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Amen Dali

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Erwecke deinen Glauben

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Foto von Amen Dali
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So wie im Schiitentum die Liebe zum Propheten ﷺ und seiner Familie nur als Vorwand dient, um den Islam zu verändern und die Ṣaḥāba abzulehnen, so dienen die Frauenrechte im Feminismus nur als Vorwand, um den Islam zu entstellen. Daher wird jede Feministin früher oder später den Ḥiǧāb ablegen. Denn es ging ihr nie wirklich um die Rechte der Frau, sondern vielmehr um die Neigungen der eigenen Seele.

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Goldsparplan - Halal oder Haram? Mehrere Fragen wurden zu islamkonformen Goldsparplänen gestellt und dazu, ob sie tatsächlich erlaubt sind, da manche behaupten, dass das Agio unislamisch sei. Bevor ich darauf näher eingehe, möchte ich jedoch einen grundsätzlichen Punkt klarstellen. Eine Fatwa über die Islamkonformität zu erteilen, ist ausschließlich die Aufgabe von Gelehrten. Es reicht nicht aus, einen Master in islamischem Finanzwesen zu besitzen – und erst recht nicht, als Laie ohne Arabischkenntnisse aufzutreten und sich als Gutachter darzustellen, der Verträge eigenständig prüfen kann. Wer Verträge kritisiert, muss deutlich machen, dass er Gelehrte konsultiert hat, anstatt zu behaupten, er habe die Verträge selbst geprüft und sei zu einem Urteil über deren Islamkonformität gelangt. Es zeugt von Überheblichkeit, wenn sich jemand anmaßt, die Rolle eines Gutachters einzunehmen, ohne darauf hinzuweisen, dass er Rücksprache mit Gelehrten hält. Dadurch entsteht der Eindruck, er könne eigenständig Fatwas erteilen, ohne sich auf die Gelehrten zu beziehen. Angebracht wäre zu sagen: „Ich habe meine Gelehrten zu diesen Verträgen befragt, Rücksprache gehalten, und sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Verträge islamkonform sind – oder eben nicht.“ Was das Agio betrifft, so handelt es sich islamisch gesehen um ein Honorar für die Wakāla (Bevollmächtigung), da der Kunde das Unternehmen damit beauftragt, in seinem Namen Gold zu kaufen oder auch zu verkaufen. Diese Gebühr wird zu Beginn, also vor Vertragsabschluss, festgelegt, und der Kunde erklärt seine Zustimmung. Ob diese Gebühr in Raten gezahlt oder als Einmalbetrag entrichtet wird, ändert nichts daran, dass sie mit beiderseitigem Einverständnis bestimmt und verbindlich festgelegt wurde. Diese Gebühr wird somit fällig, sobald der Wakāla-Vertrag (Bevollmächtigungsvertrag) zustande kommt. Dabei ist es unerheblich, nach welchen Kriterien die Höhe dieser Gebühr bestimmt wurde, ob pauschal oder abhängig von der Laufzeit. Entscheidend ist vielmehr, dass sie von Anfang an als fester Betrag festgelegt wurde. Daher ist diese Gebühr auch dann fällig, wenn der Kunde den Vertrag auflösen möchte, da sie für bereits erbrachte Leistungen gezahlt wird. Dies widerspricht nicht dem Grundsatz, dass ein Wakāla-Vertrag (Bevollmächtigungsvertrag) grundsätzlich nicht bindend ist und ohne Zustimmung der anderen Partei aufgelöst werden kann. Denn das Agio bezieht sich auf die Leistungen, die bis zur Auflösung bereits erbracht wurden. Zwar kann ein Agio in Höhe von mehreren tausend Euro für eine nur wenige Monate dauernde Leistung als sehr hoch erscheinen, jedoch hat der Kunde dieser Bedingung im Vorfeld zugestimmt. Daher ist er an die vereinbarten Bedingungen gebunden. Die Gegenleistung für das Agio besteht in der Bereitstellung der Plattform, der Deckung der Betriebskosten des Unternehmens sowie in weiteren Leistungen, die erforderlich sind, um diesen Goldsparplan anbieten zu können. Sie beschränkt sich also nicht lediglich auf die Beratung, sondern umfasst deutlich mehr Aspekte. Fazit: Wenn der Goldkauf durch den Beauftragten islamkonform erfolgt, das heißt, wenn die Übergabe von Geld und Gold ohne Verzögerung stattfindet, dann ist ein Goldsparplan erlaubt, und das Agio stellt kein Kriterium dar, aufgrund dessen ein solcher Goldsparplan als unzulässig einzustufen wäre. Dies ist die Zusammenfassung der Antwort meines Sheikhs, den ich hierzu befragt habe – und Aḷḷāh weiß es am besten.

