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HebammeKerstinPatzig

Ganzheitliches Wissen für Frauen, Kinder und Familien

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Sommerzeit ist Wanderzeit😊 Wer von euch gern wandern geht und zufällig hier in Sachsen und damit in der Sächsischen Schweiz unterwegs ist, dem sei unten angegebenes Buch wärmstens empfohlen. In dem Buch findet ihr wunderschöne Touren abseits der herkömmlichen Touristen-Massen-Wanderwege. Beginnend mit leichten  Kinderwagen-Touren, über abenteuerliche Wege durch die "Wilde Hölle" bis hin zu echt anspruchsvollen Touren wie die "Bärenfangwände" oder "Obere Affensteinpromenade" sind die Wanderungen je nach Alter und Schwierigkeitsgrad eurer Kinder gestaffelt. (unbezahlte Werbung) ✨@hebammekerstinpatzig✨ Wandern mit Kindern in der Sächsischen Schweiz https://amzn.eu/d/6O0U6MA
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Wandern mit Kindern in der Sächsischen Schweiz

raus aus der Stadt, ab in die Natur: Wandern ist In, auch und gerade bei Familien mit kleinen Kindern. Pünktlich zum Saisonstart ist deshalb soeben der neue Wanderführer „Wandern mit Kindern in de...

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Schutzimpfungen: Aufklärungspflicht aus juristischer Sicht

Der Arzt, insbesondere der Kinderarzt, befindet sich angesichts der immer umfangreicher werdenden Rechtsprechung zum Impfschadensrecht in einer wenig beneidenswerten Situation: Impft er, und kommt es nachfolgend zu einem Impfschaden, wird er...

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Liebe Eltern. Im folgenden anknüpfen an den gestrigen Beitrag einige Gedanken zum Thema "Impfungen"... 1. Ihr seid die Eltern eures Kindes! Das heißt, ihr entscheidet, ob euer Kind überhaupt und wenn dann, wann geimpft wird. Dies entscheidet nicht der Arzt. Ihr als Eltern tragt die elterliche Sorge und übernehmt damit die Verpflichtung und Verantwortung für alle Entscheidungen bezüglich eures Kindes. Das beginnt mit allen möglichen Untersuchungen in der Schwangerschaft, Untersuchungen und Maßnahmen rund um die Geburt, z.B. Vitamin-K-Gabe, Stoffwechselscreening, Vitamin-D-Gaben, Fluoridverabreichungen etc. und endet mit der Volljährigkeit eures Kindes. Noch einmal: Ihr seid die Eltern und ihr seid diejenigen, die entscheiden, ob irgendeine Maßnahme an eurem Kind vorgenommen werden darf oder nicht. Wenn ihr einer Maßnahme nach erfolgter ausführlicher Aufklärung und eingehenden Überlegungen widersprecht, dann ist das euer Recht und vom Gegenüber zu akzeptieren. Als Eltern tragt ihr die Verantwortung für die Folgen, die sich aus dem Impfen, aber auch aus dem Nicht-Impfen ergeben. 2. Ärztliche Aufklärungspflicht Zu Impfungen, deren Wirkungen, aber vor allem auch ihren Nebenwirkungen sind behandelnde Ärzte verpflichtet, aufzuklären. Ärzte, Apotheker und Heilpraktiker sind die Berufsgruppen, die rein rechtlich gesehen, zum Thema Impfungen aufklären dürfen. Hebammen zählen nicht dazu und müssen bei Zuwiderhandlungen damit rechnen, dass ihnen die Berufszulassung entzogen wird. Vor jeder Impfung ist ein Arzt dazu verpflichtet das Kind eingehend auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen. Ein offensichtlich krankes Kind darf keinesfalls geimpft werden. Vor jeder Impfung hat der Arzt die Pflicht, Eltern über die Erkrankung(en), gegen die das Kind geimpft werden soll, den Wirkungen der Impfung und insbesondere deren Nebenwirkungen aufzuklären. Außerdem sollte er Auskunft zu den Inhaltsstoffen des Impfstoffes geben können müssen. Eltern sollten sich also vor einer Impfung ihres Kindes oder bei sich selbst (auch in einer Schwangerschaft) vollständig aufgeklärt fühlen, um eine Entscheidung FÜR oder GEGEN die Maßnahme treffen zu können. Selbstverständlich sollte der behandelnde Arzt auch über Kombinationsimpfstoffe aufklären, denn es gibt keine Einzelimpfstoffe mehr. Augen also auf auch in der Schwangerschaft.... Eine ausführliche Impfberatung dauert damit ca. eine dreiviertel vbis zu einer Stunde. 3. Bei den Impfempfehlungen handelt es sich um EMPFEHLUNGEN. Bitte nehmt das zur Kenntnis. Niemand darf euch zwingen, euer Kind am zweiten Lebenstag mit einem neuen Impfstoff zu impfen, noch mit 9 Wochen, noch mit einem Jahr. ... aber euch allen hier brauche ich das wohl nicht zu erklären... ✨@hebammekerstinpatzig
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STIKO empfiehlt RSV-Immunisierung für Neugeborene

In Zukunft sollen alle Neugeborenen in Deutschland gegen das RS-Virus immunisiert werden. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission. Denn vor allem für Babys kann eine Infektion gefährlich werden. Von Veronika Simon.

