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📚 Ist es ihm erlaubt mit dem Verkauf von Geschenken, die mit den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) in Verbindung stehen, Handel zu treiben?
Alles Lob gebührt Allah..
Keinem Muslim ist es erlaubt sich an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) zu beteiligen, sei dies durch die bloße Anwesenheit, oder indem man ihnen das Veranstalten dieser ermöglicht oder durch den Verkauf von Ware, die mit diesen Festtagen in Verbindung stehen.
Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- schrieb an den Handelsminister:
„Von Muhammad Ibn Ibrahim an den Handelsminister -möge Allah ihn bewahren-: Mögen der Frieden und Segen Allahs mit Ihnen sein.
Es wurde uns berichtet, dass letztes Jahr einige Händler Geschenke importiert haben, die speziell mit Weihnachten und Sylvester zu tun haben, mitunter Weihnachtsbäume. Einige Bürger sollen diese gekauft und den ausländischen Christen in unserem Land angeboten haben, als eine Art Teilnahme an diesem Festtag ihrerseits.
Und dieses ist eine frevelhafte Tat, die sie nicht machen durften. Wir haben dabei keinen Zweifel daran, dass Sie wissen, dass es dafür keine Erlaubnis gibt, sowie dass Sie wissen, dass die Gelehrten sich einig sind bezüglich des Verbots der Teilnahme/Beteiligung an den Festen der Nichtmuslime, sprich die Schriftenbesitzer und Polytheisten.
Wir hoffen, dass Sie sich mit dem Verbot dessen befassen werden, was in unserem Land an diesen Geschenken vorzufinden ist, sowie dem, was unter dasselbe Urteil fällt, bezüglich dessen, was ihrem Festtag eigen ist.“
[Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (3/105)]
Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees sagten in ihrer Deklaration:
„Sechstens: Es ist dem Muslim nicht erlaubt mit den Nichtmuslimen in welcher Art und Weise auch immer bezüglich ihrer Festtagen zu kooperieren. Dazu gehört:
- das Bekanntmachen und Bewerben dieser (Festtage), wozu das genannte „Millennium“ gehört;
- Der Aufruf/Einladung dazu, mit welchen Mitteln auch immer, sei dies durch Medien oder das Aufstellen von Countdown-Zählern, in Form von Tafeln oder Uhren;
- Herstellung von Andenken in Form von Kleidung und Utensilien;
- Der Druck von Karten/Flyern oder Schulheften;
- Preisnachlässe und Gewinnspiele zu diesem Anlass:
- Das Veranstalten von Sport-Events oder Verbreitung von Logos/Symbolen, die diesem Anlass eigen sind.
Darauf basierend ist zu sagen, dass es -o mein Bruder- nicht erlaubt ist an der Herstellung von etwas teilzuhaben/teilzunehmen, das mit den Festen der Nichtmuslime im Zusammenhang steht. Lasse diese Arbeitsstelle für die Zufriedenheit Allahs, so wird Allah dir eine bessere geben -wenn Er will.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/50074
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1 829
📚 Es ist nicht erlaubt, den Nichtmuslimen (Kuffar) zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Form auch immer
Die Frage:
Was ist das Urteil darüber, Essen (wie Reis, Fleisch, Hähnchenfleisch oder Kuchen) zu verzehren, welches uns ein christlicher Freund geschenkt hat, oder welches zu Weihnachten oder zu Silvester (Neujahr) zubereitet wurde? Und was ist ihre Meinung bezüglich der Gratulation mit dem Wortlaut „So Allah will, verbringst du das Jahr im Guten (erfolgreich)“, um damit die Ausdrücke „Kullu ˈamin wa antum bi khayr“ oder „Frohes Neues“ zu umgehen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist dem Muslim nicht erlaubt, das zu essen, was ein Jude oder Christ zu seinem (religiösen) Festtag zubereitet hat, oder was sie zu ihren Festtagen verschenken, da dieses als ihre Unterstützung und Anteilnahme an diesem Übel (Munkar) gilt, wie es in der Antwort auf die Frage Nr. (12666) deutlich gemacht wurde.
Genauso wie es ihm auch nicht erlaubt ist, ihnen zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Gratulationsform auch immer, aufgrund dessen, was darin an Bestätigung ihrer Festtage liegt und Unterlassung der Verneinung (Inkar) dieser, sowie weil man ihnen dabei hilft, ihre (religiösen) Symbole zu zeigen, ihre Neuerungen (Bid’a) zu verbreiten und an ihrer Freude an deren Festtagen teilnimmt, wobei diese Festtage erfundene Festtage sind (Neuerungen), welche mit verdorbenen Überzeugungen (Glauben) verbunden sind, welche der Islam nicht bestätigt.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/81977
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1 829
📚 Das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen zu gratulieren
▪️ Imam #Ibn_Al_Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Was das Gratulieren der Nichtmuslime zu ihren Symbolen des Unglaubens, welche ihnen eigen sind, anbelangt, so ist das nach Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten, wie dass man ihnen beispielsweise zu ihren Festtagen oder zu ihrem Fasten gratuliert und sagt: „Gesegnetes Fest“, oder ihnen zu diesem Fest und ähnlichem gratuliert. Selbst wenn sich dabei der Gratulant vor Unglauben bewahrt, so gehört es immer noch zu den verbotenen Dingen und ist damit zu vergleichen, wie jemandem zur seiner Niederwerfung (Sujud) vor dem Kreuz zu gratulieren. Vielmehr ist es sogar eine gewaltigere Sünde bei Allah und noch verhasster als jemandem zum Trinken von Alkohol, der Ermordung einer Seele oder zu verbotener sexueller Beziehung und ähnlichem zu gratulieren.
