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Presseanfrage_Jakob_Kerry_Fragen_und_Antworten.pdf
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Natürlich bedeutet auch ein staatlicher Förderbescheid nicht automatisch politische Steuerung oder eine gemeinsame Gesinnung. Aber wer unbedingt politische Netzwerke untersuchen möchte, hätte dort zumindest Verbindungslinien, die sich mit Förderbescheiden und Eurobeträgen beschriften lassen. Das wäre jedenfalls belastbarer als: Der war bei Sellner. Der kennt jemanden von der MIB. Der hat dort Technik gemacht. Der hat mit jenem gesprochen. Und anschließend folgt die „Einordnung“. Der politische Zeitpunkt ist ebenfalls interessant. Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die AfD liegt wenige Tage vor der Wahl in aktuellen Umfragen bei über 40 Prozent und mit deutlichem Abstand vor der CDU. Die bisherigen politischen Strategien – Brandmauer, Abgrenzung, Warnungen und immer neue politische Einordnungen – haben diesen Aufstieg jedenfalls nicht verhindert. Vielleicht ist Kontaktschuld eines der letzten Mittel einer politischen Abgrenzungsstrategie, deren bisherige Wirkung offensichtlich überschaubar geblieben ist. Ob genau das am Ende auch hinter der aktuellen Recherche zur Mittelstandsinitiative steht, will ich nicht vorwegnehmen. Der Artikel ist schließlich noch nicht erschienen. Deshalb mache ich es diesmal anders. Die vollständigen Fragen von Jakob Kerry und meine vollständigen Antworten darauf stelle ich als PDF zur Verfügung. Damit stehen meine Aussagen fest, bevor jemand anderes sie zusammenfasst und – natürlich – „einordnet“. Wenn der Artikel erscheint, kann anschließend jeder selbst vergleichen: Was wurde gefragt? Was habe ich tatsächlich geantwortet? Was davon wurde übernommen? Und welche Zusammenhänge wurden daraus hergestellt? Die Einordnung überlasse ich diesmal einfach dem Leser. Spreegeflüster
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Und genau diese Entwicklung spielt freien Medien in die Hände. Menschen hören sich lieber ein langes Gespräch selbst an und bilden sich anschließend eine eigene Meinung, anstatt wenige ausgewählte Aussagen präsentiert und gleich passend eingeordnet zu bekommen. Auch ein Kontakt lässt sich wunderbar „einordnen“. Du warst bei Sellner? Einordnung. Du kennst jemanden aus der Mittelstandsinitiative? Einordnung. Du produzierst ein Videoformat für eine kommunale Fraktion? Einordnung. Dabei wird ein wichtiger Umstand gerne übersehen: Warum entstehen bestimmte Kontakte überhaupt häufiger als andere? Wer bereit ist, mit mir zu sprechen, kann interviewt werden. Wer mich zu Veranstaltungen lässt, ermöglicht Berichterstattung. Wer Fragen beantwortet, dessen Positionen können dargestellt werden. Wenn Parteien, Fraktionen oder öffentliche Stellen dagegen Gespräche und Zusammenarbeit ablehnen, Zugänge verweigern oder man dort sogar persönlich angegriffen wird, schränkt das mögliche Kontakte bereits in seiner Natur ein. Ein konkretes Beispiel kenne ich selbst: Eine von mir beantragte Akkreditierung zur Berichterstattung aus der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung wurde mir durch die Stadt nicht ermöglicht. Andere Akteure sind dagegen bereit, mit mir zu sprechen und Zusammenarbeit zu ermöglichen. Daraus entsteht ein bemerkenswerter Zirkelschluss: Erst wird Zusammenarbeit von einer Seite eingeschränkt. Anschließend werden die dadurch häufiger entstehenden Kontakte zur anderen Seite als Beleg für politische Nähe „eingeordnet“. Auch Kerrys dritte Frage passt dazu. Welche offizielle Rolle habe ich eigentlich in der Mittelstandsinitiative? Die Antwort: Keine. Ich bin weder Mitglied der Mittelstandsinitiative Brandenburg e. V. noch habe ich dort eine offizielle Funktion. Richtig ist ein davon klar zu trennendes Beschäftigungsverhältnis mit der kommunalen Fraktion MIB/ZSC. Dort produziere ich auf Minijob-Basis und stundengenau die Videoreihe „Fraktions-TV“. Dieses Beschäftigungsverhältnis wird bei jedem entsprechenden Video transparent ausgewiesen. Natürlich gibt es trotzdem Kontakte. Verbindet man Unternehmer, freie Medien, Veranstalter, Parteien, Vereine und einzelne politische Akteure über jede Begegnung und jede Zusammenarbeit miteinander, entsteht irgendwann auf dem Papier ein vermeintlich riesiges Netzwerk. Nur: Existiert dieses Netzwerk tatsächlich als gemeinsame politische Struktur? Meine Erfahrung ist eine andere. Was mich immer wieder überrascht, ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einem sehr breiten politischen Spektrum rechts von links außen. Man muss nicht in jeder politischen Frage derselben Meinung sein, um miteinander zu reden. Man kann gemeinsam eine Veranstaltung durchführen, obwohl man in anderen Fragen vollkommen unterschiedliche Ansichten vertritt. Man kann jemanden interviewen, ohne seine Position zu übernehmen. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Das führt allerdings zu einem interessanten Paradox: Je weniger das Prinzip Kontaktschuld innerhalb dieses Spektrums akzeptiert wird, desto dichter erscheint anschließend das Netzwerk, das von außen daraus konstruiert werden kann. Vielleicht wird hier also gar kein vorhandenes Netzwerk aufgedeckt. Vielleicht wird durch die Art der „Einordnung“ erst eines geschaffen. Besonders interessant wird es, wenn man diesen Maßstab einmal umdreht. Denn wer politische Netzwerke untersuchen möchte, findet durchaus Verbindungen, für die überhaupt keine Kontaktschuld notwendig ist. Dort muss man nur den Geldflüssen folgen. Der Bund stellte allein für die Jahre 2021 bis 2024 mehr als eine Milliarde Euro zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bereit. Dazu kommen staatlich finanzierte Programme wie „Demokratie leben!“, Förderstrukturen, Projekte, Vereine und institutionelle Vernetzung.
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Kommentar: Das Prinzip Kontaktschuld 25.08.2026 Jakob Kerry ist wieder aktiv. Der bei LR und MOZ als Investigativ-Reporter auftretende Journalist hat sich diesmal die Mittelstandsinitiative Brandenburg und deren Umfeld vorgenommen. Man kennt sich bereits. Schon Anfang des Jahres beschäftigte sich Kerry ausführlich mit dem Cottbuser City-Saal. Auch damals spielten politisch umstrittene Personen, Veranstaltungen und die Frage, wer mit wem in Verbindung steht, eine wesentliche Rolle. Nun ist offenbar die Mittelstandsinitiative an der Reihe. Nach meinen Informationen haben im Rahmen dieser Recherche auch weitere Personen Presseanfragen erhalten. Auf Einzelheiten werde ich zum Schutz der Betroffenen bewusst nicht eingehen. Die grundsätzliche Vorgehensweise ist ohnehin nicht neu: Wer kennt wen? Wer hat mit wem gesprochen? Wer war auf welcher Veranstaltung? Wer arbeitet mit wem zusammen? Und welche politische Bedeutung lässt sich diesen Kontakten anschließend geben? Das Prinzip dahinter nennt sich Kontaktschuld. Auch mich hat Kerry angeschrieben. Eine seiner Fragen bezieht sich auf eine Chatnachricht von mir im Zusammenhang mit einer ursprünglich in Cottbus geplanten Veranstaltung mit Martin Sellner. Ich hatte dort geschrieben: „Da zieht die Partei anscheinend mehr als das Vorfeld.“ Kerry macht daraus die Frage: „Wie bewerten Sie Ihre Rolle als Teil des politischen Vorfeldes der AfD?