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Al-'Ilm an-Nāfi'

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Beweise für den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt (2) 📖 Zweitens: Aus der Sunnah. 1. Der Prophet ﷺ sagte: «إِنَّ بَيْنَ الرَّجُلِ وَبَيْنَ الشِّرْكِ وَالْكُفْرِ تَرْكَ الصَّلَاةِ» „Wahrlich, zwischen dem Menschen und dem Shirk und dem Kufr liegt das Verlassen des Gebets.“ Überliefert von Muslim (82) im Buch des Īmān von Ǧābir ibn ʿAbdillāh, vom Propheten ﷺ. 2. Von Buraydah ibn al Ḥuṣayb, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass er sagte: Ich hörte den Gesandten Allāhs ﷺ sagen: «الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلَاةُ، فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ» „Der Bund zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Wer es verlässt, der hat Kufr begangen.“ Überliefert von Aḥmad, Abū Dāwūd, at-Tirmidhī, an-Nasāʾī und Ibn Māǧah. Mit Kufr ist hier der Kufr gemeint, der aus der Religion hinausführt, denn der Prophet ﷺ machte das Gebet zur Trennlinie zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen. Es ist bekannt, dass die Religion des Kufr nicht die Religion des Islāms ist. Wer also diesen Bund nicht einhält, gehört zu den Kāfirūn. 3. In Ṣaḥīḥ Muslim wird von Umm Salamah, möge Allāh mit ihr zufrieden sein, berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte: «سَتَكُونُ أُمَرَاءُ، فَتَعْرِفُونَ وَتُنْكِرُونَ، فَمَنْ عَرَفَ بَرِئَ، وَمَنْ أَنْكَرَ سَلِمَ، وَلَكِنْ مَنْ رَضِيَ وَتَابَعَ. قَالُوا: أَفَلَا نُقَاتِلُهُمْ؟ قَالَ: لَا، مَا صَلَّوْا» „Es wird Herrscher geben, bei denen ihr manches als recht erkennen und manches missbilligen werdet.. Wer (das Übel) erkennt, ist frei von Schuld, und wer missbilligt, ist sicher. Doch wer zufrieden ist und folgt (wird untergehen). Sie sagten: Sollen wir sie nicht bekämpfen? Er sagte: Nein, solange sie beten.“ 4. Ebenfalls in Ṣaḥīḥ Muslim wird im Ḥadīth von ʿAwf ibn Mālik, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, berichtet, dass der Prophet ﷺ sagte: «خِيَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُحِبُّونَهُمْ وَيُحِبُّونَكُمْ، وَيُصَلُّونَ عَلَيْكُمْ وَتُصَلُّونَ عَلَيْهِمْ، وَشِرَارُ أَئِمَّتِكُمُ الَّذِينَ تُبْغِضُونَهُمْ وَيُبْغِضُونَكُمْ، وَتَلْعَنُونَهُمْ وَيَلْعَنُونَكُمْ. قِيلَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَفَلَا نُنَابِذُهُمْ بِالسَّيْفِ؟ فَقَالَ: لَا، مَا أَقَامُوا فِيكُمُ الصَّلَاةَ» „Die besten eurer Anführer sind diejenigen, die ihr liebt und die euch lieben, die für euch beten und für die ihr betet. Die schlimmsten eurer Anführer sind diejenigen, die ihr hasst und die euch hassen, die ihr verflucht und die euch verfluchen. Es wurde gesagt: O Gesandter Allāhs, sollen wir sie nicht mit dem Schwert bekämpfen? Er sagte: Nein, solange sie unter euch das Gebet verrichten.