▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
📈 Telegram kanali ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner analitikasi
▫️Rechtsanwältin Beate Bahner (@rechtsanwaeltin_beate_bahner) Nemis til segmentidagi kanali faol ishtirokchi. Hozirda hamjamiyat 83 270 obunachidan iborat bo'lib, Qonun toifasida 62-o'rinni va Germaniya mintaqasida 87-o'rinni egallagan.
📊 Auditoriya ko‘rsatkichlari va dinamika
невідомо sanasidan buyon loyiha tez o‘sib, 83 270 obunachiga ega bo‘ldi.
25 Avgust, 2026 dagi oxirgi ma’lumotlarga ko‘ra kanal barqaror faollikka ega. Oxirgi 30 kunda obunachilar soni -591 ga, so‘nggi 24 soatda esa -17 ga o‘zgardi va umumiy qamrov yuqori darajada qolmoqda.
- Tasdiqlash holati: Tasdiqlanmagan
- Jalb etish (ER): Auditoriya o‘rtacha 14.36% darajada jalb etiladi. Nashrdan keyingi dastlabki 24 soatda kontent odatda umumiy obunachilar sonining 9.18% ini tashkil etuvchi reaksiyalarni to‘playdi.
- Post qamrovi: Har bir post o‘rtacha 11 961 marta ko‘riladi; birinchi sutkada odatda 7 648 ta ko‘rish yig‘iladi.
- Reaksiyalar va o‘zaro ta’sir: Auditoriya faol: har bir postga o‘rtacha 0 ta reaksiya keladi.
- Tematik yo‘nalishlar: Kontent witzschel, bianca, frieden, linie, ärztin kabi asosiy mavzularga jamlangan.
📝 Tavsif va kontent siyosati
Muallif resursni shaxsiy fikrni ifoda etish maydoni sifatida ta’riflaydi:
“Info-Kanal der Rechtsanwältin Beate Bahner”
Yuqori yangilanish chastotasi (oxirgi ma’lumot 26 Avgust, 2026 da olingan) sababli kanal doimo dolzarb va katta qamrovli bo‘lib qoladi. Analitika auditoriya kontent bilan faol hamkorlik qilishini, uni Qonun toifasidagi muhim ta’sir nuqtasiga aylantirishini ko‘rsatadi.
Ma'lumot yuklanmoqda...
| Sana | Obunachilarni jalb qilish | Esdaliklar | Kanallar | |
| 26 Avgust | +1 | |||
| 25 Avgust | +5 | |||
| 24 Avgust | +4 | |||
| 23 Avgust | +4 | |||
| 22 Avgust | +6 | |||
| 21 Avgust | +1 | |||
| 20 Avgust | +2 | |||
| 19 Avgust | +3 | |||
| 18 Avgust | 0 | |||
| 17 Avgust | +5 | |||
| 16 Avgust | +3 | |||
| 15 Avgust | +1 | |||
| 14 Avgust | +4 | |||
| 13 Avgust | +3 | |||
| 12 Avgust | +3 | |||
| 11 Avgust | 0 | |||
| 10 Avgust | +4 | |||
| 09 Avgust | +3 | |||
| 08 Avgust | +2 | |||
| 07 Avgust | +1 | |||
| 06 Avgust | +1 | |||
| 05 Avgust | +4 | |||
| 04 Avgust | +1 | |||
| 03 Avgust | +4 | |||
| 02 Avgust | +1 | |||
| 01 Avgust | +2 |
| 2 | Matn yo'q... | 769 |
| 3 | Matn yo'q... | 988 |
| 4 | https://www.youtube.com/watch?v=2CkB4a0A7cQ | 4 799 |
| 5 | SCHIESSBEFEHL UND BRANDMAUER: Das doppelte Leben des Sven Hüber.
Die wichtigste Dokumentation der Apollo News Geschichte.
Jetzt in ganzer Länge auf Youtube sehen: https://www.youtube.com/watch?v=rQ2v62LKCuI | 6 105 |
| 6 | N U R E I N K L E I N E R P I E K S ?
