Aufgrund jüngster Ereignisse möchte ich Paragraph 80 des Strafgesetzbuches ins Gedächtnis rufen!
Aber der ist ja leer? Fragen viele zurecht!
RICHTIG! Denn vorher stand ja auch das hier drin:
„ Vorbereitung eines Angriffskrieges."
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."
Welch ein „Glück" für Baerbock und Konsorten, das dieser am 01. Januar 2017, „zufällig" ERSATZLOS GESTRICHEN wurde!
Unabhängig davon, dass sie alle durch den Ermächtigungsparagraphen 129 Strafgesetzbuch, ohnehin vor jedweder justiziablen Verfolgung innerhalb der BRD geschützt sind, solange sie natürlich tun, was man von ihnen verlangt.
(§129 StGB wird unter dieser Weiterleitung in weiterem Verlauf behandelt)
ALLES IST UND WAR VON LANGER HAND GEPLANT SAG ICH!
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