Care4Truth — Masken tragen; ein Risiko?
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Interdisziplinäres Team — Hier werden unsere Arbeiten und Stellungnahmen veröffentlicht. Zudem werden Berichte zum Thema Hygiene-, Schutzmasken hier für alle gesammelt.
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Liebe Freunde von Dr. Walter Weber,
mit Erlaubnis der Familie muß ich mit Bedauern mitteilen, daß Dr. Walter Weber einen schweren Schlaganfall erlitten hat, von dem er sich gegenwärtig mit einem erfreulicherweise besser als zu erwartendem Erfolg erholt.
Inzwischen konnte er vom UKE Hamburg zu Reha-Maßnahmen in das St. Georg-Krankenhaus, Lange Reihe, Hamburg verlegt werden. Da sein Sprachzentrum in Mitleidenschaft gezogen ist, wird gebeten ggfs. einen Besuch mit Monika Weber oder sonst gern auch mit mir zuvor abzusprechen. Es muß noch ärztlicherseits entschieden werden, was derzeit möglich und verträglich ist. Über Genesungswünsche würde er sich natürlich freuen. Diese können an die Privatanschrift geschickt werden. Seine Frau nimmt sie dann mit ins Krankenhaus.
Anschrift: Dr.Walter Weber, Südring 14, 22303 Hamburg
Mit den besten Grüßen,
Familie Dr. Walter Weber und Karl Hummitzsch
| 2 | In Verbindung: | 98 |
| 3 | „Ministerien für Arbeit (BMAS), Verteidigung (BMVg), Inneres (BMI) und Gesundheit (BMG) wussten, dass Ansteckungs- und Fremdschutz Lügen waren. Trotzdem schlossen sie durch 2G Ungeimpfte vom gesellschaftlichen Leben aus.
Hintergrund: Die Protokolle waren Verschlusssachen. Erst @Aufdecker und andere brachten mit IFG-Anfragen und Prozessen Licht ins Dunkel - chapeau! Es ist unfassbar, wie Militärs und fachfremde Ministerien bei der Aushebelung von Grundrechten mitmischten.
Viele Menschen lesen diese Dokumente nach wie vor sorgfältig, weil sie nicht glauben können, mit welcher Inbrunst und welchem Dilettantismus Politiker den Menschen geschadet haben.“
Via Stefan Homburg.
https://corona-protokolle.net/wp-content/uploads/Gemeinsamer_Krisenstab-vom-BMI-und-BMG_1-100-Durchsuchbar.pdf
t.me/Rosenbusch | 90 |
| 4 | *«Entmenschlichendes Überbleibsel von COVID»:
In britischen Pflegeheimen besteht oft weiterhin Maskenpflicht*
Von KD / Transition News
Pflegeheime in Großbritannien verordnen offenbar weiterhin das Tragen
von Masken, sobald unter den Bewohnern Erkältungssymptome festgestellt
werden. Die Beraterin für psychische Gesundheit Valerie Nelson
kritisiert diese gängige Praxis.
Die Einschränkungen der Corona-Zeit gehören zum Glück der Vergangenheit
an. Das gilt auch für Großbritannien, doch offenbar nicht überall. So
kritisiert Valerie Nelson, freiberufliche Trainerin und Beraterin für
psychische Gesundheit, im Daily Sceptic die anhaltende Praxis in
britischen Pflegeheimen, das Tragen von Masken zu verordnen.
Laut Nelson setzen Heimleiter die Maskenpflicht weiterhin durch, sobald
eine Bewohnerin oder ein Bewohner beispielsweise leichte
Erkältungssymptome zeigt. Sie bezeichnet diese anhaltende Maßnahme als
«entmenschlichendes Überbleibsel von COVID», das ohne sinnvolle
Begründung oder öffentliche Gesundheitsdebatte fortbestehe.
Nelson weist auf die schwerwiegenden Nachteile für die Bewohner hin,
wenn Personal und Besucher Masken tragen: Sie beeinträchtigen die
grundlegende Kommunikation erheblich, dämpfen Stimmen und verdecken
wichtige nonverbale Signale wie Lächeln und beruhigende Gesichtsausdrücke.