“ In diesen beiden letzten Ḥadīthen liegt ein Beweis dafür, dass man sich von den Herrschern lossagt und sie mit dem Schwert bekämpft, wenn sie das Gebet nicht verrichten. Es ist nicht erlaubt, den Herrschern die Herrschaft streitig zu machen und sie zu bekämpfen, außer wenn sie eindeutigen Kufr begehen, über den wir einen Beweis von Allāh besitzen. Dies aufgrund der Aussage von ʿUbādah ibn aṣ-Ṣāmit, möge Allāh mit ihm zufrieden sein: «دَعَانَا النَّبِيُّ ﷺ فَبَايَعْنَاهُ، فَقَالَ فِيمَا أَخَذَ عَلَيْنَا: أَنْ بَايَعَنَا عَلَى السَّمْعِ وَالطَّاعَةِ فِي مَنْشَطِنَا وَمَكْرَهِنَا، وَعُسْرِنَا وَيُسْرِنَا، وَأَثَرَةً عَلَيْنَا، وَأَنْ لَا نُنَازِعَ الْأَمْرَ أَهْلَهُ، إِلَّا أَنْ تَرَوْا كُفْرًا بَوَاحًا، عِنْدَكُمْ مِنَ اللَّهِ فِيهِ بُرْهَانٌ.» „Der Gesandte Allāhs ﷺ rief uns, und wir leisteten ihm den Treueeid. Zu dem, worauf er uns verpflichtete, gehörte, dass wir ihm Treue leisteten auf Hören und Gehorchen, sowohl in dem, was uns zusagt, als auch in dem, was uns missfällt, in Schwierigkeit und Leichtigkeit und wenn andere uns vorgezogen werden, und dass wir den Befehlshabern die Herrschaft nicht streitig machen. Er sagte: Außer wenn ihr eindeutigen Kufr seht, über den ihr von Allāh einen Beweis besitzt.“ Demnach ist ihr Verlassen des Gebets, an das der Prophet ﷺ das Lossagen und Bekämpfen mit dem Schwert knüpfte, eindeutiger Kufr, über den wir von Allāh einen Beweis besitzen." 📜 Aus: Wer das Gebet verlässt (bald erhältlich auf www.ilmnafi.de)
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Beweise für den Unglauben desjenigen, der das Gebet unterlässt (1) 📖 Erstens: Aus dem Qurʾān Allāh, der Erhabene, sagte: ﴿فَإِن تَابُوا۟ وَأَقَامُوا۟ ٱلصَّلَوٰةَ وَءَاتَوُا۟ ٱلزَّكَوٰةَ فَإِخْوَٰنُكُمْ فِى ٱلدِّينِ﴾ „Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Zakāh entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ (at-Tawbah: 11) Und Er sagte: ﴿فَخَلَفَ مِنۢ بَعْدِهِمْ خَلْفٌ أَضَاعُوا۟ ٱلصَّلَوٰةَ وَٱتَّبَعُوا۟ ٱلشَّهَوَٰتِ ۖ فَسَوْفَ يَلْقَوْنَ غَيًّا ۝ إِلَّا مَن تَابَ وَءَامَنَ وَعَمِلَ صَـٰلِحًۭا فَأُو۟لَـٰٓئِكَ يَدْخُلُونَ ٱلْجَنَّةَ وَلَا يُظْلَمُونَ شَيْـًٔا﴾ „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt.“ (Maryam: 59–60) Der Beweispunkt aus der zweiten Āyah, also der Āyah aus Sūrah Maryam, liegt darin, dass Allāh über jene, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten, sagte: „… außer wer bereut, glaubt und rechtschaffen handelt.“ Dies zeigt, dass sie während ihrer Vernachlässigung des Gebets und ihres Folgens der Begierden keine Gläubigen waren. Der Beweispunkt aus der ersten Āyah, also der Āyah aus Sūrah at-Tawbah, liegt darin, dass Allāh, der Erhabene, für das Bestehen der Brüderlichkeit zwischen uns und den Mushrikūn drei Bedingungen setzte: 1. Dass sie vom Shirk bereuen. 2. Dass sie das Gebet verrichten. 