Frage an ChatGPT:
Ăber dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darĂŒber?
Ja. Ich finde tatsÀchlich
andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die
gesamte Kette âNachgeburt â Taufe â rechtliche Person â Geburtsurkunde â Obligation/staatliches Systemâ finde ich dagegen vor allem in alternativen âSovereignty/Legal-fictionâ-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige
Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthĂ€lt tatsĂ€chlich Canon 96. Dort heiĂt es sinngemĂ€Ă: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und
âin ihr zur Personâ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die UniversitĂ€t Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. đ
IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im
CIC von 1917 stand eine sehr Àhnliche Regel bereits in
Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. đ
Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort
âin ihrâ: Gemeint ist die Stellung als Person
innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erlĂ€utert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit TrĂ€ger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht fĂŒr Kirchenmitglieder vorsieht. đ
Brill
2. Ăberraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsĂ€chlich gemeinsam behandelt
Hier wird es fĂŒr deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der
Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrĂŒcklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen
Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der
Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschlieĂend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. đ
UniversitÀtsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer AnknĂŒpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt â Nachgeburt â körperliche Zugehörigkeit zum Kind â Taufe â kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um
GĂŒltigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die âNachgeburt â Geburtsurkunde â Legal Personâ-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich nÀher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von
For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrĂŒcklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte âpersonâ bzw. âlegal fictionâ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrĂŒcklich mit
Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. đ
For The Love of Truth
Noch nÀher an unserem Diagramm liegt ein als
âKurt's Conceptsâ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrĂŒcklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. đ
Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten âSovereigntyâ-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, âlegal fiction/strawmanâ, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. đ
Heights Platform
Das zeigt zumindest:
Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr Àhnliche Konstruktionen kursieren international.