Für Menschen mit Demenz, kognitiven Beeinträchtigungen oder Hörverlust
kann die Anwesenheit von maskiertem Personal und Besuchern laut Nelson
auch zu starkem Stress, Verwirrung und psychischer Isolation führen.
Physische Probleme durch zu viel Kohlendioxid, Sauerstoffmangel oder
Atembeschwerden führt sie nicht an. >> hier weiterlesen:
https://transition-news.org/entmenschlichendes-uberbleibsel-von-covid-in-britischen-pflegeheimen-besteht
https://dailysceptic.org/2026/08/27/mask-mandates-continue-to-be-enforced-in-care-homes-but-no-one-will-challenge-it/ | 142 |
| 5 | Also ich für meinen Teil werde nicht ruhen… Ich kann nicht…
#WirVergessenNicht #RichtigErinnern
t.me/Rosenbusch | 142 |
| 6 | Systematic Review 2026: Risiken und Nutzen von Gesichtsmasken bei Kindern (2020 war man für solche Aussagen kollektiv gesteinigt worden)
Schlussfolgerungen:
„Bei einer vernachlässigbaren COVID-19-Sterblichkeit bei Kindern (0,0003 %) und ohne Belege für eine Übertragung von Kind zu Kind oder in Schulen boten Masken während der Pandemie nur geringen Nutzen. Die dokumentierten unerwünschten Wirkungen – Beeinträchtigung der Atmung, Toxizität und Gesundheitsrisiken – überwiegen jede Rechtfertigung für ihre verpflichtende Anwendung. Eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung ist unerlässlich (individuelle ärztliche Beratung), doch dieser Review legt nahe, diese Maßnahme bei Kindern zu vermeiden – wegen der zahlreichen Nachteile und des fehlenden nachgewiesenen Nutzens. Es liegt in der Verantwortung politischer Entscheidungsträger, sich mit unseren Ergebnissen auseinanderzusetzen.“
- Evidenz für realen Virenschutz bei Kindern: niedrig bis sehr niedrig; hohe Sicherheit für fehlende Wirksamkeit in der Praxis.
- Schäden: mittlere Evidenzsicherheit (CO₂-Anstieg unter der Maske, Symptome wie Kopfschmerz/Reizbarkeit, Kommunikations- und Emotionserkennung, toxikologische Bedenken zu Materialien).
https://www.frontiersin.org/journals/pediatrics/articles/10.3389/fped.2026.1679586/full
t.me/Rosenbusch | 133 |
| 7 | Wenn sie selbst an ihre Masken zum Schutz vor einem Killervirus geglaubt hätten, hätte es kein einziges Foto ohne Maske gegeben. #RichtigErinnern
t.me/Rosenbusch | 172 |
| 8 | Der Dokumentarfilm “The Hype” von Regisseur Mike Wyniger blickt auf die Coronazeit 2020 und 2021 in der Schweiz zurück. Er kam im Juni 2026 in Schweizer Kinos und kann jetzt gratis auf YouTube angesehen werden. Er ist zwei Stunden lang und ich finde ihn sehr gut. Hier ist der Film gratis:
https://www.youtube.com/watch?v=7MVga4H7yK0
Ich habe mich damals nicht impfen lassen. Wie alle anderen, die sich auch gegen die Corona Impfung entschieden haben, wurde ich als “Coronaleugner”diffamiert. Das vergisst man nicht. Im deutschen Sprachraum von 100 Millionen Menschen haben etwa 30 Millionen die Impfung abgelehnt.
Aber nicht nur die Impfung, auch die Masken, PCR-Tests und Lockdowns waren umstritten und wurden von einigen Experten abgelehnt. Doch diese Experten kamen kaum im Fernsehen. Schweden hat damals keinen Lockdown gemacht. Im Dokumentarfilm erklärt Prof. John Ioannidis, dass Schweden trotzdem die besten Resultate hatte.
folge @DanieleGanser auf Telegram | 174 |
| 9 | ERNEUTES VERSAGEN DER JUSTIZ IN EINEM CORONA-FALL
Liebe Community,
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Nürnberger Arzt Wolfgang Urmetzer wegen angeblich falscher Maskenatteste in 26 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Wolfgang Urmetzer war gegen dieses Urteil in Revision gegangen.