3. Dass sie die Zakāh entrichten. Wenn sie vom Shirk bereuen, aber das Gebet nicht verrichten und die Zakāh nicht entrichten, dann sind sie keine Brüder für uns. Und wenn sie das Gebet verrichten, aber die Zakāh nicht entrichten, dann sind sie keine Brüder für uns. Die Brüderlichkeit in der Religion entfällt jedoch nur dort, wo der Mensch vollständig aus der Religion hinausgeht. Sie entfällt nicht bloß durch Frevel oder durch Kufr dūna Kufr (kleiner Kufr). Siehst du nicht die Aussage Allāhs, des Erhabenen: ﴿فَمَنْ عُفِىَ لَهُۥ مِنْ أَخِيهِ شَىْءٌۭ فَٱتِّبَاعٌۢ بِٱلْمَعْرُوفِ وَأَدَآءٌ إِلَيْهِ بِإِحْسَـٰنٍ﴾ „Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen.“ (al-Baqarah: 178) Allāh bezeichnete den vorsätzlichen Mörder als Bruder des Getöteten, obwohl vorsätzliche Tötung zu den größten der großen Sünden gehört. Allāh, der Erhabene, sagte: ﴿وَمَن يَقْتُلْ مُؤْمِناً مُّتَعَمِّداً فَجَزَآؤُهُ جَهَنَّمُ خَالِداً فِيهَا وَغَضِبَ اللّهُ عَلَيْهِ وَلَعَنَهُ وَأَعَدَّ لَهُ عَذَاباً عَظِيماً﴾ „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allāh zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.“ (an-Nisāʾ: 93) Siehst du dann nicht Seine Aussage über zwei Gruppen der Gläubigen, wenn sie gegeneinander kämpfen: ﴿وَإِن طَائِفَتَانِ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ اقْتَتَلُوا فَأَصْلِحُوا بَيْنَهُمَا﴾ „Und wenn zwei Gruppen der Gläubigen gegeneinander kämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen.“ (al-Ḥuǧurāt: 9) Bis zu Seiner Aussage: ﴿إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ إِخْوَةٌ فَأَصْلِحُوا بَيْنَ أَخَوَيْكُمْ﴾ „Die Gläubigen sind ja Brüder, so stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern.“ (al-Ḥuǧurāt: 10) Allāh, der Erhabene, bestätigte die Brüderlichkeit zwischen der schlichtenden Gruppe und den beiden kämpfenden Gruppen, obwohl das Bekämpfen eines Gläubigen von den Taten des Kufr ist, wie im authentischen Ḥadīth feststeht. Der Prophet ﷺ sagte: «سِبَابُ الْمُسْلِمِ فُسُوقٌ، وَقِتَالُهُ كُفْرٌ» „Das Beschimpfen eines Muslims ist Frevel, und ihn zu bekämpfen ist Kufr.“ Es ist jedoch ein Kufr, der nicht aus der Religion hinausführt. Wenn er aus der Religion hinausführen würde, so würde die Glaubensbrüderlichkeit damit nicht bestehen bleiben. Die edle Āyah weist jedoch darauf hin, dass die Glaubensbrüderlichkeit trotz des gegenseitigen Kampfes bestehen bleibt. Dadurch weiß man, dass das Verlassen des Gebets ein Kufr ist, der aus der Religion hinausführt. Wäre es bloßer Frevel oder Kufr unterhalb des (großen) Kufrs, dann würde dadurch die religiöse Brüderlichkeit nicht entfallen, so wie sie durch das Töten und Bekämpfen eines Gläubigen nicht entfällt." 📜 Aus: Wer das Gebet verlässt (bald erhältlich auf www.ilmnafi.de)
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Bald erhältlich, inshāʾAllāh. 📚 www.ilmnafi.de
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ʿĪd Mubārak, möge Allāh von uns und euch annehmen.
