Pathogen Access and Benefit-Sharing-System und ist ein geplanter Anhang zum WHO-Pandemievertrag. Es verpflichtet Länder zur schnellen Weitergabe von Proben und genetischen Daten potenziell pandemischer Erreger an die WHO, die diese Pharmafirmen zur Verfügung stellt. Im Gegenzug müssen Pharmafirmen, die diese nutzen, 20 % ihrer Produktion (mindestens 10 % gespendet, Rest günstig) an die WHO abgeben – für eine faire, bedarfsbasierte Verteilung von Impfstoffen, Tests und Therapien weltweit, besonders in ärmeren Ländern. Die Slowakei kritisiert die Pläne scharf. Der WHO-Plan beinhalte rechtliche Unsicherheiten, fehlende Souveränitätsschutzmechanismen und unzureichende Haftungsregelungen. Das slowakische Justizministerium bemängelt unter anderem: unklare Definitionen der WHO-Befugnisse, Risiken durch Gain-of-Function-Forschung, mangelnde Biosicherheitskontrollen, fehlende unabhängige Streitbeilegung und keine klaren Haftungs- oder Entschädigungsregeln. Marica Pirošík, Beraterin im Justizministerium, betonte: „In einem System, das mit Pathogenen mit pandemischem Potenzial arbeitet, dürfen rechtliche Sicherheit, Verantwortung und durchsetzbare Schutzmechanismen nicht fehlen.“ Ohne diese Elemente stelle das Regime ein „inakzeptables rechtliches und sicherheitspolitisches Risiko“ dar. Die Journalistin Meryl Nass interpretiert die slowakische Haltung als Vorbild für andere Staaten. Das PABS-System geht auf den Pandemievertrag zurück und ist konkreter Ausdruck der WHO-Reform. Die Slowakei, die den Vertrag ablehnt, leistet auch bei diesen Plänen – die als Anhang zum Pandemievertrag durchgesetzt werden sollen – Widerstand. Im Mai 2025 enthielt sie sich bei der Abstimmung über den Pandemievertrag oder lehnte ihn ab, während die meisten WHO-Mitglieder zustimmten. Auch bei früheren IHR-Änderungen (2022/2024) gehörte sie zu den wenigen ablehnenden Staaten (neben Iran, Israel, Niederlande, Neuseeland). In der Slowakei wird die Debatte kontrovers und polarisiert geführt, während in den restlichen EU-Ländern kaum jemand ein Wort über die WHO-Verhandlungen verliert. https://tkp.at/2026/02/09/slowakei-stoppt-naechsten-who-uebergriff/ https://t.me/WOLFES00

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Alle Bedenken ausgeräumt: Stadt gibt grünes Licht für Mega-Solarpark mit 26.000 Modulen❗️ Das Solarunternehmen Assetseeds Ger
Alle Bedenken ausgeräumt: Stadt gibt grünes Licht für Mega-Solarpark mit 26.000 Modulen❗️ Das Solarunternehmen Assetseeds Germany plant die Errichtung und den Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage in der Mecklenburgischen Seenplatte. Wie bei der jüngsten Sitzung der Mirower Stadtvertreter zu erfahren war, soll der Solarpark auf einem Acker südlich von Roggentin bei Mirow errichtet werden. Einstimmig segneten die Kommunalpolitiker das Vorhaben ab. https://www.nordkurier.de/regional/neustrelitz/alle-bedenken-ausgeraeumt-stadt-gibt-gruenes-licht-fuer-mega-solarpark-mit-26-000-modulen-4322999 Danke an Dani 😉 t.me/heWhiteWolf