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Wenn Prediger Iǧtihād betreiben Sich Wissen anzueignen ist eine Sache, danach zu handeln eine andere. Ein Problem entsteht dann, wenn man glaubt, weil man etwas gelernt hat, könne man es ohne Lehrer anwenden. Kein Medizinstudent operiert ohne Rücksprache mit dem Oberarzt, und selbst der Oberarzt konsultiert den Chefarzt. Doch wenn Prediger glauben, dass sie keine Lehrer mehr brauchen, dann sind sie des Titels „Prediger“ nicht würdig. So richten einige Prediger aufgrund ihrer Überheblichkeit gewaltigen Schaden an. Wären sie bescheiden, hätten sie sich beraten lassen. Doch wir leben im Zeitalter der Sturheit und der Liebe zur Selbstdarstellung. Aḷḷāh sagt: ادْعُ إِلَىٰ سَبِيلِ رَبِّكَ بِالْحِكْمَةِ وَالْمَوْعِظَةِ الْحَسَنَةِ وَجَادِلْهُم بِالَّتِي هِيَ أَحْسَنُ {Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung und diskutiere mit ihnen auf die beste Weise.} (an-Naḥl 16:125). Das Debattieren erwähnte Aḷḷāh zuletzt. Daraus folgt, dass es nicht die Regel, sondern die Ausnahme ist. Ferner erwähnte Aḷḷāh beim Debattieren „auf die beste Weise“, was Er bei der Weisheit nicht erwähnte. Denn es gibt keine schlechte Weisheit, aber es gibt schlechtes Debattieren – nämlich dann, wenn Ungeeignete es ausführen. Die Kunst des Debattierens ist eine Wissenschaft: ʿIlm al-Ǧadal wa-l-Munāẓara (Wissenschaft der Disputation und des Streitgesprächs). Es genügt nicht, sie nur zu lernen; vielmehr muss man nach dem Lernen von einem Erfahrenen begleitet werden. Schließlich müssen zuerst drei Fragen geklärt werden: Soll überhaupt debattiert werden? Wer soll debattieren? Mit wem soll debattiert werden? Alle drei unterliegen dem Prinzip „bi-llatī hiya aḥsan“, also der besten Vorgehensweise: Nur eine Debatte, die wirklich notwendig ist und einen tatsächlichen Mehrwert bringt. Nur der Geeignetste, der den Islam am fundiertesten und auf die schönste Weise darlegt. Und nur mit Streitpartnern, die einer solchen Debatte überhaupt würdig sind. Wenn ein Prediger sich jedoch zum Muǧtahid aufspielt, beantwortet er diese Fragen ohne Rücksprache – und dann gewinnt die Gegenseite.

Wer seine Zeit nur mit Social Media verbringt, ist wie ein Fischer, der aufs Meer hinausfährt – doch anstatt selbst zu fischen, begnügt er sich damit, einen Fisch nach dem anderen anzuschauen. Noch schlimmer ist es, wenn er sich nur ungenießbare Fische anschaut und nicht nach genießbaren sucht. Denn es braucht Wissen und Einsicht, um die genießbaren Fische herauszufischen und vom Ungenießbaren zu unterscheiden. Und diese Fähigkeit erlangt man nicht von selbst, sondern nur durch die Anleitung eines erfahrenen Lehrers, der ihm zeigt, wie man richtig Fische fängt. Wer nicht fundiert lernt, dessen Herz verhungert – wie ein Fischer, der nicht gelernt hat, wie man richtig Fische fängt.