Viele derjenigen, welche der Religion keinen Wert zumessen, begehen diese Sachen, unwissend darüber, wie grässlich das ist, was sie taten. Wer nun einem Diener zu einer Sünde oder Neuerung (Bid'a) gratuliert, so hat er sich damit dem Hass Allahs und Seinem Zorn ausgesetzt.“
📗 [Siehe: Ahkam Ahl Adh-Dhimma]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/947
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📚 Die Stellen der Bittgebete im Gebet
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Die Stellen, in denen man im Gebet Bittgebete sprechen darf, sind in zwei Arten eingeteilt:
Erstens:
Es gibt Stellen, in denen die Beweise darlegen, dass es wünschenswert ist darin Bittgebete zu sprechen, und dazu anspornen. Es ist für den Betenden auch wünschenswert dies solange er will in die Länge zu ziehen. So soll er Allah -erhaben ist Er- um all seine Bedürfnisse bitten und um alles, was er im Dies- und Jenseits liebt.
▪️ a) Die Niederwerfung:
Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten ﷺ: „Die Stelle, an der der Diener seinem Herrn am nächsten ist, ist wenn er sich niederwirft. So sprecht viele Bittgebete.“
📗 Überliefert von Muslim (482).
▪️ b) Nach dem letzten Taschahhud und vor dem Taslim:
Der Beweis dafür ist der Hadith von Ibn Masud -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Prophet ﷺ ihnen (seinen Gefährten) den Taschahhud lehrte und dann am Ende sagte: „… dann kann man auswählen wonach man bitten möchte.“
📗 Überliefert von Al-Bukhary (5876) und Muslim (402).
▪️ c) In Qunut Al-Witr:
Der Beweis dafür ist der Hadith bei Abu Dawud (1425), über Al-Hasan Ibn 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem er sagte: „Der Gesandte ﷺ lehrte mich Worte, die ich in „Qunut Al-Witr“ sagen soll: „Allahumma ihdini fiman hadaita, wa 'aafini fiman 'aafaita, wa tawallani fiman tawallaita, wa baarik li fima a'taita, wa qini scharra ma qadaita, Innaka taqdi wa la yuqdaa 'Alaika, wa innahu la yadhillu man waalaita, wa laa ya'izzu man 'aadaita, tabaarakta Rabbanaa wa ta'aalaita (O Allah, leite mich mit denen, die Du geleitet hast, vergib mir mit denen, denen du vergeben hast, stehe mir bei, zusammen mit denen, denen Du beistehst, segne mir das, was Du gibst, schütze mich vor dem Bösen, das du vorbestimmt hast, denn nur Du bestimmst und niemand bestimmt über Dich. Niemand wird je erniedrigt sein, den Du unterstützt, uns niemand wird je ehrwürdig sein, den Du zum Feind nimmst. Segensreich bist du, unser Herr, und erhaben.).“
📗 Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (1281) als authentisch ein.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/175070/die-stellen-der-bittgebete-im-gebet
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Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahabah) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?
'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“
Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), was Allahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!
Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“
Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten ﷺ überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“.
Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter Hadith.
Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“
📗 [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]
Islam Q&A
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📚 Das Urteil über das Spielen von Spielen, die das Feiern der Feste der Nichtmuslime beinhalten
➡️ Die Frage:
Meine Schwester und ich spielen ein Kochspiel. In der Hälfte des Spiels wird eines ihrer Feste gefeiert. Wir pflegten die Dekoration des Restaurants zu verändern, doch hörten wir damit auf. Wir können jedoch im Spiel nicht vorankommen, wenn wir nicht den besonderen Teil, der mit dem Feiern zu tun hat, überwinden. Begehen wir eine Sünde, wenn wir dieses Spiel weiterspielen?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Feiern der Feste der Nichtmuslime ist nicht erlaubt, und auch nicht das Feiern einiger seitens der Muslime erfundenen Feste, selbst wenn das der Teil eines Spiels sein sollte, weil man mit dem Verbotenen (Haram) nicht einverstanden bzw. zufrieden sein darf, geschweige denn, daran teilzunehmen.
▪️ Die Muslime haben keine anderen Feste, die sie feiern, außer dem Fest des Fastenbrechens (ˈId Al-Fitr) und dem Opferfest (ˈId Al-Adha). Alles darüberhinaus gehört zu erfundenen Festen. Wenn so etwas zum Ziele der Anbetung ausgeübt wird, so gehört es zur tadelswerten Neuerung. Und wenn es nur aus Brauch (Tradition) getan wird, so ist es verboten, weil es eine Nachahmung der Nichtmuslime darstellt, da sie dafür bekannt sind, Feiertage und Feierlichkeiten zu erfinden.