1 4 . S T U T T G A R T E R I M P F S Y M P O S I U M
26.-27. September 2026, Stadthalle Herrenberg
Veranstalter: Hans U. P. Tolzin, www.tolzin-verlag.com
www.impf-report.de, www.impfkritik.de
Dies wird das letzte Stuttgarter Impfsymposium sein, das ich organisiere. Und gleichzeitig der Höhepunkt meiner Aufklärungsarbeit. Denn die Referenten sind einzigartig. Überzeugen Sie sich selbst:
Dr. Sabine Stebel, Wissenschaftsjournalistin
==> Wie real ist das Shedding-Phänomen?
Dr. med. Jörg-Heiner Möller, Chefarzt a.D.
==> mRNA-Impfschäden schulmedizinisch behandeln
Dr. med. Gerd Reuther, Medizinhistoriker
==> Angstmache als Herrschaftsinstrument - eine medizinhistorische Analyse
Hans U. P. Tolzin, Medizinjournalist; Autor, Verleger
==> Die wahren Hintergründe der Masernimpfung
Rolf Kron, Arzt, Homöopath
==> Das Überfallkommando in der Arztpraxis
Dipl.-Biol. Markus Fiedler, Wissenschaftsjournalist
==> modRNA-Technologie: Impfung oder Genmanipulation?
Dr. Hans-Joachim Kremer, Apotheker, Zulassungsexperte
==> Zulassungsstudien für Impfstoffe: Anspruch, Realität, Forderungen
Dr. med. vet. Peter Patzak, Heilpraktiker, Impfsachverständiger
==> Antrag auf Impfschadenanerkennung - von vornherein sinnlos?
Beate Bahner, Rechtsanwältin
==> Das Masernschutzgesetz: Wenn Recht zu Unrecht wird
Dr. med. Tanja Efinger
==> modRNA-Impfschäden naturheilkundlich/ganzheitlich behandeln
Weitere Infos und Ticketbestellung:
https://tolzin-verlag.com/veranstaltungen/sym260 | 5 945 |
| 7 | 🟥 Erfolglose Revision im Fall Dr. Reiner Füllmich
Pressemitteilung über Entscheidung vom März 2026 am heutigen Tage!
Das bedeutet die Rechtskraft der Verurteilung und zugleich die Rechtskraft der Haftstrafe ohne Anrechnung der Untersuchungshaft.
Das ist bitter...
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle _____________________________________________________________________________________
Nr. 152/2026 vom 25.08.2026
Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue rechtskräftig
Beschluss vom 17. März 2026 - 6 StR 359/25
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 24. April 2025 überwiegend als unbegründet verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt sowie angeordnet, dass fünf Monate der erlittenen Untersuchungshaft nicht auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden. Darüber hinaus hat es gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts verwendete der Angeklagte, ein früherer Rechtsanwalt, Spendengelder für die von ihm ins Leben gerufene "Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG i.G." in Höhe von insgesamt 700.000 Euro für eigene Zwecke.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten auf Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision führte zu einer geringfügigen Korrektur des Einziehungsausspruchs und hat im Übrigen keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben; die Entscheidung des Landgerichts, einen Teil der Untersuchungshaft nicht auf die Strafe anzurechnen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB), hielt einer rechtlichen Nachprüfung stand. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Göttingen vom 24. April 2025 - 5 KLs 504 Js 35904/22 (18/23)
Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) lauten auszugsweise:
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)
§ 51 Anrechnung
(1) 1Hat der Verurteilte aus Anlass einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann jedoch anordnen, dass die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.
(...)
