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⚖️🕊 Rechtssicher Demonstrieren - Dein Infokanal 🕊⚖️

Informationen rund um Demonstrationen und wie du dich rechtlich schützen kannst!! - Umgang mit Polizei - Einspruch bei Anzeige - Rechtslage - Rechtsanwaltssuche und Verfahrenshilfe uvm.

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COVID-19-Maßnahmen: Das Ende der COVID-Verwaltungsstrafen Heute vor einem Jahr wurde die COVID-19-Impfpflicht im Gesundheitsausschuss des Bundesrats beraten und wenige Tage später, am 4.2.2022, im BGBl kundgemacht. Heute ist die COVID-19-Impfpflicht Geschichte. Ausgehend von aktuellen Medienberichten soll nun endlich auch das COVID-19-Maßnahmengesetz beendet werden. Das bedeutet, dass die Befristung des COVID-19-Maßnahmengesetzes - anders als bisher - kein weiteres Mal im Nationalrat verlängert werden wird. Somit kann das Gesetz am 30.06.2023 plangemäß außer Kraft treten (§ 13 Abs 1 COVID-19-MG). Das ist aber schon heute eine gute Nachricht: Wird von den Behörden ein Verfahren wegen Verletzung des COVID-MG angestrengt - beispielsweise wegen Verletzung der Maskenpflicht in Wien -, ist es ab sofort sinnvoll, das anhängige Strafverfahren durch formale Rechtsbehelfe und Eingaben zu verzögern. Das gilt prinzipiell für alle noch anhängigen Verfahren. Gelingt diese Verzögerung bis zum 01.07.2023, also bis zu einem Zeitpunkt, an dem die gesetzliche Grundlage für das Strafverfahren entfallen sein wird, ist das noch anhängige Strafverfahren nach dem strafrechtlichen Günstigkeitsprinzip einzustellen (§ 1 Abs 2 VStG). - RA Dr. Michael Schilchegger (t.me/schilchegger) P.S.: Die Teilnehmer am Projekt "Athene" erhalten kommende Woche eine Nachricht von mir!
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Nochmals: Zum strafrechtlichen Günstigkeitsprinzip Mich haben einige Nachrichten erreicht, in denen die Anwendung des § 1 Abs 2 VStG bei Außerkrafttreten des COVID-19-MG bezweifelt wurde ("... Ich verstehe nicht, wie ein Anwalt so einen offensichtlichen Unsinn verbreiten kann."). Die ständige Rechtsprechung zu den Grenzen des § 1 Abs 2 VStG (zB VwGH vom 22.07.2019, Ra 2019/02/0107: "... Im Revisionsfall sind sowohl die Strafdrohung als auch die Strafart unverändert geblieben [§ 24 Wiener Wettengesetz]. Das Tatbild im Tatzeitpunkt und das Tatbild im Entscheidungszeitpunkt unterscheiden sich vom Unwerturteil her in keiner Weise.") hindert tatsächlich die Anwendung des Günstigkeitsprinzips für laufende Änderungen von COVID-19-Verordnungen (COVID-19-LV, COVID-19-MV, COVID-19-SchuMaV, COVID-19-NotMV ua), solange das COVID-19-Maßnahmengesetz mit den darin enthaltenen Blankettstrafnormen weiterhin gilt. Demgegenüber ist das geplante Außerkrafttreten des COVID-19-Maßnahmengesetzes durch Zeitablauf tatsächlich ein Anwendungsfall des § 1 Abs 2 VStG. Ich stütze meine Rechtsansicht auf die Kommentarliteratur, die sich eingehend mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt hat (Lewisch in Lewisch/Fister/Weilguni [Hrsg], VStG² § 1 Rz 14: "Ob die Strafnorm durch Gesetzgebungsakt aufgehoben wird oder durch Zeitablauf außer Kraft tritt ['Zeitgesetz'] ist einerlei" [mwN zur Rsp des VwGH]). Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Behörden oder Verwaltungsrichter diese Konsequenz nicht ziehen und andere Entscheidungen treffen wollen. Dass in der gelebten Praxis oftmals rein ergebnisorientierte (um nicht zu sagen: willkürliche) Entscheidungen getroffen werden, um Bestrafungen zu rechtfertigen, ist mir bekannt. