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DSO Bürgerbewegung

DSO - BÜRGERBEWEGUNG DIE SOUVERÄNEN OPPOSITION

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Es geschehen noch Wunder: Zwangsversteigerung eines Bauernhofs in St. Wolfgang fürs Erste verhindert

ST. WOLFGANG. Weil Sabine Hinterberger aus St. Wolfgang den Hof ihrer Eltern weiterbetreiben wollte und somit ihre Schwestern ausbezahlen musste, verschuldete sich die Bäuerin so stark, dass der Hof nun zwangsversteigert werden sollte.

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🔴 RECHTSTIPP 20: ➡️ Die neue Dimension in der Forderungsbetreibung durch die OBS: Inkassounternehmen (KSV von 1870) und Anwaltsmahnungen! ➡️ Wie wehre ich mich gegen solche Schritte, wenn ich zuvor nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung fristgerecht und nachweisbar die Zustellung eines Bescheides verlangt habe? 🔻 Die OBS schickt in der Zwischenzeit nicht nur gesetzwidrige "Vollstreckbare Rückstandsausweise" aus (siehe Rechtstipp 19 https://t.me/StopppORFBeitrag/542), um die potentiellen Beitragsschuldner unter Druck zu setzen, sondern beauftragt entgegen der Bestimmung des Par. 12 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz sogar Inkassounternehmen (KSV1870) und Anwaltskanzleien mit Mahnungen, obwohl die potentiellen Beitragsschuldner fristgerecht die Bescheidausstellung verlangt haben. 🔻 Unklar ist, ob sich der KSV1870 und die Rechtsanwaltskanzlei Tramposch & Partner aus 1030 Wien bewusst sind, dass ihr Einschreiten dann gesetzwidrig ist, wenn die Adressaten vor dem Einschreiten fristgerecht das Bescheidverlangen gestellt haben. Unter dieser Voraussetzung muss es nämlich einen Mahnstopp geben und ist die OBS verpflichtet, dem Gesetz entsprechend jeweils Bescheide ausfertigen und zustellen. 🔻 Todor-Kostic Rechtsanwälte haben daher für einen von diesen rechtswidrigen Maßnahmen Betroffenen sowohl das Inkassounternehmen KSV1870 als auch die Rechtsanwaltskanzlei Tramposch & Partner anwaltlich kontaktiert, um dieser offenen Frage nachzugehen. Auch, um das Missverhältnis derartiger Mahnkosten im Verhältnis zur Höhe des geltend gemachten Rückstandes zu klären. 🔻 Sollte Ihnen gleiches passieren, schicken Sie dem KSV1870 oder der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner am besten sogleich Ihr an die OBS gerichtetes Schreiben, mit dem Sie nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung den Bescheid verlangt haben, zu, womit dieser Mahnvorgang eigentlich sofort beendet sein sollte! ➡️ Selbstverständlich halten wir Sie weiter am Laufenden und werden über die Reaktionen der beiden "Mahnstellen" berichten! Lassen Sie sich keinesfalls durch solche Aktionen einschüchtern!!
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🔴 RECHTSTIPP 20: ➡️ Die neue Dimension in der Forderungsbetreibung durch die OBS: Inkassounternehmen (KSV von 1870) und Anwaltsmahnungen! ➡️ Wie wehre ich mich gegen solche Schritte, wenn ich zuvor nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung fristgerecht und nachweisbar die Zustellung eines Bescheides verlangt habe? 🔻 Die OBS schickt in der Zwischenzeit nicht nur gesetzwidrige "Vollstreckbare Rückstandsausweise" aus (siehe Rechtstipp 19 https://t.me/StopppORFBeitrag/542), um die potentiellen Beitragsschuldner unter Druck zu setzen, sondern beauftragt entgegen der Bestimmung des Par. 12 Abs. 2 ORF-Beitrags-Gesetz sogar Inkassounternehmen (KSV1870) und Anwaltskanzleien mit Mahnungen, obwohl die potentiellen Beitragsschuldner fristgerecht die Bescheidausstellung verlangt haben. 🔻 Unklar ist, ob sich der KSV1870 und die Rechtsanwaltskanzlei Tramposch & Partner aus 1030 Wien bewusst sind, dass ihr Einschreiten dann gesetzwidrig ist, wenn die Adressaten vor dem Einschreiten fristgerecht das Bescheidverlangen gestellt haben. Unter dieser Voraussetzung muss es nämlich einen Mahnstopp geben und ist die OBS verpflichtet, dem Gesetz entsprechend jeweils Bescheide ausfertigen und zustellen. 🔻 Todor-Kostic Rechtsanwälte haben daher für einen von diesen rechtswidrigen Maßnahmen Betroffenen sowohl das Inkassounternehmen KSV1870 als auch die Rechtsanwaltskanzlei Tramposch & Partner anwaltlich kontaktiert, um dieser offenen Frage nachzugehen. Auch, um das Missverhältnis derartiger Mahnkosten im Verhältnis zur Höhe des geltend gemachten Rückstandes zu klären. 🔻 Sollte Ihnen gleiches passieren, schicken Sie dem KSV1870 oder der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner am besten sogleich Ihr an die OBS gerichtetes Schreiben, mit dem Sie nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung den Bescheid verlangt haben, zu, womit dieser Mahnvorgang eigentlich sofort beendet sein sollte! ➡️ Selbstverständlich halten wir Sie weiter am Laufenden und werden über die Reaktionen der beiden "Mahnstellen" berichten! Lassen Sie sich keinesfalls durch solche Aktionen einschüchtern!!