Über diese Revision hat der BGH heute (19.8.2026) verhandelt. Soeben erfahre ich von einem Arzt, der der Revisionshauptverhandlung beigewohnt hat, dass der BGH die Revision abgeschmettert hat. Genau genommen: Von den 26 Fällen blieben 14 übrig. Aber für diese 14 Fälle ist Wolfgang Urmetzer jetzt rechtskräftig verurteilt. Lediglich das Strafmaß muss jetzt vom Landgericht Nürnberg-Fürth neu verhandelt werden.
Der Einsatz von Masken zum Schutz gegen Virus-Übertragungen war ein gesetzlich erzwungener Off-label-Use, weil OP-Masken nur zum Schutz gegen bakterielle Ansteckung und FFP2-Masken nur zum Schutz gegen Feinstaub dienen. Und das permanente Maskentragen geht mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen einher, die in der Fachliteratur auch hinlänglich dokumentiert sind. Die Maskenpflicht war daher ihrerseits ein – in Gesetzes- und Verordnungsform gegossener – rechtswidriger Angriff auf die Gesundheit der Menschen. Und das unter dem Vorwand, eben diese Gesundheit zu schützen.
Umso fassungsloser stimmt mich, dass die Justiz der Politik immer noch den Rücken stärkt - obwohl von Tag zu Tag deutlicher wird, dass die Pandemie-Erzählung und die darauf gegründeten Maßnahmen nur auf Lügen gebaut waren.
Enttäuschte Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 229 |
| 10 | Leseempfehlung zu Maskenbefreiungsattesten und Ärzten, die haften.
"Wer deinen Körper beglaubigt
Hier liegt der Punkt, der mich an dieser Geschichte seit langem beschäftigt, weil er weit über Masken hinausgeht.
Kopfschmerz ist nicht messbar. Atemnot unter Stoff ist es auch nicht. Was ein Mensch aushält, weiß er selbst, und sonst weiß es niemand. Genau an dieser Stelle wird verhandelt. Wenn ein Zeugnis nur dann gilt, wenn es auf einem objektivierbaren Raster beruht, dann ist alles, was du an dir selbst wahrnimmst, vor einer Behörde wertlos, solange es dir nicht jemand beglaubigt. Und derjenige, der beglaubigen darf, haftet dafür inzwischen mit seiner Zulassung."
"Das ist die eigentliche Installation. Sie liegt tiefer als Maske und Bußgeld: die stille Gewöhnung daran, dass das eigene Empfinden erst durch eine autorisierte Stelle wirklich wird. Ein Bewusstsein, das gelernt hat, sich selbst zu misstrauen, braucht keine Aufsicht mehr. Es hat sie eingebaut.
Auf der Weltenbühne sieht das nach einem Streit über Atteste aus. Im Theater darunter wird die Rolle des Arztes umgeschrieben, vom Anwalt seines Patienten zur prüfenden Stelle. Und im Terrarium, dort wo festgelegt wird, was überhaupt als wirklich gilt, wandert der Ort der Beglaubigung vom eigenen Empfinden nach außen. Wie sich diese Schichten auseinanderhalten lassen, steht in der Lesehilfe zur Matrix."
https://alexander-wagandt.de/themenportal/urteil-1940-attest-prozesse/ | 141 |
| 11 | Maskenatteste vor dem BGH:
Arzt Dr. med. Urmetzer kämpft am 19. August um Freispruch und Approbation
Von Torsten Engelbrecht / Transition News
Am 19. August verhandelt der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision des Arztes, der wegen Maskenbefreiungsattesten verurteilt wurde. Prozessbeobachter und eine Solidaritätskundgebung sind angekündigt.
