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Team für Kinder & HAFENANWÄLTE

Team für Kinder t.me/TeamFuerKinder Email: [email protected] Wir vom Team Für Kinder begleiten euch mit wertvollen Tipps und im Notfall auch mit persönlicher Beratung auf eurem Weg, um eure Kinder zu schützen.

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Empfehlung im Umgang mit verspäteter Behördenpost Eine drohende Zeitverzögerung bei Briefzustellung wurde neulich medial aufgegriffen. Nicht nur aus diesem Anlass möchten wir euch allgemein empfehlen, die Briefumschläge der Behördenpost - insbesondere bei langen Postlaufzeiten - aufzuheben und auf dem Umschlag das Datum zu notieren, wann der Brief bei euch war. Grund: Das "Bekanntgabedatum" (= Tag des Einwurfs in deinen Briefkasten) ist für die Widerspruchsfrist und ggf. auch für spätere Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung. Rechtlich ist es so, dass die Bekanntgabe am dritten Tag nach dem innerbehördlich vermerkten Postaufgabetag als erfolgt gilt (sogenannte 3-Tages-Fiktion; siehe § 41 Abs. 2 VwVfG, § 4 Abs. 2 VwZG, § 37 Abs. 2 SGB X, § 122 Abs. 2 AO). Wenn der Brief erst später bei euch war, müsst ihr dies durch substantiierten Vortrag glaubhaft machen können, damit euer Datum als das maßgebliche Datum der Bekanntgabe zählt. 'Substantiierter Vortrag' bedeutet, dass ihr erklären könnt, wann genau und unter welchen Umständen ihr den Brief erhalten habt (siehe BSG - B 13 R 4/06 R -, BVerwG -5 B 132.86 -). Dies geht am besten über Verweis auf den Briefumschlag mit euren Datumsvermerk. 25.02.2024 Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I www.teamfuerkinder.de I Email: [email protected]
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Wichtiger Beschluss bezüglich Masernnachweis Diesmal vom VGH in Bayern: Bei fehlender Masernimpfung ist kein Zwangsgeld bei Schulkindern möglich! 👉Zwar gilt dies erst einmal für Bayern, dieser Beschluss kann jedoch für andere Bundesländer wegweisend sein! 👉Wieder einmal wunderbar und verständlich erläutert von Rechtsanwältin Ellen Rohring. https://youtu.be/2IaDJhmNYtU?si=wko2Fcr5x9Pc49e9 Link zu Musterschreiben und Beschluss: https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024 31.01.2024 Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I www.teamfuerkinder.de I Email: [email protected]
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NEU: Bay VGH Beschluss vom 15.01.2024 : Kein Zwangsgeld bei Schulkindern (Schulpflicht) möglich

Bay VGH Beschluss vom15.01.2024 Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 #Masern #Masernnachweispflcht #Zwangsgeld Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers nicht ordnungsgemäß.   Ich habe euch schon in diesem Video

https://youtu.be/stoVpg903UA

erläutert, dass es sich hier keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler handelte. Gott sei Dank hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof so schnell noch mal die Möglichkeit, das eindeutig klarzustellen. Während die erstinstanzlichen Entscheidungen vom Verwaltungsgericht Minden und Verwaltungsgericht Berlin durch alle Medien gingen, liest man von diesem großen Beschluss natürlich wieder nichts. Wenn euch das interessiert, bleibt gerne bis zum Schluss dabei und teilt unbedingt dieses Video, damit so viele wie möglich von diesem Beschluss und den wichtigen Argumenten erfahren. Link zu Musterschreiben und Beschluss:

https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024/

  Wenn euch dieses Video geholfen hat, zeigt es mit einem Daumen hoch und abonniert unseren Kanal für weitere aufschlussreiche Themen. #MasernImpfung #Zwangsgeld #Nachweispflicht #§20IfSG --- Ihr könnt uns gerne in den Kommentaren von euren Erfahrungen berichten. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung schreibt uns gerne eine eMail mit Eurem Anliegen. Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn www.kanzlei-rohring.de [email protected] Tel.:05251/1859854

