‼️Masernimpfung: Familiengericht lehnt Antrag auf Übertragung der Gesundheitsfürsorge ab / Keine Kindeswohlgefährdung‼️
In dem Fall geht es um einen Vater einer 4-jährigen Tochter, der sich letztes Jahr hilfesuchend an mich gewendet hat, denn die Mutter wollte die gemeinsame Tochter gegen Masern impfen lassen und das gegen den Willen des Vaters. Beide Elternteile sind getrennt, haben aber das gemeinsame Sorgerecht.
Als Erstes hab ich der Kinderärztin untersagt, die gemeinsame Tochter gegen Masern zu impfen denn der Vater verweigert sein Einverständnis zur Impfung. Vorsorglich hab ich gleiches auch bei anderen ortsansässigen Kinderärzten getan um zu verhindern, dass die Mutter einfach mit der Tochter zu einem anderen Kinderarzt geht.
Daraufhin hat sich die Mutter an das Jugendamt gewendet und beim Familiengericht Güstrow einen Antrag auf Übertragung der Gesundheitsfürsorge gestellt. Begründet hat sie den Antrag auch damit, dass der Vater mit seiner Weigerung das Kindeswohl gefährden würde.
Um dem Vater bestmöglich zu helfen, hab ich einen befreundeten Fachanwalt für Familienrecht um Unterstützung gebeten. Wir haben sodann beim Familiengericht beantragt, den Antrag der Mutter abzulehnen. Unseren Antrag haben wir damit begründet, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, denn die Gefahr sich in Deutschland mit Masern zu infizieren ist sehr gering, da in Deutschland mittlerweile 93 Prozent der Kinder gegen Masern geimpf sind. Zusätzlich haben wir auch vorgetragen, dass die Tochter selber von sich aus nicht geimpft werden möchte.
Das Familiengericht Güstrow hat letzten Freitag entschieden den Antrag der Mutter auf Übertragung der Gesundheitsfürsorge abzulehnen, denn eine unmittelbare Gefahr und eine Kindeswohlgefährdung liegen nicht vor. Es ist zwar so, dass in Deutschland die Masernimpfung verpflichtend ist, aber daraus ergibt sich nicht automatisch eine Kindeswohlgefährdung, wenn die Masernimpfung verweigert wird. Die genaue Begründung der Entscheidung werde ich anonymisiert hier auf dem Kanal noch veröffentlichen, sobald sie mir vorliegt. Da es sich um ein Verfahren vor dem Familiengericht handelt und dort grundsätzlich alle Verfahren nicht öffentlich sind, ist eine Veröffentlichung nur anonymisiert möglich.
Über die Entscheidung des Familiengericht Güstrow freue ich mich sehr, denn normalerweise wurde in der Vergangenheit (Impfung Covid-19) immer für den Elternteil, welcher die Impfung befürwortet entschieden. Es macht Hoffnung, dass zukünftig auch in ähnlichen Fällen zugunsten des Elternteils entschieden wird, welches das Kind vor einer Masernimpfung schützen möchte.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian