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🎥 COMPACT.DerTag JETZT VOLLSTÄNDIG ansehen. https://www.compact-online.de/skandal-weidel-und-le-pen-schiessen-krah-ab/ Skandal: Weidel und Le Pen schießen Krah ab!💥 Rückgratlos oder vernünftig? Wie man es auch interpretiert, Europas Rechte steht vorerst in einem Scherbenhaufen. Weidel und Chrupalla erteilen dem eigenen Spitzenkandidaten Maximilian Krah ein Auftrittsverbot, welcher sich zudem aus dem Bundesvorstand zurück zieht. Was ist hier vorgefallen? Wieso hat Marine Le Pen hier massiv eingewirkt? Und kann die AfD aus dieser Katastrophe noch mit einem blauen Auge davon kommen? Kurz vor der Europawahl geht es nun um Alles. Jürgen Elsässer und Paul Klemm begrüßen Sie im Studio. COMPACT: Folgt uns für Nachrichten, Videos und Informationen! @COMPACTMagazinTV Boykottieren Sie den Boykott und abonnieren Sie HIER Ihr COMPACT Monatsmagazin! 📚 🇩🇪 Damit wir auch künftig auf Sendung sind: Unterstützt COMPACT via Pay Pal: https://bit.ly/2FsKEhQ! ❤️lichen Dank!
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„Den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen zweiten Kopf der Bande, Johannes Dähnert, Rechtsanwalt aus einer großen Wirtschaftskanzlei am Hohenzollernring in Köln, können die Ermittler bisher nicht vollstrecken. Dähnert war am Tag der Razzia nicht in Deutschland. Nach WDR-Recherchen hält er sich aktuell in Südostasien auf. Dähnert und Brockhaus sind seit der gemeinsamen Zeit in einer katholischen Studentenverbindung befreundet. Bis Brockhaus sich 2018 selbständig gemacht hat, war Dähnert für mehrere Jahre dessen Chef. Brockhaus und Dähnert sollen gemeinsam eine insgesamt 38-köpfige Bande angeführt haben, die Sonderregelungen für ausländische Fachkräfte ausgenutzt haben soll, um mindestens 147 wohlhabende Ausländer nach Deutschland zu schleusen. Inklusive später nachgeholter Familienmitglieder könnten dadurch laut Ermittlern 350 zumeist chinesische Staatsangehörige illegal nach Deutschland gelangt sein. Die Geschleusten sollen mit der Aussicht auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis geködert worden sein und insgesamt neun Millionen Euro an Brockhaus und Co bezahlt haben. Per Generalvollmacht zum All-Inclusive-Paket für reiche Chinesen? Im Gegenzug soll das kriminelle Netzwerk seinen reichen Kunden eine Art All-Inclusive-Paket geschnürt haben: Arbeitsverträge bei extra gegründeten Scheinfirmen, fingierte Lohnzahlungen und Scheinwohnsitze als Voraussetzung für die Einreise nach Deutschland und die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, vor allem durch Ausländerbehörden in NRW. Um als rechtliche und geschäftliche Vertreter der Einwanderungswilligen auftreten und agieren zu können,  sollen sich Dähnert und Brockhaus Generalvollmachten ausstellen lassen haben und auch Bankkonten für ihre Klienten besorgt haben. … Zu den Beschuldigten gehören auch zwei Politiker: Werner Stump war von 1999 bis 2013 für die CDU Landrat im Rhein-Erft-Kreis und betreibt dort seit Jahren ein Hotel, dass bei der Razzia ebenfalls durchsucht wurde. Nach WDR-Informationen hat Stump in seinem Hotel nicht nur eine große Firmenfeier für Brockhaus Kanzlei ausgerichtet, sondern sich regelmäßig mit dem mutmaßlichen Schleuseranwalt getroffen und Immobiliengeschäfte mit diesem gemacht. Stumps Anwalt bestreitet auf WDR-Anfrage, dass sein Mandant an Verstößen gegen das Aufenthaltsbestimmungsgesetzt beteiligt gewesen ist. … Eine gründliche Untersuchung und enge Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verspricht auch der Kreis Düren. Hier soll Jens Bröker, ehemaliger SPD-Landratskandidat und heute Referatsleiter für Wandel und Entwicklung beim Kreis Düren eine Schlüsselrolle gespielt haben: In der dortigen Ausländerbehörde landeten zuletzt die Anträge des mutmaßlichen Schleusernetzwerks für wohlhabende Chinesen auf dem Tisch. Und Bröker soll gegen ein sattes Bestechungsgeld seinen Einfluss im Kreishaus geltend gemacht haben und dafür gesorgt haben, dass bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse alles glatt ging.“ https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schleuser-netzwerk-bestechungsverdacht-politiker-100.amp?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR0rBp-Ey8kqDK2vJrUW6XCwc1IU9EQV7uiS0dCjpNrGbwB04ezVLtSHlkE_aem_AX6pNYsIyBrxARj0rkkIX71OoP5kLu_CP82rK2vnzUvVSHh5ZJCacFy8F6HfwlIHpHSqdQQjisDmWKXK6ZbwuTRV
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Luxus-Schleuser: Hauptbeschuldigte pflegten Kontakt zur Politik