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Achtung, hier ist ein Fake unterwegs. Wir würden euch: 1. nie per PN anschreiben. 2. nie von uns in der ich-Form Form schreiben. Wir kommunizieren mit euch nur über die Kommentarfunktion bzw. Die genannte Mailadresse. Also bitte ignorieren und löschen. Wir kümmern uns zeitnah um das Technische! Euer Team für Kinder
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Grüße, ich hoffe, Sie finden meine Artikel aufschlussreich?
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Weitere wichtige und gut aufbereitete Informationen zu Masken, Tests usw. Wir weisen hiermit auf einen klasse Beitrag der „Blaulicht – Familie“ hin. Hier findet ihr umfangreiche Informationen zu o.g. Themen. 28.11.2023 Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I www.teamfuerkinder.de I Email: [email protected]
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🔵Blaulicht-Familie🚓🚑🚒🏥

https://youtu.be/UfAI8c3YAgU

Wir müssen im Herbst 2023 feststellen, dass Arbeitgeber zunehmend wieder das Tragen von Masken zum Schutz vor Viren anordnen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dazu derzeit nicht. Dieser Ratgeber soll dir einen Einstieg geben, um die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit solcher Anordnungen in deinem Arbeitsumfeld zu prüfen und dich gegen mögliches Unrecht zu wehren. Die Inhalte sind ebenso auf alle öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kita übertragbar. WIR. GEMEINSAM. für eine geeinte Gesellschaft Homepage der Blaulicht-Familie I Instagram I Facebook I TikTok I feuerwehrGEMEINSCHAFT ITeam für Kinder

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Corona – Maskenpflicht: Meldungen die aufhorchen lassen Die Erkältungswelle grassiert. Wie immer in dieser Jahreszeit. Zur Zeit wird die Krankheitswelle verstärkt durch die Schädigungen des Immunsystems der Menschen nach 3 Jahren unsinniger Coronamaßnahmen (eingeschlossen mehrfache gentherapeutische Behandlung). Und nun? Nun tönt es wieder überall: Maske, Tests, Abstand… Das alte Lied. Wie verhält es sich denn nun mit der Maskenpflicht, besonders in öffentlichen Einrichtungen zu denen Krankenhäuser, Arztpraxen (außer private), Supermärkte und Schulen usw. gehören? Was sagen die Behörden? Erfreulich sticht hier eine Meldung aus Karlsruhe heraus 👉„Behörde in Karlsruhe verbietet Corona-Masken an Schulen“. Obwohl die Überschrift irritiert, denn das Tragen der Maske kann im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen genehmigt werden. Es wird jedoch völlig richtig begründet, dass es derzeit KEINE Rechtsgrundlage für das Anordnen einer Maskenpflicht gibt. Dies gilt selbstverständlich für alle öffentlichen Einrichtungen. Anders in NRW. Hier wird zwar eine allgemeine Maskenpflicht negiert, jedoch wird vom Gesundheitsministerium behauptet: 👉„Einrichtungen können im Sinne ihres Hausrechts bei Bedarf eine Verpflichtung zum Maskentragen festlegen.“ Gelten in NRW etwa andere Gesetze? Oder versucht man hier, die Menschen in die Irre zu führen? Eine wirkliche Bewusstseinsänderung zu diesem Thema wird erst eintreten, wenn die Medien und Gesundheitsministerien… endlich dazu stehen, dass es KEINE wissenschaftlichen Belege für die Nützlichkeit von Masken in Bezug auf Eindämmung bei Erkrankungen der oberen Atemwege gibt, wohl aber viele Belege dafür, dass sie Schaden zufügen können, besonders bei jungen Maskenträgern, bei Schwangeren usw. Trotz dessen, dass gute Studien, die dies untermauern, ausreichend vorliegen, bezieht man sich weiter auf wissenschaftlich fehlerhafte und herabgestufte Studien. 👉Nachzulesen im Gutachten von Prof. Dr. Sönnichsen (etwas nach unten scrollen). 28.11.2023 Team für Kinder & Hafenanwälte I Elternkraft I Die blauen Lichter I www.teamfuerkinder.de I Email: [email protected]
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Behörde in Karlsruhe verbietet Corona-Masken an Schulen

Wer an Schulen in Karlsruhe eine Maske tragen will, braucht dafür eine Genehmigung. Ansonsten muss das Gesicht freibleiben, so das zuständige Regierungspräsidium.

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