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Prof. Sönnichsen: „Die eindeutig negative Nutzen-Schaden-Bilanz gibt keine Impfpflicht her!“

Am Rande des alljährlichen Pathovacc-Kongresses impfkritischer Ärzte, haben wir Prof. Andreas Sönnichsen zur Masernimpfpflicht befragt. Tatsächlich ist das Risiko, heute noch an Masern zu sterben, sehr gering. Die heute vorliegende Durchimpfungsrate von 97%, auch ohne Impfpflicht, würde sich kaum ändern. Da zudem bei gesunden Kindern aus ärztlicher Sicht immer eine „relative Kontraindikation“ besteht, müsste sogar das Bundesverfassungsgericht diese als unrechtmäßig verurteilen. Obwohl der EU-Vergleich zeigt, dass eine Impfpflicht für Masern in den betroffenen Ländern keine Auswirkung hat, will Österreich ebenfalls die Impfpflicht einführen. 📚 Das aktuelle Buch von Prof. Dr. Andreas Sönnichsen erhalten Sie hier:

https://www.auf1.shop/products/die-angst-und-luegenpandemie

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Kinderkrankheiten sind Erkrankungen, die natürlicherweise in der Kindheit ablaufen - wie es uns der Name bereits sagt. Dabei ist zu beobachten, dass diese Erkrankungen unter guten und ausreichenden Hygiene- und Ernährungsbedingungen i.d.R. ohne große Probleme verlaufen, wenn wir sie nicht unterdrücken, und dazu führen, dass das Kind gestärkt daraus hervorgeht. Im Erwachsenenalter können sie allerdings schwerwiegender verlaufen. Deshalb nennen sie sich auch Kinderkrankheiten und gehören in eben diesen Zeitraum. Auch an anderer Stelle habe ich schon beschrieben, dass Kinderkrankheiten protektive Wirkungen hinsichtlich unserer Gesundheit haben. Dies soll keine Verharmlosung seltener schwieriger Verlaufsformen von Kinderkrankheiten oder gar ein Aufruf zum Nicht-Impfen sein. Das steht mir nicht zu. Jeder informiert und entscheidet sich selbst. Ich möchte lediglich eine andere Sichtweise auf das Thema "Kinderkrankheiten" lenken und den Fokus von "Schlimm... und ach wie gut, dass diese Erkrankungen zum Großteil bekämpft sind" nehmen. Die NatUR denkt sich bei allem etwas. Alles hat seine Berechtigung - nichts findet ohne Grund statt. Kinderkrankheiten sind mit Sicherheit nicht dazu da, Kindern primär zu schaden, sondern auf eine höhere Entwicklungsstufe zu heben. Wieder einmal mehr gilt: Der Keim ist nichts - das Milieu ist alles. Wir dürfen demütig sein und staunen. t.me/hebammekerstinpatzig/679 t.me/hebammekerstinpatzig/680@hebammekerstinpatzig
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HebammeKerstinPatzig

Kinderkrankheiten verlaufen in der Kindheit i.d.R. komplikationslos, wenn das Kind liebevoll und mit Geduld von seinen engsten Bezugspersonen betreut und gepflegt wird. Das Durchmachen von Kinderkrankheiten führt zu lebenslanger Immunität (außer Scharlach – den kann das Kind mehrmals bekommen). Die unterschiedlichen Kinderkrankheiten haben protektive, d.h. schützende Wirkungen hinsichtlich verschiedener Krebs- und Autoimmunerkrankungen. Das damit einhergehende Fieber hat heilende Wirkung und darf, bei sonst gesunden, nicht zu Fieberkrämpfen neigenden Kindern, begrüßt werden. Eine homöopathische Begleitung durch den Kinderarzt oder Heilpraktiker ist sinnvoll. Kindern sollte immer genügend Zeit für ihre Erholung nach fieberhaften Infekten und Kinderkrankheiten gegeben werden ( nach Scharlach z.B. 4-6 Wochen). Doch das ist eine der großen Herausforderungen heutzutage. 👇👇👇👇  

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