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🕋 Für diejenigen, die in diesem Jahr nicht Hajj vollziehen können Al-Hāfidh Ibn Rajab رحمه الله sagte: مـن لـم يـستطـع الـوقـوف بـعرفـة ؛ فـليقـف عـنـد حـدود الله الـذي عـرفـه . Wer nicht zum Stehen bei 'Arafah imstande ist, Der möge stehen bleiben bei den Grenzen Allāhs, Den er erkannt hat. ومـن لـم يـستطـع الـمبيـت بـمزدلفـة ؛ فـليبـت عـلـى طـاعـة الله لـيقربـه ويـزلفـه . Wer nicht zur Nächtigung bei Muzdalifah fähig ist, Der möge im Gehorsam zu Allāh nächtigen, um sich Ihm anzunähern und Ihm näherzukommen. ومـن لـم يـقـدر عـلـى ذبـح هـديـه بـمنـى ؛ فـليذبـح هـواه لـيبلـغ بـه الـمنـى . Und wer nicht imstande ist, bei Minā sein Schlachtopfer darzubringen, der möge seine Neigungen zum Opfer bringen, um damit das Ziel zu erreichen. ومـن لـم يـستطـع الوصـول للـبيـت ﻷنـه بـعيـد - فليقـصد رب البـيت ؛ Und wer nicht zum Hause kommen kann, weil es weit ist, Der möge sich dem Herrn des Hauses zuwenden. فـإنـه أقـرب إلـيـه مـن حـبـل الـوريـد . Denn wahrlich, Er ist einem näher als die Halsschlagader. 📘 (Latā'if al-Ma'ārif, 634)
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Denkt an die Absicht für das Fasten morgen am Tag von ʿArafah.
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Fatāwā über das Schlachten, von Shaykh al-Muhaddith Sulaymān ibn Nāṣir al-ʿAlwān 1. Wenn ein Mann für seine Kinder (mit)schlachten will (d.h. mit einem Opfertier, was er für sich selbst und seine Familie beabsichtigt), so ist der, welcher sich vom Nehmen von den Haaren und Nägeln fernhält der Mann, der schlachtet. Was die restlichen der Kinder angeht, so brauchen sie sich nicht davon fernzuhalten. Wenn eine Frau ein Opfertier hat, mit dem sie für ihre Eltern schlachten will, so nimmt sie nichts von ihren Haaren oder Nägeln. 2. Eine Person hat zweitausend Riyāl (ca. 460 Euro). Soll sie damit zwei Opfertiere kaufen, oder ein einziges, großes, mit viel und gutem Fleisch? Die Grundlage ist, dass man mit einem Tier opfert, welches viel und gutes Fleisch hat und das (vollkommen) gesund ist, dies ist besser, als zwei Tiere zu opfern. 3. Die Gelehrten waren sich uneinig über die Weisheit vom Unterlassen des Entfernens von den Haaren und Nägeln. Die meisten Gelehrten sagen: Damit die Befreiung (vom Feuer) komplett wird. Der Mensch will schlachten und sich dadurch Allāh, dem Erhabenen nähern, sodass er nichts von seinen Haaren oder Nägeln entfernt, bis er sein Opfertier schlachtet, damit die Befreiung für ihn komplett wird. 4. Es ist authentisch vom Propheten ﷺ überliefert worden, dass er beim Schlachten des Opfertieres sagte: "Bismillāh waAllāhu akbar". Und es ist auch authentisch vom Propheten ﷺ überliefert worden, dass er sagte: اللهم هذا عن محمد و عن آل محمد 'Allāhumma hādhā 'an Muhammad wa 'an Āli Muhammad/O Allāh, dies ist für Muhammad und die Familie Muhammad's". Und dies ist das Authentisch Überlieferte vom Propheten ﷺ. 5. Es wurde authentisch von 'Alī, möge Allāh mit ihm zufrieden sein, überliefert, dass er ein Schaf (zum Schlachten) nahm und es auf dem Kopf mit dem Schwert schlug und damit den Kopf abtrennte mit dem ersten Schlag, und sein Schlachtopfer war gültig; diese Überlieferungskette ist authentisch bis zu 'Alī. Und dies ist erlaubt aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ: "Was das Blut fließen lässt und worüber Allāhs Name erwähnt wurde, so iss.." Was jedoch nicht das Blut fließen lässt, das ist nicht erlaubt. 