“ Interessant. In genau diesem Satz unterscheide ich zwischen Partei und politischem Vorfeld. Dass ich mich selbst diesem Vorfeld zugeordnet hätte, steht dort nicht. Meine Antwort ist deshalb ziemlich einfach: Ich habe keine Rolle im Vorfeld der AfD. Dass ich enttäuscht war, dass die Veranstaltung mit Martin Sellner in Cottbus nicht stattfand, bestreite ich nicht. Ich wollte mir von ihm und seinen Aussagen selbst ein Bild machen. Dies konnte ich später bei einer Veranstaltung in Vetschau tun. Seine Thesen zur Remigration halte ich für einen politischen Diskussionsbeitrag, mit dem man sich inhaltlich auseinandersetzen sollte. Aus dem Besuch einer Veranstaltung wird aber noch keine organisatorische oder politische Zugehörigkeit. Die nächste Frage betrifft meinen YouTube-Kanal. Kann man bei meiner Themenauswahl überhaupt von „politischer Unabhängigkeit“ sprechen? Betreibe ich möglicherweise Öffentlichkeitsarbeit für die AfD oder die Mittelstandsinitiative? Auch hier ist meine Antwort unspektakulär: Ich bin zu 100 Prozent parteiunabhängig. Ich bin kein Mitglied einer Partei und erhalte von keiner Partei finanzielle Zuwendungen. Politisch meinungslos bin ich selbstverständlich nicht. Berichterstattung stellt Öffentlichkeit her. Wer über eine Partei, eine Demonstration oder eine politische Initiative berichtet, lenkt zwangsläufig Aufmerksamkeit auf deren Inhalte. Daraus Öffentlichkeitsarbeit für den jeweiligen Akteur abzuleiten, halte ich für ziemlich kurz gegriffen. Sonst müsste dieser Maßstab konsequenterweise auch für Zeitungen, Fernsehsender und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten. Und dann kommt die „Einordnung“. Ein Begriff, der im politischen und medialen Raum inzwischen fast schon eine besondere Bedeutung bekommen hat. Sehr schön beobachten konnte man das nach dem millionenfach gesehenen Interview von Ben Berndt mit Björn Höcke. Die ehemalige stellvertretende Spiegel-Chefredakteurin Melanie Amann diskutierte anschließend mit Berndt ausführlich darüber, ob man Höcke über Stunden sprechen lassen dürfe, ohne seine Aussagen journalistisch entsprechend „einzuordnen“. Die Reaktion vieler Zuschauer war im Kern ziemlich einfach: Danke. Einordnen können wir selbst. Vielleicht liegt genau darin eines der Probleme klassischer Medien. „Einordnung“ war einmal eine journalistische Dienstleistung. Bei immer mehr Menschen entsteht inzwischen der Eindruck, mit den Informationen gleich eine Gebrauchsanweisung dafür geliefert zu bekommen, wie diese Informationen zu verstehen sind.
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Am Freitag, den 04.09.26 um 18:30 Uhr lädt das Bürgerforum Cottbus zum nächsten Stadtgespräch ein. Kennen Sie das auch? Lange
Am Freitag, den 04.09.26 um 18:30 Uhr lädt das Bürgerforum Cottbus zum nächsten Stadtgespräch ein. Kennen Sie das auch? Lange Wartezeiten im Wartezimmer, monatelanges Warten auf einen Facharzttermin oder die Suche nach einer Praxis, die überhaupt noch neue Patienten aufnimmt? Gleichzeitig gilt Cottbus auf dem Papier in den meisten Bereichen als gut oder nahezu ausreichend medizinisch versorgt. Wie passt das zusammen? Darüber wollen wir sprechen: Wie wird medizinische Versorgung eigentlich geplant? Welche Spielräume haben Ärzte und Krankenkassen? Wer profitiert vom bestehenden Gesundheitssystem – und welche Chancen bietet das MUL-CT für Cottbus und die Region? Unter anderem mit dabei ist Dr. Daniela Oeynhausen, MdL Brandenburg. Weitere Gesprächspartner sind angefragt. Nach kurzen Impulsvorträgen sind Sie an der Reihe: Berichten Sie von Ihren Erfahrungen, stellen Sie Ihre Fragen und diskutieren Sie mit. Der Eintritt ist wie immer frei.
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Heute Abend 20:00 Uhr Live-Stream mit dem Thema: Demonstration in Plauen am Samstag 8.August Mit dem Organisator Marcel Baldauf, dem Unterstützer Thomas Knott und einem interessanten Überraschungsgast. Gerne nehme ich eure Fragen entgegen und stelle sie dem Organisator - vorab oder später im Live-Chat. https://www.youtube.com/live/c9m5iFHyhIY?is=JM3BwI_oXV7m0C1N
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Sorry - Gespräch mit Peter Hahne - am 02.08.2026 um 20 Uhr
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Morgen Abend Sonntag 20:00 Uhr Mittelstandsinitiative live mit Peter Hahne im Gespräch YouTube Kanal der MIB: https://youtube+1
Morgen Abend Sonntag 20:00 Uhr Mittelstandsinitiative live mit Peter Hahne im Gespräch YouTube Kanal der MIB: https://youtube.com/@mittelstandsinitiative-brb?si=2eAX3PyBpYhy1kgz
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Linksextreme Schmierfinken haben das Bürgerbüro angegriffen Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Z
Linksextreme Schmierfinken haben das Bürgerbüro angegriffen Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Zufall? Ausgerechnet am Wochenende von „Laut gegen Nazis“ in Cottbus und dem Christopher Street Day in Berlin. Wer fremdes Eigentum beschädigt, greift nicht nur Gebäude an, sondern auch die demokratische Auseinandersetzung. Sachbeschädigung ist kein Protest, sondern schlicht kriminell. Wer von Toleranz spricht, sollte sie auch leben.
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Cottbus 21.07.2026 Hat die Stadt Cottbus durch einen Formfehler ein Millionenrisiko geschaffen? Morgen kommt die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zwei Themen, die derzeit für Gesprächsstoff sorgen: der öffentlich diskutierte Antrag zur Gender-Sprache in der Stadtverwaltung sowie das weitere Vorgehen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zu den Sanierungsausgleichsbeträgen der ehemaligen „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“. Während der sogenannte Gender-Antrag bereits für mediale Aufmerksamkeit sorgte, könnte der zweite Tagesordnungspunkt für die Stadt deutlich weitreichendere Folgen haben. Das OVG hob einen Sanierungsausgleichsbescheid auf und erklärte die sogenannten Heilungssatzungen aus dem Jahr 2019 für unwirksam. Bemerkenswert: Nicht die Sanierung der Innenstadt oder die Berechnung der Ausgleichsbeträge waren ausschlaggebend. Nach Auffassung des Gerichts lag der entscheidende Fehler bei der Beschlussfassung und Ausfertigung der Satzungen. Die ausgefertigten Satzungen stimmten demnach nicht mit dem überein, was die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich beschlossen hatte. Die Heilungssatzungen sollten frühere Mängel beseitigen – nach Ansicht des Gerichts führten sie jedoch zu neuen Rechtsfehlern. Welche finanziellen Folgen das Urteil haben wird, ist derzeit offen. Die Lausitzer Rundschau berichtet, dass rund 85 Millionen Euro in die Sanierung der Innenstadt investiert wurden. Ein Teil dieser Kosten sollte über Sanierungsausgleichsbeträge refinanziert werden. Nun stellt sich die Frage, ob weitere Bescheide betroffen sind und ob der Stadt dadurch erhebliche Einnahmen entgehen oder sogar Rückzahlungen drohen. Wahrscheinlich dürfte es morgen vor allem um die Frage gehen, ob Cottbus gegen die Nichtzulassung der Revision vorgeht oder das Urteil akzeptiert. (Die Sitzung und Details zum Tagesordnungspunkt sind nicht öffentlich.) Ob die Stadtverordnetenversammlung über das weitere gerichtliche Vorgehen überhaupt entscheiden kann oder lediglich informiert wird, dürfte ebenfalls Gegenstand der morgigen Sitzung sein.Das Urteil des OVG liegt Spreegeflüster vor. Spreegeflüster
