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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Schwäbisch Hall... Während Corona haben wir bereits gelernt, dass u.a. unsere Katzen mehr Rechte hatten als wir Menschen, die durften nämlich sogar noch nach 21 Uhr auf der Straße herumspazieren. Auch dürfen Hunde- oder Katzen-Welpen erst frühestens mit acht bzw. zwölf Wochen von ihren Mamis weggenommen werden, während Babys von Leihmüttern oder bei geplanter Adoption direkt nach der Geburt ihren Müttern weggenommen werden. Ob dies das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall dazu motiviert hat, die Prüfung der vorgelegten Nachweise im Rahmen des Masernschutzgesetzes ans Veterinäramt zu delegieren 🤔
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AG Waldshut-Tiengen... Erinnert ihr euch noch an unsere Posts vom Gesundheitsamt bzw. der Bußgeldstelle des Landkreises Waldshut-Tiengen? https://t.me/Masernschutzgesetz/628 und https://t.me/Masernschutzgesetz/630 Wir hatten darin u.a. einen Schwaben-Spartipp mit euch geteilt und euch ein bisschen Einblick in das Chaos einer Behörde gewährt. Nunja, das Amtsgericht hat zwischenzeitlich gleich mehrere Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit, nämlich dann, wenn die Eltern eine IUB vorgelegt hatten und das Amt diese nur nicht überprüfen wollte, jedoch anerkannt hatte, dass es eigentlich eine Untersuchung hätte anordnen müssen. Es wurden aber auch Fälle eingestellt, in denen die Eltern noch einmal vor Gericht dargelegt hatten, warum sie sich gegen eine Impfung entschieden haben. Das AG sah es in diesen Fällen als ausreichend an, dass die Eltern auf die Schreiben des Amts jedes Mal in der gesetzten Frist reagierten und der Impfstatus bekannt gegeben wurde, so dass im Falle eines Ausbruchgeschehens sofort Seitens des Amts reagiert werden kann.
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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Waldshut-Tiengen... Heute möchte ich gerne einmal einen Schwaben-Spartipp mit euch teilen. Im Rahmen einer Akteneinsicht beim Gesundheitsamt Waldshut-Tiengen befand sich ein sehr interessantes Schreiben des Gesundheitsamts an die Bußgeldstelle in der Fallakte. Diesen Auszug daraus wollen wir euch einfach nicht vorenthalten (s.o.). Für alle, die das Beamtendeutsch nicht verstehen, hier die Übersetzung: "Wir hatten keine Lust, das Kind auf Impffähigkeit oder Impfunfähigkeit zu untersuchen. Außerdem kostet das Geld, und zwar Geld aus dem Topf des Landratsamts. Da wir dieses Geld sparen wollten, haben wir uns entschieden, stattdessen lieber den Eltern ein Bußgeld zu vergeben. So sparen wir das Geld für die Untersuchung und nehmen gleichzeitig noch Geld fürs Landratsamt ein."

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Ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Kritiker von Impfpflichten, Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat eine weitere, aktuelle Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Es geht einmal mehr um "unser" sog. Masernschutzgesetz und vor allem um die Frage, ob die Behörden gegenüber den Betroffenen Zwangsgeldandrohungen verhängen dürfen. Es gibt hier bislang leider keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsberichtsbarkeit. Stichwort: VGH München versus OVG Berlin-Brandenburg. Die Einzelheiten findet Ihr unter 👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Beschluss_des_OVG_Berlin-Brandenburg_wird_mit_der_Verfassungsbeschwerde_angefochten_werden Auf diesem Kanal teilen wir regelmäßig aktuelle Informationen. Wir berichten über die von uns und auch von anderen Impfrealisten geführten oder angekündigten Gerichtsverfahren. Wir brauchen weiterhin Eure Unterstützung durch das Teilen der Beiträge und durch Spenden. Unser derzeitiger PayPal-Spendenlink https://www.paypal.com/pools/c/93lAVdQubB ist bislang nahezu komplett "verwaist" und freut sich besonders auf Spenden. Wer stattdessen lieber auf unser "altbewährtes" Spendenkonto spenden will, der kann dies gerne tun unter: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG* Wir danken allen, die uns auf vielfältige Weise unterstützt haben. Ohne eure Unterstützung könnten wir das alles nicht machen 🙏 * Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg wird mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden - Pressemitteilungen