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass die Regierungsmehrheit im Parlament kurzfristig vor Ablauf des COVID-19-MG beschließt, die darin enthaltenen Strafnormen in das Dauerrecht (zB in das Epidemiegesetz) zu übernehmen, woraus sich auch objektiv wieder eine andere rechtliche Beurteilung zu § 1 Abs 2 VStG ergeben kann. Ich kommentiere hier aber den aktuellen und objektiven Stand der Rechtslage ohne absehbare Eingriffe des Gesetzgebers. - RA Dr. Michael Schilchegger (t.me/schilchegger)
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🇦🇹 Leitfaden gegen Strafbescheide ⚖️ insbesondere gegen die Impfpflicht - überarbeitete Fassung 13.04.2022 um 13:53 Uhr Lange war es angekündigt, nun ist es da! Dieses Dokument sollte sich JEDER sichern! Ein umfassender Leitfaden, wie man sich gegen Strafbescheide zur Wehr setzt, mit Schwerpunkten 🔸 Einspruch und Bescheidbeschwerde; 🔸 rechtliche Grundlagen, die jeder Aktivist und Selbstdenker kennen sollte; 🔸 Argumente gegen Anschuldigungen; 🔸 Wie wehrt man sich gegen die Impfpflicht; 🔸 Prävention und weitere Hilfestellung; 🔸 und wann man sich Hilfe holen sollte. Dieses benutzerfreundliche Nachschlagewerk mit über 70 Seiten und dutzenden Querverweisen und unzähligen Links sowie zahlreichen Formularen und Mustern kann jedem Laien (als auch Geübten) helfen, besser zu seinem Recht zu kommen! ‼️ Teilt es bitte an alle Rechtssuchenden! ‼️ @ManuelMuellner
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‼️ Wichtige Hilfestellung für Demonstrationen ‼️🇦🇹 Informiert euch und bleibt rechtssicher! ⚖️💪 @Rechtssicher demonstrieren (Laufende Aktualisierung HIER) 🔹Juristische Unterstützung im ⚠️Notfall⚠️ und für danach!! 👉 Rechtshilfe im Notfall und Erstberatung 🔹 Für die Demonstration: 👉 Was tun bei einer Polizeikontrolle 👉 Wie reagiere ich bei einer polizeilichen Maßnahme? 👉 Was ist "Widerstand gegen die Staatsgewalt"? 👉 Meldet Provokateure 👉 Recht auf Aussageverweigerung 🔹 Für den Ordnerdienst - zum Erhalt der Sicherheit einer Demonstration 👉 Wichtige Grundlagen 👉 Deeskalation - Grundlagen 🔹 Nach der Demonstration oder generell 👉 Einspruch bei Anzeige 👉 Was tun bei Diskriminierung? 👉 Rechtshilfe im Notfall und Erstberatung 👉 Maßnahmenbeschwerde bei Polizeigewalt 🔹 Wer sich die Prozesskosten nicht leisten kann, der kann seinen Anspruch auf Verfahrenshilfe geltend machen: 👉 Verfahrenshilfe 🔹 Für Anmelder: 👉 Rechtliches Grundwissen für Andachten und Prozessionen 👉 Musteranzeige für Versammlungen 🔹 Wesentliche rechtliche Informationen für Polizei 👉 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) 👉 Remonstrationsrecht 👉 Beamten-Diensteid (auf die Bundesverfassung) 🔹 Warum die Maßnahmen verfassungswidrig sind 👉 Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen 👉 Haben wir eine Notlage?! 🔹 Rüstzeug für den Widerstand 👉 Infosammlungen, Downloads und Wissenswertes 📊 🔷 Hilfestellung für Demos: 🔹 Dokumentationsgruppe 🎥 🔹 Rechtssicher demonstrieren ⚖️ 🔹 Demotermine 📆 ______________________________________ ⚖️🕊 Manuel Müllner auf Telegram 🕊🇦🇹 Für Menschenrechte, Menschlichkeit und ein lebendiges Miteinander! 💪
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Informationen rund um Demonstrationen und wie du dich rechtlich schützen kannst!! - Umgang mit Polizei - Einspruch bei Anzeige - Rechtslage - Rechtsanwaltssuche und Verfahrenshilfe uvm.