▪️ Abu Dawud (1134) und An-Nasai (1556) überlieferten von Anas -möge Allah zufrieden mit ihm sein-, dass er sagte: „Der Prophet ﷺ betrat Medina, während sie (die Einwohner) zwei Feste hatten, an denen sie Spiele spielten, worauf er sagte: ‚Was sind diese zwei Tage?‘ Sie sagten: ‚Wir pflegten an ihnen in der vorislamischen Zeit (Jahiliyyah) zu spielen.‘ Daraufhin sagte der Gesandte Allahs ﷺ: „Gewiss hat euch Allah die zwei (Feste) mit besseren zwei ersetzt, dem Opferfest (ˈId Al-Adha) und dem Fest des Fastenbrechens (ˈId Al-Fitr).‘“
📗 Schaikh Al-Albani hat ihn in „As-Silsilatu-s-Sahihah“ (2021) für authentisch (Sahih) erklärt.
Und der Prophet ﷺ sagte: „Wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihm (ihnen).“
📗 Überliefert von Abu Dawud (4031) und von Schaikh Al-Albani in „Sahih Sunan Abi Dawud“ für authentisch (Sahih) erklärt.
▪️ Wenn man dieses Fest im Spiel nicht überspringen kann und daran Teilnehmen muss, so darf das Spiel nicht weitergespielt werden. Und es gibt reichlich viele erlaubte Spiele, die solche Dinge nicht beinhalten.
Solche Spiele erziehen die Kleinen zur Liebe zur Falschheit und gewöhnen sie daran, so dass sie beginnen den Valentinstag zu feiern, den Tag der Barbiepuppe, den Geburtstag etc. Es muss davor gewarnt und bei den Kleinen eine Abneigung davor beigebracht werden.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (249934)
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1 829
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📚 Das Urteil über das Kaufen von Kleidung und anderen Dingen an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), um so von den Preisnachlässen während der Weihnachtssaison zu profitieren.
➡️ Die Frage:
Bei uns in Australien gibt es (während der Weihnachtssaison) große Preisnachlässe für Sachen wie Kleidung, Einrichtungsgegenstände, Elektronik etc. Ist es erlaubt, dass ich etwas davon kaufe, um von dem großen Preisnachlass, den es nur zu dieser Jahreszeit gibt, zu profitieren?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt nichts daran auszusetzen, an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar), wie an Weihnachten, Kleidung, Einrichtungsgegenstände usw. einzukaufen, unter der Voraussetzung, dass man nicht etwas kauft, womit man das Feiern unterstützt oder die Nichtmuslime in ihren Festtagen nachahmt.
In der Antwort auf die Frage Nr. (69558) wurde bereits gesagt, dass es dem Muslim erlaubt ist, seinen Laden während der Festtage der Nichtmuslime zu öffnen, und dies unter zwei Bedingungen:
▪️ Erstens:
Er darf ihnen nicht etwas verkaufen, womit er sie in ihrem Ungehorsam/Sünde unterstützt oder etwas, was sie zum Feiern ihrer Feste gebrauchen.
▪️ Zweitens:
Er darf nicht den Muslimen etwas verkaufen, wodurch er ihnen hilft, die Nichtmuslime während dieser Festtage nachzuahmen.
Der Erwerb benötigter Güter ist für den Menschen leichter anzusehen als der Verkauf und das Öffnen des Ladens. Die Grundlage ist die Erlaubnis des Erwerbs. Dabei schadet es nicht, dass es sich zu Zeiten derer Festtage ereignet.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
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1 829
📚 Muss man die Zahnspange während der Gebetswaschung herausnehmen?
Alles Lob gebührt Allah.
Die Zahnspange muss nicht herausgenommen werden, da mit dem Waschen des Mundes/Spülen des Mundes gemeint ist, dass das Wasser im Mund in Bewegung gesetzt werden muss. Dies erfolgt, auch wenn man eine Zahnspange im Mund hat. Es ist aber besser sie bei der Ganzkörperwaschung herauszunehmen, solange dies einfach ist.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Ich habe eine Zahnprothese. Genügt es, wenn ich die Gebetswaschung einmal vollziehe, oder muss ich jedes Mal die Prothese herausnehmen und dann die Gebetswaschung vollziehen?“
Antwort: „Man muss sie nicht herausnehmen. Spüle deinen Mund bei der ersten Gebetswaschung und solange du dich auf der Reinheit befindest, kannst du mit dieser die Gebete verrichten. Und wenn du noch einmal die Gebetswaschung vollziehen willst, dann deinen Mund spülen und die Zähne im Mund lassen. Du musst sie nicht herausnehmen.“
Aus „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (5/101).
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Eine Person hat falsche Zähne. Einige davon kann er herausnehmen, da sie nicht implantiert wurden, jedoch fällt ihm dies schwer. Ist es ein Problem seitens der Gebetswaschung, also wenn er den Mund spült?“
Antwort: „Er muss für nicht herausnehmen, wenn er seinen Mund spült, da es etwas Kleines ist und weil es genügt, wenn das Wasser im Mund zirkuliert. Außerdem wird das Wasser größtenteils alle Teile des Mundes erreichen, da es, wie ihr wisst, flüssig ist und die Stellen zwischen den Zahnprothesen und dem Zahnfleisch erreichen wird. Es ist aber besser, wenn er sie speziell für die Ganzkörperwaschung herausnehmen könnte.“ Aus „Liqa Al-Bab Al-Maftuh“ (20/158).
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/answers/241164/
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
📚 Das Urteil darüber, Ware auf Ebay anzubieten, die auf Amazon vorzufinden sind, und sie über Dropshipping zu verkaufen - Der Islam - Frage und Antwort
https://islamqa.info/ge/289386
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
.📚 Wieso spricht Allah, gepriesen und erhaben sei Er, im edlen Koran in der Mehrzahl?
