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Rip Pressefreiheit 16.Juli 2024 🤗 Bist Du frisch bei uns gelandet? 🗞️ Abonniere @Schandstaat auch auf Telegram! 🤓 Wir wühlen für Dich Neues, Altes, Vergessenes, Vergrabenes, Verschwiegenes und Zensiertes: 💥 investigativ 💥 unzensiert 💥 unbeugsam
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R.i.p. 16.7.2024 Pressefreiheit #fressefreiheit 🤗 Bist Du frisch bei uns gelandet? 🗞️ Abonniere @Schandstaat auch auf Telegram! 🤓 Wir wühlen für Dich Neues, Altes, Vergessenes, Vergrabenes, Verschwiegenes und Zensiertes: 💥 investigativ 💥 unzensiert 💥 unbeugsam
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https://www.welt.de/politik/deutschland/article252540734/Compact-Innenministerium-verbietet-rechtsextremes-Magazin.html Freiheit der (Meinungs-)Äußerung - quo vadis? Die deutsche Bundesregierung hat heute ein Verbot des Mediums "Compact" erwirkt. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der (Meinungs-)Äußerung, das in Deutschland wie auch in Österreich unter dem besonderen Schutz der Verfassungsrechtsordnung steht. Abzuwarten bleibt, wie die deutschen Gerichte das Verbot bewerten und einordnen werden. Bitte beachten Sie: 1. Das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung gilt nicht schrankenlos. "Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern." (Art 13 StGG 1867; vgl. auch Art 10 Abs. 2 EMRK). Unsere Gesetze, vor allem aber die teils bemerkenswerte Auslegung durch unsere Gerichte, begründen praktische Beschränkungen jedweder Art. 2. Univ.-Prof. Dr. Birklbauer (JKU Linz) hat recht, wenn er im o.a. gezeigten Beitrag von "Oberösterreich heute" auf den notwendigen Schutz eines Betroffenen hinweist, nicht zu Unrecht bezichtigt und in seiner Ehre verletzt zu werden. Ich selbst vertrete ja ebenso laufend Personen, die Opfer von übler Nachrede geworden sind und natürlich den Schutz der Rechtsordnung benötigen. Mein Argument betrifft aber die Art und die Verhältnismäßigkeit von staatlichen Sanktionen sowie die Frage, ob die angemessenen Sanktionen nicht zweckmäßiger in einem einzigen Verfahren auszusprechen und abzuschließen wären. 3. Nicht nur Magazine wie "Compact" gelten als Medien. Die österreichischen (Medien-)Strafgerichte stufen jeden privaten Social-Media-Account als eigenes Medium ein. Als Inhaber eines solchen Accounts gelten Sie daher ebenso als "Medieninhaber". Als Medieninhaber stehen Sie in der vollen rechtlichen Verantwortung für alle Beiträge, die auf Ihrem eigenen Kanal bzw. Ihrer eigenen Profil-Seite sichtbar werden. Das kann mit erheblichen (finanziellen) Konsequenzen verbunden sein. - RA Dr. Michael Schilchegger (t.me/schilchegger)
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Innenministerium verbietet „Compact“-Magazin – Razzien in vier Bundesländern

Der Verfassungsschutz hatte das „Compact“-Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Nun hat das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) die Publikation verboten. In Sicherheitskreisen gilt sie als „Hass-Schleuder“. Dem Verbot komme außerordentliche Bedeutung zu.

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#PlötzlichUndUnerwartet Geschätzte 35 Millionen Menschen sind bereits tot 🤗 Bist Du frisch bei uns gelandet? 🗞️ Abonniere @Schandstaat auch auf Telegram! 🤓 Wir wühlen für Dich Neues, Altes, Vergessenes, Vergrabenes, Verschwiegenes und Zensiertes: 💥 investigativ 💥 unzensiert 💥 unbeugsam
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Ich gebe 'BGBLA_2024_II_201.pdfsig' für Sie frei.
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BGBLA_2024_II_201.pdfsig.pdf2.36 KB
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Trump hat einen Juristen zu seinem Stellvertreter gemacht. Er wird den Gegnern das fürchten beibringen. Trump wird wohl so einige einsperren lassen. Der Dritte Weltkrieg wird abgesagt! 🤗 Bist Du frisch bei uns gelandet? 🗞️ Abonniere @Schandstaat auch auf Telegram! 🤓 Wir wühlen für Dich Neues, Altes, Vergessenes, Vergrabenes, Verschwiegenes und Zensiertes: 💥 investigativ 💥 unzensiert 💥 unbeugsam
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Vae victis: Das österreichische Medienrecht Nutzen Sie Social Media (Telegram, Facebook, Instagram, YouTube, X/Twitter usw.) eher als stiller Mitleser oder sind Sie vorne dabei beim Verfassen und Kommentieren von Beiträgen, mit "Liken" und "Teilen"? Dann sehen Sie sich den heutigen Beitrag aus der ORF-Sendung "Oberösterreich heute" an (Quelle: https://on.orf.at/video/14234815/oberoesterreich-heute-vom-15072024). Anlass war eine Anti-COVID-Maßnahmen-Demo des Jahres 2021, auf der via "Facebook" das Foto eines Polizisten verbreitet und dieser zu Unrecht bezichtigt wurde, eine polizeiliche Zwangsmaßnahme an einem älteren Herrn zu verantworten. Vielleicht denken Sie sich: "So etwas kann mir nicht passieren." Leider ist ein ORF-Kurzbeitrag als Format nicht geeignet, alle Fakten auf den Tisch zu legen. Deshalb tun wir das hier. Sie werden sich wundern, was alles möglich ist! - RA Dr. Michael Schilchegger (t.me/schilchegger)
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Oberosterreich heute vom 15 07 2024 - ORF ON.mp440.42 MB
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Präsident Donald Trump 🤗 Bist Du frisch bei uns gelandet? 🗞️ Abonniere @Schandstaat auch auf Telegram! 🤓 Wir wühlen für Dich Neues, Altes, Vergessenes, Vergrabenes, Verschwiegenes und Zensiertes: 💥 investigativ 💥 unzensiert 💥 unbeugsam
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