Die vor dem OVG Berlin-Brandenburg im Eilverfahren unterlegenen Eltern werden den entsprechenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Wege der Ver-fassungsbeschwerde anfechten. Eine zwischenzeitlich eingereichte, ausführliche Anhörungsrüge der Eltern ist zwischenzeitlich durch das...

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Gesundheitsamt Konstanz Letzte Woche war eine Nachricht im Chat, dass eine Familie zwölf Aufforderungsbescheide erhalten hat. Für ihre sechs Kinder sollen jeweils Mutter und Vater dem Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wochen einen Nachweis im Rahmen des Masernschutzgesetzes vorlegen. Gleichzeitig wurden sie mit demselben Schreiben vom 09.04.2024 angehört, warum sie gegen ihre Vorlageverpflichtung (diese endet am 25.04.2024) verstoßen haben. Und dafür wurden auch noch Gebühren berechnet, und zwar 63 € je Bescheid. Immerhin hat der Sachbearbeiter im Amt dreimal 15 Minuten an jedem der Bescheide gearbeitet. Kleine Nebenrechnung: 3 x 15 Minuten = 45 Minuten 12 x 45 Minuten = 540 Minuten 540 Minuten : 60 = 9 Stunden Es hat also ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts Konstanz am 09.04.2024 sage und schreibe 9 Stunden gearbeitet, und dies allein für eine einzige Familie. Dafür möchte Konstanz nun 756 € haben 🤔 Wir werden euch gerne über den Fall auf dem Laufenden halten.
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VG Augsburg Heute teilen wir eine Entscheidung des VG Augsburg, auf den ersten Blick nichts Besonderes: Das VG Augsburg teilt mit, dass es ein Hauptsache-Verfahren aussetzet, bis das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes bei Schulkindern entschieden hat. Hintergrund des Beschlusses ist nicht etwa eine Zwangsgeldandrohung, sondern "nur" ein Bescheid, mit dem die Eltern aufgefordert wurden, einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG vorzulegen. Interessant ist, wie diese Entscheidung des VG Augsburg bei den umliegenden Landkreisen ankommt. In Neu-Ulm wurde letzte Woche, basierend auf der "Meinung" des VG Augsburg, ein Verfahren eingestellt, weil das VG Augsburg davon ausgehe, das Masernschutzgesetz wäre betr. schulpflichtiger Kinder verfassungswidrig. (Man beachte bitte den Konjunktiv!) Eltern aus dem Landkreis Augsburg haben dagegen Post bekommen, dass ihre Verhandlungen über Bußgelder lediglich ausgesetzt werden bis zur Entscheidung des BVerfG.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 07.04.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/93lAVdQubB Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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👆 AG Stadtroda Ein Richter des AG Stadtroda (Saale-Holzland-Kreis) hat am 25.03.2024 beschlossen, ein Verfahren einzustellen, weil er in der Akte gesehen hat, dass die Eltern in der Schule ihres Kindes einen Nachweis vorgelegt hatten, der von der Schule akzeptiert wurde. Der Sachverhalt: Das Gesundheitsamt hatte einen Nachweis einer Grundschule nach § 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 3 IfSG, dem eine IUB nach § 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG zugrunde lag, nicht anerkannt und in der Folge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet mit der Auffassung, ein Nachweis nach § 20 Abs. 9 S. 1 IfSG sei nicht geführt. Der Richter im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellte das Verfahren nun ein. Er entschied, ein Nachweis gegenüber der Grundschule durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist erbracht. Was leiten wir daraus ab? 1. Es ist für das Amtsgericht nicht von Interesse, dass ein Nachweis der staatlichen Stelle (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 3 IfSG) erbracht wurde, weil das Amtsgericht auf die vorgelegte IUB (ärztliches Zeugnis) abstellt. 