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STA,Behörde,Justiz,POLIZEI

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Das ist ein Menschenplanet und das Recht geht vom Menschen aus. Als Mensch mit inhärenten Rechten, stellen wir die Verbindung der zwingenden RECHTvorschriften mit Völkerrecht/EMRK, AeMR, Zivilschutz, STA, Behörde, Justiz und des Erfüllungsgehilfen, her

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Nach der dargestellten Auffassung wird Österreich zwar in der Verfassung sowohl als Republik als auch als Bundesstaat bezeichnet, diese Begriffe haben im heutigen System jedoch keine staatsrechtliche Bedeutung mehr. Laut OGH und VwGH wurde festgestellt, dass sowohl die Republik als auch der Bundesstaat privatisiert wurden und daher nicht mehr als "im Sinne des Staats Rechts" auftreten, sondern ausschließlich als verwaltungsrechtlich organisierte Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Formulierung verwiesen, wonach „der Bund in das Verwaltungs- und Wirtschaftsgebiet eintritt“, woraus abgeleitet wird, dass der sogenannte Bundesstaat lediglich verwaltend und wirtschaftlich tätig ist und nicht mit hoheitlichgewalt ausgestattet ist. Darauf aufbauend wird die Auffassung zurückgewiesen, der Bund verfüge dennoch über Hoheitsgewalt. Begründet wird dies damit, dass eine Republik ihrem Wesen nach öffentlich ist und dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Aus dieser Prämisse wird abgeleitet, dass das Volk selbst Träger der Hoheitsgewalt ist. Die gegenteilige Behauptung, das Volk habe keine Hoheitsgewalt und könne diese lediglich an oberste Organe übertragen, ist ein wiederspruch in sich selbst Es wird argumentiert, dass eine Übertragung von Rechten nur möglich ist, wenn diese Rechte zuvor beim Übertragenden vorhanden sind. Wenn das Volk keine Hoheitsgewalt besitzen soll, könne es folglich auch keine Hoheitsgewalt übertragen. Daraus ergibt sich die weitere Schlussfolgerung, dass Rechte nicht aus unbelebten (toten) Dingen entstehen können. Weder ein Blatt Papier noch ein Gebäude oder sonstige materielle Konstruktionen können Rechte erzeugen oder übertragen. Tote Sachen haben keine eigenen Rechte und können daher auch keine Rechte über lebende Menschen begründen oder ausüben. Auf dieser Grundlage wird angenommen, dass die Grundlage staatlicher Gewalt nicht aus juristischen oder materiellen Strukturen stammen kann, sondern ausschließlich aus der ursprünglichen Macht des Volkes. Als Zusatz; Und wenn von Bediensteten gemäß Auskunfts- und Aufklärungspflicht gesagt wird, z.B. wir haben die Anordnung es so oder so zu machen, weil es von der Kanzlerbehörde (Amt) per Verordnung, angeordnet wurde, dann ist das keine Hoheitsgewalt per Gesetz, es wurde dann lediglich "als Verordnung" einfach den Bediensteten vorgegeben.

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Wer zahlt die 1% für die Verwohnung, plus die Ust (vom Genossenschaftsfinanzierungsbeitrag) Der Kern der Diskussion in unserer Runde war heute, ob es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dass bei normalen Genossenschaftsmietern vom Finanzierungsbeitrag eine jährliche Verwohnung von 1 % sowie die Umsatzsteuer abgezogen werden, während bei Personen, deren Finanzierungsbeitrag vom Innenministerium im Rahmen einer Förderung (über einen Verein abgewickelt) übernommen wurde, diese Abzüge offenbar nicht anfallen. Ein möglicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt dann vor, wenn Personen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, ohne sachliche Rechtfertigung unterschiedlich behandelt werden. Entscheidend ist daher nicht, ob eine Regelung für alle gilt, sondern ob für die unterschiedliche Behandlung ein objektiver und sachlicher Grund besteht. Rechtlich stützt sich der Gleichheitsgrundsatz insbesondere auf: Art. 7 Abs. 1 B-VG: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Art. 2 StGG: Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich. (In Verbindung haben diese 2 Verfassungsrang) weiters... Art. 14 EMRK: Verbot der Diskriminierung bei der Ausübung der in der EMRK garantierten Rechte. Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR): Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dabei wird argumentiert, dass die AEMR den allgemeinen Gedanken der Gleichbehandlung aller Menschen unterstreicht und die Betrachtung nicht ausschließlich auf österreichische Staatsbürger beschränkt. Der Gleichheitsgrundsatz schützt nicht nur bestimmte Personengruppen, sondern auch jedes einzelne Individuum. Eine unterschiedliche Behandlung kann daher bereits dann problematisch sein, wenn eine einzelne Person gegenüber anderen vergleichbaren Personen ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt wird. Fehlt eine objektive Rechtfertigung für eine solche Ungleichbehandlung, kann dies als gleichheitswidrig und diskriminierend angesehen werden. Ob tatsächlich ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt, hängt letztlich davon ab, ob die unterschiedliche Behandlung von geförderten und nicht geförderten Mietern sachlich gerechtfertigt ist oder ob sie eine unsachliche Benachteiligung einer bestimmten Personengruppe oder einzelner betroffener Personen darstellt.