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Können Influencer Richter sein? Allah sagt: {Und ist zu dir die Kunde von den Streitenden gelangt, als sie über die Mauer eindrangen? Als sie bei Dāwūd eintraten, erschrak er vor ihnen. Sie sagten: Fürchte dich nicht! Wir sind zwei Streitparteien; einer von uns hat dem anderen Unrecht getan. So richte zwischen uns in Wahrheit und handle nicht ungerecht, und leite uns zum geraden Weg. Dieser hier ist mein Bruder; er hat neunundneunzig Mutterschafe, ich aber habe nur ein einziges Mutterschaf. Da sagte er: Vertraue es mir an, und er hat mich in der Rede überwältigt. Er sagte: Er hat dir wahrlich Unrecht getan, indem er dein Mutterschaf zu seinen Mutterschafen verlangt hat. Und gewiss, viele von den Teilhabern begehen gegeneinander Übergriffe, außer denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun – und wie wenige sind sie! Und Dāwūd meinte, dass Wir ihn nur geprüft hatten. Da bat er seinen Herrn um Vergebung und fiel sich nieder und wandte sich reuig zu. So vergaben Wir ihm dies. Und für ihn gibt es bei Uns wahrlich Nähe und eine schöne Heimkehr. O Dāwūd! Wir haben dich zu einem Statthalter auf der Erde gemacht. So richte zwischen den Menschen in Wahrheit und folge nicht der Neigung, damit sie dich nicht vom Weg Aḷḷāhs abirren lässt. Gewiss, diejenigen, die vom Weg Aḷḷāhs abirren, für sie gibt es eine strenge Strafe dafür, dass sie den Tag der Abrechnung vergessen haben.} (Ṣād 38:21–26) Ibn ʿUṯaimīn sagte über den Fehler von Dāwūd – Friede sei auf ihm –: “Erstens: Dāwūd – Friede sei auf ihm – war dazu beauftragt, zwischen den Menschen zu richten; seine Aufgabe ist eine offizielle. Seine besondere Absonderung zu dieser Zeit, indem er sich in den Gebetsraum zurückzog und die Tür hinter sich schloss, widerspricht dem, was seine Aufgabe erfordert. Denn seine Aufgabe verlangt, dass er sich den Menschen widmet, damit er die Streitenden empfängt und zwischen ihnen richtet. Dies ist der erste Punkt. Deshalb wird – so Aḷḷāh will – noch unter den Nutzen erwähnt werden, dass es dem Richter unter den Menschen und jedem, der eine offizielle Aufgabe innehat, nicht erlaubt ist, sich mit etwas ausschließlich Persönlichem für sich selbst zu beschäftigen. Zweitens: Dāwūd – Friede sei auf ihm – hörte die Aussage der ersten Streitpartei, hörte jedoch nicht die Aussage der anderen Streitpartei, denn im Qurʾān wird nicht erwähnt, dass er die Aussage der anderen Seite anhörte. Drittens: Er fällte ein Urteil und sagte: {Und gewiss, viele von den Teilhabern begehen gegeneinander Übergriffe, außer denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun – und wie wenige sind sie!} und ein Urteil vor dem Anhören der Antwort der anderen Streitpartei enthält etwas von Übereilung, solange die andere Partei anwesend ist.” Tafsīr Sūrat Ṣād, S. 111–112. Daraus wird deutlich, dass es nicht genügt, lediglich eine Partei anzuhören, ohne auch die andere anzuhören. Dabei reicht es nicht aus, darauf zu verweisen, man habe der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ein Influencer ist kein Richter, und niemand ist verpflichtet, sich vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen – eine solche Verpflichtung besteht nur vor einer zuständigen Instanz. Dāwūd – Friede sei auf ihm –, der als Herrscher und Richter eingesetzt war, wurde getadelt, als er urteilte, ohne beide Parteien vollständig anzuhören. Aḷḷāh hat keine weiteren Details über die Streitfrage erwähnt, sondern den Verfahrensfehler getadelt. Dies zeigt, dass ein Verfahren nicht allein nach seinem Ergebnis beurteilt wird, sondern vor allem nach seiner Korrektheit und Gerechtigkeit im Ablauf. Entscheidend ist, dass beide Seiten angemessen berücksichtigt werden und das Urteil auf einer vollständigen und ausgewogenen Grundlage beruht. Umso mehr gilt dies für alle anderen: Niemand sollte sich anmaßen, die Rolle eines Richters einzunehmen und Anschuldigungen zu verbreiten, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ist jedoch ein rechtskräftiges Urteil vorhanden, ist es geboten, vor nachweislich betrügerischem Verhalten zu warnen, um andere vor Schaden zu bewahren.

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Korrektur: al-Iqlīd von Muḥammad al-Amīn aš-Šinqīṭī