Am Mittwoch, dem 19. August, verhandelt der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig über die Revisionen im Verfahren gegen den Nürnberger Facharzt Wolfgang Urmetzer. Der Termin beginnt um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 207 im ersten Obergeschoss des BGH-Gebäudes in der Karl-Heine-Straße 12. Prozessbeobachter sind willkommen. Parallel findet von 10 bis 13 Uhr vor der Villa Sack eine Solidaritätskundgebung statt, zu der Ärzte und Angehörige der Heilberufe ausdrücklich in weißen Kitteln aufgerufen sind. Das berichtet die Anwältin Beate Bahner in ihrem Telegram-Kanal.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Der heute 73-jährige Anästhesist mit den Zusatzqualifikationen Naturheilverfahren und Akupunktur führt seit 1998 eine eigene Praxis in Nürnberg mit den Schwerpunkten integrative Medizin und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM). Ab August 2020, also wenige Monate nach Beginn der «Corona-Zeit», stellte er Maskenbefreiungsatteste aus, gestützt auf anamnestische Angaben der Patienten und seine langjährige Erfahrung mit Atemwegsmasken.
Er beruft sich dabei auf den hippokratischen Eid und das Genfer Gelöbnis. Nach seiner Darstellung handelte er nach bestem Wissen und Gewissen; eine körperliche Untersuchung sei vor Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung weder gesetzlich noch berufsrechtlich zwingend vorgeschrieben, die Anamnese bilde ohnehin den ersten Schritt jeder Untersuchung.
Das Thema körperliche Untersuchung schwingt derweil immer wieder wie ein Damoklesschwert über Prozessen dieser Art. So hatte der Hamburger Mediziner Walter Weber in den Jahren 2020 und 2021 Maskenbefreiungsatteste für Patienten mit klinischen Indikationen wie Asthma, COPD, Panikattacken oder CO₂-bedingten Beschwerden ausgestellt. >> hier weiterlesen:
https://transition-news.org/maskenatteste-vor-dem-bgh-arzt-urmetzer-kampft-am-19-august-um-freispruch-und
https://aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/wolfgang-urmetzer/
Eine umfassende Dokumentation des gesamten Falles Urmetzer ist auf der Plattform Ärzte mit Gewissen einsehbar:
https://aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/wolfgang-urmetzer/
Telegram-Kanal von Beate Bahner: MUTARZT DR. WOLFGANG URMETZER KÄMPFT WEITER – JETZT VOR DEM BGH! - 10. August 2026:
https://transition-news.org/maskenatteste-vor-dem-bgh-arzt-urmetzer-kampft-am-19-august-um-freispruch-und | 214 |
| 12 | Kongressbericht: Keine wissenschaftliche Grundlage für Masken, Abstandsregeln und Lockdowns
von Dr. Peter F. Mayer / tkp
Ein ausführlicher Bericht des US-Repräsentantenhauses stellt klar, was viele Kritiker von Anfang an vermutet hatten: Die zentralen nicht-pharmazeutischen Maßnahmen der Corona-Politik – Maskenpflicht, Abstandsregeln und Lockdowns – beruhten nicht auf solider wissenschaftlicher Evidenz.
Der rund 520 Seiten starke Bericht trägt den Titel „After Action Review of the COVID-19 Pandemic: The Lessons Learned and a Path Forward“ und wurde im Dezember 2024 vom House Select Subcommittee under dem Vorsitz von Brad Wenstrup veröffentlicht. Die offizielle Pressemitteilung und Zusammenfassung finden sich hier. Der vollständige Report ist öffentlich zugänglich.
Abstandsregel „einfach so aufgetaucht“
Besonders deutlich wird der Bericht bei der berühmt-berüchtigten Sechs-Fuß-Regel (etwa 1,80 Meter). Diese Vorgabe habe Schulen und kleine Unternehmen landesweit lahmgelegt, sei aber „willkürlich und nicht wissenschaftlich fundiert“ gewesen.
In einer nichtöffentlichen Anhörung sagte Anthony Fauci wörtlich, die Richtlinie sei „sort of just appeared“ – sie sei „einfach so aufgetaucht“. Es habe keine klinischen Studien gegeben, die genau diese Distanz rechtfertigten.
Masken ohne belastbare Evidenz
Zu den Maskenmandaten stellt der Bericht fest: Es gebe „keine schlüssigen Beweise“, dass Masken die Amerikaner wirksam vor COVID-19 geschützt hätten. Die Gesundheitsbehörden hätten ihre Position mehrfach geändert, ohne den Bürgern wissenschaftliche Daten vorzulegen. Das habe massiv zum Vertrauensverlust in die öffentlichen Institutionen beigetragen.
