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Wenn Medien Lügen bringen wir die Tatsachen ans Licht! Wir sammeln Quellen und Beweise für das, was derzeit geschieht! Und auch das Alte und Mystische.

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Israels Kulturminister befürwortet Atombombenabwurf auf Gazastreifen Amichai Eliyahu, Israels Kulturminister und Mitglied der Partei Otzma Yehudit, sieht es laut eigenen Angaben als eine Möglichkeit an, eine Atombombe über dem Gazastreifen abzuwerfen. Laut der Zeitung The Times of Israel sprach sich der Minister in einem Interview mit dem Radiosender "Kol Berama" außerdem gegen Unterstützung für die Zivilbevölkerung aus. Man würde auch "den Nazis keine humanitäre Hilfe geben" und so etwas wie unbeteiligte Zivilisten gebe es dort nicht. Zur Frage nach dem Schicksal der Palästinenser sagte Eliyahu, sie könnten nach Irland oder in die Wüste gehen, "die Monster in Gaza" sollten selbst eine Lösung finden.
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🇦🇹DER INFORMATION,S KANAL KLÄRT AUF!! 🇦🇹 Im 19. Jahrhundert waren Elektroautos buchstäblich weiter entwickelt als heute.
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Eine 100-jährige Buche "hat 600.000 Blätter und damit eine 1.500 Quadratmeter große Blattoberfläche. Sie atmet und erzeugt 4,5 Tonnen Sauerstoff täglich – so viel, wie 15 erwachsene Menschen zum Atmen jährlich brauchen. Gleichzeitig entnimmt sie sechs Tonnen Kohlendioxid aus der Luft. Fast unglaublich: sie filtert zusätzlich eine Tonne Feinstaub und Dreck. Sie pumpt täglich bis zu 400 Liter Wasser in ihre Krone, kühlt damit die Umgebung um drei bis fünf Grad Celsius herunter."   
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Eine 100-jährige Buche "hat 600.000 Blätter und damit eine 1.500 Quadratmeter große Blattoberfläche. Sie atmet und erzeugt 4,5 Tonnen Sauerstoff täglich – so viel, wie 15 erwachsene Menschen zum Atmen jährlich brauchen. Gleichzeitig entnimmt sie sechs Tonnen Kohlendioxid aus der Luft. Fast unglaublich: sie filtert zusätzlich eine Tonne Feinstaub und Dreck. Sie pumpt täglich bis zu 400 Liter Wasser in ihre Krone, kühlt damit die Umgebung um drei bis fünf Grad Celsius herunter."    t.me/Lieblings_Bauer www.lieblingsbauer.huEine 100-jährige Buche "hat 600.000 Blätter und damit eine 1.500 Quadratmeter große Blattoberfläche. Sie atmet und erzeugt 4,5 Tonnen Sauerstoff täglich – so viel, wie 15 erwachsene Menschen zum Atmen jährlich brauchen. Gleichzeitig entnimmt sie sechs Tonnen Kohlendioxid aus der Luft. Fast unglaublich: sie filtert zusätzlich eine Tonne Feinstaub und Dreck. Sie pumpt täglich bis zu 400 Liter Wasser in ihre Krone, kühlt damit die Umgebung um drei bis fünf Grad Celsius herunter."
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Wenn die echten Chefs vorbei schaun!
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Wer in heutigen Zeiten seine Kinder noch in die Ferne schauen lässt, handelt meiner Meinung nach fahrlässig😞 Wenn Du das auch so siehst, abonniere gerne meinen Kanal. Hier sind wir schon
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„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufhebe und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belasse. Die Nachweispflicht ordnet keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG.) Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum“. Diese Textpassage im Beschluss des VGH wurde nahezu wörtlich Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses über die Masern-Impfnachweispflicht vom 21.07.2022 entnommen.   Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.   Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.   Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Auf www.masern.express finden Eltern alle Hilfen, die dafür nötig sind, denn die Verhängung von Bußgeldern ist auch mit dem Urteil leider weiterhin möglich. Allerdings sind Bußgelder im Vergleich zu Zwangsgeldern wesentlich ungefährlicher.   Kontakt: Markus Bönig, Web: www.masern.express Email[email protected]
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Masern.Express – Ist Dein Kind impffähig?

