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Hansimausi©🎾🎾🎾

ICH KÄMPFE GEGEN DAS BÖSE, EGAL WAS PASSIERT. ES IST DAS EINZIG MORALISCH RICHTIGE. PUNKT !!!!!

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Zu viel Info – zu wenig Zeit 29.04.2024 Sturz der Regierung oder Sturz der Regierung? Zum Kanal: https://t.me/Blickwinkel Zum Lesen: https://t.me/ZvizwZ/322
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Repost from kurze_Vids
Ehem. Staatsanwalt Dr. David Jungbluth „Wir haben in diesem Staat MÖRDER auf politischer Ebene oder auch auf Konzern-Ebene, die den Tod von Menschen zu verantworten haben. Das ist FAKT. Und das muss man auch so aussprechen." [38190] Kalender Umfragen Inhalt Themen Liebling Tiere Rätsel Kurze Videos https://t.me/kurze_Vids/4126 - aussagekräftig - schnell zu finden - unterhaltsam
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4.6--§ 130 StGB - Volksverhetzung
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Menschenrechte als Bestandteile des Völkerrechts gehen in der Rechtshirarchie dem Nationalen Recht vor. Dies wird in den meisten heutigen Verfassungen oder verfassungsmäßigen Gesetzen der  Nationalstaaten als zwingende anzuwendende und zu beachtende Rechtsnorm und Rechtsbefehl verankert. Durch Ratifizierung und Anerkennung von Völkerrechtlichen Verträgen und Pakten haben sich viele Nationen zur Einhaltung der Regeln des Völkerrechts und Menschenrechts verpflichtet. Weiter lesen:  https://www.iccjv.org Siehe auch Artikel 25 GG (Grundgesetz) Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Gerichtsvollzieher bundesweit ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage privatisiert, § 1 Gerichtsvollzieherordnung (GVO) „aufgehoben“ mit Wirkung vom 01.08.2012 Bis zum 31. Juli 2012 hat es im § 1 der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers geheißen, dass der Gerichtsvollzieher Beamter im Sinne des Beamtenrechts ist. Bundeseinheitlich heißt es seit dem 01. August 2012 an gleicher Stelle, nämlich dem § 1 GVO von nun an: „aufgehoben„. Nachdem diese ohne grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage erfolgte „Privatisierung“ hoheitlicher Aufgaben wider Art. 33 Abs. 4 GG bereits seit dem 01.08.2012 Rechtswirklichkeit geworden ist, wird derzeit nachträglich verfassungswidrig an einer entsprechenden Grundgesetzänderung gearbeitet. Mehr dazu liest man derzeit auf der entsprechenden Seite des nds. Justizministeriums mit dem Titel: Neuorganisation des Gerichtsvollzieherwesens / Privatisierung. Im verfassungswidrigen Entwurf eines verfassungsändernden Gesetzes heißt es dazu, Zitat: Gesetzentwurf des Bundesrates, Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode vom 24.03.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (hier als pdf-Datei) Änderung des Grundgesetzes Nach Art. 98 des GG für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil II, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch… geändert worden ist, wird folgender Artikel 98a eingeführt: Artikel 98a (ENTWURF – BIS HEUTE NICHT IM GG) Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und die Ausübung sonstiger Befugnisse der Gerichtsvollzieher können durch Gesetz, die die staatliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben sicherzustellen hat, auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes im Sinne von Art. 33 Abs. 4 sind, übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt. Obwohl die Grundgesetzänderung bis heute nicht mit der verfassungsändernden Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, ist die neue GVO in allen Bundesländern bereits mit dem 01.08.2012 in Kraft in Kraft getreten. Es werden demzufolge Fakten geschaffen, die eine Grundgesetzänderung auf verfassungswidrigem Wege erzwingen sollen. Verfassungsrechtlich zulässig ist nur ein einfaches Gesetz wie die GVO, wenn dafür auch die grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage bereits zur Verfügung steht, so ist es in den Protokollen des Parlamentarischen Rates noch heute nachzulesen. Die Privatisierung des Gerichtsvollziehers lässt den Schluss zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland das „Kopfgeldjägerwesen“ eingeführt wird, denn der neue Typ Gerichtsvollzieher arbeitet auf eigene Rechung, ohne Erfolg keine Einkünfte, keine Einkünfte kein Wohlstand. Da lässt sich dieser „Kopfgeldjäger“ sicherlich mehr einfallen, um dem Bundesbürger, der immer noch auch Grundrechtsträger ist, nicht nur nachzustellen, sondern ihn auch gewaltsam in seinem persönlichen Sinn zu plündern. Die Bindewirkung an Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG wird damit Schein zu unterlaufen versucht. Das Muster dieser Vorgehensweise ist seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes symptomatisch. Am 13.03.1951 trat das BVerfGG in Kraft, ohne dass es eine grundgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Verfassungsbeschwerde gab.
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Nur dieser sogenannte [amtliche NAME] = [FAMILIENNAME] KOMMA LEERZEICHEN [RUFNAME] ist versichert. vom 21.04.2024 ✅ NUR das ist unser ORIGINAL privater Gruppelink von: "ILLEGALE [ZENSUS - GEZ - STEUERN] - NEIN DANKE' ! https://t.me/+Z28N5aAxN6o3ZTdk ACHTUNG ‼️ Mehrere FAKE Kanäle wurden von unserer privaten Gruppe von bezahlten TROLLE erstellt, die UNSERE Beiträge in diese täglich WEITERLEITEN 
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Arne, Meldeamterfahrung 28.03.2024 Gebt uns bei Gelegenheit eine kurze Rückmeldung bitte, ob Ihr die Sprachnachricht jetzt alle anhören könnt. erneut eingestellt am 27.04.2024
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