Diese Einschätzung deckt sich mit früheren systematischen Reviews, etwa der Cochrane Collaboration, die keine klare Schutzwirkung von medizinischen oder Alltagsmasken in der Allgemeinbevölkerung nachweisen konnten.
Lockdowns mit irreparablem Schaden
Noch schärfer fällt das Urteil über die Lockdowns aus. Längere Ausgangs- und Geschäftsschließungen hätten „unermesslichen Schaden“ verursacht – nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die mentale und körperliche Gesundheit der Bevölkerung, besonders bei jungen Menschen. Statt die wirklich Gefährdeten zu schützen, hätten die Maßnahmen Millionen von Bürgern zentrale Elemente eines gesunden und wirtschaftlich stabilen Lebens vorenthalten. Über 160.000 Unternehmen seien geschlossen worden, 60 Prozent davon dauerhaft. Die Lernverluste bei Kindern, der Anstieg psychischer Probleme und die verzögerten medizinischen Behandlungen werden als langfristige Folgen benannt. >> hier weiterlesen:
https://tkp.at/2026/07/31/kongressbericht-keine-wissenschaftliche-grundlage-fuer-masken-abstandsregeln-und-lockdowns/ | 180 |
| 13 | 📰 Das rechtmäßige Maskenattest ist kein falsches Gesundheitszeugnis – Damit siegte Dr. Külken · https://fassadenkratzer.de/2026/07/28/das-rechtmasige-maskenattest-ist-kein-falsches-gesundheitszeugnis-damit-siegte-dr-kulken/ | 235 |
| 14 | 3. Je offensichtlicher ein Sachverständiger es versäumt, naheliegende Fragen zu stellen und naheliegende Erkenntnisquellen zur sachkundigen Beurteilung des Sachverhalts heranzuziehen, desto hellhöriger muss ein Rechtsanwender werden, wie genau es der Sachverständige mit der Wahrheit nimmt. Zwei Beispiele:
a) Nach ihrer herkömmlichen Konstruktionsidee haben Impfungen immer so funktioniert, dass sie dem menschlichen Immunsystem das Pathogen in abgetöteter oder abgeschwächter Form präsentierten, damit in dem Moment, in dem es mit dem wirklichen Erreger konfrontiert wird, das menschliche Immungedächtnis aktiviert und der Erreger bekämpft wird. Nun sind aber die COVID-Injektionen darauf angelegt, dem menschlichen Immunsystem das Pathogen ohne jegliche Abschwächung zu produzieren, ja sogar den menschlichen Körper dazu zu bringen, das Pathogen selbst in Massen zu produzieren. Welchen Mehrwert soll eine solche Impfung für die Gesunderhaltung des menschlichen Körpers überhaupt bringen?
b) Wenn Christine Falk schon selbst auf den Sentinel verweist, fällt es mir schwer, mir vorzustellen, dass ihr die Sentinel-Ergebnisse von 2020 verborgen geblieben sind. Wenn sie diese Ergebnisse aber zur Kenntnis genommen hat, muss sie sich die Frage gefallen lassen, warum sie sich dennoch aktiv an der allgemeinen Angsterzeugung beteiligt hat.
Ich habe hier jene Fragen aufgelistet, die ich an Christine Falk richten würde, wenn ich als Richter über einen Fall mit einem einschlägigen Beweisthema zu befinden hätte.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab | 240 |
| 15 | Im ZEIT-Interview mit Christine Falk vom 27.1.2023
https://www.zeit.de/gesundheit/2023-01/coronavirus-immunschwaeche-immunsystem-alterung-christine-falk
ist von „entweder Impfung oder Ansteckung“ keine Rede mehr. Hier beobachten wir die Narrativ-Verschiebung, die auch andernorts zu lesen bzw. hören war: Man habe sich zwar durchaus mit SARS CoV-2 anstecken können, aber die Verläufe seien mit Impfung nicht so schwer gewesen. Die Dysregulation des Immunsystems, welche die schweren Verläufe begünstige, sehe man, so Christine Falk, „kaum bei Menschen, die geimpft waren und sich dann angesteckt haben“.
