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Repost from Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️
🇪🇺 𝗘𝗨-𝗦𝗔𝗡𝗞𝗧𝗜𝗢𝗡𝗘𝗡: 𝗪𝗘𝗡𝗡 𝗗𝗘𝗥 𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗦𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧 𝗔𝗨𝗙 𝗗𝗘𝗥 𝗦𝗧𝗥𝗘𝗖𝗞𝗘 𝗕𝗟𝗘𝗜𝗕𝗧 ⚖⛔️
➡️ Bankkonten gesperrt, Vermögen eingefroren, berufliche Existenzen zerstört, Reisefreiheit eingeschränkt – und das alles ohne vorherige gerichtliche Prüfung oder strafrechtliche Verurteilung! Was wie eine Strafe wirkt, wird von der EU rechtlich als präventive Maßnahme eingestuft. Damit bleiben den Betroffenen wesentliche strafprozessuale Schutzgarantien versagt, obwohl die Sanktionen ihre wirtschaftliche und persönliche Existenz bedrohen können.
➡️ Besonders bedenklich: Auch weit gefasste Begriffe wie „Desinformation“, „Propaganda“ oder „politische Einflussnahme“ können zur Begründung solcher Sanktionen herangezogen werden. Betroffene erfahren mitunter erst nachträglich von den konkreten Vorwürfen, haben nicht immer vollständigen Zugang zu den belastenden Beweismitteln und müssen sich gegen existenzbedrohende Eingriffe zur Wehr setzen. Selbst nach einem gerichtlichen Erfolg können sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut auf einer Sanktionsliste landen.
➡️ Nachdem ich über diese Missstände bereits wiederholt berichtet habe, zeigt nun auch die Plattform Rechtsanwälte für Grundrechte (AfA), zu deren Gründungsmitgliedern ich zähle, in einem aktuellen Positionspapier die gravierenden rechtsstaatlichen Defizite auf und fordert klare gesetzliche Kriterien, überprüfbare Beweise, faire Verfahren und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. Denn auch die Bekämpfung tatsächlicher Gefahren rechtfertigt keine rechtsstaatliche Beliebigkeit.
❌ 𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗘𝗨, 𝗱𝗶𝗲 𝘄𝗲𝗹𝘁𝘄𝗲𝗶𝘁 𝗠𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘀𝘁𝗮𝗮𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁, 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗱𝗶𝗲𝘀𝗲 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝗮𝗿𝗱𝘀 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗲𝗶𝗻𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻 ❌
👉 Hier das vollständige Positionspapier der AfA:
https://www.afa-zone.at/allgemein/eu-sanktionen-gegen-privatpersonen-rechtsstaatlichkeit-darf-nicht-an-der-sanktionsliste-enden/
📌 Wo ist Österreichs Stimme zum Völkerrecht? Tut Österreich genug?
✴️ Nachdem USA und Israel am 28.2.2026 in einem offenkundigen Völkerrechtsverstoß vor Augen der gesamten Welt den Iran angriffen, blieb es unseres Erachtens zu stumm. Wir erwarten mehr, insbesondere von unseren Politikern.
Daher sprachen wir das Außenministerium auf Österreichs Positionierung an. Und wir erhielten eine Antwort:
✅ Das Ministerium stimmt zwar zu, dass es fürs Völkerrecht und regelbasierte Ordnung auf der Weltbühne einzutreten gilt. Man "plädiere" für Diplomatie und politische Lösungen...
🚩...aber genug tatsächliches Handeln sehen wir nicht.
Wir haben uns daher erneut an unsere Bundesministerin für Äußeres Mag. Beate Meinl-Reisinger gewandt und sagen: Österreich muss scharf verurteilen, wenn Recht gebrochen wird. Und damit ist es nicht getan. Es braucht diplomatische und politische Schritte.