Mit Masern.Express kannst du die Impffähigkeit überprüfen lassen. Bis das fachärztlich geklärt ist, ist das Kind impfunfähig und bekommt über uns eine ärztliche Impfunfähigkeitsbescheinigung.

Pressemitteilung   Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 21. September 2023 geurteilt, dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind.   Amsterdam 23.09.2023: Dieses wichtige Urteil ist für Eltern von Schulkindern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen, eine sehr gute Nachricht. Wer bereits mit einem Zwangsgeld zu tun hat, sollte umgehend die Aufhebung der Zwangsgeldandrohung bei der Behörde unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.09.2023 – 20 CS 23.1432 beantragen. Was im Einzelfall zu tun ist, hängt vom jeweiligen Verfahrensstadium ab, so dass ggf. anwaltlicher Rat einzuholen ist. Die Chancen, dass das Zwangsgeld nicht gezahlt werden muss, sind jedenfalls nach diesem Urteil sehr gut! Worum geht es? Zahlreiche Eltern von Schulkindern, die keine Masernimpfung vorweisen können, wurden in den letzten Monaten von den Gesundheitsämtern angeschrieben. Sie bekamen Bescheide mit der Anordnung, es müsse ein Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Für den Fall, dass das nicht geschieht, wurde ihnen ein Zwangsgeld angedroht, meist 500,- Euro, manchmal noch erheblich mehr. Die besondere Gefahr von Zwangsgeld ist, dass es immer und immer wieder neu angedroht und festgesetzt werden kann. Wer zunächst 500,- Euro Zwangsgeld hat, muss damit rechnen, dass im nächsten Schritt 1.500,- Euro angedroht werden usw. Es gab zuletzt sogar einige Gesundheitsämter, die bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes ersatzweise Zwangshaft angedroht hatten. Ist das Zwangsgeld rechtlich zulässig?   Bisher gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte. Das Verwaltungsgericht Neustadt sagte in einem Beschluss vom Mai 2023: nein, Zwangsgeld anzudrohen geht nicht. Es dürfe keine Impfpflicht „durch die Hintertür geben“ - Beschluss 5 L 303/23.NW, dort S. 13. Das Verwaltungsgericht Bayreuth, Beschluss v. 14.11.2022 – B 7 S 22.1038 hatte die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert und die Zwangsgeldandrohung als rechtmäßig angesehen. Auch das Verwaltungsgericht München hatte in einem Beschluss vom 01.08.2023 keine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung. Gegen diesen Beschluss vom 01.08.2023 des VG München richtete sich die Beschwerde. Das Ergebnis?   NEIN, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:   „Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“   Die Entscheidung ist deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handelt. Der Beschluss ist zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er ist aber unanfechtbar. Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird.   Diese Annahme stützt sich auf eine ähnliche Situation im Jahr 2022 bei § 20a IfSG, der Regelung über die Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. Die im Gesundheitssektor tätigen Beschäftigten hatten im Frühjahr 2022 teilweise Anordnungen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises mit Zwangsgeldandrohungen erhalten. Das OVG Lüneburg hatte – ebenfalls in einem Eilverfahren – im Juni 2022 diese Praxis als nicht rechtmäßig angesehen. Daran hat sich die Verwaltungspraxis anschließend in allen Bundesländern gehalten. Jetzt ist zu erwarten, dass sich die Gesundheitsämter ebenfalls an die Rechtsprechung des bayr. Verwaltungsgerichtshofes halten werden, auch außerhalb von Bayern.   Was sagte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung? Der Verwaltungsgerichtshof München bezieht sich auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nachweispflicht gem. § 20 IfSG
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