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Man muss es fair wiedergeben. Die Bundesregierung argumentiert: Der gesetzlichen Krankenversicherung droht 2027 eine Finanzierungslücke von rund 15 Milliarden Euro, bis 2030 könnten es 40 Milliarden werden. Rund drei Viertel der Einsparungen träfen nicht die Versicherten, sondern Kliniken, Praxen und Pharmahersteller. Ohne Reform müssten die Versicherten die Lücke etwa zur Hälfte über steigende Zusatzbeiträge tragen – geschätzte 380 Euro mehr im Jahr. Die Zuzahlungen seien seit 2004 nicht angepasst worden. Die Härtefallregelung beim Zahnersatz bleibt bestehen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt vollständig erhalten.
Und man kann trotzdem zu dem Schluss kommen, dass hier eine Rechnung präsentiert wird, die vor allem die trifft, die nicht ausweichen können. Wer gut verdient, wechselt in die PKV – die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 ebenfalls um 300 Euro. Wer nichts hat, fällt unter die Härtefallregelung. Dazwischen liegt die Mitte. Der Facharbeiter mit der nicht erwerbstätigen Frau. Die Verkäuferin mit dem Minijob. Die Witwe mit der kleinen Betriebsrente, die angerechnet wird.
Diese Mitte bezahlt.
Und jetzt das Wichtigste
Es war eine namentliche Abstimmung. Jede einzelne Stimme ist öffentlich dokumentiert. Sie können nachsehen, wie der Abgeordnete abgestimmt hat, den Sie gewählt haben. Wie die Abgeordneten aus Siegen-Wittgenstein abgestimmt haben. Namen, Fraktion, Ja oder Nein.
Das ist keine Meinung. Das ist Fakt.
Zur Abstimmung: abgeordnetenwatch.de/bundestag/21/abstimmungen/gkv-reform
Wer sich fragt, warum das Vertrauen in die Politik schwindet, findet die Antwort nicht in einem Kommentar. Er findet sie in einer Abstimmungsliste vom 10. Juli 2026, beschlossen an einem Freitag, vor der Sommerpause.
Quellen
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BT-Drs. 21/6130, 21/6559, 21/7023 – Bundestag, 2./3. Lesung 10.07.2026, Bundesrat 10.07.2026
Deutscher Bundestag, Textarchiv: „Nach hitziger Debatte: Bundestag verabschiedet GKV-Finanzreform", 10.07.2026
Bundesgesundheitsministerium, FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Stand 10.07.2026
Deutsches Ärzteblatt: „Bundestag stimmt nach hitziger Debatte GKV-Sparpaket zu", 10.07.2026
abgeordnetenwatch.de, namentliche Abstimmung GKV-Reform
Alterssicherungskommission, Abschlussbericht vom 23.06.2026, 33 Empfehlungen (insb. Empfehlung 11 zur Hinterbliebenenversorgung); Koalitionsausschuss vom 02.07.2026
Deutsche Rentenversicherung Bund, Stellungnahme zum Abschlussbericht, 23.06.2026
§ 97 SGB VI (Einkommensanrechnung Hinterbliebenenrenten); Rentenanpassung zum 01.07.2026 (+4,24 %, Rentenwert 42,52 €), Freibetrag 1.122,53 €
IP-Adressspeicherung: Kabinettsbeschluss 22.04.2026, BT-Drs. 21/6581, 1. Lesung 24.06.2026; BMJV-Pressemitteilung Nr. 29/2026
netzpolitik.org: „Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung", 22.04.2026
Chatkontrolle: EU-Parlament, Abstimmung vom 09.07.2026 (Verlängerung VO 2021/1232 bis April 2028); netzpolitik.org, heise online, Golem.de, 09./10.07.2026
IGES-Projektion im Auftrag der DAK-Gesundheit, 26.01.2026 (Sozialabgabenentwicklung bis 2035)
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Am selben 1. Juli sind die Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Für Hunderttausende Witwen frisst die Anrechnung diese Erhöhung auf. Und mehr.
Man muss eine Leistung nicht abschaffen, um sie loszuwerden. Man kann sie auch einfach anrechnen, bis nichts mehr übrig ist. Das erspart die Schlagzeile.
Viertens: Was nach der Sommerpause kommt
Am 23. Juni hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht übergeben. 33 Empfehlungen. Am 2. Juli hat der Koalitionsausschuss beschlossen, sie „vollständig und zügig" umzusetzen. Bundeskanzler Merz nannte die Vorschläge auf X „klug und klasse". Arbeitsministerin Bas will sie umsetzen. Ein Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause erwartet.