300 Jahre Immunisierungsversuche – eine ernüchternde Bilanz Obwohl die Medizin seit drei Jahrhunderten auf Impfkonzepte setzt, fehlte bisher eine umfassende Darstellung der Ereignisse. Der Medizinaufklärer und –historiker Gerd Reuther hat jetzt seine Sicht der Vorgänge vorgelegt. Wie zu erwarten, handelt es sich um eine völlige Neubewertung von Personen und deren Aktivitäten, die mit mehr als 600(!) Literaturverweisen umfangreich belegt ist (Reuther G: Riskanter Schutz. 300 Jahre Immunisierungsversuche. Engelsdorfer Verlag 2026). Von der ersten Seite an wird klar, dass es sich bei diesem Buch um keine akademisch trockene Geschichtsdarstellung handelt. Der Autor stellt Fragen, die noch keiner so gestellt hat und macht Appetit auf die Antworten. Und die werden Kapitel für Kapitel präsentiert, wobei einem immer wieder der vertraute Teppich unter den Füßen weggezogen wird: die Pockenimpfungen haben nie Epidemien verhindert, Jenners „Kuhpocken“ waren nur eine Kopfgeburt und Louis Pasteurs Tollwutimpfung war ein Schwindel. Schon der Beginn des Impfens in der Schulmedizin wirft Fragen auf. Bis 1721 hatte man als Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten die Flucht ergriffen oder eine Absonderung Kranker vorgenommen. Menschen mit Hauterscheinungen wurden in Quarantäne geschickt oder als „Aussätzige“ in Leprosenhäuser verbannt. Impfungen waren kein Thema. Schon gar nicht mit abstoßenden Absonderungen ansteckender Kranker. Warum sollten sich alle mit einer Krankheit infizieren lassen, deren Risiko mit steigendem Lebensalter ohnehin gegen Null ging? Es waren gezielte Panikkampagnen, die in der Bevölkerung ab der Gegenreformation ein Schutzversprechen mit tödlichem Risiko salonfähig machten. 300 Jahre Blindflug In bisherigen geschichtlichen Betrachtungen wird gerne verschwiegen, dass man die längste Zeit nicht nur mit Absonderungen kranker Menschen oder Tiere impfte, sondern bis zum Zweiten Weltkrieg keinen Wert auf eine sterile Lösung oder sterile Verabreichung legte. Niemand wusste, ob sich die behaupteten Krankheitserreger überhaupt in der Impflösung befanden und welche weiteren Keime mitverimpft wurden. Die Impfsekrete wurden oft wochenlang ohne Kühlkette transportiert und am Ort der Anwendung mit ein und derselben Lanzette Hunderten von Menschen überimpft. Bis zu 10% der Impflinge litten unter bakteriellen Infektionen.

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Guten morgen schöne neue Woche allen. https://t.me/WOLFES00
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„Der Mittelstand gibt auf“ – Jetzt schwappt die Pleitewelle von Ost nach West Die wirtschaftliche Lage im deutschen Mittelstand spitzt sich weiter zu. „Viele Unternehmen ziehen sich zurück“, heißt es in einer Analyse des IT-Dienstleisters Datev. Die Quote der geplanten und der ungeplanten Geschäftsaufgaben steige ebenso an wie Verlagerungen ins Ausland. „Der Mittelstand gibt auf. Es ist keine Schockwelle, sondern ein schleichender Rückzug, getrieben von hohen Kosten, schwacher Nachfrage, erdrückender Bürokratie und dem Mangel an Nachfolgelösungen“, sagt Robert Mayr, der Vorstandschef von Datev. Das Unternehmen aus Nürnberg gilt als einer der führenden Anbieter von Buchhaltungssoftware für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte in Deutschland – und hat dadurch Zugriff auf anonymisierte Daten zum Zustand der Unternehmen. Und die seien besorgniserregend, heißt es in aktuellen Analysen, die WELT vorliegen. Demnach liegt die Quote der geplanten Betriebsaufgaben – sei es aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Rente, wegen fehlender Nachfolgelösungen oder aufgrund von mangelnder Rentabilität – im Jahr 2025 bei 1,51 Prozent nach 0,97 Prozent im Vorjahr. Der Anteil ungeplanter Geschäftsaufgaben wiederum durch beispielsweise Liquiditätsengpässe oder gar Insolvenzen stieg von 0,54 auf 0,73 Prozent......... https://www.welt.de/wirtschaft/article6985cf8d1ec9885e0fe65e65/der-mittelstand-gibt-auf-jetzt-schwappt-die-pleitewelle-von-ost-nach-west.html https://t.me/WOLFES00