Karlsruhe, den 25. August 2026
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501 | 12 589 |
| 8 | https://auf1.tv/nachrichten-auf1/in-keinem-land-werden-aerzte-so-brutal-verfolgt-wie-in-deutschland | 7 808 |
| 9 | Bevor sich ein Erwachsener in ein Unternehmen stürzt, ist er gezwungen nachzudenken; ein Kind hingegen kann nicht nachdenken, weil sein Gehirn noch nicht fähig ist zu überlegen und zu verstehen. Deshalb verlangt man von ihm, dass es gehorcht, es muss alles, was man ihm sagt, ohne Diskussionen tun; später wird es dann verstehen. Der Weg des Kindes ist also genau umgekehrt wie der des Erwachsenen. Wenn das Kind immer zuerst verstehen wollte, bevor es handelt, so würde es niemals etwas tun. Es muss vor dem Verstehen handeln, indem es den anderen folgt, die schon vor ihm verstanden haben. Und dank dieses Vertrauens erleichtert es seinen eigenen Verständnisprozess. Indem die Kinder das tun, was die Eltern und Erzieher ihnen sagen, haben sie die Möglichkeit, sich zu entfalten; aber nur unter der Bedingung, dass sich Eltern und Erzieher – ihrer Verantwortung bewusst – sehr achtsam sind, welche Anweisungen sie den Kindern geben.
🔆 Omraam Mikhael Aivanhov | 8 536 |
| 10 | Matn yo'q... | 8 463 |
| 11 | https://www.youtube.com/watch?v=BWf-eARnf6U&list=RDBWf-eARnf6U&start_radio=1 | 9 047 |
| 12 | 🟥 Am 1. August 2026 fand eine weitere Großdemo in Berlin statt.
Gerne bin ich der Bitte der Veranstalter nachgekommen, hierfür eine Videobotschaft zu übermitteln, da ich nicht persönlich nach Berlin kommen konnte.
Dieses Video wurde vor dem Brandenburger Tor auf einer Großleinwand eingespielt. Leider gab es nach etwa zwei Minuten technische Probleme, so dass die Videobotschaft nicht übermittelt werden konnte.
Dies hole ich nach meinem kurzen Sommerurlaub nun nach und stelle gerne meine ungekürzte Videobotschaft für diese weitere Demo in Berlin am 1. August 2026 hier zur Verfügung.
Meine Videobotschaft darf gerne geteilt werden, da sie zeitlos ist und hoffentlich Wirkung zeigt.
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/myiALV1RS3k
Gerne auf allen Kanälen teilen!
Ich wünsche noch einen schönen Sommer!
🟥 Ihre / Eure Beate Bahner | 8 977 |
| 13 | 🌹 Antwort auf Youtube von @dorotheedroste5100
Danke liebe Frau Bahner für diese hervorragende Rede! Sehr beeindruckend! Mögen Ihre Worte von sehr vielen Mitverantwortlichen gehört und beherzigt werden! | 8 471 |
| 14 | Vortrag mit Beate Bahner am 2. September in Überlingen.
VORTRAG:
Mittwoch, 2. September 2026 ab 19 Uhr
88662 Überlingen-Nussdorf, Zum Laugele 4.
Eintrittspreis 25 Euro.
Impfungen: Vernunft, Dogma oder WHO-Wahnsinn?
Die Heidelberger Rechtsanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, teilt am 2. September Erfahrungen und Empfehlungen aus ihrer Fachkanzlei in Heidelberg mit ihrem Publikum in Überlingen.
Beate Bahner war die erste, oder eine der ersten, die gleich zu Beginn der geplanten „Corona-Pandemie“ einen Bruch des Verfassungsrechts und eine eklatante Verletzung des Grundgesetzes anprangerte. Die Fachanwältin für Medizinrecht war sich sicher. Sie hat recht behalten. Bahner ist eine der herausragenden Persönlichkeiten, und hat auf vielen Veranstaltungen, auf Bühnen, und in ihren Büchern stets Rechtsstaatlichkeit angemahnt. Unmissverständlich zieht die Juristin dabei gegen ein „WHO-Regime“ zu Felde, und stellt...