Im AOK-Interview vom 17.11.2023
https://www.aok.de/pp/gg/magazine/gesundheit-gesellschaft-11-2023/corona-impfung-pandemie/
finden wir zunächst die Behauptung, Masken dienten dem Eigenschutz vor Ansteckung:
„Wenn jemand keine Maske mehr tragen will, muss er sich über die nächste Erkältung nicht wundern“
und wenig später die Behauptung, Masken dienten dem Fremdschutz: Wer Symptome habe, solle
„eine Maske aufsetzen, um andere nicht anzustecken“.
Was Christine Falk dabei ignoriert: Masken zum Eigen- oder Fremdschutz bei Virus-Infektionen sind ein Off-Label Use – eine Anwendung außerhalb des vorgesehenen Anwendungsgebiets. Medizinische Masken sind Medizinprodukte im Sinne der VO (EU) 2017/745 und dienen dem Fremdschutz vor Übertragung bakterieller Erreger. Auf die bakterielle (und nicht etwa auf die virale!) Filterleistung werden sie nach DIN EN 14683 auch überprüft. FFP2-Masken sind persönliche Schutzausrüstung im Sinne der VO (EU) 2016/425 und dienen dem Eigenschutz vor Feinstaub; was sie leisten sollen, ist in DIN EN 149 näher beschrieben.
Als Immunologin hat Christine Falk bemerkenswert wenig Vertrauen in das menschliche Immunsystem, wenn sie anschließend äußert:
„Egal welche Infektionserkrankungen uns in der Zukunft noch erwischen werden – wir werden immer die Impfung dagegen brauchen.“
Dabei ist ihr durchaus bewusst, dass in Deutschland genau beobachtet wird, welche Erreger in der Bevölkerung zirkulieren – nämlich durch die sog. Sentinel-Überwachung in ausgewählten Arztpraxen und Kliniken (siehe dazu § 13 Abs. 2 bis 4 IfSG). Ist ihr entgangen, dass im Sentinel in KW 16 bi 38/2020 nicht ein einziger Fall von SARS CoV-2 gemeldet wurde? Wie kann sie dann – wie im hier verlinkten AOK-Interview geschehen – behaupten, die Impfung habe uns aus der Pandemie geführt?
Von „entweder Impfung oder Ansteckung“ ist auch in diesem Interview keine Rede mehr. Im Gegenteil räumt Christine Falk ein:
„Die meisten Menschen haben sich im Verlauf der Pandemie angesteckt, meist nach Impfung,“
aber sie würden eben dank der Impfung nicht so schwer krank. Und an späterer Stelle sagt sie:
„Es gibt sicher Menschen, die sich nicht haben impfen lassen und die noch nie eine Corona-Infektion hatten.“
Daraus zieht sie indes einen bemerkenswerten Schluss:
„Wenn die Impfdaten mit den Infektionsdaten verknüpft wären, könnten wir genauer sagen, wie viele Menschen noch gar nicht geschützt sind.“
Auf die Idee, dass jemand, der in der angeblich schlimmsten Atemwegs-Killerviruspandemie aller Zeiten ohne COVID-19-Erkrankung durchgekommen ist, und dies ohne COVID-Injektion, vielleicht gerade besonders gut geschützt sein könnte (nämlich durch sein natürliches Immunsystem), kommt Christine Falk gar nicht erst.
Kritiker werden mir jetzt vorwerfen, ich könne es doch als Jurist ohne medizinische Ausbildung nicht wagen, den Sachverstand einer Fachfrau wie Christine Falk in Zweifel zu ziehen. Jenen Kritikern sei bereits jetzt gesagt:
1. Es gehört zum täglichen Brot von Juristen, sich mit Sachverhalten zu befassen, deren Beurteilung außerjuristischen Sachverstand erfordert.