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🔴 RECHTSTIPP 21: ➡️ Warum stellt die OBS noch immer keine Bescheide aus?   ➡️ Muss ich mich nach einem bereits gestellten Bescheidverlangen noch immer gegen Zahlungserinnerungen, vollstreckbare Rückstandsausweise, Inkasso- oder Anwaltsmahnungen wehren?   🔻 Bis heute hat die OBS nach den uns vorliegenden Informationen noch keinen einzigen Bescheid, mit dem die ORF-Gebühren samt Landesabgaben vorgeschrieben werden, ausgestellt. Trotz nachweisbarem Bescheidverlangen von sicherlich mittlerweile zigtausenden Haushalten werden weiterhin über Auftrag der OBS Zahlungserinnerungen und sogar gesetzeswidrige Rückstandsausweise und Inkasso- bzw. Anwaltsmahnungen versendet. Dies kann nur so erklärt werden, dass es die OBS wider ihren gesetzlichen Auftrag darauf anlegt, die potentiellen Beitragsschuldner weiterhin unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, damit diese den umstrittenen ORF-Beitrag trotz bereits gestellten Bescheidverlangens freiwillig ersparen. Das Kalkül könnte sein, dass dadurch der Großteil der Beiträge (wenn auch auf schwer bedenkliche Art und Weise) einbringlich gemacht wird und dann nur noch eine kleine Gruppe widerstandsfähiger Menschen übrig bleibt, denen man noch einen Bescheid schicken muss, auf die es dann in der Gesamtbetrachtung auch nicht mehr ankommt. Wir halten Sie jedenfalls weiter am Laufenden!   🔻 Wie Sie sich gegen gesetzwidrige Rückstandsausweise und Forderungsbetreibungen durch Inkassoinstitute und Rechtsanwaltskanzleien zur Wehr setzen können, haben wir Ihnen bereits in unserem RECHTSTIPP 20 https://t.me/StopppORFBeitrag/572 beschrieben. Mittlerweile teilte uns die von uns namens eines angeschriebenen Klienten kontaktierte Rechtsanwaltskanzlei der OBS „Tramposch & Partner“ aus Eisenstadt mit, dass uns „gerne mitgeteilt werde, dass die Angelegenheit bereits in Abklärung ist“ und dass wir uns bei Rückfragen zu den üblichen Geschäftszeiten an den von den Rechtsanwälten beauftragten und bevollmächtigten Servicepartner KSV1870 Forderungsmanagement GmbH wenden dürfen. Diese Antwort ist natürlich auf Anwaltsebene inakzeptabel und werden wir daher die offenen Fragen nochmals, jedoch letztmalig bei den Rechtsvertretern der OBS wiederholen. Es kann nicht sein, dass wir die konkrete Anwaltskorrespondenz mit einem Inkassounternehmen fortsetzen. Mit solchen Ablenkungsmanöver werden wir uns keinesfalls zufrieden geben! 🔻 Zusammenfassend empfehlen wir Ihnen nochmals, sich nicht einschüchtern zu lassen. Sie können sich nach einem nachweislich gestellten Bescheidverlangen absolut sicher fühlen und müssen vorher trotz weiterer Schreiben der OBS oder von dieser beauftragten Inkassoinstitute oder Anwaltskanzleien nichts bezahlen! Bitte berücksichtigen Sie, dass unser Servicepaket (siehe unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag) erst in Anspruch nehmen können, wenn Sie einen Bescheid mit einer konkreten Zahlungsaufforderung erhalten haben. Bis dahin bitten wir Sie nach wie vor, sich ausschließlich hier in dieser Gruppe zu informieren, da wir mit unseren bisherigen 21 Rechtstipps zu allen Sachverhalten Auskünfte für Sie bereit gestellt haben. Danke für Ihr Verständnis und die Verbundenheit! ✅ 🔜🔜 Anfang Juni stehen Ihnen Reinhard Jesionek und Alexander Todor-Kostic wieder mit Tipps und Antworten auf Ihre Fragen zur Verfügung. Abschließend verweisen wir jedoch auf den Link zu unserem Zoom vom 13.03.2024, welches mangels gesetzeskonformer Vorgangsweise der OBS noch immer großteils aktuell ist: https://youtu.be/M387D0RMZMM?si=vxCLGq8brt-ROArF
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NEWS zur OBS! Wann kommen die Bescheide? STOPPP ORF-Beitrag!!