Was drinsteht:
Das Rentenalter soll dynamisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Zwei Arbeitsjahre auf ein Rentenjahr. Ab 2041 alle zehn Jahre ein halbes Jahr länger. Rechnerisch führt das bis in die 2090er Jahre zur Rente mit 70.
Die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte soll fallen. Die Altersrente für langjährig Versicherte soll von 63 auf 64 steigen.
Eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild – finanziert über steigende Rentenbeiträge.
Minijobs sollen stärker in die Sozialversicherung einbezogen werden. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das: weniger netto.
Das ist noch kein Gesetz. Wer etwas anderes behauptet, lügt. Aber es ist die erklärte Absicht einer Regierung, die gerade bewiesen hat, dass sie ein 300-Seiten-Paket in einer Woche durch beide Kammern bringt.
Und eine Frist läuft ohnehin ab: Das Moratorium gegen die Zwangsverrentung von Bürgergeld-Beziehenden endet am 31. Dezember 2026.
Fünftens: Während man Ihnen in die Tasche greift, greift man auch in Ihre Daten
Am 22. April 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbieter verpflichtet, die IP-Adressen und Portnummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern. Anlasslos. Ohne Verdacht. Es ist der dritte Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland – die Gesetze von 2007 und von 2015 wurden von höchsten Gerichten kassiert.
Eine Beschränkung auf bestimmte Straftaten ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig soll die Funkzellenabfrage künftig schon bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung" zulässig sein – bislang war eine besonders schwere Straftat nötig. Der Bundesrat möchte die Befugnisse noch ausweiten, auf Gefahrenabwehrbehörden und Landesverfassungsschutz.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt: „Der digitale Raum darf kein Paradies für Straftäter sein." Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Die erste Lesung war am 24. Juni.
Und in Brüssel? Dort hat das EU-Parlament am 9. Juli 2026 die sogenannte Chatkontrolle wiederbelebt – jene Ausnahme vom Datenschutz, die Anbietern das freiwillige Scannen privater Nachrichten erlaubt. Das Parlament hatte sie zweimal abgelehnt. Beim dritten Mal, im Eilverfahren, am letzten Tag vor der Sommerpause, stimmten 314 Abgeordnete für die Ablehnung und 276 dagegen. Eine Mehrheit. Sie reichte nicht: Nötig gewesen wären 360 Stimmen. Also gilt der Vorschlag als angenommen.
Beantragt hat das Eilverfahren die EVP-Fraktion. Zu ihr gehören CDU und CSU. Auf dem Stuhl der Parlamentspräsidentin sitzt Roberta Metsola. Ebenfalls EVP.
Die zuständige Berichterstatterin nannte es ein „unlauteres Manöver". Der FDP-Europaabgeordnete Moritz Körner sprach vom „Schmutzigsten", was er im Parlament je erlebt habe. Der Juristische Dienst des Rates selbst hatte am 10. Juni festgestellt, dass anlassloses Scannen mit dem Briefgeheimnis der EU-Grundrechtecharta kollidiert.
Der Ehrlichkeit halber: Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten – Signal, Threema, WhatsApp – sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Wer etwas anderes behauptet, übertreibt. Das Verfahren bleibt trotzdem ein Lehrstück.
Was die Regierung sagt
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Was gestern wirklich passierte: Es war Freitag, der 10. Juli 2026. Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung ein Gesetz beschlossen, das Millionen Familien bis zu 2.200 Euro im Jahr kosten wird. Dann fuhren alle in die Sommerpause. Der „kleine Mann" merkt es erst, wenn die Lohnabrechnung kommt.
An diesem Freitag hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. 318 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen. Getragen von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Am Nachmittag desselben Tages hat der Bundesrat zugestimmt – nach verkürzter Frist, ohne Vermittlungsausschuss. Ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem die Koalition nach Angaben der Opposition rund 300 Seiten Änderungen kurzfristig nachgeschoben hat. Die Grünen-Abgeordnete Irene Mihalic sprach von einem „chaotischen Verfahren" und einem „handfesten Skandal". Die Bundestagspräsidentin musste während der Debatte mehrfach um Ordnung bitten.
Und dann fuhren alle in die Sommerpause.