Nach WDR -Recherchen bauten zwei Rechtsanwälte ein politisches Netzwerk in NRW -Kommunen auf, während sie illegal Aufenthaltserlaubnisse für reiche Ausländer beschafft haben sollen.

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Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen 20.05.2024 Von Dario Herzog In Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte eingestuft, meist per Landesgesetz. Was wie eine verwaltungsjuristische Problematik aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ziemliche Schlappe für unsere Landespolitiker, die in der Vergangenheit schnell mal Polizeipräsidenten ablösten, mitunter in den Ruihestand versetzten, wenn diese nicht so spurten, wie man das gerne hätte. Und so wundert es nicht, dass auch in diesem Fall ein Polizeipräsident geklagt hatte. Silvesternacht 21015/16 auf der Domplatte in Köln Wir erinnern uns: Es waren Horden von Asylforderern, die junge Frauen begrabschten, sexuell nötigten, sich Scharmützel mit der Polizei lieferten. Das ist nun bereits acht Jahre her. Nach den Sex-Attacken in der betreffenden Silvesternacht wurde der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war klar rechtswidrig, entschied nun das oberste deutsche Gericht, denn als Polizeipräsident sei er gar kein politischer Beamter. Die bisherige Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das Amt eines Polizeipräsidenten sei eben kein politisches Amt – und damit gilt, dass nicht einfach umbesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn Regierungsvertreter mit anderen Parteibüchern an die Macht kommen. Schlappe für Rot-Grün Die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Kölner Polizeipräsidenten – mit CDU-Parteibuch – nach den Vorfällen auf der Domplatte von seiner Aufgabe entbunden und einfach in den Ruhestand geschickt. Immerhin suchte man einen Schuldigen. Und den hatte man schnell gefunden, da die Polizei versagt hatte. Dagegen klagte Wolfgang Albers, der 1955 geboren wurde und sich nun ohnehin im Ruhestandsalter befindet. Für ihn ist die Entscheidung jedoch eine Genugtuung. Politiker können nun nicht mehr walten und schalten, wie sie wollen. Weisungsgebundenheit auch abschaffen Ähnlich kritisch verhält es sich mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Auch hier muss langsam einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten. So hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann jüngst einen Referentenentwurf zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften vorgelegt. Diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen, wie es seit vielen Jahren etwa vom Richterbund und der AfD … weiterlesen beim Freiburger Standard https://freiburger-standard.de/2024/05/20/ein-versehen-bundesverfassungsgericht-setzt-eilfertigen-politikern-grenzen/
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Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen - Freiburger Standard

Von Dario Herzog Es ist untergegangen, einfach so. Gut, in der Fachpresse wird das Urteil begrüßt, aber der politit-mediale Bereich hat es allenfalls kurz gewürdigt, lediglich auf hinteren Seiten im Blätterwald oder am Ende der vorgetragenen Nachrichten in den entsprechenden TV-Sendungen erwähnt. Dabei klärt es einiges, was der Politikerzunft nicht gefallen dürfte.