Jetzt auf unserer Homepage:
- Unsere Aufforderung an die Bundesregierung,
- die Antwort aus dem Bundesministerium,
- und unsere Rückantwort.
https://www.afa-zone.at/allgemein/was-tun-oesterreichs-politiker-fuers-voelkerrecht-ansicht-des-aussenministeriums-unser-kommentar/
https://www.afa-zone.at/allgemein/iran-usa-israel-oesterreich-muss-fuer-das-voelkerrecht-eintreten-offener-brief-an-die-bundesregierung/
❓Iran, USA, Israel: Wo bleibt Österreichs Stellungnahme?
Während Gewaltpolitik das Weltgeschehen dominiert, schweigt unsere Bundesregierung.
Die Angriffe auf Iran sind klar völkerrechtswidrig.
Sie verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta.
Eine neutrale Demokratie, die für Menschenrechte und staatliche Souveränität einsteht, muss Völkerrechtsbrüche klar benennen - egal, wer sie setzt.
❗Wir fordern daher in einem offenen Brief an die Bundesregierung:
✴️ klares Verurteilen von rechtswidrigen Gewaltakten
✴️ Aufforderung an die beteiligten Staaten, zur völkerrechtlichen Ordnung zurückzukehren
✴️ entsprechende diplomatische und politische Maßnahmen.
⚠️ AKTUELL
77. Weltgesundheitsversammlung findet statt - IGV-Änderungen sollen laut EU last minute verabschiedet werden - obwohl dadurch gegen internationales Recht verstoßen würde.
🚩 Pandemievorsorge um jeden Preis?
Obwohl die im Dienste der "Pandemiebekämpfung" geplanten IGV-Änderungen laut einem Bericht des Generaldirektors der WHO noch nicht abstimmungsbereit sind, haben Frankreich und andere Staaten diesen Dienstag kurzfristig eine Resolution eingebracht, mit der sie die Verabschiedung trotzdem diese Woche erreichen wollen. Die EU-Kommission unterstützt den Plan.
🚩 Das, obwohl Entwürfe den Mitgliedsstaaten mindestens 4 Monate, bevor über sie abgestimmt werden soll, zugehen müssen - das hätte schon im Jänner sein müssen.
✴️ Dr. Silvia Behrendt als unterstützendes AFA-Mitglied hat eine eindringliche, juristisch fundierte Aufforderung an die österreichische Delegation in Genf verfasst, sich dringend GEGEN die rechtswidrige Abstimmung und GEGEN die Verabschiedung der Änderungen einzusetzen. Wir haben die Aufforderung gestern an unsere Volksvertreter versandt. Für Interessierte ist der ganze Brief lesenswert:
https://www.afa-zone.at/allgemein/internationaler-rechtsbruch-who-steuert-auf-verletzung-eigener-verfahrensvorschriften-zu-um-internationale-gesundheitsvorschriften-verfrueht-zu-verabschieden-dringende-aufforderung-an-die-oesterre/
📌 ICH HABE EINEN IMPFSCHADEN – WIE BEKOMME ICH SCHADENERSATZ?
Das erklärt Mag. Andrea Steindl, die viel Erfahrung mit Impfgeschädigten gesammelt hat, im neuen Beitrag auf unserer Homepage. Wie die drei verschiedenen Wege zu finanzieller Entschädigung aussehen und was es dabei zu beachten gilt können Sie hier zusammengefasst nachlesen. Jetzt, im Jahr 2024, wird insbesondere die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wichtig! Bei Impfungen im Jahr 2021 läuft die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatz dieses Jahr aus.
💡3 Optionen:
📌 Entschädigung vom Staat nach dem Impfschadensgesetz
📌 Schadenersatz aus Arzthaftung, wenn der Arzt nicht richtig aufgeklärt hat
📌 Schadenersatz vom Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz
↘️ Lesen Sie nach!
https://www.afa-zone.at/allgemein/ansprueche-bei-impfnebenwirkungen-und-impfschaeden-verjaehrung-beachten/
📌 ICH HABE EINEN IMPFSCHADEN – WIE BEKOMME ICH SCHADENERSATZ?
