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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die Vorschrift stuft die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als politische Beamte ein und ermöglicht damit ungeachtet ihres Status als Beamte auf Lebenszeit ihre jederzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war Polizeipräsident von Köln. Nach den Ereignissen in der „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016, als es im Bereich des Kölner Doms und des Bahnhofsvorplatzes unter anderem zu zahlreichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kam, wurde der Kläger im Januar 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hiergegen erhob er Klage. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht…
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In diesen Tagen wird unser großartiges Grundgesetz 75 Jahre alt. Diese Grundrechte heißen auch „Abwehrrechte”. Sie heißen Abwehrrechte, weil sie uns Bürger vor dem Staat schützen sollen. Die Grundrechte sind das Gründungsversprechen dieser Republik an die Bürger und zugleich eine mahnende Misstrauensbekundung gegen staatliche Gewalt. Um uns pünktlich zum 75. Geburtstag daran zu erinnern, wie wichtig es ist, Grundrechte zu haben, Abwehrrechte, mit denen wir dem Staat entgegentreten können, damit wir das niemals vergessen, hat uns der liebe Gott Nancy Faeser geschickt, die Verfassungsfeindin im Gewand der Verfassungsministerin. In dieser Woche hat Nancy Faeser ein Strategiepapier mit dem Titel „Gemeinsam für Demokratie” vorgestellt. Was dieses Papier alles beinhaltet und welche Folgen es für unsere Meinungsfreiheit haben kann, erfahren Sie in dieser Folge von „Achtung, Reichelt!“ Jetzt auch alle anderen „Achtung, Reichelt!"-Folgen ansehen:
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