2. Aussagen von Sachverständigen dürfen vom Rechtanwender aber niemals anstandslos hingenommen, sondern müssen kritisch hinterfragt werden. Denn die Entscheidung über die Anwendung des Rechts ist letztverbindlich den Gerichten anvertraut; der Sachverständige hilft lediglich dem Gericht bei der Wahrheitsfindung. | 205 |
| 16 | KRITISCHE BEMERKUNGEN ZU DEN CORONA-AUSSAGEN VON PROF. DR. CHRISTINE FALK
Teil 1
Liebe Community,
Henning Rosenbusch erinnerte kürzlich daran, dass Prof. Dr. Christine Falk seinerzeit geäußert hat, Ungeimpfte seien die „Treiber der Pandemie“. Christin Falk war damals Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie und zudem Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung.
Ich frage mich, wie eine Immunologin, die einen einschlägigen akademischen Lehrstuhl führt, zu einer solchen Aussage kommt, und habe mir daher einige ihrer Äußerungen aus der Corona-Zeit angesehen.
Im RTL-Interview vom 9.8.2021
https://www.rtl.de/cms/christine-falk-wegen-impfmuedigkeit-koennte-eine-noch-gefaehrlichere-variante-kommen-4810663.html
äußerte Christine Falk, es gehe nur darum, sich entweder impfen zu lassen oder sich anzustecken. Die Entweder-oder-Verknüpfung suggeriert, dass die Impfung ihren Empfänger sicher vor Ansteckung schützt. Gleichzeitig plädiert sie aber für die Beibehaltung der AHA+L-Regeln und für das Tragen von Masken. Wozu eigentlich, wenn man doch angeblich durch die Impfung vor Ansteckung geschützt ist?
Im selben Interview warnt Christine Falk, niemand werde ungeimpft der Pandemie entkommen. Ich selbst bin indes ein lebendes Gegenbeispiel (und bin damit ganz gewiss nicht allein) – ich habe keine COVID-Injektion empfangen und war nie an COVID-19 erkrankt.
Aus fachlicher Sicht habe ich an die Aussage, niemand werde ungeimpft der Pandemie entkommen, folglich sehr kritische Fragen: Unterschätzt Christine Falk die Bedeutung der Nasen- und Rachenschleimhäute? Und sind ihr die Studien verborgen geblieben, die bereits in der frühen Corona-Zeit auf eine Kreuzimmunität gegen SARS CoV-2 durch vorausgegangene Infektion mit endemischen humanen Coronaviren hindeuteten?
In einem Artikel vom 7.8.2022
https://www.welt.de/gesundheit/plus240341837/Covid-Resistenz-Wieso-infizieren-sich-manche-Menschen-nicht-mit-Corona.html
rätselt die WELT darüber, warum manche Menschen gegen Corona resistent sind, und fand mithilfe eines US-Forschers zu folgendem Ergebnis:
„Dass das Coronavirus einen Menschen einfach nicht infizieren kann, geht wahrscheinlich nicht auf eine einzige Ursache zurück. Manche haben möglicherweise keine oder nur wenige Bindungsrezeptoren auf den Schleimhautzellen in Nase, Rachen und Lunge. Das bedeutet, das Virus kann nicht oder nur selten eindringen. Es kann auch sein, dass ihr Immunsystem besonders schnell arbeitet. Oder wegen voriger Infektionen, etwa mit Schnupfencoronaviren, bereits einen Grundschutz aufgebaut hat und eingedrungene Viren in Windeseile beseitigt. Die Viren verursachen dann zwar eine Infektion, aber es gelingt ihnen nicht, sich zu vermehren.“
Belege zur Kreuzimmunität (S. 58 ff.) und zur Bedeutung der Schleimhäute (S. 388 f.) finden sich in diesem Dokument:
https://julianeigel.com/wp-content/uploads/Schriftsatz-vom-13.1.2026-signiert-geschwaerzt.pdf
Beifall spendet Christine Falk dem US-Virologen Anthony Fauci, der den Standpunkt vertreten hatte, dass neue Varianten umso eher entstehen, je mehr Virus zirkuliert, und dass auch dieser Aspekt es geboten erscheinen lasse, eine hohe Impfquote anzustreben. Dies steht im Widerspruch zu Erkenntnissen, die darauf hindeuten, dass gerade Impfungen zu neuen Virus-Varianten führen – weil das Virus, wenn es sich weiterhin verbreiten will, zu entsprechenden Mutationen gezwungen ist. Das Wall Street Journal berichtete darüber am 1.1.2023:
