🔥
Demütigungsritual: FPÖ übernimmt IHRA-Definition von Antisemitismus
Ich sage es lieber jetzt, bevor der Druck auf die AfD zu groß wird, sich ebenso wie die FPÖ demütigen zu lassen.
Ich habe es schon öfter gesagt, das Schicksal Israels wird in den USA entschieden, was deutsche Politker dazu sagen, ist also nicht so wichtig. Jüdische Organisationen sind ein natürlicher Partner konservativer Parteien, weil es nachweislich einen Anstieg von echtem Antisemitismus durch die Einwanderung gibt. Aber hier geht es um viel mehr: Um die Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Die Kerndefinition der IHRA lautet: Antisemitismus sei „eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann“. Was eine „bestimmte Wahrnehmung“ ist, sagt der Text nicht. Die Substanz steckt in den angehängten Beispielen, von denen sich sieben um Israel drehen.
Gegen die Definition oder gegen ihre Verrechtlichung haben sich unter anderem Jewish Voice for Peace, Independent Jewish Voices in Kanada, Jewish Voice for Labour in Großbritannien, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Deutschland, die Union juive française pour la paix, IfNotNow, Bend the Arc, Jews Against the Occupation in Australien, Sh’ma Koleinu in Neuseeland und das International Jewish Anti-Zionist Network gestellt. Teile des Progressive Israel Network, darunter J Street, Americans for Peace Now, der New Israel Fund und T’ruah, haben zumindest davor gewarnt, die elf Beispiele ins Gesetz zu schreiben. Bürgerrechtlich haben die ACLU, Liberty in Großbritannien und Human Rights Watch in einem gemeinsamen Brief mit Dutzenden Gruppen die UNO aufgefordert, IHRA nicht als globale Norm zu übernehmen.
Die britischen Menschenrechtsanwälte Geoffrey Robertson und Hugh Tomlinson halten den Text für zu unbestimmt, um Verbote, Disziplinverfahren und Behördenauflagen darauf zu stützen, und sehen die Gefahr, dass geschützte Israelkritik mit Judenhass vermengt wird. Sheldon Richman vom Libertarian Institute hat denselben freiheitsrechtlichen Punkt gesetzt: Eine staatlich durchgesetzte Definition, die bestimmte Thesen über Israel als Hass markiert, verengt den Markt der Meinungen. Kenneth Stern, einer der frühen Verfasser, warnt seit Jahren davor, einen Monitoring-Text in Campusregeln, Förderauflagen und Exekutivordnungen zu verwandeln.
Erstens wäre es ein schwerer strategischer Fehler hier einzuknicken. Selbst in den USA kritisiert nun eine Mehrheit der Bevölkerung das Vorgehen Israels in Gaza. Der Trend ist nicht mehr aufzuhalten.
Zweitens muss es ein Kernanliegen der AfD sein, die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Da gibt es in Deutschland noch eine Menge zu tun.
Beispielsweise gehört der § 130 StGB ersatzlos gestrichen oder auf Gewaltaufrufe beschränkt, wie das ursprünglich der Fall war. Es kann nicht sein, dass der Staat eine bestimmte Interpretation geschichtlicher Ereignisse vorschreibt.
Das ist schon deshalb offenkundig verfassungswidrig, weil eine Straftat genau bestimmt sein muss. Wenn der Staat beispielsweise eine bestimmte Zahl festschreiben will, so muss er diese im Gesetz nennen.
Er müsste im Gesetz auf ein bestimmtes Geschichtsbuch verweisen, dessen Worte niemand anzweifeln darf. Es wäre offenkundig, wie absurd das ist. Nach der heutigen Rechtsprechung, wäre jemand verhaftet worden, der kurz nach den Krieg behauptet hätte, es habe keine Gaskammern in den von den westlichen Allierten eroberten Gebieten gegeben. Geschichtsschreibung ist immer im Fluß.
Jeder Deutsche, der sich zu diesem Thema äußert, steht mit einem Bein im Gefängnis, weil er nicht weiß, was er sagen darf und was nicht. Das sind Merkmale einer Diktatur. Und genau das war auch das Einfallstor für weitere Einschränkungen der Meinungsfreiheit, weil die Deutschen stillschweigend akzeptiert haben, dass sie nicht mal über ihre EIGENE Geschichte diskutieren dürfen.
Einschränkungen der Redefreiheit von Staatswegen sind rundherum abzulehnen. Allenfalls sollte es Privatpersonen erlaubt sein, gegen Verleumdungen, also falsche Tatsachenbehauptungen vorzugehen.
👉 Teilen auf X.