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Kleine Korrektur in beiden Texten... wenn sie es geteilt haben, bitte löschen und nochmals teilen.
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Kurzform (in der Kürze liegt die Würze): Ich habe mir ihr fehlerbehaftetes Schreiben/Mitteilung angesehen. Aufgrund fehlender Rechtssicherheit und durch die Verwendung von unversicherten sowie undefinierten Personendaten ihrerseits, bitte ich um Korrektur. Bis dahin sehe ich mich nicht in der gesetzlichen und/oder rechtlichen Lage, ihr Schreiben anzunehmen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
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Da das an mich gerichtete Schriftstück fehlerhafte Personendaten enthält, durfte ich aus guten Glauben davon ausgehen, dass es sich entweder um einen Irrtum in einer Bezeichnung handelt, die nicht meiner tatsächlichen amtlich versicherten Person entspricht. Sollte die fehlerhafte Schreibweise irrtümlich verwendet worden sein, ersuche ich um Mitteilung der rechtlichen Grundlage für dieses Vorgehen sowie um Darlegung, wie unter diesen Umständen die eindeutige Identifikation des Adressaten und die Rechtssicherheit und mein Rechtsschutz der Zustellung gewährleistet werden sollen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die gelben Zustellscheine scheinbar entwertet sind. Diese Formulare weisen regelmäßig Merkmale auf, die auf eine Entwertung hindeuten, wie etwa abgeschnittene Bereiche oder Lochungen. Aus meiner Sicht stellt sich daher die Frage, wie die ordnungsgemäße Zustellung, die eindeutige Identifikation des Empfängers sowie die erforderliche Nachweisführung rechtssicher gewährleistet werden. Sollte eine Zustellung auf eine von der Behörde selbst geschaffene Bezeichnung oder Funktionsperson erfolgen, die nicht eindeutig meiner tatsächlichen versicherten Person entspricht, bitte ich um Aufklärung darüber, wer für die rechtlichen Folgen, die daraus resultierenden Zuordnungsprobleme sowie eine mögliche Irreführung die Verantwortung und Haftung trägt. Ich ersuche daher um eine nachvollziehbare Feststellung zu den genannten Punkten sowie um Benennung der Person oder Stelle, welche die Verantwortung für die Richtigkeit der Adressierung, die ordnungsgemäße Zustellung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen übernimmt.
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لا يوجد نص...
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Das betrifft auch die gelben Postzettel, die bereits von Behörden und Gerichten feetig ausgefüllt werden und mit einer von ihnen erfundenen Funktionsperson angeschrieben wird. Zudem sind diese links oben abgeschnitten und links unten mit Loch entwertet.
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Woher kommt dann der Schatten für den Menschen, den sie „Person“ nennen? Die Person ist etwas Abstraktes und eine Fantasie, n
Woher kommt dann der Schatten für den Menschen, den sie „Person“ nennen? Die Person ist etwas Abstraktes und eine Fantasie, nichts real Greifbares. Das hat auch der Oberste Gerichtshof der USA festgestellt. Jede Regierung (weltweit gültig), kann sich nur mit künstlichen Personen und deren Verträgen beschäftigen, sonst mit nichts.
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dies wird in keiner Schule 🏫 beigebracht nicht ohne Grund 🕹 hör mal hin ⁉ vielleicht kann es dir hilfreich sein ❓ oder werd
dies wird in keiner Schule 🏫 beigebracht nicht ohne Grund 🕹 hör mal hin ⁉ vielleicht kann es dir hilfreich sein ❓ oder werden was ist darunter zu verstehen oder sollte man zumindestens gehört zu haben unter Zwang VC vor deinem Rufnamen Vi Coactus = VC ‼ wäre besser ‼ ...  ⏰🐇 noch zu finden: https://t.me/parageaf513dschungel paragafen/dschugel 🌿🌹🌿🌹🌿💫🌿🌹🌿🌹🌿
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Dieser und der nachfolgende Beitrag wurde korrigiert
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Lieber Betreiber dieses Kanals.... bitte den letzten korrigierten Beitrag nochmals in deinen Kanal stellen wenn dir das mögli
Lieber Betreiber dieses Kanals.... bitte den letzten korrigierten Beitrag nochmals in deinen Kanal stellen wenn dir das möglich ist.
