Team für Kinder & HAFENANWÄLTE
Team für Kinder t.me/TeamFuerKinder Email: [email protected] Wir vom Team Für Kinder begleiten euch mit wertvollen Tipps und im Notfall auch mit persönlicher Beratung auf eurem Weg, um eure Kinder zu schützen.
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Bay VGH Beschluss vom15.01.2024 Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 #Masern #Masernnachweispflcht #Zwangsgeld Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers nicht ordnungsgemäß. Ich habe euch schon in diesem Video
https://youtu.be/stoVpg903UAerläutert, dass es sich hier keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler handelte. Gott sei Dank hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof so schnell noch mal die Möglichkeit, das eindeutig klarzustellen. Während die erstinstanzlichen Entscheidungen vom Verwaltungsgericht Minden und Verwaltungsgericht Berlin durch alle Medien gingen, liest man von diesem großen Beschluss natürlich wieder nichts. Wenn euch das interessiert, bleibt gerne bis zum Schluss dabei und teilt unbedingt dieses Video, damit so viele wie möglich von diesem Beschluss und den wichtigen Argumenten erfahren. Link zu Musterschreiben und Beschluss:
https://kanzlei-rohring.de/2024/01/29/kein-zwangsgeld-bei-schulpflicht-moeglich-entscheidung-bay-vgh-15-01-2024/Wenn euch dieses Video geholfen hat, zeigt es mit einem Daumen hoch und abonniert unseren Kanal für weitere aufschlussreiche Themen. #MasernImpfung #Zwangsgeld #Nachweispflicht #§20IfSG --- Ihr könnt uns gerne in den Kommentaren von euren Erfahrungen berichten. Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung schreibt uns gerne eine eMail mit Eurem Anliegen. Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn www.kanzlei-rohring.de [email protected] Tel.:05251/1859854
Wir müssen im Herbst 2023 feststellen, dass Arbeitgeber zunehmend wieder das Tragen von Masken zum Schutz vor Viren anordnen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dazu derzeit nicht. Dieser Ratgeber soll dir einen Einstieg geben, um die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit solcher Anordnungen in deinem Arbeitsumfeld zu prüfen und dich gegen mögliches Unrecht zu wehren. Die Inhalte sind ebenso auf alle öffentlichen Einrichtungen wie Schule oder Kita übertragbar. WIR. GEMEINSAM. für eine geeinte Gesellschaft Homepage der Blaulicht-Familie I Instagram I Facebook I TikTok I feuerwehrGEMEINSCHAFT ITeam für Kinder
Wer an Schulen in Karlsruhe eine Maske tragen will, braucht dafür eine Genehmigung. Ansonsten muss das Gesicht freibleiben, so das zuständige Regierungspräsidium.
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