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Anwälte-für-Aufklärung

Anwälte für Aufklärung Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles

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Studie: Wie Kinder ohne jede Veranlassung zu Transsexuellen umgepolt wurden

Der lang erwartete Cass-Report stellt nach vier Jahren fest, dass die Genderbehandlungen für Kinder und Jugendliche auf einem äußerst wackeligen Fundament steht. Für keine der Maßnahmen gibt es wissenschaftliche Belege. Kinder wurden willkürlich mit Hormonen behandelt und so Transsexuelle produziert

💥Wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes einsteht ist "rechts"💥 Wer dachte, das Berliner Kammergericht würde die unsinnige Entscheidung des Landgerichts kassieren, sieht sich getäuscht. Was "rechtsaußen" ist, lässt sich nicht juristisch überprüfen, so die drei Richter. Nicht einmal anhand der Definition der Innenminister der Bundesländer könne überprüft werden, ob jemand als "rechts" bewertet werden darf: alles reine Meinung, nur ein Werturteil. Frau Faeser und Herr Haldenwang können einpacken. An eine Meinung können keine Konsequenzen geknüpft werden. Die AfD kann jubeln. Denn mit dieser Entscheidung des höchsten Berliner Zivilgerichts ist jegliche Einordnung der Verfassungsschutzämter in politische Richtungen Makulatur. Denn die Verfassungsschutzämter sind an die Definition der Innenminister gebunden. Eine reine Beschäftigungstherapie unausgelasteter Beamter. Hier geht es zum Interview darüber mit Alexander Wallasch: https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/hammer-aus-der-kammer-wer-die-traditionelle-ordnung-und-unsere-werte-nicht-grundlegend-veraendern-will-ist-rechts Uns hier die Definition des Berliner Kammergerichts, wer "rechtsaußen" ist: Als rechts bis rechtsaußen darf bezeichnet werden, wer (gegebenenfalls extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle. Mein Kanal: t.me/RA_LUDWIG Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten! Hier kann man Fördermitglied des ZAAVV werden: https://zaavv.com/de-de/foerderverein Hier kann man dem ZAAVV Spenden: https://zaavv.com/de-de/spenden Bitcoin: https://www.vfamds.org/mit-bitcoion-unterst%C3%BCtzen
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Hammer aus der Kammer: Wer die traditionelle Ordnung und unsere Werte nicht grundlegend verändern will, ist Rechts!

Anwalt Ludwig klagt gegen Vorwurf, „rechts“ oder „rechtsaußen“ zu sein.

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WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger

Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele.

🟥WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger🟥 Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele. ⬇️⬇️⬇️⬇️⬇️ https://freedert.online/inland/203112-who-pandemievertrag-den-fuer-profit-von-big-pharma-nicht-fuer-die-gesundheit-der-buerger/
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WHO-Pandemievertrag: Für den Profit von Big Pharma – nicht für die Gesundheit der Bürger

Mit ihrem neuen Buch "Der WHO-Pandemievertrag – Der finale Angriff auf Ihre Freiheit" möchte die Medizinrechtlerin Beate Bahner über den fatalen Angriff auf die Selbstbestimmung von Bürgern und Staaten aufklären. Gut verständlich berichtet sie über die Macher und ihre Ziele.

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Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt macht sich zur dritten Instanz

Mit seinem Reichelt-Beschluss übergeht das BVerfG den BGH und nimmt Zulässigkeitskriterien an, die es zum Superrevisionsinstanz im Presserecht machen

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RA Beate Bahner: WHO-Pandemievertrag - Der finale Angriff auf Ihre Freiheit

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Ber­liner Abge­ord­ne­ten­haus besch­ließt Rich­ter­an­klage

Was, wenn Richter gegen Grundsätze der Verfassung verstoßen? Dafür gibt es in Berlin nun auch das Instrument der Richteranklage.

