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Eigenverantwortung (EV+EM+RM)

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Eigenverantowrtung, Erkennungsmedizin & Rechtsmethoden (Kontakt info@aeo.ch)

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Am Sa. 18.3.23 halte ich dort einen Vortrag ĂŒber praktische RechtsfĂ€lle (Ausstieg aus dem Sklavensystem Richtung Autonomie)


und hier treibt wohl der DS noch sein UN Wesen


__David-gegen-Goliath 5-1.pdf2.80 MB

Das Kollateral wird hier offiziell als Freistellungskonto oder Geburtenkredit genannt. Somit mĂŒsste offiziell diese Bezeichnung verwendet werden.!

LatestA4VFormats.pdf2.14 KB

ACCEPTANCE FOR VALUE HISTORY.pdf0.21 KB

Hier ein Affidavit – eine eidesstattliche ErklĂ€rung (von OPPT)

Hier ist so ein Brief, welcher der Behörde (hier die STA) meldet, dass ihr Schreiben an die UPU ging. Es muss entsprechend dem Fall, den ihr abwehrt, angepast werden. P.S. Es existieren auch noch ‘schĂ€rfere’ Versionen, wenn das nicht deutlich genug sein sollte fĂŒr die entsprechende Behörde!

Es ist zwar nicht absolut zwingend, der Behörde, deren Schreiben man der UPU weitergeleitet hat, Bescheid zu sagen, aber es ist eine gewonnene Gelegenheit, der betreffenden Behörde Besicheid zu sagen, dass der Brief zwecks AbklĂ€rung von Postbetrug an die UPU gesandt wurde und die Angelegenheit bis zur vollstĂ€ndigen AbklĂ€rung, dass der Brief mit gar keinem Betrug zu tun hat, ruhen muss, sowie, dass Briefe, welche mit Betrug zu tun haben, gemĂ€ss Weltpostvertrag ungĂŒltig sind, solche ohne Briefmarken nicht versichert und ohne Wert, solche mit Fenster reine Werbung. Genauso muss ein Briefumschlag auch einen vollstĂ€ndig leserlichen Absender enthalten.

Hier ein Briefentwurf an die UPU, wobei verschiedene Formen von Briefen aufgefĂŒhrt sind. Es können auch viele Briefe sein, wie in dieser Vorlage gezeigt, welche im selben Couvert mit einem einzigen Brief der UPU gesendet werden können.

FĂŒr Alle, welche einen Brief oder mehrere an die UPU senden zur AbklĂ€rung von Postbetrug: Immer ein C4 Couvert, ungefalter und signierter Brief an die UPU zusammen mit einem bis mehreren beanstandeten Briefen von Behörden oder andern,bei welchen möglicherweise Postbetrug oder Lizenzmissbrauch besteht. Bei der Abgabe des Briefes auf der Post, immer noch das aktuelle Datum der Aufgabe eintragen und eine Briefmarke draufkleben!

Vorgehen: FĂŒr eine Schadenersatzforderung kann man an den Kanton gelangen. Weist dieser die Forderung von sich, trifft es den Mitarbeiter des Betreibungsamtes, da die Forderung gemĂ€ss UCC an jeden Einzelnen Mitarbeiter in der Kettenbestellung geht und der Kanton eh zwangsvollstreckt wurde! Dies werde ich in weiteren Schreiben an das Betreibungsamt entsprechend einbeziehen und sie gleichzeitig warnen, dass sie sich nicht in Sicherheit wĂ€hnen können, da die Bundesgesetze gegenĂŒber UCC nicht dicht halten und von letzterem gebrochen werden!

3 FĂŒr den RĂŒckgriff des Kantons auf die Personen, die den Schaden verursacht haben, ist das kantonale Recht massgebend. 4 Wo die Schwere der Verletzung es rechtfertigt, besteht zudem An- spruch auf Genugtuung.

SchKG: Art. 59 1 Der Kanton haftet fĂŒr den Schaden, den die Beamten und Angestell- ten, ihre Hilfspersonen, die ausseramtlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der ErfĂŒllung der Aufgaben, die ihnen dieses Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen. 2 Der GeschĂ€digte hat gegenĂŒber dem Fehlbaren keinen Anspruch.

Allenfalls wĂ€re dieses Papier geeignet, in Verbindung mit dem oben reinkopierten ĂŒber “The Bills of Exchange Act 1882, (Acceptance, Signature and Delivery).” bezĂŒglich der Unterschrift / Signatur der PN verwendet zu werden
?!

Deutsche Übersetzung von augewĂ€hlten Artikeln von “The Bills of Excange Act 1882”.

Eine Promissory Note ist ein Zahlungsversprechen analog einer Banknote und ist deshalb auch ein gesetzliches Zahlungsmittel. Promissor Notes haben eine jahrhundertealte Tradition und basieren auf folgenden Regelungswerken: Bills of Exchange Act, London, 1882, [18th August, 1882] Geneva Convention, 1930, «Convention Providing a Uniform Law For Bills of Exchange and Promissory Notes. The League of Nations» UN Convention, New York, 1988, «UN Convention on International Bills of Exchange and International Promissory Notes.» OR, Art. 990 – 1099, Wechsel