Alles Lob gehört Allah.
Es gibt zwei verschiedene Antworten:
1. Die allgemeine Antwort: Jeder Gläubige muss davon überzeugt sein, dass die Taten von Allah nur aus einer umfangreichen Entscheidung und aus gelobten Zwecken geschehen. Und es muss nicht sein, dass dies jedem verständlich wird. Das ist eine Art von Heimsuchung und Prüfung, so wie Er, erhaben sei Er, es gesagt hat: "Damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht."
2. Die detaillierte Antwort: Der edle Koran wurde in der Sprache der Araber herabgesandt und in der Sprache der Araber ist es zulässig, einen Wortlaut in Pluralform für den Singular zu verwenden, genauso wie es erlaubt ist, einen Wortlaut in der Singularform für den Singular zu benutzen. Die Verwendung der Pluralform ist jedoch ein Anlass für die Verherrlichung und keiner ist gewaltiger und mächtiger als Allah. So ist die Verwendung der Singularform zur Bestätigung, dass Er Einer ist, ohne Partner, und die Verwendung der Pluralform zur Bestätigung Seiner Mächtigkeit, gepriesen sei Er.
Es gibt eine Aussage von Ibn Taymijja, welche für uns bei diesem Thema von Nutzen ist. Er, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in Majmuu' Fatawa (5/128): "Was die Nähe - die Nähe von Allah - angeht, so wurde sie manchmal in Form vom Singular erwähnt, wie in Seiner Aussage: "Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden..." und im Hadith: "Derjenige, den ihr bittet, ist einem von euch näher, als der Hals eures Kamels."
Und manchmal wird sie (die Nähe) in Form vom Plural erwähnt, wie in Seiner Aussage: "Und Wir sind ihm doch näher als seine Halsschlagader." Und das ist genauso wie Seine Aussagen: "Wir verlesen dir.", "Wir berichten dir."
Was Seine Aussagen: "Wir verlesen" und "Wir berichten" angeht, so ist das in der Redewendung der Araber eine Form für eine mächtige Einzelperson, die eine große Anhängerschaft hat, welche ihm gehorcht. Wenn seine Anhängerschaft eine Tat verrichtet, die er ihr befohlen hat, so sagt er: „Wir haben es getan.“ So sagt der König: „Wir haben dieses Land erobert und diese Armee besiegt.“ und so weiter.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/2090
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
#Mawlid #Jede_Neuerung_ist_im_Irrweg
📚 Das Feiern des Geburtstags des Propheten (Al-Mawlid)
(Teil 2)
▪️ Schaikh Al-Islam #Ibn_Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Genauso ist es bei dem, was einige Menschen erfunden haben, entweder um den Christen, in der christlichen Feier zum Geburtstag von ‘Isa -Allahs Friede auf ihm-, nachzuahmen, oder aus Liebe zum Propheten ﷺ und aus Verehrung zu ihm. Und Allah mag sie vielleicht für diese Liebe und Mühe belohnen, aber nicht für die Neuerungen, den Geburtstag des Propheten ﷺ zu einem Fest zu machen, trotz der Meinungsverschiedenheit der Menschen über (den genauen Tag) seines Geburtstags.
Denn keiner der #Altvorderen (As-Salaf) hat dies jemals getan, obwohl die Mittel da waren und es keine Hindernisse gab. Und wenn es etwas absolut Gutes oder eine stärkere Meinung wäre, dann hätten die Altvorderen -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- mehr Recht darauf als wir. Denn sie haben den Gesandten Allahs ﷺ intensiver geliebt und verehrt als wir, und waren für das Gute noch bestrebter. Vielmehr aber besteht die vollkommene Liebe und Verehrung zu ihm darin, ihm zu folgen, zu gehorchen, seinem Befehl Folge zu leisten, seine Sunnah, sowohl im Verborgenen als auch im Offenkundigen, zu beleben, das zu verbreiten, womit er entsandt wurde und sich dafür, mit Herz, Hand und Zunge, abzumühen. Denn dies war die Methode der vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern und den Helfern und diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind.“
📗 [Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ (S. 294-295)]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/128530
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#Mawlid #Jede_Neuerung_ist_im_Irrweg
📚 Das Feiern des Geburtstags des Propheten (Al-Mawlid)
(Teil 1)
➡️ Man muss erst einmal wissen, dass sich die Gelehrten über die Festlegung des Geburtstags (Mawlid) des Propheten ﷺ uneinig waren.
▪️ Ibn 'Abdilbarr -möge Allah ihm barmherzig sein- war der Meinung, dass er ﷺ am 2. Rabi' Al-Awwal geboren wurde.
▪️ Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- hielt es aber für wahrscheinlicher, dass er am 8. Rabi' Al-Awwal geboren wurde.
▪️ Es wurde auch gesagt am zehnten, wie es Abu Ja'far Al-Baqir sagte. Auch wird gesagt, dass er am zwölften geboren wurde, wie es Ibn Ishaq erwöhnte. Es wird auch gesagt, dass er im Monat Ramadan geboren wurde, so wie es Ibn 'Abdilbarr von Az-Zubair Ibn Bakkar überlieferte.