Was da beschlossen wurde, betrifft Sie. Nicht abstrakt. Nicht irgendwann. Es steht ab 2027 und 2028 auf Ihrem Kontoauszug.
Erstens: Die Ehe wird beitragspflichtig
Die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners – seit Jahrzehnten ein Grundpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherung – ist ab 2028 Geschichte. Jedenfalls für die meisten.
Beitragsfrei bleibt der Partner nur noch, wenn Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr im Haushalt leben, wenn ein behindertes Kind da ist, wenn Angehörige gepflegt werden – oder wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. In allen anderen Fällen zahlt das Mitglied künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent seiner beitragspflichtigen Einnahmen.
Nicht der Arbeitgeber. Sie.
Der Sozialverband VdK nennt das einen Bruch mit dem Solidarprinzip. Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen ist. Beides wurde überstimmt.
Immerhin: Im parlamentarischen Verfahren wurde die Altersgrenze für Kinder im Haushalt von sieben auf zwölf Jahre angehoben. Man muss der Ehrlichkeit halber sagen, dass es schlimmer hätte kommen können. Im Referentenentwurf standen 3,5 Prozent.
Zweitens: Sie zahlen ab 2027 an der Apothekentheke drauf
Die Zuzahlungen steigen um 50 Prozent. Statt mindestens fünf und höchstens zehn Euro sind es künftig mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Der Festzuschuss zum Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent – zurück auf den Stand vor Oktober 2020. Auch die Bonusstufen werden gekappt: Wer zehn Jahre lückenlos zur Vorsorge geht, bekommt künftig 65 statt 75 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro im Monat.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet vor, dass die Versicherten „in Summe spürbar entlastet" würden – weil die Beiträge ohne das Gesetz noch stärker gestiegen wären. Das ist keine Lüge. Es ist eine Rechnung, die einen Vergleich mit einem Zustand anstellt, den es nie gab. Bezahlen müssen Sie das, was tatsächlich beschlossen wurde.
Drittens: Die Witwenrente wird nicht abgeschafft. Sie wird weggerechnet.
Hier ist Sorgfalt geboten, denn im Netz kursiert Unsinn. Die Witwenrente ist nicht abgeschafft. Die Alterssicherungskommission hat in ihrer Empfehlung Nummer 11 lediglich vorgeschlagen, Reformoptionen zu prüfen. Ein verpflichtendes Rentensplitting ist nicht beschlossen. Wer heute eine Hinterbliebenenrente bezieht, verliert sie nicht.
Der Skandal liegt woanders – und er ist leiser.
Nach § 97 SGB VI wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags auf die Witwenrente angerechnet. 46 Prozent aller Witwenrenten werden dadurch gekürzt. Ohne Anrechnung liegt die Witwenrente im Schnitt bei rund 738 Euro. Mit Anrechnung sind es etwa 530 Euro. Über 750.000 Frauen verlieren im Durchschnitt 208 Euro im Monat. Rund 2.500 Euro im Jahr.
Und seit Ende 2025 wird auch der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente – den rund drei Millionen Menschen seit Juli 2024 erhalten – als anrechenbares Einkommen gewertet. Wirksam wird das erstmals zum 1. Juli 2026. Also jetzt.
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Guten Morgen Freunde.
Ich wünsche euch ein schönes und erholsames Wochenende, mit traumhaftem Wetter!
Genießt die Zeit und die Natur!
🦔🍀🌴🍄💐🪷
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Repost from Lustige Videos 😁🇩🇪
Verstanden, ich werde es nicht mehr tun 😁😁😁
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Mehr Humor: @LustigeVideosTV
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Repost from 09_-_ALLES HEILEN MIT WILDKRÄUTER UND KOLLOIDALEM SILBER- NIE WIEDER KRANK WERDEN - NIE WIEDER.....!!!
Allein ist sie nicht in ihrem Häuschen im Wald 🌳
Britta lebt mit den wilden Tieren, Siebenschläfern zum Beispiel
Das ganze Jahr über schläft sie draußen, auf der Terrasse, egal ob es stürmt oder schneit. Jetzt im Sommer beginnt jeder Tag damit, dass sie im See schwimmt
So ist sie schon 91 Jahre alt geworden. Sie nimmt Hilfe an. Und sie kann immer noch anderen helfen
🎥 Ein Beitrag von Angelika Vogel
Quelle
🌸🌳🌞
https://t.me/PFLANZENMENTOR