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Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen 20.05.2024 Von Dario Herzog In Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, wurden Polizeipräsidenten als politische Beamte eingestuft, meist per Landesgesetz. Was wie eine verwaltungsjuristische Problematik aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ziemliche Schlappe für unsere Landespolitiker, die in der Vergangenheit schnell mal Polizeipräsidenten ablösten, mitunter in den Ruihestand versetzten, wenn diese nicht so spurten, wie man das gerne hätte. Und so wundert es nicht, dass auch in diesem Fall ein Polizeipräsident geklagt hatte. Silvesternacht 21015/16 auf der Domplatte in Köln Wir erinnern uns: Es waren Horden von Asylforderern, die junge Frauen begrabschten, sexuell nötigten, sich Scharmützel mit der Polizei lieferten. Das ist nun bereits acht Jahre her. Nach den Sex-Attacken in der betreffenden Silvesternacht wurde der damalige Polizeipräsident Wolfgang Albers in den Ruhestand geschickt. Das war klar rechtswidrig, entschied nun das oberste deutsche Gericht, denn als Polizeipräsident sei er gar kein politischer Beamter. Die bisherige Regelung greife in das sogenannte Lebenszeitprinzip ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Das Amt eines Polizeipräsidenten sei eben kein politisches Amt – und damit gilt, dass nicht einfach umbesetzt oder in den Ruhestand versetzt werden darf, wenn Regierungsvertreter mit anderen Parteibüchern an die Macht kommen. Schlappe für Rot-Grün Die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung hatte den Kölner Polizeipräsidenten – mit CDU-Parteibuch – nach den Vorfällen auf der Domplatte von seiner Aufgabe entbunden und einfach in den Ruhestand geschickt. Immerhin suchte man einen Schuldigen. Und den hatte man schnell gefunden, da die Polizei versagt hatte. Dagegen klagte Wolfgang Albers, der 1955 geboren wurde und sich nun ohnehin im Ruhestandsalter befindet. Für ihn ist die Entscheidung jedoch eine Genugtuung. Politiker können nun nicht mehr walten und schalten, wie sie wollen. Weisungsgebundenheit auch abschaffen Ähnlich kritisch verhält es sich mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften. Auch hier muss langsam einmal das Bundesverfassungsgericht einschreiten. So hat das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann jüngst einen Referentenentwurf zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften vorgelegt. Diese Weisungsgebundenheit abzuschaffen, wie es seit vielen Jahren etwa vom Richterbund und der AfD … weiterlesen beim Freiburger Standard https://freiburger-standard.de/2024/05/20/ein-versehen-bundesverfassungsgericht-setzt-eilfertigen-politikern-grenzen/
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Ein Versehen? Bundesverfassungsgericht setzt eilfertigen Politikern Grenzen - Freiburger Standard

Von Dario Herzog Es ist untergegangen, einfach so. Gut, in der Fachpresse wird das Urteil begrüßt, aber der politit-mediale Bereich hat es allenfalls kurz gewürdigt, lediglich auf hinteren Seiten im Blätterwald oder am Ende der vorgetragenen Nachrichten in den entsprechenden TV-Sendungen erwähnt. Dabei klärt es einiges, was der Politikerzunft nicht gefallen dürfte.

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»So heißt es im Römerbrief: ›Wir sind nicht dem Fleische verpflichtet.‹ ›Fleisch‹ ist die Haltung von unten! Mancher mag meinen, weil er mit gewissen Sünden gegen die Fleischeslust – obwohl das ja auch etwas anderes ist, als gemeinhin gedacht wird –, weil er mit gewissen Sünden gegen das sechste Gebot relativ wenig zu tun hat, sei das kein Thema für ihn. Das ist natürlich ein großer Unsinn! ›Fleisch‹ ist die Haltung von unten, die Sicht von unten her, das Denken aus der Waagerechten, das Denken aus dem Nebeneinander und Miteinander, das Denken des allzu Üblichen, des Gewöhnlichen, das, was ›man‹ so sagt, ›man‹ so meint: das ist ›Fleisch‹! Das Sich–Halten ans sogenannte ›Konkrete‹, das, was viele meinen, wenn sie sagen, ›sie würden mit beiden Beinen auf dieser Erde stehen‹, die es mit der Mehrheit halten, die überhaupt von der Mehrheit etwas halten: die sind ›dem Fleische verpflichtet‹ und ›dem Fleische hingegeben‹! Die Achtelpsycho logen dieser Tage, all die, die heimgesucht sind von dem, was ich so ›die Meinungssucht‹ nenne – kaum einer ohne solche; jeder hat Meinungen über alles –: das ist ›Fleisch‹, die Haltung von unten! Der Wahn, von allem etwas zu wissen, und auch der Wahn, möglichst viel wissen zu wollen und zu sollen, möglichst viel Wissen in sich hineinzuschlingen, um mitreden zu können, um auch einen Beitrag leisten zu können: das ist ›Fleisch‹, das ist die Haltung des Von–Unten! Der wahrhaft Weise weiß vom Nichtwissen!« ---------- Hw. Hans Milch, »Sonntag nach Pfingsten (1987)«; in: ders., Reden und Schriften, Hattersheim 2014, S. 335 ff., 335; gelegentlich mit wenigen, behutsamen Eingriffen. © Actio Spes Unica 2014
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„"COMPACT" darf auf den Marktplatz In Wertheim wurde indes im Vorfeld Kritik laut. Die Auflage der Stadtverwaltung lautete, die "COMPACT"-Veranstaltung sei zu groß für den Marktplatz und müsse daher auf einen Verkehrsübungsplatz am Ortsrand ausweichen. Doch am Freitag (17. Mai 2024) gab das Stuttgarter Verwaltungsgericht einer Beschwerde des Freiburger Rechtsanwalts Dubravko Mandic "vollumfänglich" statt. Mandic war früher selbst AfD-Funktionär. Das Medienunternehmen hatte ihn mit der Beschwerde beauftragt. Laut Verwaltungsgericht geht von der Veranstaltung keine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" aus, weshalb sie auch nicht an den Stadtrand verbannt werden darf. So wird die "Blaue Welle" nun auf Wertheims Markplatz sein. Die Stadtverwaltung hatte am Samstag Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt, wie OB Markus Herrera Torrez auf Facebook bekanntgab. Der VGH Mannheim entschied am Samstagmittag gegen die Stadt, die Veranstaltung darf also nach wie vor auf dem Marktplatz stattfinden. Daneben will auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum einen Infostand aufbauen. Baum hatte laut "COMPACT" die "Anregung" dazu gegeben, das vermeintliche "Volksfest" nach Wertheim zu holen - einem Ort, in dem die AfD zuletzt nur mäßige Wahlerfolge erzielen konnte. Kommende Woche will Baum eine weitere Veranstaltung in Wertheim abhalten. Diesmal in einer Halle, die von Russlanddeutschen betrieben und frequentiert wird und in der Baum schon 2015 ihr Publikum suchte. Eine russlanddeutsche Anwohnerin, die anonym bleiben will, kommentierte dem SWR gegenüber: "Früher waren viele Russlanddeutsche für die AfD, aber heute ist die Unterstützung nur noch halb so groß." https://www.tagesschau.de/inland/regional/badenwuerttemberg/swr-polizei-mit-grossaufgebot-in-wertheim-100.html
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Rechte Veranstaltung und Demo gegen Rechtsextremismus in Wertheim