📗 [Siehe „As-Sira An-Nabawiya“ (S. 199, 200) von Ibn Kathir]
▪️ Und diese Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten reicht, damit wir wissen, dass niemand von den Altvorderen dieser Nation, die den Propheten ﷺ liebten, seinen Geburtstag mit Bestimmtheit festlegen konnte, geschweige denn ihn zu feiern. Und es sind bereits mehrere Jahrhunderte über die Muslime vergangen, in denen sie nie diesen Geburtstag gefeiert haben, bis ihn die Fatimiden (welche, Extrem-Rafidha waren und von vielen Gelehrten der Ketzerei bezichtigt wurden) erfunden haben.
📗 [Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ von Imam Ibn Taymiyyah (S. 294, 295)]
▪️ Schaikh 'Ali Mahfudh -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die ersten, die dies in Kairo erfunden haben, waren die Kalifen (Herrscher) der Fatimiden im vierten Jahrhundert. So haben sie das Feiern von sechs Geburtstagen erfunden:
(1) den Geburtstag des Propheten ﷺ,
(2) den Geburtstag von Imam ‘Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-,
(3) den Geburtstag von Fatima Az-Zahra -möge Allah mit ihr zufrieden sein-,
(4, 5) den Geburtstag von Al-Hasan und Al-Husain -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-
(6) und den Geburtstag des amtierenden Kalifen, bis sie von Al-Afdal, dem Kommandanten der Armee, abgeschafft wurden.
Hierauf wurden sie im Kalifat von Al-Aamir bi Ahkaam Allah, im Jahre 524 n.H., wieder eingeführt, nachdem die Menschen sie (diese Geburtstage) fast vergessen hatten.
Der Erste, der das Feiern des Geburtstags des Propheten, in der Stadt „Irbil“ (Arbil), erfunden hat, war der König Al-Mudhaffar Abu Sa’id, im 7. Jahrhundert. Und das Feiern des Geburtstags des Propheten verlief weiter (und blieb bestehen), bis zu unserem heutigen Tag. Die Menschen weiteten sich darin aus und erfanden alles, wonach ihre Seelen verlangten und was die Satane, unter den Menschen und Jinn, ihnen eingaben.“
📗 [Aus „Al-Ibda‘ fi Madaarr Al-Ibtida‘“ (S. 251)]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/128530
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
📚 Das Entfernen der Gesichtshaare der Frau
➡️ Die Frage:
Ich weiß, dass es der Frau verboten ist etwas von ihren Augenbrauen zu entfernen, aber wie ist es mit den Gesichtshaaren? Ist es der Frau erlaubt ihre Haare über der Oberlippe oder woanders zu entfernen, speziell wenn die Frau viele Haare hat?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/133) steht: „Es ist nicht erlaubt die Haare der Augenbrauen zu entfernen, da dies zum Zupfen gehört, bei dem der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- denjenigen verflucht hat, der es tut. Es gehört ebenso zu Veränderung von Allahs Schöpfung, was zu den Handlungen Satans gehört. Und wenn der Ehemann ihr dies befiehlt, dann darf sie dies nicht tun, da es eine Sünde ist, denn es gibt keine Gehorsamkeit der Schöpfung gegenüber, wenn man sich dadurch dem Schöpfer widersetzt. Die Gehorsamkeit gilt nur bei Gutem, wie der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte.“
Zweitens:
Es ist erlaubt alle Körperhaare zu entfernen, bis auf die Augenbrauen.
In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (17/130) steht: „Der Beweis dafür, dass die Frau ihre Körperhaare entfernen darf, ist, dass wir hier nach der Grundlage handeln und von der Frau verlangt wird, dass sie sich für ihren Ehemann schön macht. Es gibt keinen Beweis, der dies verbietet, bis auf die Überlieferung über das Verbot vom Zupfen der Augenbrauen.“
Darin (5/197) steht auch: „Wie ist das Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen? Antwort: Es ist erlaubt, da es nicht zu den Augenbrauen gehört.“
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (20108)
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
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📚 Das Urteil darüber an 'Aschura allein zu fasten
➡️ Die Frage:
Ist es mir erlaubt nur an 'Aschura zu fasten, ohne am Tag davor (Tasu'a) oder danach auch zu fasten?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Schaikh Al-Islam sagte: „Das Fasten an 'Aschura löscht die Sünden eines Jahres aus und es ist nicht verpönt an diesem allein zu fasten.“
📗 Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (Band 5).
▪️ Das ständige Komitee wurde dieselbe Frage gestellt und die Antwort war: „Es ist erlaubt allein an 'Aschura zu fasten, jedoch ist es besser noch einen Tag davor oder danach mit zu fasten, denn das ist die authentisch überlieferte Sunnah des Propheten ﷺ, in der er sagte: „Wenn ich noch bis zum nächsten Jahr lebe, dann werde ich gewiss am neunten (Muharram) fasten.“ Überliefert von Muslim (1134).
Ibn 'Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- sagte: „Er meinte mit dem zehnten Tag zusammen.“
Und Allah verleiht den Erfolg.“
📗 Aus „Al-Lajnah Ad-Daimah Lil Buhuth Al-'Ilmiyah wal Ifta“ (11/401).
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/21776
https://telegram.me/islamqa_de
1 829
📚 Das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über das Gratulieren zum Hijri-Neujahr, indem man sagt: „Kullu ‘Aamin wa Antum bi Khair.“. Oder indem man um Segen betet, oder eine Nachricht sendet, indem man für den Empfänger um Gutes und Segen im nächsten Jahr betet.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
▪️ Schaikh Muhammad ibn Salih Al-‘Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde über das Urteil des Gratulierens des Hijri-Neujahres befragt und was derjenige, dem gratuliert wird, darauf antworten soll.