COVID-19-Impfpflicht: Der Unterschied zwischen Inkrafttreten und Geltung Das Gesetz ist seit heute Mitternacht in Kraft. Die Pflicht, über einen "gültigen Impfstatus" zu verfügen, gilt aber erst ab 15.03.2022 (§ 4 Abs. 1 COVID-19-IG). Bis dahin können Sie das Gesetz nicht verletzen, selbst dann nicht, wenn Sie das wollen. Einige Massenmedien nehmen es mit der Wahrheit nicht so genau und schreiben, dass die Impfung nun verpflichtend wäre, aber Kontrollen erst ab 15.03.2022 vorgesehen sind. Das ist Unsinn. Der Volksmund neigt zur Vorsicht: Zwei Juristen, drei Meinungen. In diesem Punkt ist die Rechtslage aber eindeutig. Sie haben mein Wort als Rechtsanwalt, dass Sie vor dem 15.03.2022 wegen einer Verletzung des COVID-19-IG nicht rechtmäßig bestraft werden können. (Falls Sie dennoch eine Strafverfügung oder eine Aufforderung zur Rechtfertigung vor dem 15.03.2022 erhalten: Senden Sie mir das samt Ihrer Kontaktdaten an [email protected], ich komme dann auf Sie zu). - RA Dr. Michael Schilchegger
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Schilchegger zu den Corona-Strafen: „Wer nicht aktiv wird muss zahlen“ 💉💸 Man sollte sich nicht der vorschnellen Hoffnungen hingeben, dass der illegale Impfzwang auch dauerhaft nicht exekutiert wird. Vielmehr sollte jeder, der nicht an dem Gen-Experiment der Globalisten teilnehmen möchte, auf juristischer Ebene aktiv werden. Bernhard Riegler hat in der Sondersendung „Fragen und Antworten“ mit dem Linzer Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger darüber gesprochen, was man tun kann und zahlreiche Zuseher-Fragen beantwortet. ▶️ Den ganzen Beitrag AUF1.TV ansehen: https://auf1.tv/nachrichten-auf1/fragen-und-antworten-sondersendung-zur-impfpflicht-mit-ra-michael-schilchegger/
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Allergien nicht im #Impfpflichtgesetz? 06.02.2022 um 21 : 03 Uhr § 3. (1) Die Impfpflicht besteht nicht für: 1. Schwangere, 2. Personen, a) die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem Impfstoff gemäß § 2 Z 3 geimpft werden können, b) bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist, c) die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben, und 3. Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme. Bitte nicht in Panik fallen. Erst mal in aller Ruhe das Gesetz durchlesen: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_4/BGBLA_2022_I_4.html Es ist kein "Impfpflichtgesetz". Der Titel ist irreführend. Es ist ein "Gesetz zur verpflichtenden Befassung mit der Frage, ob der Einzelne impffähig ist". #impfpflicht #impffähigkeit #papierkrieg Liebe Grüße, Alexander Ehrlich @ehrlichalexander
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🇦🇹 AMS Mitwirkungspflicht 06.02.2022 um 20 : 15 Uhr Im gestrigen Sprachchat zu "Sand ins Getriebe", Folge 1 (siehe hier: https://t.me/ehrlichalexander/584) sind wir mit der Frage konfrontiert worden, wie sich Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende gegenüber dem AMS verhalten können, um ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Während wir an einer Sondersendung zu diesem Thema arbeiten (dauert noch ca. eine Woche, umfassend zu recherchieren), schon mal vorab: 👀 https://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/verwaltungsverfahren_ermittlungsverfahren_und_mitwirkungspflicht.html Die Behörde bestimmt den Ablauf des Ermittlungsverfahrens, muss nach den Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis vorgehen, darf aber deshalb nicht das Parteiengehör schmälern oder die Feststellung erforderlicher Beweise ablehnen. Was bedeutet das? ➡️ Wer dem AMS sagt "ich lasse mich trotz Impfpflichtgesetz nicht impfen, weil ich es nicht will", hat einen Trumpf aus der Hand gegeben ➡️ Wer hingegen sagt "ich bin gerade dabei, meine Impffähigkeit abklären zu lassen", eröffnet eine Lawine von Möglichkeiten der Feststellung erforderlicher Beweise - die vielfach sehr schwer zu erbringen sein werden Wir sind immer noch sehr gespannt, wie die Allergologen z.B. vorhaben, das Nichtvorliegen einer Allergie gegen Inhaltsstoffe der Spritzen letztgültig festzustellen. #sandinsgetriebe #papierkrieg #impfpflichtgesetz #impffähigkeit #impfunfähigkeit Liebe Grüße, Alexander Ehrlich @ehrlichalexander
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❤️ Alexander Ehrlich 🇦🇹🇩🇪🇮🇹🇪🇺

