Eigenverantwortung (EV+EM+RM)
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Anmerkung: Die Anklage ist – neben der Tatsache, dass Gender auf der politischen Agenda steht und gepusht wird – insofern erklärbar, da stark ‘verurteilende’ Ausdrücke verwendet wurden in der Anklage. Die Anklage des betroffenen Menschen beim Gericht hätte dann funktioniert und keine Strafanzeige nach sich gezogen, wenn dieser Mensch die Klage neutral und sachlich eingereicht hätte.
Hier ein Urteil des Bezirks-Gerichts Luzern wegen Gender-Zwang an Schulen. Eigenartigerweise wurde der betroffene Mensch angeklagt, obwohl er eigentlich eine Klage wegen diesem Gender-Zwang eingereicht hatte. Doch dann klagten sie ihn im Gegenzug an wegen Diskriminierung. Da die Einreichung der Klage aber nicht öffentlich war, mussten sie ihn freisprechen. Doch da die Verhandlung öffentlich war und enorm viele Leute (welche er nicht organisiert hatte, nebst einem Medium) erschienen waren, fragt er, dass dies eine Falle sein könnte, da mit der Vorlesung des Plädyers er diese Diskriminierung öffentlich gemacht hätte.
Wer dort nachschauen geht, erhält dann aufgrund der Sendungsnummer (rechts im blau-grauen feld) den Absender, hier Staatsanwaltschaft. Es wird aber kein Ort angegeben. Wenn man verschiedene Verfahren laufen hat, besteht möglicherweise Unklarheit, welche STA dieses Schreiben versendet hat. Auffallend hier ist aber, dass die Abholfrist ab 16. Oktober bis 18. Oktober läuft, somit nur drei Tage! – Dies sollte ein klarer Hinweis sein, dass man sich nicht bemühen muss, dieses Einschreiben abzuholen!
Wer im Postfach oder Briefkastsen, also an der Verwaltungsadresse der Behörden (!) eine solche Abholungseinladung kriegt, kann, wie angegeben, unter https://service.post.ch/ekp-web/ui/list nachsehen, wo von diese Sendung kommt.
Die Verhandlungen der offiziellen Schweiz mit der WHO hat der BR dem BAG übertragen und es sei noch nicht sicher, dass sich das Perlament dazu äussern könne…! Also schiebt der BR die Verantwortung wieder mal weit von sich!
https://www.youtube.com/watch?v=RLTD5dzM94o Vortrag von RA Philipp Kruse bei “Bürger für Bürger”, einen guten Monat, bevor Dr. iur. Markus-Martin Erb, der Gründer dieser Bürgerorganisation, plötzlich und unerwartet gestorben ist. Über die Weiterführung der Bürgerorganisation wird die GV vom 18.10.2023 (?) entscheiden, doch diese würde eine Führungspersönlichkeit bedingen, welche die Arbeit von Markus Erb übernehmen würde, was nahezu ein Full-Time-Job war.
Dies gilt zwar für DE, aber in der Schweiz dürfte dies in ähnlicher Form laufen. Und wenn private Inkassobüros (Betreibungsämter genannt) bei den Banken beliebige Beträge von fremden Konten abheben und sich überweisen lassen können, dann ist dies ein deutliches Indiz dafür!
Das vorangehende Musterschreiben, auf die Schweiz angepasst, hat bei der STA Wollerau nicht dicht gehalten. Auf ein Telefon hin habt sich der StA ‘dumm’ gestellt und gesagt, dass für sie nur die SPO (Strafprozessordnung) gelten würde.
Dieses Schreiben wurde für Schweizer Verhältnisse auf die BV angepasst und basiert einzig darauf.
Dieses Schreiben hier ist für die Schweiz angepasst und basiert auf Artikeln der BV.
Bei uns in der Schweiz ist es nicht der Amtswalter, sondern etwa “die Amtsperson im Dienste des Staates”.
