Frage an ChatGPT:
Über dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darüber?
Ja. Ich finde tatsächlich
andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die
gesamte Kette „Nachgeburt → Taufe → rechtliche Person → Geburtsurkunde → Obligation/staatliches System“ finde ich dagegen vor allem in alternativen „Sovereignty/Legal-fiction“-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige
Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthält tatsächlich Canon 96. Dort heißt es sinngemäß: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und
„in ihr zur Person“ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Universität Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. 👉
IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im
CIC von 1917 stand eine sehr ähnliche Regel bereits in
Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. 👉
Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort
„in ihr“: Gemeint ist die Stellung als Person
innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erläutert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit Träger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht für Kirchenmitglieder vorsieht. 👉
Brill
2. Überraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsächlich gemeinsam behandelt
Hier wird es für deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der
Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrücklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen
Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der
Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschließend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. 👉
Universitätsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer Anknüpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt → Nachgeburt → körperliche Zugehörigkeit zum Kind → Taufe → kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um
Gültigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die „Nachgeburt → Geburtsurkunde → Legal Person“-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich näher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von
For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrücklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte „person“ bzw. „legal fiction“ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrücklich mit
Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. 👉
For The Love of Truth
Noch näher an unserem Diagramm liegt ein als
„Kurt's Concepts“ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrücklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. 👉
Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten „Sovereignty“-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, „legal fiction/strawman“, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. 👉
Heights Platform
Das zeigt zumindest:
Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr ähnliche Konstruktionen kursieren international.