Hier geht es zum Rechtschutz-Paket:

https://www.todor-kostic.at/orf-beitrag

Hier geht es zur Telegram-Info-Gruppe:

https://t.me/StopppORFBeitrag

Hier geht es zum Grundrechtsblog:

https://t.me.AlexanderTodorKostic

🔻Mittlerweile wird die Lage rund um die Einhebung des ORF-Beitrages immer skurriler. Bereits zigtausende Beitragsschuldner haben sich gegen die Zahlungsaufforderungen mit eigenen Schreiben gewehrt und gesetzeskonform die Ausstellung eines Bescheides verlangt. Die mit behördlichen Aufgaben beliehene ORF-Beitrags-Service-GmbH (OBS) hat aber bis heute keine Bescheide ausgestellt, nein die OBS schickt lieber Zahlungserinnerungen oder (eindeutig rechtswidrige) „vollstreckbare Rückstandsausweise“!? Dabei stellt sich die Frage, ob ein solche Vorgangsweise nicht den Verdacht des Amtsmissbrauchs gem. § 302 StGB begründet?   🔻Wir haben uns angesichts dieses gesetzwidrigen Verhaltens der OBS, die zB die „vollstreckbaren Rückstandausweise“ noch mit dem alten Firmennamen der „GIS GmbH“ versendet, entschieden, unsere rechtliche Begleitung zur Unterstützung Ihrer Selbsthilfe, aber auch zur Fremdhilfe zu intensivieren. Im Rahmen dieses weiteren Zoom-Meetings geben wir Ihnen neueste Informationen und Rechtstipps rund um den ORF-Beitrag, stellen aber auch das seit längerem angekündigte ORF-Rechtsschutzpaket, das unter www.todor-kostic.at/orf-beitrag nachzulesen ist, vor. Bitte halten Sie sich im Fall Ihrer Teilnahme an die dort aufgelisteten Bedingungen, da eine individuelle Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung nicht erfolgen wird. Laufend weitere Infos gibt es auf

https://t.me/StopppORFBeitrag

🔻 Zeigen wir, dass wir geschlossen gegen diese ORF-Abzocke vorgehen und den ORF in seiner einseitigen Berichterstattung vor allem zu politischen Themen keinesfalls zwangsfinanzieren wollen!

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Der Wind hat sich gedreht: Kobernaußerwald vor unwiderruflicher Zerstörung - MFG Klub OÖ

Fragwürdige Kehrtwende in Lohnsburg – Windparkprojekt beschlossen Der Gemeinderat von Lohnsburg hat den Bau eines Windparks genehmigt. „Diese Entscheidung wirft Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit auf und stößt auf massive Bedenken hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes“, so LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann. In der Gemeinderatssitzung in Lohnsburg am Kobernaußerwald am 23. Mai 2024 – bei der LAbg. […]

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Batterie-Bestellungen storniert: 1,3 Milliarden Verlust in einem Quartal: US-Autobauer macht Elektro-Rückzieher

Elektroautos waren für den US-Autobauer Ford 2024 bislang ein fettes Minusgeschäft. Die Verluste sind so hoch, dass Ford offenbar bereits getätigte Batterie-Bestellungen storniert hat und seine Elektro-Strategie grundsätzlich neu ausrichten möchte.

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Ich bin heute zum ServusTV Talk im Hangar7 eingeladen. Donnerstag 23.5. ab 21:50h LIVE Ich werde die 2(!!!) WHO-Vertragsentwürfe kommentieren. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240522_OTS0176/aviso-dr-maria-hubmer-mogg-zu-gast-im-hangar-7
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++++FRISTLOSE KÜNDIGUNG FÜR ÖVP & GRÜNE++++ Karl Nehammer und Werner Kogler werden vom Souverän in die Verantwortung genommen werden. Die Abrechnung folgt bei der EU Wahl und Nationalratswahlen ‼️🇦🇹 Kriminelle Vereinigungen gehören ins Gefängnis 👍🇦🇹💫
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