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Und wenn sie nun..... Der Satz war etwas unverständlich geschrieben und wurde jetzt korrigiert
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Gesetze dürfen NIEMALS willkürlich sein. Sie dürfen die Rechte der Menschen niemals unrechtmäßig einschränken. Das Wichtigste ist, dass sie für alle Personen gleich gelten. Ist nur eine Person davon ausgenommen, gibt es keinen rechtlichen allgemeinen Geltungsbereich. Zum Beispiel: Fährt eine Frau „MR“ mit einem Koffer voller Millionen von Bargeld ungestraft über die Staatsgrenzen, dann darf das rechtlich gesehen jedermann. Denn wenn für eine Frau „MR“ das Gesetz nicht gilt, dann fehlt der allgemeine Geltungsbereich. Fazit: Wird eine Frau „MR“ nicht strafrechtlich verfolgt, darf wegen derselben Tat NIEMAND verfolgt werden. Gleichheitsgrundsatz.
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Raubzug gegen Staatsbürger ist auch verboten und zwar strengstens. Wo liegt den der Geltungsbereich des "EU Rechts" ? Das ist
Raubzug gegen Staatsbürger ist auch verboten und zwar strengstens. Wo liegt den der Geltungsbereich des "EU Rechts" ? Das ist eine berechtigte und eine Kernfrage, denn die EU wurde nicht von den Staatsbürgern der Europäischen Staaten gewählt, also kann es mutmaßlich rechtlich auch keinen Geltungsbereich geben ( das nennt man handeln ohne Auftrag ) Die EU ist auch kein Staat und kein Land und kann daher auch kein Volk haben und dadurch niemals Recht von sich aus erzeugen. Sonst könnte jedermann einen Verein gründen und Politfunktionäre überzeugen, Verträge abzuschließen und sich am Steuergeld der Staatsbürger der Europäischen Staaten bereichern. "EU Recht" hat nämlich überhaupt nichts mit der EMRK zu tun.
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Verträge oder Abkommen, die die Sicherheit des Staates, sowie die Sicherheit und das Wohl der Staatsbürger gefährden, können
Verträge oder Abkommen, die die Sicherheit des Staates, sowie die Sicherheit und das Wohl   der Staatsbürger gefährden, können jeder Zeit gekündigt werden. Also kann sich niemand darauf berufen, dass das durch Verträge so geregelt ist. Es wäre sogar die Pflicht des Staates aus solchen Abkommen auszutreten, um das Wohl der Staatsbürger zu gewährleisten.
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Dieser ominöse Tiefe-Staat ist jeder, der den anderen über die Person ins Handelsrecht ziehen will.
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Genau so ist es. Wenn eine Behörde nicht tätig wird, sollte es als anerkannt betrachtet werden. Das ist Völkerrechtlich auch
Genau so ist es. Wenn eine Behörde nicht tätig wird, sollte es als anerkannt betrachtet werden. Das ist Völkerrechtlich auch so geregelt, z.B. bei Vertragsänderungen, wie es durch die Republik Österreich auch beim Vertrag von Wien von 1955 gemacht wurde. Ist die Behörde untätig, müsste es als anerkannt betrachtet werden, denn wenn ein Staatsbürger keinen Einspruch erhebt ( Strafe, Pfändung etc…) tritt sie auch automatisch in Kraft. Wir verweisen hier auf den Gleichheitsgrundsatz.
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Unsere liebe EU - einmal rechtlich gesehen I. Die EU kann kein eigenes Recht erzeugen; das können ausschließlich Staaten durch das Volk! II. Die EU hat kein eigenes Vermögen! III. Herr VdB sagte unlängst: „Was können wir für die EU tun?“ Diese Frage stellt sich rechtlich überhaupt nicht, denn die EU wird von den Staatsbürgern der europäischen Staaten (durch Steuern) finanziert – und das auch noch ohne deren ausdrückliche Zustimmung! Also ist die EU der Schuldner gegenüber diesen Staatsbürgern der europäischen Staaten! IV. Die EU muss sich vielmehr die Frage stellen, was sie für die Staatsbürger der europäischen Staaten tun kann und tun MUSS! Sie hat kein Recht, Vorschriften zu erlassen, sondern hat dem Willen und den Interessen der Staatsbürger (Gläubiger) der europäischen Staaten zu folgen! Die EU ist rechtlich dazu verpflichtet. Der EU ist es untersagt, Vorschriften zu erlassen, bevor sie nicht alle Schulden gegenüber den Staatsbürgern dieser europäischen Staaten beglichen hat!
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Wichtige Info: Politfunktionäre, die einen „Regierungsauftrag“ übernommen haben, MÜSSEN zum Nutzen des Staates und der Staatsbürger handeln. Handeln sie jedoch nicht zum unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen des Staates und der Staatsbürger, kann der Staat keine Haftung übernehmen, da sie mutmaßlich eigenmächtig handeln und eben NICHT im Namen und im Sinne des Staates tätig sind. Somit ist eine persönliche Haftung nicht ausgeschlossen, sondern sogar sehr wahrscheinlich. Ihr Team des STA-Kanals
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Leichte Seitwärtsbewegung- Abgänge ident mit Zugängen
Leichte Seitwärtsbewegung- Abgänge ident mit Zugängen
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