7. Der Hadīth: اللهم هذا منك و لك 'Allāhumma hādhā minka wa lak/O Allāh, dieses (Opfertier) ist von Dir und für Dich' ist bei Abū Dāwūd überliefert worden, er ist aber makelhaft (ma'lūl). 8. Dem Metzger von der Udhiyah was zu geben hat zwei Formen: 1. Dem Metzger als Gegenleistung für sein Schlachten was zu geben, dies ist gemäß der Übereinkunft (aller Gelehrten) verboten. Dies ist so, weil es bedeutet, dass man etwas von der Udhiyah verkaufte, und dies ist gemäß dem Konsens verboten. 2. Dass man ihm wegen seiner Armut gibt und man betrachtet dies nicht als seinen Lohn; dies ist erlaubt. 9. Die Arten der Schlachtenden sind drei: 1. Der Muslim, selbst wenn er ein Fāsiq ist; sein Geschlachtetes ist erlaubt. 2. Der Kitābī, ein Jude oder Christ; sein Geschlachtetes ist erlaubt. 3. Der Kāfir Murtadd (Abtrünniger) oder der Mushrik (der kein Kitābī ist), sei er ein ursprünglicher (Mushrik) oder Abtrünniger, oder Majūsī; sein Geschlachtetes ist nicht erlaubt und wird als Maytah (Verendetes) betrachtet.
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Ratschläge bzgl. der Zeiten der Fitan (Versuchungen), von Shaykh Khālid al-Flayj حفظه الله Erster Ratschlag: Vermehrt Du'ā sprechen für die Standhaftigkeit (auf der Religion), denn der Gesandte ﷺ pflegte häufig zu sprechen: "O Wender der Herzen, festige mein Herz auf Deinem Dīn (Yā Muqallibal-Qulūb thabbit qalbī 'alā dīnik)." Zweiter Ratschlag: Die häufige Verrichtung von Gottesdiensten ('Ibādah) und das sich Zuwenden zum Gehorsam. Der Gesandte ﷺ sagte: "Die Verrichtung von Gottesdiensten ('Ibādah) in Zeiten von Wirren/Versuchungen ist wie die Auswanderung zu mir.." Dritter Ratschlag: Sich fernhalten von Orten der Gelüste und der Scheinargumente (oder: Zweifelhaftem), so setze dich nicht der Versuchung aus. Allāh der Erhabene sprach: وَلَٰكِنَّكُمْ فَتَنْتُمْ أَنْفُسَكُمْ وَتَرَبَّصْتُمْ "..aber ihr habt euch selbst der Versuchung ausgesetzt und habt abgewartet.." (Al-Ḥadīd: 14) Vierter Ratschlag: Das Eifern nach dem Streben nach Wissen, und die Zunahme an Gottesfurcht, denn durch das Wissen werden die Scheinargumente abgewehrt, und mit der Gottesfurcht die Gelüste. Fünfter Ratschlag: Die Begleitung der vorzüglichen Menschen, Leute des Wissens und Rechtschaffenen, denn Allāh befahl Seinem Propheten ﷺ, sie als Gefährten zu nehmen. So sagte Er, der Erhabene: وَاصْبِرْ نَفْسَكَ مَعَ الَّذِينَ يَدْعُونَ رَبَّهُمْ بِالْغَدَاةِ وَالْعَشِيِّ "Halte dich geduldig zurück zusammen mit denen, die ihren Herrn morgens und abends anrufen.." (Al-Kahf: 28) Sechster Ratschlag: Die Kenntnis über die Realität dieser Dunyā und ihrer niedrigen Stellung, denn ihr Genuss wird schwinden, und ihre Wonne ist vergänglich, von daher gehört es zur Dummheit, sie gegenüber der bestehenden Ākhirah zu bevorzugen. Siebter Ratschlag: Das Erinnern an den Ausgang der Standhaftigkeit im Dies- und Jenseits. Was die Dunyā betrifft, so ist es Sieg und feste Stellung, und der gute Ausgang gehört den Gottesfürchtigen. Und im Jenseits ist