🔷Aktualisierter Entwurf des WHO-Pandemievertrages🔷 ‼️"Fristenmanöver" der WHO mit Verschleierung tatsächlicher Ziele‼️🔷 James Roguski hat in einem aktuellen Beitrag die jüngste Fassung des WHO-Pandemievertrages öffentlich zugänglich gemacht und kommentiert. Er ist entsetzt über den Inhalt und zieht nur eine Schlussfolgerung: "Der sogenannte Pandemievertrag muss abgelehnt werden! " In der letzten Zeit hatte sich in der Öffentlichkeit die Kritik an der Missachtung der Fristen für die Vorlage von Änderungsvorschlägen zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) und dem geplanten Pandemievertrag erheblich verstärkt. Frau Dr. Silvia Behrendt hatte sich zunächst alleine, dann gemeinsam mit David Bell und anderen mit einem offenen Brief an die WHO gewandt und auf die Missachtung der Fristen unter Verstoß gegen das Legalitätsprinzip hingewiesen. Die WHO, genauer gesagt das beauftragte Gremium - INB, hat einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. In diesem Entwurf verlegt das INB den Inhalt wesentlicher Definitionen und gemäß Pandemievertrag zu implementierender Systeme ganz einfach in die Zukunft. Wenn damit beabsichtigt sein sollte, die Kritik zu entschärfen, es bleibe für die Staaten nicht genügend Zeit, um die Auswirkungen des Pandemievertrages zu beurteilen, so kann dieser Versuch nur als gescheitert beurteilt werden. Im Gegenteil: Dieses Manöver zeigt, dass die WHO in keiner Weise bereit ist, sich "in die Karten schauen zu lassen". Stattdessen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, BLIND einen Pandemievertrag als Rahmenabkommen zu unterzeichnen, von dem sie nun mangels klarer Definitionen und Zielsetzungen erst Recht nicht wissen, welche Auswirkungen dieser Vertrag auf sie und ihre jeweiligen Bevölkerungen hat. Die Lage wird m.E. dadurch noch ernster: Die Mitgliedstaaten werden in eine Rahmenvereinbarung "gelockt" mit der möglichen Folge, dass sie an die zukünftigen Ausarbeitungen der neu zu errichtenden "Konferenz der Vertragsstaaten" (Art. 21) gebunden sind. Im Einzelnen soll die Ausgestaltung folgender Punkte zunächst offen bleiben: 👉 Die Definition des "One-Health-Ansatzes" bis zum 31.5.2026 , Art. 5 (4) 👉 Der Zeitplan für die Ausarbeitung des Pandemiepräventionssystems, Vorbereitungs-, Reaktionsüberwachungs- und Bewertungssystems soll von der neu zu bildenden "Konferenz der Vertragsparteien" ausgehandelt werden, Art. 6 (5) 👉 Modalitäten, Geschäftsbedingungen und betriebliche Dimensionen des WHO-Systems für Krankheitserreger - PABS-Systems - (s. Beate Bahners Buch "WHO-Pandemievertrag Kapitel 29) sollen bis zum 31.5.2026 eingerichtet werden. 👉 Ein Haftungs- und Entschädigungssystem für Schäden soll lediglich "erwogen / berücksichtigt" ("considered") werden, Art. 13 (6). 👉 Die Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen sollen von der "Konferenz der Vertragsstaaten" erst bis zum Inkrafttreten des Pandemievertrages erarbeitet und verabschiedet werden, Art. 20 (4) Art. 33 des Entwurfes sieht die Unterzeichnung des Pandemievertrages nach seiner Annahme durch die Weltgesundheitsversammlung Ende Mai vor mit Auslegung des Dokuments 👉 vom 17. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 im Hauptquartier der WHO und danach 👉 vom 8. Juli 2024 bis 7. Juli 2025 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York . Art. 35 des Entwurfes sieht das Inkrafttreten am 30. Tag nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde vor. James Roguski kann nur beigepflichtet werden: ‼️"The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected."‼️ Die Ratifizierung eines internationalen Vertrages ohne Kenntnis der Konsequenzen, die dieser Vertrag für Staaten und Bürger in Zukunft haben wird, ist unvertretbar‼️ Der Pandemievertrag verkauft ‼️Die Katze im Sack‼️ 🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig 🔷 Autorin des Buches "Die Corona-Verschwörung" Mein Kanal: 👉 Klick
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Bullshit

The latest draft document proposed by the Intergovernmental Negotiating Body is a clear admission of their absolute complete and total failure. The so-called "Pandemic Treaty" must be rejected.

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Pandemie-Skeptiker mit drei Testzentren: Ein Spaziergang mit Paul Brandenburg

Er sei Antidemokrat und stecke hinter #allesdichtmachen, hieß es über den Berliner Arzt. Wer ist der Mann wirklich? Wir haben ihn getroffen.

🟥 ALLES WAS RECHT IST ‼️ Gebrauch eines Maskenattests durch vorerkrankten Patienten ist keine Straftat nach § 279 StG! Video von Beate Bahner vom 18.4.2024 👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/fsCr_0M1pJQ Freispruch durch das Bayerische Oberste Landesgericht Nürnberg, 👉 Hier der Beschl. v. 2. 4. 2024 - Az 204 StRR 143/24 Über Ihre Wertschätzung freue ich mich!🙏 🌹 IBAN: DE 26 6708 0050 0521 9486 02 "Wertschätzung Aufklärung durch Beate Bahner" 🟥 Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht ♦️www.beatebahner.de ♦️www.afaev.de ♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner ♦️www.youtube.com/@beatebahner6711
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