Wegen zwei politisch motivierter Veranstaltungen ist die Polizei mit einem Großaufgebot in Wertheim. Der VGH urteilte: Die rechte Veranstaltung darf auf dem Marktplatz stattfinden.

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Pressemitteilung Kanzlei Mandic in Sachen Compacht Magazin - Blaue Welle in Wertheim Nachdem wir gestern per Eilbeschluss erwirkten, dass die Stadt Wehrheim den angemeldeten Marktplatz für die Versammlung von Compact zur Verfügung halten muss, versuchte die Stadt noch in letzter Minute mit einer Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die gefürchteten Patrioten um Jürgen Elsässer aus der Innenstadt zu verbannen - und scheiterten abermals kläglich. "Der Senat entscheidet über die am heutigen Tag um 00:35 Uhr per beA eingegangene Beschwerde der Antragsgegnerin zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO, da die Versammlung der Antragstellerin, auf die sich die von der Antragsgegnerin verfügte Auflage bezieht, am heutigen Tag um 17:00 Uhr beginnen soll... hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg am 18. Mai 2024 beschlossen: Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2024 - 3 K 3254/24 - wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
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https://www.pi-news.net/2024/05/sachsen-afd-abgeordneter-verklagt-geheimdienst-wegen-rechtsbruchs/ <<„Ein Abgeordneter darf nicht beobachtet werden, ohne dass es dafür eine spezielle ge­setzliche Ermächtigung gibt. Und die gibt es weder in Sach­sen, noch auf Bundesebene.“ Ulbrich, der für Nordsachsen im Landtag sitzt: „Schließlich sollen und müssen Abgeordnete die Exe­kutive kontrollieren und würden durch eine geheimdienstliche Beobach­tung massiv in ihrem Handeln eingeschränkt.“ Rechtliche Grundlage für Ulbrichs Klage ist das Ramelow-Urteil aus dem Jahr 2013. Damals hatte der Abgeordnete der Linken, der ein Jahr später thüringischer Minister­präsident wurde, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen seine Beobachtung ge­klagt – und Recht bekom­men.>>
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Sachsen: AfD-Abgeordneter verklagt Geheimdienst wegen Rechtsbruchs

In Hamburg demonstrierten radikale Moslems für ein Kalifat – und damit für die Abschaffung unseres Rechtsstaats. Die große Aufregung hielt sich in Grenzen. Auch eine weitere staats­­feindliche Demo wurde nicht verboten. Weil wir ja „Meinungs­­freiheit“ haben…

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Wir haben den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom heutigen Tage auf unserer Kanzleiseite hochgeladen https://www.kanzlei-mandic.de/verfahren/versammlung-des-compact-magazins/
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Versammlung des COMPACT-Magazins - Kanzlei Mandic

Die Kanzlei Mandic vertrat das COMPACT-Magazin erfolgreich gegen die Stadt Wertheim im Bereich Versammlungsrecht.

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