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Wie bereits in meiner Veröffentlichung am 09.07.26 vermutet, will auch das Bundesland Brandenburg die Informationensrechte seiner Bürger einschränken: Das AIG soll geändert werden - es diente mir z.B. als Grundlage die Cottbuser Corona-Protokolle zu veröffentlichen. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/brandenburg-akten-einsicht-einschraenkungen-informationsfreiheitsgesetz.html
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15.07.2026 Cottbus: Beanstandung des Anti-Gender-Beschlusses wirft neue Fragen auf Nachdem Oberbürgermeister Tobias Schick den von der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschlossenen Antrag zur Verwaltungssprache beanstandet hat, liegt inzwischen auch die vollständige rechtliche Begründung der Stadt vor. Die Stadt argumentiert, der Beschluss verstoße gegen die Hauptsatzung. Diese schreibt vor, dass bei Personenbezeichnungen grundsätzlich sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu verwenden ist, sofern keine geschlechtsneutrale Bezeichnung möglich ist. Darüber hinaus beruft sich die Verwaltung auf das Brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz und führt aus, dass geschlechtergerechte Sprache Aufgabe der Verwaltung sei. Ein Blick in den Originalbeschluss zeigt jedoch einen interessanten Punkt: Verboten werden ausdrücklich lediglich geschlechtersprachliche Sonderformen wie Genderstern (*), Genderdoppelpunkt (:), Genderunterstrich (_) oder Binnen-I. Anschließend heißt es: „Die hauptamtliche Verwaltung und die ehrenamtliche Verwaltung verwenden stattdessen die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung, das generische Maskulinum oder die geschlechtsneutralen Sammelbezeichnungen.“ Ein ausdrückliches Verbot der Paarform „Bürgerinnen und Bürger“ enthält der Beschluss nicht. Vielmehr verweist er ausdrücklich auf die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung, zu denen die Paarform gehört. Bemerkenswert ist, dass die Beanstandung der Stadt zwar ausführlich begründet, weshalb der Beschluss aus ihrer Sicht gegen die Hauptsatzung und das Landesgleichstellungsgesetz verstoße, sich jedoch nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob die Paarform aufgrund des Verweises auf die amtliche deutsche Rechtschreibung weiterhin zulässig sein könnte. Stattdessen wird vorausgesetzt, dass der Beschluss die Verwendung der Paarform ausschließt. Gerade diese Frage ist jedoch entscheidend. Sollte die Paarform weiterhin zulässig sein, könnte sie sowohl die Vorgaben der Hauptsatzung als auch die Anforderungen an eine geschlechtergerechte Sprache nach dem Landesgleichstellungsgesetz erfüllen. Der behauptete Widerspruch wäre dann zumindest erklärungsbedürftig. Über die Beanstandung wird in einer außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung in am Mittwoch, dem 22. Juli 2026, ab 17:00 Uhr erneut beraten. Spreegeflüster Quellen: Rechtliche Beanstandung der Stadt Antrag gegen Gendersprache
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15.07.2026 Weitere Corona-Protokolle des Cottbuser Krisenstabes für den Zeitraum 01/2021 bis 05/2022 wurden veröffentlicht. Zu den Protokollen
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