🇦🇹 Sprachchat zu "Sand ins Getriebe" vom 05.02.2022 ab 21 : 00 Uhr veröffentlicht am 05.02.2022 um 23 : 00 Uhr Themen: 👉 Kurzbericht über die erste Folge des Sendeformats "Sand ins Getriebe" (siehe hier:

https://t.me/ehrlichalexander/582)

👉 Erklärung des "Papierkriegs" durch die österreichische Bundesregierung an alle Österreicherinnen und Österreicher 👉 Rückfragen zu den beiden Projekten

https://www.ungeimpft-gesund.info/

und

https://liberation-express.at/

👉 Weitere Ideen, wie der Bürger ihre Rechte gegenüber dem Staat bestmöglich wahrnehmen können (z.B. Auskunftsersuchen nach DSGVO etc.) Wir wollen niemanden ärgern. Aber wir werden ab heute die Dienstleistungen des Staates, die wir mit unserem Steuergeld bezahlen, voll und ganz ausreizen. Bis zur letzten Konsequenz. #papierkrieg #sandinsgetriebe #sprachchat #alexanderehrlich #impfpflicht #datenschutz #dsgvo Liebe Grüße, Alexander Ehrlich @ehrlichalexander

👉 Bei einer Demonstration muss niemand seinen Impfstatus bekannt geben! Praktischer Tipp von Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner (MFG) für alle Demonstranten bei künftigen Demos. Erst ab 15. März darf die Polizei die Impfpflicht kontrollieren und im Zuge einer Versammlung muss ein Bürger überhaupt keine Auskunft über seinen Impfstatus erteilen. Die ganze Sendung sehen Sie hier: https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/anwaelte-einig-impfpflicht-wird-fallen-und-mit-ihr-die-gesamte-regierung
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👉 §§§§§ Gut vorbereitet der illegalen Impfpflicht begegnen Mehr als 40.000 Seher von AUF1 haben auf Telegram für einen „juristischen Schwerpunkt“ zur Impfpflicht gestimmt. Bei AUF1 haben wir als Senderprinzip, dass wir uns mit unseren Unterstützern und Sehern abstimmen! Daher haben wir in dieser Woche diese Serie gestartet. Wer unter der Woche keine Zeit hatte, kann das jetzt nachholen: Impfunfähigkeits-Bescheinigung per Mausklick: Markus Bönig und Arzt Andreas Sönnichsen im Gespräch mit Elsa Mittmannsgruber: ▶️ https://auf1.tv/aufrecht-auf1/impfunfaehigkeits-bescheinigung-per-mausklick-echte-hilfe-oder-bloss-geschaeftemacherei Der Kampf gegen die Impfpflicht hat begonnen: Parlamentsabgeordnete Susanne Fürst und Anwalt Michael Schilchegger im Gespräch mit Stefan Magnet: ▶️ https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/juristen-der-grosskampf-gegen-das-impfpflicht-gesetz-hat-begonnen Auch in Deutschland ist die Impfpflicht nicht durchsetzbar: Anwältin Beate Bahner im Interview mit Vivien Vogt: ▶️ https://auf1.tv/nachrichten-auf1/beate-bahner-die-impfpflicht-ist-nicht-durchsetzbar Zudem wird der Anwalt Michael Schilchegger demnächst konkrete Fragen der AUF1-Seherschaft in einer Sendung beantworten, um den Service-Charakter von AUF1 noch weiter zu betonen. Schilchegger hat auch eine eigene Telegram-Seite mit kostenlosen Tipps zur Impfpflicht bereit gestellt: https://t.me/schilchegger In der kommenden Woche folgen weitere spannende Interviews und Sendungen mit Anwälten und Juristen. Bleiben Sie informiert. Folgen Sie uns auf Telegram und ganz wichtig: Tragen Sie sich in den zensurfreien Newsletter ein: http://auf1.tv/newsletter/
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