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Kandel - Team 2020

Die bürgerliche Mitte kämpft weiter für ein lebenswertes und sicheres Deutschland - auch für Deutsche

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Die Bestseller-Lüge Der Verlag versucht vergeblich, das inhaltsleere Geschwurbel des Bundespräsidenten unters Volk zu bringen. Zu mehr als Rang 26.371 reicht es nicht. Die Bewertungen sind entsprechend. Quellen: Suhrkamp, Amazon
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"Das wird ein grandioses Erlebnis. Alles für Deutschland!" Es wird sich herauskristallisieren, wie deutsche Zweiklassenjustiz funktioniert. Darf die liebe Cathy nun auch 100 Tagessätze abdrücken. Gilt sie demnächst auch als vorbestraft? Focus Björn Höcke
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"Die haben sich einfach verprügeln lassen." Der Auftritt von Dr. Kay Klapproth und Dr. Paul Brandenburg am 15.05.2024 im Landtag von Sachsen-Anhalt handelt nicht von brutal niedergeknüppelten Maßnahmengegnern oder widerrechtlichen Wohnungserstürmungen durch Regimeterroristen. Vielmehr sind sie als Experten einer Anhörung zum Thema "Unterstützung für Betroffene und Angehörige von Long-/Post-Covid u.a." geladen. Die Mehrheit der anwesenden Parlamentarier trägt wohl Windeln und die sind gestrichen voll. In Hessen wehren sich die Täter noch verbissen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen einen "Querdenkergerichtshof" unter Führung der AfD. "Mit Hilfe mehrerer Rechtsgutachten soll erst einmal geklärt werden: Ist der von der AfD gewünschte Auftrag für den Ausschuss überhaupt verfassungskonform? (...) Dafür stimmten in Wiesbaden alle anderen Parteien: die CDU/SPD-Regierungskoalition ebenso wie die Oppositionsfraktionen von Grünen und FDP."
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Clonmel, Irland Bauarbeiter weigern sich, ein Areal für die Ansiedlung illegaler Migranten vorzubereiten. Der Jubel ist groß, wenn auch nur vorläufig. Doch es ist die einzige Möglichkeit, die Verbrecher an der Umsetzung ihrer mörderischen Politik zu hindern. Man muß ihnen die Arbeitskraft entziehen! Quelle:
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Satz mit X Seit Wochen geistert das geplante Gruppen-Coming-Out schwuler Fußballstars durch die Medien. Der Erfolg ist Null, niente, nada, nix. Bild: n-tv, ZDF
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Keine U-Haft für TOTSCHLÄGER von Magdeburg‼️Die 3 von der "Jugendgruppe" die letzte Woche einen jungen Mann totgeschlagen haben und einen weiteren jungen Mann schwer verletzt, bleiben zurecht auf freiem Fuß. Denn sowas machen DEUTSCHE auch‼️ @MahnmalGegenDasVergessen
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Repost from N/a
Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und ich bin bereit, dafür alle Gerichtswege zu beschreiten: Sollte ich beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz keine Gerechtigkeit erfahren, so werde ich weiter gehen zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, danach gibt es noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zuletzt folgt der Europäische Gerichtshof. Mein Juristenteam ist der Meinung, dass das Urteil vom VG in Trier in 2023 im Kern auf einem völligen Verkennen des Grundrechts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und auch dem Art. 10 EMRK (EU-Recht) beruht, denn diese rechtlich verankerte Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, auch einem Beamten bei außerdienstlicher politischer Tätigkeit. Die hier zu beurteilende Entfernung aus dem Dienst (Beamtenverhältnis) durch Gerichtsurteil als Disziplinarstrafe wegen außerdienstlicher, strafloser Meinungsäußerungen ist unzweifelhaft ein derartiger Eingriff in den Schutzbereich des Art.10 I EMRK. Diese Grundsätze gelten für alle Menschen, auch für Beamte. Ein Staat kann zwar rechtmäßigerweise seinen Beamten aufgrund ihres Status eine Pflicht zur Zurückhaltung auferlegen, doch sind Beamte Individuen und kommen so in den Schutz des Art.10 EMRK (EGMR NJW 1996,375/377). Bei der vorgesehenen „Notwendigkeitsprüfung“ gibt Art.10 II EMRK einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei Meinungsäußerungen mit politischem Inhalt lässt Art.10 II EMRK indes kaum Platz für Beschränkungen (EGMR NJW 2015, 1501). Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar und ist einer der Grundvoraussetzungen für ihre Fortentwicklung und für die Selbstverwirklichung eines jeden. Der Prozess ist öffentlich und jeder interessierte Pressevertreter und auch Bürger kann daran teilnehmen. Herzliche Freiheitsgrüße Myriam Kern 76829 Landau
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Meinungsfreiheit: Lehrerin kritisiert Migrationspolitik und wird entlassen

Eine Förderschullehrerin kritisiert die Masseneinwanderung nach Deutschland und beklagt fehlende Meinungsfreiheit. Als Konsequenz verliert die Frau ihren Job – obwohl sich nie ein Schüler beschwerte.