https://www.wsj.com/articles/are-vaccines-fueling-new-covid-variants-xbb-northeast-antibodies-mutation-strain-immune-imprinting-11672483618?eafs_enabled=false | 142 |
| 17 | Der Fall Dr. med. Manuel Albert (Anästhesist FMH, Frenkendorf/Schweiz):
▪️ Sept. 2021: Beginn der Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten (medizinische Indikation, v. a. Kinder)
▪️ Dez. 2021: Swissmedic-Vorladung wegen der Ivermectin-Einfuhr – am Vorabend per SMS abgesagt
▪️ 17.2.2022: Hausdurchsuchung; Beschlagnahme von Patientendaten, EDV, Mobiltelefon und Medikamenten
▪️ Der Hauptvorwurf "unrichtige Gesundheitszeugnisse" (Maskenatteste) wird eingestellt (24.5.2024)
▪️ Verurteilung stattdessen wegen: illegaler Einfuhr von in der Schweiz nicht zugelassenem Ivermectin (aus Indien, vom Zoll gestoppt) und Hinderung einer Amtshandlung
▪️ 24.2.2026: Kantonsgericht Schwyz, zweite Instanz – Geldstrafe 29.700 CHF auf Bewährung, zuzüglich über 9.000 CHF Verfahrenskosten
▪️ Weiterzug ans Bundesgericht möglich, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt
Das Ivermectin, um das es geht, gab er zum Selbstkostenpreis ab: 21 CHF für 100 Tabletten. Über die Apotheke zahlte eine Kollegin rund 110 CHF – für vier.
Albert:
"Ich würde wieder genauso handeln, denn ich fühle mich dem Hippokratischen Eid verpflichtet."
#ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience | 215 |
| 18 | Fallbericht Nummer 40 bei Ärzte mit Gewissen:
https://aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/dr-med-manuel-albert/
An einem Februarmorgen 2022 dringen drei nicht uniformierte Männer in die Wohnung eines pensionierten Anästhesisten ein, bringen ihn zu Boden und knebeln ihn – so schildert er es. Erst danach erscheint die Staatsanwältin und übergibt ihm den Durchsuchungsbefehl.
Der Vorwurf, wegen dem sie kamen – angeblich falsche Maskenatteste – wird später mangels Beweises eingestellt. Übrig bleiben am Ende zwei andere Dinge: dass er Ivermectin eingeführt habe. Und dass er eine Amtshandlung "gehindert" habe – bei genau jener Hausdurchsuchung, bei der man ihn zu Boden brachte. | 190 |
| 19 | Am 25. Mai 2021 nahm sich Jens Bengen das Leben. Die noch anhängigen Verfahren wurden danach eingestellt. Sein Bruder – ebenfalls Arzt – schilderte in den Medien, dass diese Belastung schließlich zu seinem Suizid führte. Er übermittelte uns auch die Informationen zu seinem Bruder Jens.
"Gemäß dem Grundsatz 'primum nil nocere' würde ich jederzeit wieder so handeln." – Jens Bengen
#ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience | 231 |
| 20 | Ein Urologe stellt Maskenbefreiungsatteste aus und stellt eine Vorlage online. Die Folge: nicht nur Ermittlungen wegen "unrichtiger Gesundheitszeugnisse", sondern eine zweimonatige Zwangsunterbringung in der geschlossenen Psychiatrie, das Ruhen der Approbation und der Verlust des Arbeitsplatzes.
Der Fall Dr. med. Jens Bengen (Kassel):
https://aerzte-mit-gewissen.org/verzeichnis/dr-med-jens-bengen/
▪️ ab Sommer 2020: Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten; eine Selbstausfüll-Vorlage verbreitet sich zehntausendfach
▪️ Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) – u. a. über ein Online-Verfahren ohne persönliche Untersuchung
▪️ Herbst 2020: zweimonatige Zwangsunterbringung in der geschlossenen Psychiatrie
▪️ Ruhen der Approbation (zwei Verfahren)
▪️ Winter 2020: Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit
▪️ danach zunehmende Verzweiflung, schwere Depression, sozialer Rückzug | 201 |