Weiterlesen: https://stattzeitung.net/artikel/beate-bahner-kommt-am-2-september-nach-ueberlingen-2 | 8 384 |
| 15 | 🔷 Presseerklärung der Anwälte für Aufklärung 🔷
Teil 1
Kündigung wegen AfD-Kandidatur:
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-20-august-2026#
👉Diakonie muss die politische Neutralität des Arbeitsrechts und die demokratischen Grundrechte respektieren.
👉Anwälte für Aufklärung fordern die sofortige Rücknahme der Kündigung von Martina Müller, eine öffentliche Entschuldigung und eine strafrechtliche Prüfung des Vorgangs
Berlin, 21. August 2026.
Der Fall der langjährigen Hospizmitarbeiterin Martina Müller ist nach Auffassung der Anwälte für Aufklärung (AfA) ein alarmierendes Beispiel für die zunehmende politische Ausgrenzung von Menschen, die sich für eine zugelassene politische Partei engagieren.
Martina Müller war nach den vorliegenden Informationen rund 15 Jahre im Friedel-Orth-Hospiz in Jever beschäftigt und zugleich Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Ihre berufliche Tätigkeit soll über all diese Jahre nicht beanstandet worden sein. Zum Problem wurde offenbar erst ihre Entscheidung, bei den niedersächsischen Kommunalwahlen 2026 für die AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland zu kandidieren.
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/diakonie-martina-mueller/
Besonders schwer wiegt, dass es nicht bei einer bloßen politischen Missbilligung blieb. Nach den veröffentlichten Informationen wurde Frau Müller bereits am 30. Juli 2026 abgemahnt und aufgefordert, ihre Kandidaturen zurückzuziehen. Für den Fall, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkomme, wurden weitere arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur außerordentlichen Kündigung angekündigt.
Doch Frau Müller hielt an ihrem demokratischen Engagement fest. Am 17. August 2026 folgte schließlich die fristlose Kündigung.
👉Das ist kein normaler arbeitsrechtlicher Vorgang. Das ist ein beispielloser Skandal, der an düstere Corona-Zeiten erinnert.
Die Anwälte für Aufklärung halten diesen Vorgang für demokratiepolitisch höchst bedenklich und das Vorgehen des Arbeitgebers zudem für schlicht rechtswidrig.
Ein Arbeitgeber darf nicht zum politischen Gesinnungswächter seiner Beschäftigten werden. Schon gar nicht darf aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines Arbeitnehmers ein Druckmittel konstruiert werden, mit dem dieser zur Aufgabe einer politischen Kandidatur bewegt werden soll.
Wer einen Menschen vor die Alternative „Kandidatur aufgeben oder Arbeitsplatz verlieren“ stellt, verletzt damit eklatant eine fundamentale Grenze zwischen Arbeitsverhältnis und demokratischer Willensbildung.
👉Es geht hier nicht um die Frage, ob man die politischen Positionen der AfD teilt. Es geht um etwas Grundsätzlicheres:
Darf ein Arbeitnehmer in Deutschland seine politischen Rechte nur dann ausüben, wenn sein Arbeitgeber mit der von ihm gewählten Partei einverstanden ist? Die Antwort der Anwälte für Aufklärung lautet eindeutig:
❗️ Nein ❗️
Eine zugelassene Partei ist keine verbotene Partei. Die AfD ist eine in Deutschland zugelassene politische Partei und nimmt an Wahlen teil. Über ein Parteiverbot entscheidet nicht ein Arbeitgeber, nicht ein kirchlicher Träger, nicht die Diakonie und auch nicht ein Verband, sondern allein das dafür verfassungsrechtlich zuständige Bundesverfassungsgericht.
Die AfA warnt mit Nachdruck davor, die politische Auseinandersetzung durch berufliche Existenzvernichtung zu ersetzen. Die pauschale Berufung auf eine politische oder behördliche Einstufung einer Partei kann nicht automatisch bedeuten, dass jeder Bürger, der für diese Partei kandidiert, seine Grundrechte verliert oder seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzen muss. | 6 975 |
| 16 | AfA-Pressemitteilung
Teil 3
Die Anwälte für Aufklärung werden mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen, wie dieser Fall arbeitsrechtlich, gegebenenfalls strafrechtlich und politisch aufgearbeitet wird.