Er - möge Allah ihm barmherzig sein - antwortete:
„Wenn dir jemand gratuliert, dann antworte ihm, aber beginne damit bei keinem. Dies ist das Richtige bzgl. dieser Angelegenheit. Wenn dir jemand beispielsweise sagt: 'Wir gratulieren dir für dieses neue Jahr.' Dann sagt: 'Möge Allah dir mit Gutem gratulieren und dieses Jahr zu einem guten und segensreichen machen.' Aber du sollst damit nicht anfangen, denn ich kenne nichts, was von den Altvorderen überliefert wurde, dass sie sich für das neue Jahr gratulierten. Vielmehr sollt ihr wissen, dass die Salaf den Monat Muharram erst im Kalifat von ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah ihm barmherzig sein, als Jahresbeginn nahmen.“
▪️ Schaikh ‘Abdulkarim Al-Khudair sagte über das Gratulieren zum Beginn des Neujahrs:
„Wenn man für den Muslim allgemeine Bittgebete spricht und die Person keinen (speziellen) Gottesdienst erzielt, indem er dies zu Anlässen wie Festtage ausspricht, so besteht darin kein Problem, besonders wenn man aus Liebe gratuliert und Freude im Gesicht des Muslim zeigt."
Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Ich beginne nicht mit dem Gratulieren. Aber wenn jemand mir zuerst gratuliert, dann antworte ich darauf, da es eine Pflicht ist, den Gruß zu erwidern. Aber als Erster zu gratulieren, gehört weder zu einer Sunnah, die angeordnet wird, noch zu etwas, was verboten wird.“
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/21290
https://islamqa.info/ge/7002
1 829
📚 Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, und wer muss die Garantie gewährleisten, wenn sie verloren gehen?
➡️ Die Frage:
Eine Person hat ein Schiff voll Reis gekauft. Bevor die Ware angekommen ist und sie ausgehändigt wurde, hat er ihn einer anderen Person verkauft. Kurz darauf ist das Schiff untergegangen. Ist der Verkauf nun gültig? Wer muss die Garantie der verlorengegangenen Ware gewährleisten? Was ist mit Ware, die aus dem Ausland gebracht wurde, egal ob über Flug- oder Schiffsweg? Gilt es nicht als Aushändigung der Ware, dass die Ware den Besitzer verlassen hat und es zwischen beiden Vertragspartnern Belege gibt? Oder muss sie erst beim Verkäufer sein? Wer gewährleistet die Garantie der Waren, wenn diese, in dem Fall, verlorengehen? Und was ist mit dem Verkauf von Waren, die noch in Schiffen und Frachtern, innerhalb des Meeres, sind, denn sie können von Unfällen ausgesetzt sein und zerstört werden?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Ein Kaufvertrag befördert die Ware vom Verkäufer zum Besitz des Käufers, jedoch überträgt sich die Garantie erst, wenn die Ware dem Käufer ausgehändigt wird. Wenn der Käufer, oder sein Stellvertreter, nun die Ware annimmt und sie aus dem Depot/Lager des Verkäufers herausgenommen wird, ist es ihm erlaubt sie zu verkaufen, auch wenn sie sich noch auf dem Schiff oder im Flugzeug befindet. Durch die Aushändigung und den Transport gehört sie nun ihn und deshalb darf er sie auch verkaufen und daraus Gewinn erzielen. Und solange die Waren nicht in seinem Besitz sind, darf er sie nicht weiterverkaufen, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verboten hat aus einem Verkauf Gewinn zu erzielen, für den man keine Garantie gewährleistet. Außerdem sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Für das Verkaufte muss Garantie gewährleistet werden.“
Wenn die Einigung beinhaltet, dass die Verantwortung des Verkäufers endet, sobald die Ware dem Transport übergeben wird, mit dem der Käufer zufrieden ist oder zu dem er hinweist, dann gelten die Herausgabe der Waren, ihr Transport aus dem Lager des Verkäufers zum Transportbüro, ob über dem Luft- oder Wasserweg, und die Übergabe der Kaufbelege als Aushändigung und mehr.
Dadurch fällt die Ware unter der Versicherung des Käufers. Wenn die Waren nun im Meer oder in der Luft verloren gehen, dann muss der Käufer die Garantie gewährleisten, da er sie im Hafen bereits entgegengenommen hat, entweder selbst oder durch seinen Vertreter.
Zweitens:
Der Verkauf von Waren, die noch auf dem Schiff oder im Flugzeug sind, ist gültig und dadurch überträgt sich der Besitz.
Wenn der Händler die Ware verkauft, während sie sich noch auf dem Schiff befindet, noch bevor sie ihn erreicht, und sie unter seiner Garantie steht, wie oben erwähnt, dann ist der Verkauf gültig. Der neue Käufer kann sich aber dann nochmal entscheiden, falls sich nach der Ankunft Mängel herausstellen oder klar wird, dass sie sich von der Beschreibung beim Kaufvertrag unterscheiden.
Wenn sie aber vor der Ankunft verloren gehen, dann fallen die Waren nicht unter der Garantie des neuen Käufers, sondern befinden sich immer noch unter der Garantie des Verkäufers, bis die Übergabe stattgefunden hat.
Zusammengefasst:
Wenn der Käufer/Importeur die Ware (Reis) selbst angenommen hat und sich um den Transport kümmert, oder jemanden dazu beauftragt die Ware vom Verkäufer/Exporteur anzunehmen, auch wenn der Beauftragte die Transportfirma ist, und die Ware verlorengeht, bevor sie sie den Ort des Käufers erreicht, dann fällt sie unter der Garantie des Käufers, da er die Ware tatsächlich angenommen und sich um sie gekümmert hat.
Und wenn der Verkäufer/Exporteur es ist, der sich selbst oder durch einen Vertreter, um den Transport kümmert oder der Verkauf auf dem Schiff stattfindet und die Ware danach verlorengeht, bevor sie ihr Ziel erreicht hat, dann fällt sie unter der Gewährleistung des Verkäufers.
Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 217314.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (243151)
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📚 Die Vorzüge vom Tag ‘Arafah
Alles Lob gebührt Allah.
Zu den Vorzügen vom Tag von ‘Arafah gehören:
➡️ 1. Es ist der Tag, an dem die Religion vervollkommnet und die Gunst vollendet wurde:
In den zwei Sahih-Werken wird überliefert, dass ‘Umar ibn Al-Khattab, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass ihm Mann von den Juden sagte: „O Führer der Gläubigen! Es gibt einen Vers in eurem Buch, den ihr lest. Wenn er auf uns Juden herabgesandt worden wäre, so hätten wir diesen Tag zu einem Feiertag gemacht.“ Er fragte: „Welcher Vers?“ Er antwortete: „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.“ [5:3]
➡️ 2. Es ist ein Feiertag für die Leute, die an diesem Ort sind:
Er ﷺ sagte: „Der Tag von ‘Arafah, der Tag des Opferfestes und die Tage des Taschriq, sind bei uns, den Leuten des Islam, Feiertage. Und sie sind Tage des Essens und des Trinkens.“
📗 [Überliefert von den Leuten der Sunan]
➡️ 3. Es ist ein Tag, auf den Allah geschworen hat:
Und der Allgewaltige schwört nur auf etwas Gewaltiges, denn es ist der „bezeugte“ Tag, in Allahs, erhaben sei Er, Aussage: „ … und (bei) dem Zeugen und dem Bezeugten!“ [Al-Buruuj:3]
➡️ 4. Das Fasten an ihm (diesem Tag) löscht (die Sünden von) zwei Jahre(n) aus:
Abu Qatada, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ über das Fasten am Tag von ‘Arafah gefragt wurde. Er antwortete: „Es löscht das letzte und nächste Jahr aus.“
📗 [Überliefert von Muslim]
➡️ 5. Es ist der Tag, an dem Allah das Abkommen mit der Nachkommenschaft Adams traf:
Ibn ‘Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Gewiss, Allah traf das Abkommen, aus Adams Rücken, bei Na’maan (gemeint ist ‘Arafah). Er ließ von seinen Lenden jede Nachkommenschaft, die er heranwachsen ließ, hervorkommen. Daraufhin verstreute Er sie vor ihm wie Staub. Dann sprach Er sie direkt an und sagte:
„Bin Ich nicht euer Herr?“ Sie sagten: „Doch, wir bezeugen (es)!“ (Dies,) damit ihr nicht am Tag der Auferstehung sagt: „Wir waren dessen unachtsam“, oder (auch) nicht sagt: „Unsere Väter gesellten doch zuvor (Allah) Teilhaber zu, und wir sind (nur) eine Nachkommenschaft nach ihnen. Willst du uns vernichten für das, was diejenigen getan haben, die Nichtiges tun?“
[7:172-173]
📗 [Überliefert von Ahmad und Al-Albani stufte ihn als authentisch ein]
➡️ 6. Es ist ein Tag, an dem die Sünden vergeben werden, man vom Höllenfeuer befreit wird, und Allah sich mit den Leuten, die an diesem Ort sind, rühmt:
Im Sahih-Werk von Muslim berichtet ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass der Prophet ﷺ sagte: „Es gibt keinen Tag, an dem Allah mehr Diener vom Höllenfeuer befreit als am Tag von ‘Arafah. Und Er nähert sich und rühmt sich mit ihnen (den Pilgern) vor den Engeln. Dann sagt er: „Was wollen diese?““
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📚 Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
➡️ Die Frage:
In Bezug auf den Muslim, welcher nicht die Hajj verrichtet, was muss er in den ersten zehn Tagen vom Monat Dhul-Hijjah tun? Ich meine, sind das Kürzen der Fingernägel und der Haare, Verwendung von Henna und das Tragen neuer Kleidung erst nach dem Schlachten des 'Id-Opfertieres (Udhiya) erlaubt?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Wenn der Beginn des Monats Dhul-Hijja festgestellt wurde, und jemand ein 'Id-Opfertier (Udhiya) schlachten will, so ist es ihm verboten, etwas von seiner Körperbehaarung zu entfernen, seine Nägel oder etwas von seiner Haut zu kürzen (schneiden). Das Anziehen von neuer Kleidung, die Verwendung von Henna oder Duft ist ihm nicht verboten, genau sowie der Beischlaf mit seiner Ehefrau.
▪️ Dieses Urteil gilt alleine für denjenigen, der schlachtet und nicht für den Rest seiner Familie oder für denjenigen, welchen er mit der Schlachtung beauftragt hat. So ist nichts davon seiner Ehefrau und seinen Kinder verboten, und auch nicht für den Beauftragten.