es die bestehende Wonne und das Ewige Verbleiben in Gärten. Achter Ratschlag: Das Gedenken des Ausgangs von jenem, den die Gelüste und Scheinargumente der Dunyā verführten, sodass sein Ausgang in der Dunyā die Enge und das Bereuen wurde, und im Jenseits die Strafe und Demütigung im Feuer. Neunter Ratschlag: Sich Freimachen vom Befolgen der Neigungen, denn das Befolgen der Neigungen ist eine Ursache des Irregehens und Abschweifens von der Wahrheit. Und es obliegt dir, dich an die Worte Allāhs und Seines Gesandten ﷺ zu halten und sie zu verherrlichen, und die Aussage von keinem den Worten Allāhs und Seines Gesandten vorzuziehen. Zehnter Ratschlag: Bei Uneinigkeit der Gelehrten obliegt es dir, dem zu folgen, von dessen Zustand du weißt, dass er wahrhaftig und aufrichtig ist und den Beweisen folgt. Und nimm dir nicht ihre Uneinigkeit als Argument dafür, das zu befolgen, was dein Nafs begehrt, denn ihre Uneinigkeit ist weder ein Beweis, noch ein Argument für dich; vielmehr ist die Pflicht, dem Beweis zu folgen und dem, was sicherer für deinen Dīn ist.
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#Kurban Wer noch schlachten lassen möchte, kann dies über mich erledigen. Die Opfertiere werden von Brüdern in den albanischen Gebieten Mazedoniens geschlachtet und an die Armen verteilt. Ein Schaf kostet 180 Euro. Es ist noch bis Dienstag möglich, ein Schaf zu reservieren. Kontakt: @ilmnafibot
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Die zehn Tage von Dhul Hijjah - Ahmad Musa Jibril.pdf
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📌 Angelegenheiten rund um die Udhiyah (Schlachtung des Opfertieres) - Shaykh Khālid al-Flayj 1. Die Udhiyah ist eine Sunnah Mu'akkadah (betonte Sunnah, die der Prophet ﷺ nicht ausließ) für den, dem es möglich ist, und es ist das Beste, womit man sich Allāh am Tag von 'Īd nähert. 2. Es ist vorgeschrieben für den, der schlachtet, dass er seine Haare, Nägel oder Haut unberührt lässt (d.h. nichts davon entfernt oder kürzt), bis er sein Opfertier schlachtet. 3. Wer schlachten will und von seinem Haar oder seiner Haut etwas entfernte, der darf immernoch schlachten und sein Schlachten wird dadurch nicht ungültig, jedoch widersprach er der Sunnah; das Unterlassen des Schlachtens aufgrund dessen ist aber ein Fehler. 4. Das Opfertier ist nur vom Vieh, sodass das Schlachten von etwas anderem nicht erlaubt ist. So können sich sieben Leute an einem Kamel oder einer Kuh beteiligen, und das Schaf gilt nur für eine Person. 5. Das Vorgeschriebene ist, dass für jeden Haushalt ein Opfertier geschlachtet wird, für den Mann und seine Familie, und es ist nicht vorgeschrieben, dass man mehr als ein Opfertier für ein einziges Haus schlachtet. 6. Wer sein Opfertier bereits kaufte und (für die Schlachtung) bestimmte, für den ist das Schlachten verpflichtend, bis er genau dieses (Opfertier) schlachtet. 7. Das Beste, womit von dem Vieh geschlachtet wird, ist ad-Da'n vom Schaf, sodass man einen gehörnten Schafbock schlachtet, der weiß ist und dessen Beine und Bauch schwarz sind. 8. Es ist eine Bedingung bei der Udhiyah, dass sie frei ist von den vier Mäkeln: - Al-'Awar (Makel in einem Auge, sodass es nichts mehr sieht) - Al-'Araj (lahm) - Al-Marad (krank) - Es darf nicht hazīlah sein (d.h. so mager, dass es kein Fett/Speck dran hat). Und perfekt ist es, wenn es frei von jeglichem Makel ist. 9. Das erforderliche Mindestalter bei der Udhiyah: - Beim Kamel: 5 Jahre - Bei der Kuh: 2 Jahre - Beim Schaf: Sechs Monate - Bei der Ziege: Ein Jahr. 10. Die Tage des Schlachtens sind der Tag von 'Īd und die drei Tage danach, und die Zeit ist zwischen dem Verlassen des 'Īd-Gebets, bis zum Sonnenuntergang am 13. Tag, und die Sunnah ist, früh zu schlachten. 11. Wer wen anders mit dem Schlachten seiner Udhiyah beauftragt, so ist der Beauftragende (Muwakkil) der, welcher sich vom Nehmen von seinen Haaren und Nägeln fernhält; was den Beauftragten (Wakīl) betrifft, so obliegt ihm nichts. 12. Wer vor dem Gebet schlachtet, so ist es ein Schaf für das Fleisch (d.h. zum essen und mehr nicht), und ihm obliegt eine andere Udhiyah (nach dem Gebet), und es ist erlaubt, in den Nächten der Festtage zu schlachten, genauso wie es tagsüber erlaubt ist.
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Ein Bittgebet für jene, welche mit der Kindererziehung scheiterten Von al-Fuḍayl wird berichtet, dass er sagte: «اللَّهُمَّ إِنِّي اجْتَهَدْتُ أَنْ أُؤَدِّبَ عَلِيًّا، فَلَمْ أَقْدِرْ عَلَى تَأْدِيبِهِ، فَأَدِّبْهُ أَنْتَ لِي» „O Allāh, ich habe mich bemüht, ʿAlī zu erziehen, doch ich war nicht imstande, ihn zu erziehen, so erziehe Du ihn für mich.“ Daraufhin leitete Allāh, der Erhabene, ihn recht und er wurde zu einem der Rechtschaffenen. Ibn al-Mubārak, der Shaykh al-Bukhārīs, sagte sogar: "Der Beste von den Menschen ist al-Fuḍayl, aber noch besser als er ist sein Sohn ʿAlī." (Siyar Aʿlām an-Nubalāʾ (8/445))
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"Wenn ich mal eine Āyah vom Buche Allāhs lese, so wünschte ich mir, dass alle Menschen von der Āyah wissen (und verstehen), was ich weiß. Und wenn ich höre, wenn ein Richter von den Richtern der Muslime in seinem Urteil gerecht ist, so freue ich mich darüber, auch wenn ich mich womöglich niemals bei ihm richten lasse. Und wenn ich höre, das ein Land der Muslime von Regen getroffen wurde, so freue ich mich darüber, obwohl ich dort kein Vieh habe." - 'Abdullāh ibn Mas'ūd رضي الله عنه
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Ibn Sīrīn رحمه الله, ein bekannter Traumdeuter der Salaf, wurde nach hundert Träumen (und ihrer Deutung) gefragt, und er antwortete auf keinen einzigen, außer dass er sagte: „Fürchte Allāh und vollziehe Gutes, während du wach bist, denn was du während des Schlafs sahst wird dir nicht schaden.“ 📗(Bahjat al-Majālis) 📝 t.me/IlmNafi1
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"Frage: Wem obliegt die Daʿwah? Antwort: Demjenigen, der das Wissen erlernt hat und es beherrscht. Für den Unwissenden ist die Daʿwah nicht Pflicht, jedoch ist es für ihn verpflichtend, als erstes zu lernen und danach Daʿwah zu machen." - Al-ʿAllāmah ʿAlī al-Khuḍayr, möge Allāh ihn befreien. 📗(Al-Wağāzah fī Sharḥ al-Uṣūl ath-Thalāthah)
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Heute findet kein Unterricht statt. Die letzten beiden Unterrichte wurden soeben im Bot hochgeladen. @DurusIlmNafi_bot
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