Wer politische Vielfalt ernst nimmt, darf die demokratische Kandidatur eines Menschen nicht mit der Vernichtung seiner beruflichen Existenz beantworten.
Anwälte für Aufklärung e.V. (AfA)
Für Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und die uneingeschränkte Geltung der Grundrechte
AfA-Pressereferat
Dr. Christian Knoche | 6 880 |
| 17 | AfA-Pressemitteilung
Teil 2
Gerade im demokratischen Rechtsstaat muss gelten:
Nicht die politische Gesinnung des Arbeitnehmers entscheidet über seine berufliche Existenz, sondern sein Verhalten im Arbeitsverhältnis.
Nächste Stufe des „Bashings“ gegen politische Konkurrenten?
Der Vorgang wirft darüber hinaus eine grundlegende Frage nach der politischen Neutralität kirchlich-diakonischer Einrichtungen auf:
Die Diakonie beruft sich auf christliche Werte wie Menschenwürde, Respekt, Solidarität und Nächstenliebe. Gerade deshalb muss sie sich fragen lassen, ob es überhaupt mit diesen Werten noch vereinbar ist, einer langjährigen Mitarbeiterin wegen ihrer politischen Kandidatur die berufliche Existenz zu vernichten.
Menschenwürde darf nicht davon abhängen, welches Parteibuch ein Mensch besitzt. Und Respekt vor dem Menschen muss gerade dann gelten, wenn man seine politischen Überzeugungen nicht teilt.
Die Anwälte für Aufklärung wenden sich deshalb entschieden gegen eine Entwicklung, bei der Beschäftigte zunehmend befürchten müssen, wegen einer legalen politischen Betätigung beruflich sanktioniert zu werden.
Strafrechtliche Prüfung erforderlich
Die AfA fordert darüber hinaus eine unabhängige strafrechtliche Prüfung des gesamten Vorgangs.
Insbesondere ist zu prüfen, ob die dokumentierte Aufforderung, eine demokratische Kandidatur unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen aufzugeben, möglicherweise strafrechtlich relevante Grenzen überschritten hat.
Es geht insbesondere um die Frage, ob die Voraussetzungen einer Nötigung (§ 240 StGB) oder anderer einschlägiger Straftatbestände erfüllt sein könnten.
Ebenso muss geprüft werden, ob durch den ausgeübten Druck mittelbar oder unmittelbar in die freie politische Willensbildung und die Ausübung des passiven Wahlrechts eingegriffen werden sollte.
Die Anwälte für Aufklärung fordern:
● Sofortige Rücknahme der Kündigung.
Die Kündigung von Martina Müller muss unverzüglich zurückgenommen werden. Die politische Kandidatur für eine zugelassene Partei darf nicht zum Kündigungsgrund gemacht werden.
● Öffentliche Entschuldigung bei Martina Müller.
Die Diakonie beziehungsweise der verantwortliche Träger muss sich bei Frau Müller für den Versuch entschuldigen, sie unter erheblichem beruflichem Druck zur Aufgabe ihrer politischen Kandidatur zu bewegen.
● Unabhängige strafrechtliche Prüfung.
Der gesamte Vorgang ist daraufhin zu überprüfen, ob insbesondere der Verdacht einer Nötigung oder einer unzulässigen Einflussnahme auf die politische beziehungsweise wahlbezogene Betätigung vorliegen könnte.
● Schluss mit dem politischen Bashing gegen zugelassene Parteien.
Demokratische Auseinandersetzung darf nicht durch berufliche Sanktionen ersetzt werden. Wer politische Parteien bekämpfen will, muss dies mit Argumenten, politischen Programmen und demokratischen Mehrheiten tun – nicht mit der Drohung, ihren Kandidaten die wirtschaftliche Existenz zu entziehen.