▪️ Bezüglich dieses Urteils gibt es zwischen dem Mann und der Frau keinen Unterschied. Falls eine Frau ein 'Id-Opfertier (Udhiya) für sich schlachten möchte, ungeachtet dessen, ob sie verheiratet ist oder nicht, so ist es ihr verboten etwas von ihrer Körperbehaarung zu entfernen und die Nägel zu kürzen. Dieses aufgrund der allgemeinen Aussage der religiösen Texte, welche diesbezüglich überliefert wurden.
Dieses wird auch nicht als „Ihram“ bezeichnet, da es keinen Ihram-Zustand gibt, außer für das Ritual der Hajj oder der 'Umra. Der Pilger, welcher sich die Kleidung des Ihram angelegt hat, ihm sind die Verwendung von Duft, der Beischlaf und die Jagd verboten. Dieses alles ist jedoch demjenigen erlaubt, welcher nach dem Beginn des Monats Dhul-Hijja schlachten will. Nichts ist ihm verboten, außer etwas von seinem Haar, seinen Nägel und der Haut zu entfernen.
▪️ Von Ummu Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, wurde überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wenn ihr den Neumond (Hilal) von Dhul-Hijja seht, und jemand von euch (ein 'Id-Opfertier) schlachten will, so soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln entfernen (kürzen/schneiden).“
📗 (Überliefert von Muslim (1977)]
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📚 Einige Fatawa und Texte über die 10 Tage von Dhul-Hijjah und das Schlachten
➡️ Die Definition der Hausangehörigen, für welche ein einziges 'Id-Opfertier (Udhiya) ausreichend ist
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➡️ Wer ist dazu verpflichtet das 'Id-Opfertier (Al-Udhiya) zu schlachten, und ist die Männlichkeit eine der Voraussetzungen dafür?
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➡️ Es besteht kein Problem für denjenigen, der für Jemanden stellvertretend ein Opfertier schlachtet, dass er in den zehn Tagen von Dhul-Hijjah seine Haare rasiert
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➡️ Die Familienmitglieder desjenigen, der ein Opfertier darbringt, dürfen ihre Haare und Nägel in den zehn Tagen von Dhul-Hijja schneiden
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➡️ Die Definition von Al-Udhiya und ihr Urteil
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➡️ Wovon soll sich derjenige zurückhalten, der es beabsichtigt (ein 'Id-Opfertier) zu schlachten
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➡️ Das Urteil über ein Opfertier, das stirbt bevor es geschlachtet wird
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➡️ Wie soll (das Fleisch) des Opfertiers (Udhiya) in einem Land, in dem es keinen einzigen armen Muslim gibt, verteilt werden?
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📚 Urheberrechte und das Urteil über das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen
➡️ Die Frage:
Ist das Fotografieren von Teilen aus wissenschaftlichen Quellen, aus Lernzwecken, verboten, da der hohe Preis dieser Quellen der Grund für diese Fotos sind? Wenn jemand aus diesen Fotos Geld macht, ist dies auch verboten?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Uns scheint, dass Urheberrechte den Besitzern und ihren Erben danach gehören und dass das Fotografieren oder Abschreiben, zu persönlichen Zwecken und nicht zum Verkauf, kein Problem darstellt, solange der Besitzer dies spezifisch nicht verboten hat. Wenn die Fotos aber für den Verkauf und Handel gemacht werden, dann ist dies verboten.
Schaikh Bakr Ibn 'Abdillah Abu Zaid sagte: „Diese Absätze, die das Werk vor Spielereien und Eindringlingen schützen und die Anstrengung und Wert des Autors bewahren, gehören zu den Dingen, die im Islam unbedingt gewusst werden müssen. Die Überlieferungstexte der islamischen Gesetzgebung und ihre Grundregeln weisen klar und deutlich darauf hin, was du in ‚Adab Al-Muallifin‘ und ‚Kutub Al-Istilah‘ niedergeschrieben vorfindest.“ Aus „Fiqh An-Nawazil“ (2/65).
Das islamische Fiqh-Gremium, das aufgrund von Urheberpersönlichkeitsrechte abgehalten wurden, erließ folgenden Beschluss:
„Erstens: Handelsnamen, Firmennamen, Handelsmarken, Schriften und Erfindungen sind Rechte, die speziell ihren Besitzern gehören. In der heutigen Zeit haben sie einen beachtlichen finanziellen Wert erhalten. Diese Rechte werden nach der islamischen Gesetzgebung geachtet und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.
Zweitens: Es ist erlaubt mit dem Handelsnamen, dem Firmennamen oder der Handelsmarke zu handeln und sie für eine finanzielle Gegenleistung zu übertragen, wenn Betrug dabei ausgenommen wird, sodass dies ein finanzielles Anrecht wird.
Drittens: Urheberrechte sind in der islamischen Gesetzgebung geschützt, ihre Besitzer dürfen damit handeln und es ist nicht erlaubt sie zu verletzen.“ Aus „Majallah Al-Majma'“ (Nr. 5, Bd. 3, S. 2267).
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für wissenschaftliche Forschungen sagten:
„Es ist nicht verboten nützliche Aufnahmen aufzunehmen und zu verkaufen, Bücher zu fotografieren und zu verkaufen, da dadurch die Verbreitung des Wissens unterstützt wird, es sei denn die Besitzer verbieten dies. Dann muss erst ihre Erlaubnis eingeholt werden.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (13/187).
Islam Q&A (26307)
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