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An alle Pressevertreter und interessierte Staatsbürger Die Junge Freiheit hatte bereits im letzten Jahr über meinen Fall berichtet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst/ Mit dieser Mail informiere ich Sie über den aktuellen Stand. Mein Name ist Myriam Kern, ich bin eine liebende Mutter, eine kritisch denkende Staatsbürgerin, eine Lehrerin mit Herz und eine gewissenhafte Beamtin. Seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge viele gefährliche politische Entwicklungen in unserem Land und da ich davon ausgegangen bin, dass wir in einem freien Land leben, in dem man seine Meinung öffentlich kundtun darf, habe ich mich der Meinungsfreiheit bedient, weil in dieser Meinungsfreiheit der Kern der politischen Freiheit liegt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt. Als in meiner Nachbarstadt Kandel am 27. Dezember 2017 ein 15-jähriges Mädchen in einer Drogerie von ihrem Ex-Freund, einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber, durch einen Messerangriff getötet wurde, war ich entsetzt. Genauso entsetzt war ich über die Reaktion des dortigen Bürgermeisters, der sich mehr Sorgen um eine angebliche Ausländerfeindlichkeit machte als um das getötete Mädchen. https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kandel-Buergermeister-warnt-nach-toedlichem-Messerangriff-vor-Fremdenfeindlichkeit-id43676131.html Sein Verhalten machte mich so wütend, dass ich ein Zeichen setzen wollte und mich für eine Plakataktion entschloss: https://www.pi-news.net/2018/01/standhafte-patriotin-protestiert-in-kandel-gegen-spd-buergermeister/ Viele Menschen wurden darauf im Internet aufmerksam und schlossen sich meinem Protest an. Es entstanden daraus große Demonstrationen mit mehreren tausenden Teilnehmern in Kandel. Aus meiner Einzelaktion folgte eine großflächige Reaktion … „Kandel ist überall – Frauenbündnis Kandel – Myriam die Stimme von Kandel“ https://www.youtube.com/watch?v=usKsjTdLPZA Als Lehrerin war ich in verschiedenen Bundesländern und Städten tätig gewesen mit durchaus positiven Resonanzen seitens des Dienstherren. Es gab nie Beschwerden über mich, beim Großteil der Schüler und Eltern war ich sehr beliebt. Alle Schulen, Kollegen, Schüler und auch Eltern waren immer sehr zufrieden mit mir. Es gab nie Beschwerden über mich, im Gegenteil, ich wurde oft gelobt und von den Schülern geliebt. Als ich im Jahr 2020 in meine Heimatstadt versetzt wurde, ging allerdings eine regelrechte Hetzkampagne der dortigen linken Aktivisten gegen mich los wegen meinem oben genannten politischen Engagement und meinen weiteren kritischen Äußerungen während der Corona Zeit, zum Beispiel habe ich in den sozialen Medien veröffentlicht, dass Maskenzwang für Kinder für mich ein Verbrechen ist. Zudem bin ich seit 2013 AfD Mitglied und war vor Jahren in Landau AfD-Stadträtin, bis ich wegen gewalttätigen Drohungen mein Amt niedergelegt habe. Ich wurde aufgrund der Hetzkampagne in 2020 vom Unterricht entfernt und die Behörde hat (vielleicht auch auf Druck der Presse?) ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Im letzten Jahr fand ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht in Trier statt. Das Urteil von Trier ist meiner Meinung nach, und nach Meinung einiger Juristen, eindeutig politisch motiviert: „Entlassen wegen falscher Meinung!“ Die Junge Freiheit hatte im letzten Jahr darüber berichtet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst/ Gegen dieses Urteil legte ich Berufung ein. Schließlich habe ich mir nichts vorzuwerfen, keine Straftaten, keine Dienstvergehen, NICHTS! Ich soll entfernt werden wegen meiner privaten Meinung, die ich außerhalb meines Berufes öffentlich geäußert habe. Nun findet ein öffentliches Gerichtsverfahren (OVG) zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal E009, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt. (Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG)
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Linksextremist verletzt AfD-Abgeordneten schwer am Kopf Heute früh in einer Karaoke-Bar: Ein linker Gast erfährt, daß am Nebentisch AfD-Abgeordnete sitzen. Aus kurzer Distanz schleudert er dem Parlamentarier Schmidt einen Glas-Aschenbecher an den Kopf. Blut fließt in Strömen. Die JF hat mit dem Opfer gesprochen. https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/linksextremist-verletzt-afd-abgeordneten-schwer-am-kopf/
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Politische Gewalt in Schwerin: Linksextremist verletzt AfD-Abgeordneten schwer am Kopf

Heute früh in einer Karaoke-Bar: Ein linker Gast erfährt, daß am Nebentisch AfD-Abgeordnete sitzen. Aus kurzer Distanz schleudert er dem Parlamentarier Schmidt einen Glas-Aschenbecher an den Kopf. Blut fließt in Strömen. Die JF hat mit dem Opfer gesprochen.

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Offene Gewaltandrohung Bis zu den ersten Wahlkampf-Toten ist es nicht mehr weit. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen stellt sich an die Spitze des Faschistenmobs und wird qua Amt wohl alle Hebel in Bewegung setzen, um bewaffneten Killerkommandos wie gegen den "slowekischen" Ministerpräsidenten Fico den Weg zu AfD-Politikern zu ebnen. "Die Antifa mobilisiert, und der Oberbürgermeister will beim Protest gegen den AfD-Parteitag „an der Spitze stehen“. Der CDU-Politiker kündigt an, die Sicherheit „vielleicht nicht immer zu gewährleisten“." zum Junge-Freiheit-Artikel
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