Das erklärt Mag. Andrea Steindl, die viel Erfahrung mit Impfgeschädigten gesammelt hat, im neuen Beitrag auf unserer Homepage. Wie die drei verschiedenen Wege zu finanzieller Entschädigung aussehen und was es dabei zu beachten gilt können Sie hier zusammengefasst nachlesen. Jetzt, im Jahr 2024, wird insbesondere die Verjährung von Schadenersatzansprüchen wichtig! Bei Impfungen im Jahr 2021 läuft die Frist zur Geltendmachung dieses Jahr aus.
💡3 Optionen:
📌 Entschädigung vom Staat nach dem Impfschadensgesetz
📌 Schadenersatz aus Arzthaftung, wenn der Arzt nicht richtig aufgeklärt hat
📌 Schadenersatz vom Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz
↘️ Lesen Sie nach!
SachverhaltsdarstellngVollstreckbarerRückstandsausweis28_03_24.pdf2.27 KB
Repost from Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️
🔴 RECHTSTIPP:
➡️ Fortsetzung zur Thematik "Vollstreckbare Rückstandsausweise "
✅ Musterschreiben zur Erhebung von Einwendungen ‼️
🔻 Wir verweisen zum besseren Verständnis auf unseren vorherigen Beitrag sowie auf dort beigefügte, anonymisierte Sachverhaltsdarstellung an die StA Wien, die wir heute eingebracht haben.
🔻 Weiters stellen wir Ihnen mit diesem Beitrag ein downloadbares Musterschreiben an die OBS zur Verfügung, mit dem wir es Ihnen erleichtern wollen, sich direkt gegen den gesetzeswidrigen „ vollstreckbaren Rückstandsausweis“ zur Wehr zu setzen.
🔻 Wir gehen davon aus, dass die OBS – wie bisher in allen anderen Fällen – nach Erhalt solcher nur kurz zusammengefassten Einwendungen den Rückstandsausweis sofort außer Kraft setzt bzw. für nichtig erklärt. Voraussetzung ist natürlich immer, dass Sie sich nicht in Verzug befinden, sondern nachweisbar die Zustellung eines Bescheides gefordert haben.
🔻 Wir bitten Sie, weiterhin, alle Informationen ausschließlich über diese Telegram-Info-Gruppe zu beziehen, da wir aufgrund des großen Interesses leider nicht in der Lage sind, Einzelberatungen vorzunehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis 🙏
WAS, WENN DIE OBS EINEN VOLLSTRECKBAREN RÜCKSTANDSAUSWEIS AUSSTELLT? Neuer Rechtstipp von Mag. Todor-Kostic💡
🔴 RECHTSTIPP:
➡️ RÜCKSTANDSAUSWEIS BINNEN WENIGER TAGE BESEITIGT‼️
➡️ Wie wehre ich mich gegen einen "Vollstreckbaren Rückstandsausweis", der mir trotz des vorherigen Verlangens auf Bescheidausstellung zugeschickt wird❓
🔻Wir berichteten vor wenigen Tagen darüber, dass die OBS offensichtlich rechtswidrige Rückstandsausweise an Beitragsschuldner schickt, obwohl diese bereits nachweislich die Ausstellung eines Bescheides verlangt haben. Dazu richteten wir ein anwaltliches Schreiben an die OBS, mit welchem wir auf die Unvertretbarkeit dieses Handeln hinwiesen und forderten diese auf, den „vollstreckbaren Rückstandsausweis bis 18.03.2024 aufzuheben (siehe https://t.me/StopppORFBeitrag/492?single). Dieses individuelle Mandat übernahmen wir deshalb ausnahmsweise mit der Intention, durch unser anwaltliches Einschreiten für eine rasche Klarstellung dieser gesetzwidrigen Vorgangsweise im Interesse Vieler zu sorgen.
🔻Dies ist erfreulicherweise auch gelungen! Heute ist fristgerecht das beigefügte Antwortschreiben der OBS vom 12.03.2024 bei uns eingelangt, welches offenbar noch am selben Tag des Einlangens unserer anwaltlichen Aufforderung geschrieben wurde. Wie ersichtlich wird mitgeteilt, dass der Säumniszuschlag ausgebucht und der „Rückstandsausweis außer Kraft tritt“. Ansonsten gibt es keine Begründung für das sonderbaren Vorgehen, außer dem üblichen Hinweis, dass der Antrag unseres Mandanten auf bescheidmäßige Erledigung bearbeitet wird, aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass ein Mahnstopp erfolgt..
🔻Wir sind zufrieden, dass die OBS offenbar ihr rechtswidriges Vorgehen sofort erkannt hat, womit man sich (auch in Zukunft) wohl langwierige Verfahren aufgrund von formellen Einwendungen gegen den (erschlichenen) Exekutionstitel ersparen kann. Es ist sicherlich für viele Beitragsschuldner in derselben Situation wichtig zu wissen, wie schnell die OBS ungerechtfertigte Rückstandsausweise außer Kraft setzt. Aufklärung oder gar eine Entschuldigung gibt’s natürlich nicht.
❓Sie verfolgen unsere Website, wissen von der Empfehlung von der OBS einen Bescheid zu verlangen, haben bis jetzt noch keinen bekommen und hätten gerne laufende Updates wie es weitergeht?
Wir können unsere Homepage nicht mit hoher Frequenz aktualisieren - aber Mag. Alexander Todor-Kostic informiert laufend über seine Beobachtungen und Einschätzungen!💡
⚠️ STRAFVERFAHREN WEGEN IMPFPASSFÄLSCHUNG: EX-BESCHULDIGTE WERDEN ALS ZEUGEN GELADEN
🚩 Es gab in den letzten Monaten hunderte Anklagen wegen "Anstiftung zur Beweismittelfälschung" (§ 293 StGB) für Personen, die mutmaßlich Ärzte dazu bewegten, ihnen fälschlich einen Impfnachweis auszustellen.
Mehrere unsere Mitglieder vertraten Mandanten in diesen Verfahren - meist wird das Verfahren diversionell erledigt oder gar eingestellt, der/die Beschuldigte geht straflos oder ohne erhebliche Strafe aus.
Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Neben den Strafverfahren neben die Impfpass-"Kunden" gibt es die Verfahren gegen deren Ärzte, die angeblich falsche Impfpässe ausgestellt oder falsch ins Impfregister eingetragen haben. In diesen Verfahren werden teils die Personen, deren "eigenes" Strafverfahren schon eingestellt wurde, als Zeugen geladen.
Es ist zu denkbar, dass die Staatsanwaltschaften so von Personen, die sich bereits in Sicherheit fühlen, doch noch mehr Informationen erlangen wollen. Das könnte diesen Zeugen zum Nachteil werden, wenn sie sich durch ihre Aussage nachträglich selbst belasten.
Den Betroffenen ist Vorsicht zu raten! Was tun?❓
Dr. Parusel und Dr. Prchlik informieren auf unserer Website mit Briefen, die sie an ihre betroffenen Mandanten verschickten:
https://www.afa-zone.at/allgemein/vorsicht-bei-zeugenladung-fuer-ehemalige-beschuldigte-in-impfpass-strafverfahren-wegen-anstiftung-zur-beweismittelfaelschung/
⚠️ STRAFVERFAHREN WEGEN IMPFPASSFÄLSCHUNG: EX-BESCHULDIGTE WERDEN ALS ZEUGEN GELADEN
🚩 Es gab in den letzten Monaten hunderte Anklagen wegen "Anstiftung zur Beweismittelfälschung" (§ 293 StGB) für Personen, die mutmaßlich Ärzte dazu bewegten, ihnen fälschlich einen Impfnachweis auszustellen.
Mehrere unsere Mitglieder vertraten Mandanten in diesen Verfahren - meist wird das Verfahren diversionell erledigt oder gar eingestellt, der/die Beschuldigte geht straflos oder ohne erhebliche Strafe aus.
Jetzt gibt es eine neue Entwicklung: Neben den Strafverfahren neben die Impfpass-"Kunden" gibt es die Verfahren gegen deren Ärzte, die angeblich falsche Impfpässe ausgestellt oder falsch ins Impfregister eingetragen haben. In diesen Verfahren werden teils die Personen, deren "eigenes" Strafverfahren schon eingestellt wurde, als Zeugen geladen.
Es ist zu denkbar, dass die Staatsanwaltschaften so von Personen, die sich bereits in Sicherheit fühlen, doch noch mehr Informationen erlangen wollen. Das könnte diesen Zeugen zum Nachteil werden, wenn sie sich durch ihre Aussage nachträglich selbst belasten.
Den Betroffenen ist Vorsicht zu raten! Was tun?❓
Dr. Parusel und Dr. Prchlik informieren auf unserer Website mit Briefen, die sie an ihre betroffenen Mandanten verschickten: https://www.afa-zone.at/allgemein/vorsicht-bei-zeugenladung-fuer-ehemalige-beschuldigte-in-impfpass-strafverfahren-wegen-anstiftung-zur-beweismittelfaelschung/
ORF-BEITRAG: OBS WEIGERT SICH BESCHEIDE AUSZUSTELLEN, STATTDESSEN WEITERE ZAHLUNGSAUFFORDERUNGEN - WAS NUN?
AFA-Mitglied Rechtsanwalt Mag. Alexander Todor-Kostic informiert übermorgen am 13.3. 19:00 in einem Zoom und bereitet in einem individuellen Projekt, unabhängig von unserem Verein, ein Rechtsschutzpaket vor!
Repost from Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️
🔴 NEWS ZU OBS 📺
➡️ DIE LAGE SPITZT SICH ZU❓
➡️ WAS KÖNNEN WIR TUN❓
➡️ SELBSTHILFE oder FREMDHILFE❓
🔜 ZOOM-PRÄSENTATION AM 13.03.2024, 19.00 Uhr ‼️
🔻Mittlerweile wird die Lage rund um die Einhebung des ORF-Beitrages immer skurriler. Bereits zigtausende Beitragsschuldner haben sich gegen die Zahlungsaufforderungen mit eigenen Schreiben gewehrt und gesetzeskonform die Ausstellung eines Bescheides verlangt. Die mit behördlichen Aufgaben beliehene ORF-Beitrags-Service-GmbH (OBS) hat aber bis heute keine Bescheide ausgestellt, nein die OBS schickt lieber Zahlungserinnerungen oder (eindeutig rechtswidrige) „vollstreckbare Rückstandsausweise“!?
🔻Wir haben uns angesichts dieses gesetzwidrigen Verhaltens der OBS, die zB die „vollstreckbaren Rückstandausweise“ noch mit dem alten Firmennamen der „GIS GmbH“ versendet, entschieden, unsere rechtliche Begleitung zur Unterstützung Ihrer Selbsthilfe, aber auch zur Fremdhilfe zu intensivieren. Wir stehen Ihnen am 13.03.2024, um 19.00 Uhr, wieder im Rahmen eines Zooms zur Verfügung, wo wir neueste Informationen und Rechtstipps rund um den ORF-Beitrag geben, aber auch das seit längerem angekündigte ORF-Rechtsschutzpaket, das schon unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag ersichtlich ist, präsentieren werden.
✅ Bitte klicken Sie zur bekanntgegebenen Zeit den nachstehenden Link an, um in das Zoom-Meeting zu gelangen. Es bedarf keiner Anmeldung oder sonstigen Kontaktaufnahme!
https://us02web.zoom.us/j/89872511276?pwd=aFhWNVVMYkhqVlhyTXBlME5jZnBHdz09
Meeting-ID: 898 7251 1276
Kenncode: 394154
🔻Es wird auch die (eingeschränkte) Möglichkeit geben, über den Chat Fragen zu stellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmeranzahl dieses Zoom-Meetings wieder mit 1000 limitiert ist und Sie daher nicht mehr reinkommen, wenn diese Zahl erreicht ist. Sollten Leute später aussteigen, könnte es sein, dass man doch Einlass erhält, dies liegt aber nicht in unserem Einfluss. Das Zoom wird jedenfalls wieder aufgezeichnet und kann daher nachträglich angesehen werden!
🔜 Bis bald 🙋♂