2. Für das Amtsgericht reicht es aus, dass eine IUB (ärztliches Zeugnis) vorgelegt wurde. Die Zweifel des Gesundheitsamtes an der IUB sind offenbar für das Amtsgericht nicht von Bedeutung. Bewertung: Diese Lösung des Amtsgerichtes entspricht im Grunde auch dem Wortlaut des Gesetzes, denn nach dem Wortlaut reicht es aus, dass ein Nachweis durch IUB (ärztliches Zeugnis) geführt ist, wenn die IUB vorgelegt wurde. PS: Wie immer gehen Rechtschreibfehler auf meine Kappe, weil ich es abgetippt habe.
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Ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Impfrealisten, Rechtsanwalt Dr. Lipinski informiert in einer aktuellen Pressemitteilung über ein Verfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier: 👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/OVG_Berlin-Brandenburg_haelt_Zwangsgelder_gegen_Eltern_ungeimpfter_noch_schulpflichtiger_Kinder_fuer_zulaessig_-_Rechtsanwalt_Dr._Lipinski_Entscheidung_verstoesst_gegen_zentrale_Anforderungen_wissenschaftlichen_Arbeitens_-_Anhoerungsruege_eingereicht Wir hoffen, dass die betroffenen Eltern die Kraft, die Zeit, das Geld, die Nerven etc. bekommen, um eine Eil-Verfassungsbeschwerde zum BVerfG einzulegen. Außerdem haben wir schon vor einer Weile überlegt, dass wir dies gerne unterstützen möchten. Deshalb hier ein erneuter "Spendenaufruf". Bitte unterstützt uns über unser Konto: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG oder den PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/92pHZBplHs Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind. Die Eilentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg stellt sich gegen die Eilentscheidung des VGH München vom 15.01.2024 und gegen eine Eilentscheidung des VG Düsseldorf vom 07.02.2024, welche den Einsatz von Zwangsgeldern grundsätzlich als unzulässig eingestuft haben. Sie stimmt leider auch mit einer aktuellen Entscheidung des VG Köln überein, das sogar in einem Hauptsacheverfahren (!) die Zwangsgelder als zulässig eingestuft hat. Wir alle müssen daher zusammen weiterkämpfen, sei es, dass wir regelmäßig spenden, sei es, dass wir als Verfahrensbeteiligte den Gang in die nächste Instanz wagen, sei es, dass wir Beiträge auf Facebook (siehe hier: https://www.facebook.com/VerfassungsbeschwerdeMSG) oder auf unserem Telegram-Kanal fleißig teilen! Wir brauchen weiterhin Eure Hilfe und Unterstützung 🙏
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OVG Berlin-Brandenburg hält Zwangsgelder gegen Eltern ungeimpfter, noch schulpflichtiger Kinder für zulässig - Rechtsanwalt Dr. Lipinski: "Entscheidung verstößt gegen zentrale Anforderungen wissen-schaftlichen Arbeitens" - Anhörungsrüge eingereicht - Pressemitteilungen

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 01.03.2024 in einem Be-schwerdeverfahren entschieden, dass es die Verhängung von Zwangsgeldern gegen Eltern nicht gegen Masern geimpfter, schulpflichtiger Kinder für rechtlich zulässig hält. Die...

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AG Landau a.d. Isar Eine Familie aus den Landkreis Dingolfing-Landau, hat erfreuliche Post bekommen: Ihr Verfahren wird eingestellt, und das ganz ohne mündliche Verhandlung. Das AG Landau a.d. Isar beruft sich hierbei auf dem Beschluss des BayVGH vom 21.09.2023. Was man am Gerichtsbeschluss nicht erkennt: Es ging bei der Familie im Ganzen um vier Bußgeldbescheide (zwei Eltern mit zwei Kindern) mit einem Bußgeld von jeweils 500 € zzgl. Gebühren, also ca. 2100 €. Herzlichen Glückwunsch in den LK Dingolfing-Landau ☺️
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