● Schutz der politischen Betätigungsfreiheit.
Arbeitnehmer müssen ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Arbeitgeber zum politischen Gesinnungsprüfer wird.
Demokratie beweist sich gerade im Umgang mit dem politischen Gegner.
👉Der Fall Martina Müller ist weit mehr als ein einzelner arbeitsrechtlicher Streit:
Er stellt die Frage, wie viel politische Vielfalt unsere Gesellschaft tatsächlich noch auszuhalten bereit ist.
Eine Demokratie muss nicht nur die politischen Überzeugungen schützen, die Mehrheit und Institutionen angenehm finden. Demokratie zeigt sich gerade darin, dass auch unbequeme, kontroverse und missliebige politische Positionen grundsätzlich geäußert und vertreten werden dürfen, solange sie sich innerhalb der geltenden Rechtsordnung bewegen. | 6 820 |
| 18 | https://www.aerzteblatt.de/news/erste-16000-ebola-impfdosen-in-der-dr-kongo-eingetroffen-66110a72-5c9e-4649-baab-a098ec9c4fc7
🟥 Au weia - das Verbrechen geht weiter... Wie viele Menschen werden an der Impfung erkranken oder sterben - im Vergleich zur Ebolakrankheit selbst? Werden wir das je erfahren? 👇 | 8 572 |
| 19 | So attackiert Prof. Walach die EMA:💥„Entweder versagt – oder gesetzeswidrig gehandelt?“
Prof. Harald Walach erhebt in der neuen Folge von „Thomas Eglinski AUF1“ schwere Vorwürfe gegen die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA. Seine zentrale These: Die Behörde habe ihre regulatorische Aufgabe während der Corona-Krise nicht ausreichend erfüllt und Verbraucher nicht genügend geschützt. Besonders kritisch sieht er den Umgang mit Studiendaten, möglichen Nebenwirkungen und der wissenschaftlichen Literatur.
➡️ Die ganze Sendung sehen Sie hier: https://auf1.tv/thomas-eglinski-auf1/prof-harald-walach-fordert-neubewertung-der-covid-mrna-impfstoffe
📘 Harald Walach zeichnet in seinem Roman „Verschachtelte Wahrheit” die Welt nach Corona | 5 611 |
| 20 | Der Unentschlossene
Ein Mensch ist ernstlich zu beklagen,
Der nie die Kraft hat, nein zu sagen,
Obwohl er’s weiß, bei sich ganz still:
Er will nicht, was man von ihm will!
Nur, daß er Aufschub noch erreicht,
Sagt er, er wolle sehn, vielleicht…
Gemahnt, nach zweifelsbittern Wochen,
Daß er’s doch halb und halb versprochen,
Verspricht er’s, statt es abzuschütteln,
Aus lauter Feigheit zu zwei Dritteln,
Um endlich, ausweglos gestellt,
Als ein zur Unzeit tapfrer Held
In Wut und Grobheit sich zu steigern
Und das Versprochne zu verweigern.
Der Mensch gilt bald bei jedermann
Als hinterlistiger Grobian -
Und ist im Grund doch nur zu weich,
Um nein zu sagen - aber gleich!
Eugen Roth (1895 - 1976)
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Man sagt „Vielleicht“, meint „eigentlich nicht“, verspricht ein bisschen – und wundert sich später, warum aus dem kleinen Vielleicht plötzlich ein ziemlich großes Problem geworden ist.
Eugen Roth schmunzelt in seinem Gedicht ein wenig über die Unentschlossenen. Und er erinnert uns ganz nebenbei daran: Ein klares Nein ist manchmal nicht unhöflich, sondern einfach ehrlich.
Und wer weiß – vielleicht ist ein Nein sogar das schönste Wort für ein bisschen mehr Freiheit. 😉
➡️ Sie lieben die deutsche Sprache. Dann folgen Sie dem BUTTERVOGEL. 🦋 | 8 630 |
